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Einreisebestimmungen-De in Coronazeiten (Gelesen: 33225 mal)
08. November 2020 um 11:01

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Esperanto schrieb am 18. Oktober 2020 um 16:52:
Schwer verständlich was Condor da veranstaltet. Auch wenn Havanna von vielen Airlines in Kürze angeflogen wird, so kann die geringe Nachfrage nicht der Grund sein, ....

Etwas mehr Verständnis für Condor sollte man nach dem gestrigen Vorfall haben von dem unser Forumsmitgliedes Fulano im Nachbarforum berichtet. Danach läßt die Bundespolizei Kubaner seit dem 2. November nach eigenem Gutdünken nicht mehr in das Corona-Risikogebiet Deutschland einreisen, was offenbar auf deren Missverständnis der verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung der derzeitigen Pandemie zurückzuführen ist. Betroffen ist davon auch Condor, welche die zu Unrecht nicht ins Land gelassenen Kubaner auf eigenen Kosten nach Ankunft unverzüglich wieder zurückzubringen hat.

Wie die Bundespolizei dabei am Frankfurter Flughafen vorgeht ist nicht mit dem Vertrauen vereinbar, das man unseren Ordnungskräften gegenüber haben sollte. Man fragt sich: Wer schützt uns vor der Polizei? 
« Zuletzt geändert: 22. November 2020 um 14:26 von Esperanto »  

Saludos Esperanto
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Antwort #1 - 08. November 2020 um 18:43

Esperanto   Offline
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Dass Kuba deutsche Urlauber vorbehaltslos ins Land einreisen lässt, das wissen wir. Auch von deutscher Seite gibt es hierfür keine Vorbehalte. Kuba ist nicht auf der Liste der ausgewiesenen Risikogebiete, liegt doch die Infektionsrate in Kuba unter 50 Personen pro Tag, wobei diese Zahl nicht auf 100.000 Einwohner bezogen ist wie hier, sondern auf das ganze Land mit seinen 11 Millionen Einwohnern. Damit dies so bleibt, wäre es verständlich, wenn die kubanische Bevölkerung meint: Ihr europäischen Touristen mit euren mehr als 20.000 Infizierten täglich, bleibt uns vom Leib. Dem ist aber nicht so.

Nachdem also das Coronavirus in Kuba wegen der geringen Infektionsrate eher als vernachlässigbar anzusehen ist und auch von den hiesigen amtlichen und halbamtlichen Stellen wie BMI, Gesundheitsministerium, Botschaft in Havanna sowie dem RKI als solches anerkannt wird, macht die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen ihr eigenes Ding. Nach Gutdünken lässt sie Kubaner ins Land oder hält sie fest, um sie anschließend der Fluggesellschaft zum Rücktransport auf deren Kosten zu übergeben. So geschehen im zuvor geschilderten Fall.

Inwiefern Kubaner aus ihrem weitgehend virusfreien Land hier einreisen dürfen, ist nicht eindeutig auf der maßgebenden Seite des BMI beschrieben. Dort ist nur zu entnehmen, dass Chinesen ohne Einschränkung hier einreisen dürfen, ungeachtet dessen, dass dieses Land nach Trumps Ansicht uns dieses Malheur mit der Coronavirus eingebrockt hat. Allerdings wird deren Einreisebeschränkung nur dann aufgehoben, wenn auch China hier lebende deutsche Staatsbürger einreisen lässt, was offenbar aufgrund der hiesigen Infektionsrate von China abgelehnt wird. Nicht so seitens Kuba.

Die Frage, ob Kubaner hier in Deutschland einreisen können oder nicht, ist nach Bekanntwerden der Willkür der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen im zuvor geschilderten Fall nicht zu beantworten. Weil ich wegen des überfälligen Besuchs meiner kubanischen Freundin dies gern wissen möchte, hab ich die Bundespolizei am Fraport angeschrieben in der Hoffnung eine verbindliche Antwort zu bekommen. Falls noch jemand eine Antwort bezogen auf seinen persönliche Situation wissen möchte, kann dort auch nachfragen. Hierfür wird deren E-Mail-Adresse angeboten: bpold.frankfurt@polizei.bund.de

Je mehr Nachfragen, je mehr kommt man in der Direktion der Bundespolizei des Frankfurter Flughafens zum Nachdenken. Vielleicht hilft dies gar der sympathischen und liebenswerten Suegra unseres Forumsmitgliedes Fulano, solange sie am Flughafen noch tagelang festgehalten wird und nach Schilderung von Fulano bisher weder ihre Tochter noch Enkelkind sehen dürfte.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 09. November 2020 um 18:01

Esperanto   Offline
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Jetzt wurde mir der Grund genannt, warum die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen der Schwiegermutter von Fulano den Besuch ihrer Tochter und Enkelin verwehrte. Er ist auf dem Vordruck "Einreiseverweigerung" der Bundespolizeiinspektion II (Flughafen Frankfut/Main) Flughafen, Gebäude 177 aufgeführt.

