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Corona Einreisebestimmungen (Gelesen: 18615 mal)
Antwort #15 - 06. Februar 2021 um 09:11

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 06. Februar 2021 um 08:24:
Ich bin gerade im Schriftverkehr mit der Spanischen Botschaft deswegen. Diese verlangt eine Reisebegründung, .....

Verstehe den Sinn nicht. Sollte deine Partnerin jetzt auch über Madrid einfliegen und hatte beim Einchecken Schwierigkeiten mitgenommen zu werden?
Wenn dem so ist, werden die Schwierigkeiten bei der Ankunft an der Grenzkontrolle in De nicht enden. Das gültige Visum wird in der gegenwärtigen Situation allein nicht weiterhelfen. Du solltest dich bezüglich der aktuellen Einreisebestimmungen für De noch einmal einlesen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #16 - 07. Februar 2021 um 08:50

Kartdriver99   Offline
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Nicht nur du verstehst den Sinn diese Gebarens nicht!
Nachdem ich jetzt alle Unterlagen beim span.Innenministerium eingereicht habe,
erhielt ich folgend Antwort:
Buenas tardes
Con la documentación presentada, es necesario un escrito de las autoridades alemanas en el que autorizan expresamente su entrada en el país. Este escrito lo facilitan en la Embajada/Consulado de Alemania en La Habana.
Atentamente
Consejería de Interior
(Mit den eingereichten Unterlagen benötigen Sie ein Schreiben der deutschen Behörden, in dem Ihre Einreise ausdrücklich genehmigt wird. Dieses Dokument wird von der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Havanna zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Innenministerium)

Also langsam komme ich mir vor wim Film" Asterix in Rom" auf der Suche nach dem gewissen Passierschein ist, und die ihn immer wieder woanders hinschicken weil er erst noch das oder jenes bräuchte!
Ich überlasse es jetzt meiner Freundin, ob sie da noch mal hingehen will, oder wir es verschieben! Leider geht im Moment kein Flug direkt von Havanna nach Deutschland. Lediglich von Varadero, aber dort kommt man momentan nur noch mit Privattransport hin!  Teuer sag ich nur!

Für die Einreise nach DE bei unverheirate Paaren gibt es klare Richtlinien, die wir allemal erfüllen!
 

hasta pronto
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Antwort #17 - 07. Februar 2021 um 15:42

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 07. Februar 2021 um 08:50:
Für die Einreise nach DE bei unverheirate Paaren gibt es klare Richtlinien, die wir allemal erfüllen!

Ja, aber man muss jenen, die das Sagen über die Einreisebewilligung haben, das Vorliegen eine vorhandenen, ernsthaften Paarbeziehung auch nachweisen. Die Einreisebewilligung in Form eines Visums, ausgestellt von der Deutschen Botschaft, war bisher für eine Einreise nach DE fast immer ausreichend. Nunmehr kommt in Zeiten der Pandemie noch die Genehmigung der Grenzpolizei in den hiesigen int. Flughäfen hinzu.

Du hast noch nicht mitgeteilt, warum du die spanischen Stellen angeschrieben hast. Gehe zunächst mal davon aus, dass die Freundin aus Havanna von ihrem dortigen Wohnort die Reise mit Iberia bzw. der vor ihr neulich vereinnahmte Air Europa über Madrid antreten wollte oder noch will und die Airline aufgrund der strenger gehandhabten deutschen, schengenweit geltenden Einreisebeschränkungen ihr die Mitnahme verweigerte bzw. verweigern könnte, wie im Varaderoforum berichtet.

