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Corona Einreisebestimmungen (Gelesen: 18853 mal)
Antwort #30 - 10. Februar 2021 um 07:52

Kartdriver99   Offline
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Trova schrieb am 09. Februar 2021 um 19:56:
@Kartdriver99

ACHTUNG!!

Wenn die Dame über Madrid kommt: Visum für den Flughafentransit, abhängig von der Art des Visums, welches sie hat.

http://www.exteriores.gob.es/Consulados/HAMBURGO/de/InfoAus/Paginas/Flughafentra...


@ Trova
Danke für den Hinweis Zwinkernd, aber das ist ja glücklicherweise geklärt Zwinkernd
 

hasta pronto
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Antwort #31 - 10. Februar 2021 um 08:34

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 10. Februar 2021 um 07:48:
Die deutsche Botschaft fordert Iberia und die zuständigen spanischen Behörden auf, keine Erklärung anzufordern, sondern das ausgestellte Visum ohne diese Erklärung anzunehmen.
Im Orginal ist es allerdings in Englisch

Perfekt!! Auch ein Lob an unsere Vertretung in Havanna.

Lade deren Schreiben auf das Handy deiner Freundin, damit sie es bei Bedarf auch Seehofers Leuten an der deutschen Grenze vorzeigen kann.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #32 - 10. Februar 2021 um 10:16

Kartdriver99   Offline
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@ Esperanto
SIe hat das Schreiben ja im Orginal,
und wie ich schon vermutete wird die Passkontrolle/Einreisekontrolle für den Schengen-Raum bereits in Madrid erfolgen. So wie auch ich bei meiner Rückreise nur in Paris, aber nicht mehr in Hamburg diesbezüglich kontrollirt wurde!
Ich habe aber, auf dein Anraten, auch die BP-Behörde hier direkt in Hamburg angeschrieben, und die hat mir folgendes geantwortet:

Sehr geehrter Herr T............,

gerne beantworten wir Ihre Anfrage. Die Einreise Ihrer Verlobten Frau D................................. erfolgt über den Flughafen Madrid. Die Einreisevoraussetzungen werden aus diesem Grund in Spanien geprüft. Eine Einreisegenehmigung seitens der Bundespolizei zur Einreise in Spanien kann nicht erfolgen. Die Voraussetzungen für eine direkte Einreise nach Deutschland wurde bereits durch die Botschaft in Havanna positiv geprüft. Für eine Einreise in Deutschland erfüllt sie somit über einen Ausnahmetatbestand.

Bitte wenden sie sich in diesem Fall an die spanischen Behörden. Wenn sie noch Fragen dazu haben, können sie sich auch gerne telefonisch an mich wenden.

Bitte beachten sie, die örtlichen Quarantänebestimmungen zu beachten. Wenden sie sich dazu an Ihr örtliches Gesundheitsamt.

Mit freundlichen Grüßen

Ergo, kann die Reise starten..... Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht
 

hasta pronto
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Antwort #33 - 10. Februar 2021 um 10:46

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 10. Februar 2021 um 10:16:
Ergo, kann die Reise starten.... Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht.

Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht
 

Saludos Esperanto
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Antwort #34 - 10. Februar 2021 um 17:58

Kartdriver99   Offline
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Zur Sicherheit noch das Schreiben an das span. Innenministerium gesandt, die folgende Antwort sendeten:
Buenos días,
SE AUTORIZA su entrada en ESPAÑA, para continuar viaje con destino Alemania,  sin perjuicio del posible requerimiento por los funcionarios del puesto fronterizo de toda la documentación que justifique su viaje.

El plan de vuelo será remitido al puesto fronterizo de Madrid-Barajas. Por favor, si realiza algún cambio comuníquelo a esta Consejería.

Se significa que tanto el plan de vuelo como la presente autorización se considera válida única y exclusivamente en relación a la documentación aportada en el presente email y sólo es válido para una entrada. Por tanto si no se realiza la entrada en territorio nacional en las fechas justificadas en este email, se deberá proceder a una nueva autorización a todos los efectos.

zu deutsch:
Guten Morgen,
Ihre Einreise nach SPANIEN ist AUTORISIERT, um Ihre Reise nach Deutschland fortzusetzen, unbeschadet der möglichen Anforderung aller Unterlagen, die Ihre Reise rechtfertigen, durch Beamte des Grenzpostens.
Der Flugplan wird an den Grenzposten Madrid-Barajas geschickt. Wenn Sie Änderungen vornehmen, benachrichtigen Sie bitte diese Abteilung.
Dies bedeutet, dass sowohl der Flugplan als auch diese Autorisierung nur und ausschließlich in Bezug auf die in dieser E-Mail bereitgestellten Unterlagen als gültig angesehen werden und nur für einen Eintrag gültig sind. Wenn die Einreise in das Hoheitsgebiet nicht zu den in dieser E-Mail angegebenen Daten erfolgt, muss daher für alle Zwecke eine neue Genehmigung durchgeführt werden.
Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend
 

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Antwort #35 - 10. Februar 2021 um 18:25

Esperanto   Offline
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Höre jetzt mit dem Schreiben an die beteiligten Behörden und Airlines auf, sonst bekommt sie überall noch einen roten Teppich ausgelegt und erwartet dies dann auch von Dir.

Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend
 

Saludos Esperanto
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Antwort #36 - 10. Februar 2021 um 19:43

Kartdriver99   Offline
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Esperanto schrieb am 10. Februar 2021 um 18:25:
Höre jetzt mit dem Schreiben an die beteiligten Behörden und Airlines auf,


tja ich glaube mehr geht auch nicht mehr, ist ganz schön nervig und auch teilweise doppelt gemoppelt,
der berühmt - berüchtigte Amtsschimmel steht überall Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/ErstauntEsperanto schrieb am 10. Februar 2021 um 18:25:
einen roten Teppich ausgelegt und erwartet dies dann auch von Dir.


das mach ich doch sowie so Laut lachend Durchgedreht Zwinkernd
 

hasta pronto
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Antwort #37 - 26. Februar 2021 um 12:33

Esperanto   Offline
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Esperanto schrieb am 09. Februar 2021 um 22:36:
Verbreitet doch auch unser Forumsmitglied "Chris Habana" fälschlicherweise, das Transitvisum (Kategorie "A" des Visakodexes) sei die Lösung zur Umgehung der derzeit geltenden, epidemiebedingten Einreisebeschränkungen nach Deutschland.

@Kartdriver99

Hast Du gelesen, wie der arme Kerl doch noch zu seinem "Transitvisum" kam, das seine Freundin nicht braucht und niemand bei der beabsichtigten Einreise hier sehen will? Kann mir nicht vorstellen, dass sie ein "Multivisum" mit jahrelanger Gültigkeit hat. So werden ihnen mit dem vorgegebenen Ende der Gültigkeit ihres Besuchsvisums von den bewilligten 90 Tagen 5 Wochen fehlen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #38 - 27. Februar 2021 um 07:10

Kartdriver99   Offline
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Esperanto schrieb am 26. Februar 2021 um 12:33:
Hast Du gelesen, wie der arme Kerl doch noch zu seinem "Transitvisum" kam, das seine Freundin nicht braucht und niemand bei der beabsichtigten Einreise hier sehen will? Kann mir nicht vorstellen, dass sie ein "Multivisum" mit jahrelanger Gültigkeit hat. So werden ihnen mit dem vorgegebenen Ende der Gültigkeit ihres Besuchsvisums von den bewilligten 90 Tagen 5 Wochen fehlen.


Jo im Grossen und Ganzen lief das bei mir auch so, allerdings alles in allem nach zwei drei Tagen. Glücklicherweise ging es meistens per Internet und meiner Hilfe aus DE recht zügig. Zumal ich nur die direkt beteiligten Stellen(3: span. und deut. Botschaften in Havanna und BPA) befragt und angeschrieben habe! Wobei ich das mit dem BPA hätte sparen können, da die Einreise in den Schengenraum ja schon in Madrid erfolgte!
Aber NERVIG war das ganze schon, aber was tut man nicht alles aus LIEBE! Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Im übrigen braucht die Gute jetzt noch einen PCR-Test, der um die 80.- Euro kostet, bevor sie dann wieder zurück kann! Bei mir macht es mein Hausarzt!
 

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Antwort #39 - 27. Februar 2021 um 08:17

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Kartdriver99 schrieb am 27. Februar 2021 um 07:10:
Jo im Grossen und Ganzen lief das bei mir auch so, allerdings alles in allem nach zwei drei Tagen.

Jetzt ist sie hier, was auch zu erwarten war.

Im Falle des armen Kerls habe ich meine Zweifel, inwiefern seine Partnerbeziehung bei erstmaliger Einreise in Deutschland anerkannt wird, falls diesbezüglich nichts vorzuzeigen ist. Mit der Einreise in den Schengenraum hat sich der Nachweis einer länger bestehenden Paarbeziehung nicht erübrigt.   
 

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Antwort #40 - 27. Februar 2021 um 21:45

Esperanto   Offline
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Esperanto schrieb am 27. Februar 2021 um 08:17:
Im Falle des armen Kerls habe ich meine Zweifel, inwiefern seine Partnerbeziehung bei erstmaliger Einreise in Deutschland anerkannt wird, falls diesbezüglich nichts vorzuzeigen ist.

Der arme Kerl müßte wirklich viel Glück haben, sollte er seine Freundin hier begrüßen können. Nicht einmal ein zusätzliches Schreiben der Deutschen Botschaft, in welcher die besten Absichten der Eingeladenen assistiert wäre, könnte die hiesige Grenzkontrolleure überzeugen. Heute hat die Rheinischen Post eine diesbezügliche Antwort des BMI veröffentlicht. Danach:


Unverheiratete Paare haben bei Einreise
aus Risikogebiet das Nachsehen

Die Bundesregierung räumt immer noch Ehepaare, die nicht zusammen in Deutschland leben,
mehr Rechte bei der Einreise ein, als Paaren ohne Trauschein

27.02.2021

Die Corona-Einreiseregeln der Bundesregierung räumt Ehepaaren, die nicht zusammen in Deutschland leben, zum Teil mehr Rechte ein als binationalen Paaren ohne Trauschein. Für die Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet gebe es Ausnahmen für die sogenannte Kernfamilie, unverheiratete Partner seien davon ausgenommen, berichtet die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ (Samstag) unter Berufung auf eine ihr vorliegende Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Anfrage der Grünen-Politikerin Franziska Brantner.

Voraussetzung für die Einreiseerleichterungen ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums eine auf Dauer angelegte Partnerschaft. Diese soll etwa durch einen vorherigen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland oder durch ein vorheriges persönliches Treffen in Deutschland nachgewiesen werden. Neben Reiseunterlagen, die ein vorheriges Treffen belegen sollen, sind außerdem eine Einladung des in Deutschland lebenden Partners vorzulegen sowie eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung..


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