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Gescheiterte Einladung (Gelesen: 8443 mal)
02. Dezember 2019 um 12:04

cubanita58   Offline
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Hallo Leute, ein guter Freund von mir hat sich in Cuba schrecklich verliebt und möchte sein Herzblatt unbedingt für 3Monate nach Deutschland holen. Die kubanische Bürokratie war erledigt und auch die deutschen Papiere vollständig vorhanden. Trotzdem hat der deutsche Staat nein gesagt, wohl nicht genung Bindung in Cuba vorhanden. Hat jemand ne Idee, wie die Einladung trotzdem noch funktionieren kann? Ich selbst kenne Cuba seit mehr als 20Jahren und habe meinen Freund eindringlich auf die Risiken bei einer Einladung aufmerksam gemacht, aber er will es unbedingt. Also ist jeder Tip hilfreich.
 
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Antwort #1 - 02. Dezember 2019 um 13:10

Esperanto   Offline
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Zunächst gibt es die Möglichkeit der Remonstration, bei welcher der Visumsantrag erneut geprüft wird. Allzu lange sollte man nicht warten diese einzuleiten, sonst ist ein erneuter Antrag zu stellen.

Das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (bis 3 Monate) wird seitens der Visastelle der Botschaft nur genehmigt, wenn man anhand persönlicher Daten überzeugend die Rückkehrwilligkeit darlegen kann. Das gilt bereits für die Beantragung, erst recht für die Begründung des Remonstrationsbegehrens. Bei der Bearbeitung des Visumsantrages geht es vorrangig darum, eine illegale Einwanderung auszuschließen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 04. Dezember 2019 um 20:16

cubanita58   Offline
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Danke für die Antwort, aber damit ist die Einladung wohl vom Tisch. Wie siehts denn mit nem Aufbaustudium o.Ä aus. Ist das vielleicht ein Weg? Ich kenne ne Menge Kubaner,  die hier "studiert" haben.
 
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Antwort #3 - 05. Dezember 2019 um 09:59

Esperanto   Offline
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cubanita58 schrieb am 04. Dezember 2019 um 20:16:
.... damit ist die Einladung wohl vom Tisch.

Warum? Ist die Einzuladende bzw. Dein Freund nicht in der Lage überzeugend darzulegen, dass es sich beim Visumsantrag um eine zeitlich befristeten Besuch handelt? Kann er wirklich nicht mal seine Fragen hier im Forum selbst formulieren?

Die Mehrzahl der Visaanträge für einen kurzfristigen Aufenthalt werden bei der erstmaligen Beantragung abgelehnt. Dies begründet sich mit den Vorgaben des Visakodexes des Europäischen Rates. Danach hat der Prüfer festzustellen, dass der Antragsteller nach Ablauf des bewilligten Aufenthalt die Ausreise beabsichtigt. Dies nachzuweisen wird von der Antragstellerin mit Unterstützung des Einladers doch zu schaffen sein.

Ist die Monatsfrist für die Einleitung der Remonstration abgelaufen, so kann man ja trotzdem noch eine Eingabe machen. Es sei denn, die Visastelle besteht auf einen Neuantrag. In diesem Fall wird eine neue Verpflichtungserklärung verlangt, sollte die bereits vorgelegte älter als 6 Monate sein. Schwieriger verhält es sich bei dem Nachweis der Reisekrankenversicherung. Deren Gültigkeit muss mit der Zeit des beantragten Aufenthaltes übereinstimmen und ist in diesem Fall neu vorzulegen. Gewöhnlich passen die Versicherer die Daten des Versicherungsbeginns und dessen Ende auf Wunsch problemlos und ohne zusätzlichen Kosten an.