Vielleicht stelle ich diesen Beitrag noch in unser Unterforum "Varaderoforum" rein. Dieser Beitrag ist aus den unsrigen erwachsen und gibt meines Erachtens die derzeitigen Gegebenheiten treffend wieder, was dort noch nie der Fall war, sobald es sich nicht um die Belange der Varadero-Pauschalurlauber handelte. So wurden im fraglichen Beitrag erstmals die Nachteile erwähnt, die unsere, in Freundschaft verbundenen Kubanern, durch europäische Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie erleiden.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #18 - 07. Februar 2021 um 18:09

Kartdriver99   Offline
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Achso hatte ich das nicht erwähnt, dass meine Verlobte mit Iberia fliegen sollte! Disculpa mi!
Nur deswegen bin ich ja in die Diskussion darüber eingestiegen!
Wie gesagt, die Einreisebestimmungen erfüllen wir, und Nachweise dafür haben wir allemal zu Hauf.
Leider ist die Formulierung das die Entscheidung bei der Bundespolizei liegt etwas schwammig!
Aber leider kann man ja, wie du nachgewiesen hast, diese Entscheidung nicht im Vorfeld erhalten, selbst wenn man alle notwendigen Unterlagen hat, wollen die Behörden diese ja nicht im Vorfeld haben, also bleibt nur das Vertrauen auf die Rechtsstaatlichkeit! Für die Entscheidungen der span. Behörden können die deutschen Behörden ja nichts.
Erst jetzt merkt man, wie "einfach" es doch war, von Cuba nach DE zu kommen, bevor dieser ganze Covid-mist begann!
 

hasta pronto
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Antwort #19 - 07. Februar 2021 um 19:05

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 07. Februar 2021 um 18:09:
Erst jetzt merkt man, wie "einfach" es doch war, von Cuba nach DE zu kommen, bevor dieser ganze Covid-mist begann!

Jedenfalls einfacher.

Kartdriver99 schrieb am 07. Februar 2021 um 18:09:
...  leider kann man .... diese Entscheidung nicht im Vorfeld erhalten

Warum sollte das "Votum" der Bundespolizei jetzt nicht mehr im Vorfeld zu bekommen sein. Meines Erachtens muss es klappen, wenn die Verlobte die, an die Airline gerichteten Aufforderung:

BPOLD FRA-KoSt Covid-19
Az. 18 04 00, Frankfurt am Main

To whom it may concern /airline (check-in) staff at last point of embarkation towards Frankfurt: Person ... (Señora Kartdriver).... is OK to board on a flight to Frankfurt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

M F
_______________________________________________
Koordinierungsstab Covid-19
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Postfach 75 02 64 | 60532 Frankfurt am Main
eMail: bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de


beim Einchecken vorlegt bzw. auf ihrem Handy vorzeigt.

Sicherer wäre das Einchecken bei Condor in Varadero, dann wäre der letzte Streckenabschnitt FRA-HAM nur noch ein Inlandsflug und etwas einfacher als von MAD-HAM mit den spanischen Coronaproblemen. Falls doch der vorgesehene Check-in bei Iberia in Havanna bevorzugt wird, so müssen sie auch dort den englischen Text beim Check-in verstehen, auch wenn sie bezüglich der aktuellen Einreisebestimmungen in DE nicht auf der Höhe der Zeit sind.

Schreib einfach mal die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen an. Ich hatte diese Antwort bekommen und danach gehandelt. Schwierig ist die Einholung der Unterschrift aus Kuba. Meine Freundin hatte dabei gut mitgezogen.
 

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Antwort #20 - 08. Februar 2021 um 20:24

Kartdriver99   Offline
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So habe heute von der deutschen Botschaft das OK bekommen, das sich meine Verlobte morgen Vormittag dieses Schreiben das seitens des span. Innenministeriums verlangt wird, bekommt!
Das von @Esperanto angesprochene Schreiben geht auch noch auf die Reise, was aber vielleicht gar nicht mehr benötigt wird, weil die Schengen-Einreise schon in (Madrid) Spanien erfolgt!
 

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Antwort #21 - 08. Februar 2021 um 22:39

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Kartdriver99 schrieb am 08. Februar 2021 um 20:24:
.... vielleicht gar nicht mehr benötigt wird, weil die Schengen-Einreise schon in (Madrid) Spanien erfolgt!

