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Einladung zur Geburt (Gelesen: 5854 mal)
18. Februar 2020 um 13:49

Leydis   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 2
*
 
Hallo Leute,

ich(deutsch-Kubaner) bin schwanger und erwarte Zwillinge ET ist 19.06. Vor kurzem war ich in Kuba und habe zusammen mit dem Vater (Kubaner) eine Vaterschaftsanerkennung mit geteilten Sorgerecht gemacht. Mir wurde gesagt er hätte damit theoretisch das Recht in Deutschland zu leben (Familienzusammemführung).

Wir möchten vorerst nicht in Deutschland Leben. Aber es wäre wirklich schön könnte er zur Geburt kommen. Mein Papa (Deutscher) hat im kommenden Monat ein Termin bei der Ausblenderbehörde gemacht um eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

Nun meine erste Frage, muss ich ihn diese Verpflichtungserklärung im original zukommen lassen oder geht das auch per Mail?

Nach dem er die Erklärung hat und einen Termin beim Konsulat, wie lange dauert es bis er eine Entscheidung bekommt? (schenge visa 90 Tage)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin über alle Infos zum Visum dankbar.

Viele liebe Grüße und ein schönen Tag euch  Kuss
 
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Antwort #1 - 18. Februar 2020 um 15:09

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Ja, der Vater Deiner Kinder hat es leichter im Rahmen der Familienzusammenführung eine Einreiseerlaubnis (Visum) "Zum Zweck der Heirat und anschließenden Wohnsitznahme in Deutschland" zu bekommen. In diesem Fall wird auf den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse verzichtet. Dieses Visum (nationales Visum – Kategorie D) bedarf der Zustimmung (Entscheidung) der hiesigen, für Dich zuständigen Ausländerbehörde, weshalb sich die Ausstellung um ca. 6 Wochen nach dessen Beantragung in der Botschaft in Havanna verzögern wird.

Ein kurzfristiges Schengenvisum (Visum der Kategorie C) wird seitens der Botschaft in Havanna in alleiniger Zuständigkeit innerhalb 5 Tagen nach Antragstellung ausgestellt. Neben der Verpflichtungserklärung im Original ist auch der Nachweis einer Reisekrankenversicherung bei der Antragstellung vorzulegen. Der Botschaft ist auferlegt, diese Anträge insbesondere dahingehend zu prüfen, dass sie nicht für eine illegale Einwanderung missbraucht werden. Da seitens der Botschaft ein Verbleiben des Vaters bei seinen Kindern nicht auszuschließen ist, wäre es vorteilhaft, wenn Du ein Schreiben an die Visaabteilung in Havanna senden würdest, in welchen Du die Gründe benennst, warum zunächst nur ein kurzfristiger Aufenthalt des Vaters Deiner Kinder in Deutschland vorgesehen ist.

Ich könnte mir vorstellen, dass er dies mit der derzeitigen Unabkömmlichkeit im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit in Kuba begründet. Wenn er halbwegs derartiges anführen könnte, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das Visum mit der üblichen Begründung der fehlenden Rückkehrbereitschaft abgelehnt wird.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 19. Februar 2020 um 15:02

Leydis   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 2
*
 
Vielen lieben Dank für diese ausführliche Erklärung, hat mir sehr geholfen.
 
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Antwort #3 - 19. Februar 2020 um 20:09

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Die vorangegangen Erläuterungen sind keineswegs ausführlich, sondern ergänzen lediglich die Vorgaben und Hinweise auf der Botschaftsseite, die verbindlich sind. Hier der Link für zeitlich befristete Besuchsvisa: https://havanna.diplo.de/cu-de/service/05-VisaEinreise/-/2081146

Aus Deiner Ausgangsfrage, in welcher "Verpflichtungserklärung", "Termineinholung" für die Abgabe des Visumsantrages erwähnt ist, ist aber zu erkennen, dass Du Dich schon damit befasst hast. Sollten noch weitere Fragen entstehen, werden sie dann ausführlich behandelt, soweit dies mit der Wahrung persönlicher Daten vereinbar ist.
 

Saludos Esperanto
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