Klappt es nicht mit einem kurzfristigen Visum (Kategorie C), welches in alleiniger Zuständigkeit der Botschaft erteilt wird, dann gibt es noch die Möglichkeit eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt  (Kategorie D), welches der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde (ABH) bedarf. Denkbar wäre die Teilnahme an einem Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten. Der Antrag hierfür ist auch über das Konsulat in Havanna zu stellen. Damit die ABH zustimmt, macht es Sinn, wenn man dort schon vorab sein Vorhaben überzeugend vorträgt und von deren guten Willen ausgehen kann.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 06. Dezember 2019 um 16:48

Kartdriver99   Offline
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Ich kann mich Esperanto, auch wegen eigener Erfahrung nur anschliessen!
Ich hatte meine Liebste bei erstmaligem Versuch auch leider kein Visum beschaffen können!
Was stand denn als Begründung auf der Ablehnung? Bei mir war es der Verdacht der Imigration!
Ein Jahr später, gab es dann doch das Visum, obwohl sich nichts an ihrer oder meiner Lebenssituation geändert hatte! Will sagen, dass die selben Angaben auf einem neuen Antrag mit aktuellem Datum, neuer "Verpflichtungserklärung" und Versicherung  Zwinkerndversteht sich, abgegeben, und schon geb es das Visum! Mitlerweile erhältl sie jetzt immer ein "Multivisum" für 1 Jahr! Besser ist natürlich ein Mehrjahresvisum (max 5Jahre)!  Laut lachend Laut lachend Laut lachend
Remonstration kann man machen, sehe ich aber eher als ausichtslos, wenn kein ausreichender Grund, und ein Besuch nur zu diesem Zweck, ist das mitnichten! Zunge
 

hasta pronto
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Antwort #5 - 06. Dezember 2019 um 18:54

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 06. Dezember 2019 um 16:48:
Remonstration kann man machen, sehe ich aber eher als ausichtslos, wenn ....

So vorbehaltslos kann ich mich dem nicht anschliessen. Mit einer Ausnahme waren alle Remonstrationen erfolgreich bei welchen ich mitwirkte und die mir bekannt wurden. Man sollte die Prüfenden der Visaanträge verstehen. Sie sind in der Pflicht die Rückkehrwilligkeit festzustellen. Wenn es dann schief geht und der mit einem Besuchsvisum Ausgestatte hält sich nicht an die Visumsvorgaben, indem er nicht rechtzeitig zurückkehrt, dann kann man ihnen Schuld geben.

Die Feststellung der Rückkehrwilligkeit ist sicher nicht einfach. Aus den Angaben im Visumsantrag ist dies nicht herauszulesen und in den Kopf kann man nicht hineinsehen. Es gibt aber etliches, was auf die Bindung mit Kuba hinweist. Das können minderjährige Kinder sein; eine zufriedenstellende Anstellung, etwa die Vorlage der Urlaubsbescheinigung; ein ausreichendes Einkommen; vielleicht gar Vermögen in Form von Immobilien und vieles mehr. Wenn man dies bei der Antragstellung oder der Remonstration vorträgt, ist allerdings damit zu rechnen, dass nach den betreffenden Dokumenten gefragt wird. Die Aufrichtigkeit ist dabei von großer Bedeutung. Einer erkannten Falschaussage folgt die Ablehnung des Antrages, wie im Visakodex vorgegeben.

Im Falle der Remonstration, bei welcher bei welchen man auch den Einlader zu Wort kommen lässt, kann die Absichten vorgetragen werden, die mit dem Besuch verfolgt werden. Ergeben diese einen Sinn, wäre darunter gar etwas Nützliches oder Verwertbares für das weitere Leben in Kuba, dann wird man der Bewilligung des Visums nicht entgegenstehen.

Im Übrigen wird die Ablehnung des Visumsantrages über ein schlichtes, vorgegebenes Formular mit einem Haken an der betreffenden Stelle (im allgemeinen Pkt. 9.) bekanntgegeben. Bei Ablehnung der nachfolgenden Remonstration ist diese im Einzelnen zu begründen, was dem Prüfer die Sache nicht einfach macht.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 07. Dezember 2019 um 05:06

Kartdriver99   Offline
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Esperanto schrieb am 06. Dezember 2019 um 18:54:
So vorbehaltslos kann ich mich dem nicht anschliessen.