Vorsicht! In den jetzigen Zeiten der Corona-Epidemie, kennt die Bundespolizei bei der Zurückweisung an der Grenze keine Skrupel.

Die Einreise unverheirateten Partnern aus Drittstaaten für kurzfristige Besuchsreisen zum in Deutschland lebenden Partner ist derzeit zwar grundsätzlich möglich, aber an Auflagen gebunden. Siehe hierzu:

In welchen Fällen sind Einreisen von unverheirateten Partnern zu kurzfristigen Besuchsreisen aus Drittstaaten, die nicht auf der Positivliste stehen, möglich und welche Besonderheiten gelten? Diese Vorgaben sind bei Einreise über ein Schengenland nicht aufgehoben und gelten ungeachtet bzw. zusätzlich zu den allgemeinen Einreisevoraussetzungen (Pass und Visum).

Die Gestattung der Einreise erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der Beamtinnen und Beamten bei der Grenzkontrolle bei der Einreise. Das kann ja gutgehen. Sollte die Grenzkontrolle aber die Einreise wegen unzureichend nachgewiesener Partnerschaft oder fehlender gemeinsamen Erklärung für die Einhaltung der nationalen gesundheitsspezifischen Regelungen verweigern, dann entsteht daraus ein größeres Problem, als wäre die Zurückweisung bereits bei der Abreise erfolgt.
 

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Antwort #22 - 09. Februar 2021 um 08:11

Kartdriver99   Offline
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Nunja das mag ja alles stimmen, ich denke aber, dass die Einreisekontrolle in den Schengenraum schon in Madrid erfolgt, und deswegen in Deutschland, also Hamburg, diese Kontrolle entfällt. So wie auch schon bei meiner Rückkehr über Paris! Wir jetzt haben alles in unserer Macht stehende getan, jetzt warte ich noch auf das Papier von der Botschaft in Havanna, und hoffe noch auf einen positiven Bescheid von der Bundespolizei. Drücken wir mal die Daumen!
Ich werde weiter berichten, sobald ich Neueres weiss.
 

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Antwort #23 - 09. Februar 2021 um 09:16

Kartdriver99   Offline
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Update:
Habe ich gerade von der Bundespolizei bekommen:

Sehr geehrter Herr ......,

Aufgrund den von Ihnen gemachten Angaben sehe ich einen Ausnahmetatbestand als gegeben an. Die derzeit strikten Einreisevoraussetzungen für Deutschland könnten somit erfüllt.(sein!: das Wort fehlt wirklich, und sagt mir, das ein Mensch, und nicht eine Maschine den Vorgang bearbeitet hat)

Hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die sonstigen Bestimmungen für die Einreise und den Aufenthalt (z. B. Visapflicht) fortbestehen und davon unberührt bleiben.

Ok es steht "könnten erfüllt", das ist dann wieder die schwammige Beamtendeutschformulierung, aber mehr kann man ja z.Zt. nicht bekommen! Zunge
 

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Antwort #24 - 09. Februar 2021 um 10:25

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Kartdriver99 schrieb am 09. Februar 2021 um 09:16:
.... wieder die schwammige Beamtendeutschformulierung, aber mehr kann man ja z.Zt. nicht bekommen!

Doch kann man. Du musst dich nur an die richtige Stelle bei der Bundespolizei wenden. Wenn Du meinst, dass allein die Bundespolizei in Hamburg weiterhelfen kann, dann schicke ihnen den zuvor im Beitrag #19 eingestellten Text, vervollständigt mit dem Namen deiner Freundin und abgeändertem Flugziel Hamburg mit der Anmerkung, dass die Airline dies verlangt. Nur so die Vorgaben des BMI, als vorgesetzter Dienstelle, bezüglich der Ausnahmeregelung für unverheiratete Paare in der Praxis einzuhalten ist.

