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Beschränkte Ausreise für gewisse Berufsgruppen (Gelesen: 7627 mal)
27. Januar 2020 um 14:18

dibra1808   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 2
*
 
Hallo zusammen!
Kennt sich jemand aus mit Ausreisebeschränkung für cubaner
die in bestimmten Berufen arbeiten.
Es ist so, mein Mann und ich haben im August letzten Jahres
in Dänemark geheiratet, haben dann hier in Deutschland
eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Was bisher immer
noch zurückgewiesen wurde.
Das AA verlangt von Ihm das er wieder ausreist und wieder
mit einem Familiezusammenführungs Visum einreist
Ich weiß von Bekannten
das gewisse Berufe u.a. Militär, Ärtze und Fluglotsen in die
die Gruppe für Beschränkte Ausreise fallen.
Jetzt haben wir angst das er bei der Ausreise aus Kuba
nicht rausgelassen wird.
Wir benötigen irgendetwas aus dem Internet wo
irgend eine Info darüber bekommt, haben auch
schon beim Auswärtigen Amt nachgehört aber noch nichts
weiteres gehört.
Wir sind für jede Info dankbar

dibra1808

 
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Antwort #1 - 27. Januar 2020 um 16:24

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
In Kuba wurden die Ausreisebeschränkungen sowohl für zeitlich begrenzte Aufenthalte (Permiso Viajar Exterior – PVE), als auch für unbefristete mit Wohnsitznahme im Ausland (Permiso Residencia Exterior – PRE) schon seit etlichen Jahren abgeschafft. Kann mir aber vorstellen, dass bei bestimmten Militärangehörigen oder jenen mit anstehender Wehrpflicht eine Ausreise eingeschränkt wird. In diesem Fall hätte man ihm aber schon vorher die Ausreise verweigert.

Dass Dein Ehegatte mit einem kurzfristigen Besuchsvisum, ausgestellt in alleiniger Zuständigkeit der Botschaft in Havanna, hier nicht bleiben kann, ist klar. Er hat nach dessen Ablauf (max. 90 Tagen) auszureisen. Auch die im Visum vorgegebene Daten hinsichtlich der Gültigkeit des Visums sind einzuhalten, ansonsten macht er sich eines Passvergehens schuldigt. Es ist die zuständige Ausländerbehörde, die über einen längerfristigen bzw. unbefristeten Aufenthalt entscheidet.

Diese Entscheidung/Zustimmung erfolgt auf Antrag, der in Kuba zu stellen ist. In Deinem Falle hätte er besser vor Heirat in Dänemark einen Antrag für die Eheschließung mit anschließenden Wohnsitznahme in Deutschland stellen sollen. Dann wäre die Angelegenheit erledigt gewesen. So wird er nun einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen haben. Der Ablauf der Antragstellung ist auf der entsprechenden Seite der Deutschen Botschaft zusammengefasst. Dort ist auch der Link zum Download des betreffenden Merkblattes, in welchen die benötigten Unterlagen aufgeführt sind. Das am schwersten zu beschaffende Dokument wird wohl der Nachweis über Deutschgrundkenntnisse (A1) sein. Nur im Falle einer bestehenden, fortgestrittenen Schwangerschaft wird darauf verzichtet.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 27. Januar 2020 um 20:08

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
dibra1808 schrieb am 27. Januar 2020 um 14:18:
Jetzt haben wir angst das er bei der Ausreise aus Kuba
nicht rausgelassen wird.
Wir benötigen irgendetwas aus dem Internet wo
irgend eine Info darüber bekommt, haben auch
schon beim Auswärtigen Amt nachgehört aber noch nichts
weiteres gehört.

Als im Jahre 2012 die Ausreisegenehmigungen abgeschafft wurden, wurden einschränkende Bestimmungen durch die Anhängen von 3 Artikeln im "Ley de Migración" No. 1312 vom 20. September 1976 festgehalten und in der "Gazeta oficial" Edicion ordinario vom 16. Oktober 2012 -Seite 1358- veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang ist der Artikel 23 von Bedeutung: 

...


Danach wurde die Ausreiseverweigerung durch die Verweigerung der Passausstellung umgesetzt. Betroffen waren Personen,
  • die in einer Straftat verwickelt waren,
  • Angehörige des Militärs, soweit für die Sicherheit des Landes von Bedeutung,
  • Minderjährige ohne Erlaubnis der Eltern oder deren gesetzlichen Vormund.
Aber auch Personen,
  • für die wirtschaftliche, soziale und wissenschaftlich-technische Entwicklung des Landes von Bedeutung oder über staatliches Wissen verfügten, das es zu schützen galt
  • sowie andere Gründe im öffentlichen Interesse.
Letztere Einschränkungen sind sehr vage und wohl aus der anfänglichen Unsicherheit erklärbar, wie sie mit der Einführung von gesetzlichen Änderungen einhergehen.

Inwieweit Dein Ehemann von den Einschränkungen betroffen ist, ist aus der Unkenntnis seiner bisherigen Tätigkeit nicht endgültig zu bewerten. Ich gehe aber davon aus, dass es diese nicht gibt, nachdem ihm nach Erlass dieses Dekretes ein Reisepass ausgestellt wurde.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 28. Januar 2020 um 08:07

dibra1808   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 2
*
 
Guten Morgen!

Erst mal danke für deine Antwort.
Das hört sich ja erstmal relativ positiv an.

gruß
dibra1808
 
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Antwort #4 - 28. Januar 2020 um 12:33

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Inwiefern die Angst, nicht wieder aus Kuba ausreisen zu dürfen, begründet ist, wissen wir nicht. Angst sollte er aber von einer Ausweisung aus Deutschland haben, denn wenn ihr im August geheiratet habt, dann wäre sein Aufenthalt nach Ablauf eines kurzfristigen Schengenvisums (z.B. Besuchsvisum) ohne längerfristigen Aufenthaltstitel gesetzeswidrig. Die Heirat ändert daran nichts.

Eigentlich hätte die Ausländerbehörde schon aktiv werden müssen. Deren Möglichkeit der Duldung ist begrenzt. Sein jetziger Aufenthalt ist illegal, vergleichbar wie Fahren ohne Führerschein. Auch dabei macht es keinen Unterschied ob verheiratet oder nicht.
 

Saludos Esperanto
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