Ganz so Vorbehaltlos war ich ja nicht! Zwinkernd Klar kann man in die "Antragsteller" nicht hineinsehen, und ja haben die Bearbeiter in der Botschaft eine gewisse Verantwortung! Aber ich glaube, dass bei erstmaliger Beantragung eines Besuchervisums, ergo ohne anderweitige Begründung ausser als Tourist einzureisen, die Visa grundsätzlich abgelehnt werden!
Wie ich schon zuvor anmerkte, beim 2ten Versuch klappte es dann ja auch, ohne das sich an der Ausgangssituation etwas geändert hätte! Allerdings habe ich unerwähnt gelassen, das ich von seitens der Botschaft aufgefodert wurde eine "formlose" Begründug für meine Einladung abzugeben, Ausserdem hatte ich meine Verlobte gebeten, ihre Kinder zum Termin der Antragstellung mitzunehmen! Welche der Gründe (Hartnäckigkeit, die Mitnahme der Kinder, oder mein Schreiben), oder überhapt etwas davon, zu einer diesmal positiven Entscheidung geführt hat, entzieht sich meiner Kenntnis!
 

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Antwort #7 - 07. Dezember 2019 um 12:11

Esperanto   Offline
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Jetzt stimme ich mit Dir völlig überein. Bei der erstmaligen Beantragung eines Besuchsvisums klappt es selten. Man reicht die verlangten Unterlagen (Visumsantrag, Passfotos, Verpflichtungserklärung, Krankenversicherungsnachweis, Reisepass) ein, entrichtet die Bearbeitungsgebühr und glaubt es reicht. Aus diesen Unterlagen ist aber die Rückwehrwilligkeit nicht festzustellen. Auch nicht aus ein paar Fragen zur Person, bei welchen der unzureichend informierte Antragsteller nicht erkennen kann, dass es dem Fragesteller genau darum geht. Kann der/die Antragsteller/in diesbezüglich nichts liefern, dann muss der Antrag abgelehnt werden.

Bei dem von Dir erläuterten Beispiel ging ich davon aus, dass die Vorlage der Geburtsurkunde des eigenen, minderjährigen Kindes ausreichen würde. Ist es bei der Antragstellung dabei, schreit dort gar "Mami, Mami!!!" und diese nimmt es daraufhin an die Hand, wird man wohl kein weiteres Dokument vorzulegen haben. So böswillig kann man in der Botschaft nicht sein, um danach zu behaupten, dass die Rückkehrwilligkeit der Antragstellerin nicht festzustellen war.
 

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Antwort #8 - 08. Dezember 2019 um 11:16

cubanita58   Offline
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Hallo Leute, vielen Dank für euer Engagement. Leider sind in diese Fall werde Vermögen noch Kinder vorhanden und die Arbeit ist auch nur mäßig. Ausser Mama ist objektiv kein Grund vorhanden, zurückkehren zu wollen. Weil mein Freund über die Ablehnung so traurig ist und mich gefragt hat, ob es vielleicht andere Möglichkeiten gibt, hab ich mich an euch Profis gewendet. Als ich mich letztes Mal mit einem Besuch beschäftigt hatte, war die große Hürde noch in Havanna und seit dem hat sich vieles geändert. Ich werde eure Informationen weitergeben und vielleicht ist es auch garnicht so schlecht, erst noch ein paar mal nach Kuba zu fliegen und die Liebe auf den Prüfstand zu stellen. Vielen Dank nochmal
 
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Antwort #9 - 08. Dezember 2019 um 17:37

Esperanto   Offline
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Das mit dem eigenen, minderjährigen Kind oder eventuellem Immobilienbesitz waren nur Beispiele. Wir kennen weder Deinen Freund noch seine Freundin. Er sagt ja nichts. Vielleicht ist sie im CDR, verteidigt die Revolution, will hier den Klassenfeind kennenlernen, damit sie weiß wofür sie kämpft.

Auf den guten Willen der Botschaft in Havanna sind die beiden nicht angewiesen. Stimmt die Ausländerbehörde der Erteilung eines nationalen Visums zu, dann hat die Botschaft in Havanna dieses auszustellen. Dies als weiteres Beispiel, bereits im letztem Absatz des Beitrages #3 erwähnt. 

Erstaunlich, dass Dein Freund schon bei der ersten kleineren Schwierigkeit die Segel streicht. Er ist doch erwachsen, hat genug Erfahrung, könnte sich durch eine erfolgreiche Remonstration bei ihr ins rechte Licht setzen. Mit Traurigkeit erreicht er nichts. Wenn er jetzt mit leeren Händen nach Kuba kommt, kann er nicht mit Anerkennung rechnen. Cubanas sind keine Hügel, das sind richtige Berge. Da bedarf es eines längeren Atems.
 

Saludos Esperanto
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