Jedenfalls wird diese schwammige Formulierung deiner Freundin nicht weiterhelfen, wenn sie die erhaltene Antwort beim Check-in auf ihrem Handy vorweist, nachdem man sie unter Hinweis auf die derzeit strikten Einreisebestimmungen in Deutschland nicht mitnehmen will. Das gilt in Varadero und Madrid. Aber auch in Havanna nachdem sie dort, spätestens bei der Erstellung des Kofferetikettes mitbekommen, dass das Ziel der Reise Deutschland ist.
 

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Antwort #25 - 09. Februar 2021 um 13:39

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Kartdriver99 schrieb am 09. Februar 2021 um 09:16:
.... könnten somit erfüllt.(sein!: das Wort fehlt wirklich ...

Möglich auch, dass "könnten" nachträglich anstelle "sind" eingefügt wurde und der Verfasser in Eile war. Vielleicht hat er dabei an seine Kollegen gedacht und nicht gefährden wollen, falls das Maschinengewehr der Freundin entdeckt und sie auf die daraufhin erfolgte Rücknahme der Einreisezusage, es verärgert in Anschlag bringt.
Ärgerlich
 

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Antwort #26 - 09. Februar 2021 um 19:56

Trova   Offline
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Cubalibre

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@Kartdriver99

ACHTUNG!!

Wenn die Dame über Madrid kommt: Visum für den Flughafentransit, abhängig von der Art des Visums, welches sie hat.

http://www.exteriores.gob.es/Consulados/HAMBURGO/de/InfoAus/Paginas/Flughafentra...
 
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Antwort #27 - 09. Februar 2021 um 22:36

Esperanto   Offline
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Hallo Trova,

mach Dir keine Sorgen. Die "Dame" hat einen Aufenthaltstitel. Nämlich für Kurzaufenthalte während der nächsten 4 Jahre. Du kannst sogar diesen Titel ein paar Beiträge vorher im Beitrag #12 sehen. Ein Transitvisum ist für visapflichtige Staatsbürger aus Drittländern erforderlich, die keinen Aufenthaltstitel der Schengen-Staaten haben und durch ein Schengenland in ein Drittland reisen wollen. Darauf wird bereits im 1. Satz der von dir verlinkten "Information für Ausländer" des Spanischen Generalkonsulats in Hamburg hingewiesen.

Für die fehlende Kenntnis der Bedeutung eines Visums der Kategorie "C" gemäß Visakodex des Europäischen Rates vom 13. Juli 2009 haben wir Verständnis. Verbreitet doch auch unser Forumsmitglied "Chris Habana" fälschlicherweise, das Transitvisum (Kategorie "A" des Visakodexes) sei die Lösung zur Umgehung der derzeit geltenden, epidemiebedingten Einreisebeschränkungen nach Deutschland.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #28 - 10. Februar 2021 um 09:06

Esperanto   Offline
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Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
 

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Antwort #29 - 10. Februar 2021 um 07:48

Kartdriver99   Offline
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So nun mal genug geflachst:
Gestern hat mein Schatz von der Botschaft ein Papier erhalten in dem steht:

Permission to enter Germany

Name...........
(und weitere Angaben zur Person sowie die Passnummer)

hat am 1. februar 20121 ein schengen visum von der deutschen botschaft erhalten. er darf daher innerhalb der Gültigkeitsdauer seines visums nach deutschland einreisen.

Diese Erlaubnis ist für die Einreise nach Deutschland nicht erforderlich.
Das ausgestellte Visum ist die Erlaubnis, nach Deutschland einzureisen.
Die deutsche Botschaft fordert Iberia und die zuständigen spanischen Behörden auf, keine Erklärung anzufordern, sondern das ausgestellte Visum ohne diese Erklärung anzunehmen.

Im Orginal ist es allerdings in Englisch
(has been issued a schengen visa by the german embassy on the 1th of february 20121. he is therefore allowed to enter Germany within the period of validity of his visa.

This Permission is not necessary to enter Germany.
The issued visa is the permission to ernter germany.
The german embassy requests Iberia and the resposible Spanish authorities to not request a declaration, but to accept the issued visa without this declaration.)

Tja nun bleibt zu hoffen, dass alles glatt geht.
FCK Corona!!
 

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