9 Kästchen zum Ankreuzen gibt es dort mit Begründungen zur Wahl, wie "ohne gültige Reisedokumente" (A), "im Besitz gefälschter Reisedokumente" (B), "ohne gültiges Visum oder gültigen Aufenthaltstitel" (C) "bereits 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen aufgehalten" .... usw.  Sowie: "ist zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben" (H). Alle diese, uns bekannten Gründe kamen nicht in Frage.

Angehakt wurde der letzte Punkt (I): "stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Schengenstaaten dar." Darunter die Erklärung: "Gründe, die gegen die Anordnung der Einreiseverweigerung sprechen, wurden nicht vorgetragen und nicht ersichtlich."

Nicht zu fassen: Da stehen die Uniformierten breitbeinig, schwerbeladen mit Schusswaffen, mit Schutzweste ausgerüstet und grimmigen Gesicht vor der eingeschüchterten Großmutter, kommandieren sie in einer für sie fremden Sprache herum und wollen nicht sehen, dass sie deren Anordnung nicht versteht und damit -nach deren eigenen bundespolizeilicher Verständnis- den Weg zurecht zu ihrem Enkelkind verwehren. Anschließend mit ihrem Vordruck glaubhaft machen wollen, sie wäre damit einverstanden gewesen, weil sie sich nicht dagegen wehrte und ersichtlich war.

Wie kann man diesen Leute ein Erkennen von Terroristen und Aufrechterhaltung unsere Sicherheit anvertrauen, wenn sie in der liebenswerten Suegra eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und inneren Sicherheit unseres Landes sehen?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 09. November 2020 um 20:03

Esperanto   Offline
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Esperanto schrieb am 08. November 2020 um 18:43:
Die Frage, ob Kubaner hier in Deutschland einreisen können oder nicht, ist nach Bekanntwerden der Willkür der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen im zuvor geschilderten Fall nicht zu beantworten. Weil ich wegen des überfälligen Besuchs meiner kubanischen Freundin dies gern wissen möchte, hab ich die Bundespolizei am Fraport angeschrieben in der Hoffnung eine verbindliche Antwort zu bekommen. Falls noch jemand eine Antwort bezogen auf seinen persönliche Situation wissen möchte, kann dort auch nachfragen. Hierfür wird deren E-Mail-Adresse angeboten: bpold.frankfurt@polizei.bund.de

Die Antwort der Bundespolizei kam prompt. Leider wurde die Frage, ob Kubaner in der jetzigen Situation vorbehaltslos in Deutschland einreisen können, nicht ausreichend beantwortet, obwohl dies der wesentliche Grund meiner Nachfrage war. Immerhin sind einige Hinweise verwertbar. Deswegen möchte ich den Schriftwechsel in ungekürzter Form hier reinstellen.

Von: "bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de" <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
An: "rr@yahoo.de" <rr@yahoo.de>
Gesendet: Montag, 9. November 2020, 09:17:40 MEZ
Betreff: AW: Einreise kubanischer Staatsangehörigen

BPOLD FRA
KoSt Covid-19
Az. 18 04 00

Sehr geehrter Herr R...,

zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus wurden durch das Bundesinnenministerium weitreichende Einreisebeschränkungen an den deutschen Schengenaußengrenzen angeordnet. Diese Beschränkungen betreffen den internationalen See- und Luftverkehr.
Darüber hinaus ist die Einreise bei dringenden Gründen möglich. Inwiefern ein zwingender Einreisegrund besteht, hängt von jedem konkreten Einzelfall ab.

Es bestehen Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen unter anderem für unverheiratete Paare aus dringenden, familiären Gründen. Dabei sind zwei verschiedene Konstellationen möglich.
a)    Es handelt sich um eine Besuchsreise zum in Deutschland lebenden Partner. Als Nachweis müssen vorgelegt werden:
1.    Eine Einladung des in Deutschland lebenden Partners, eine Passkopie sowie eine aktuelle Meldebescheinigung.
2.    Das Formular „Selbsterklärung Besuch des Partners“ (hier zu finden: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq_d...), welches von beiden Partnern ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
3.    Ein geeigneter Nachweis eines vorherigen persönlichen Treffens in Deutschland oder ein geeigneter Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland. Der Nachweis eines vorherigen Treffens in Deutschland kann unter anderem mit entsprechenden Flugtickets bzw. Grenzkontrollstempelabdrücken im Pass in Kombination mit einem gemeinsamen Foto, welches unzweifelhaft in Deutschland aufgenommen wurde, erfolgen. Als Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland kann der entsprechende Mietvertrag, der beide Partner benennt, zu Rate gezogen werden.

Bitte senden Sie mir die genannten Dokumente als PDF zu, damit wir Ihnen ein Votum über die Einreise erstellen können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gr..., PMin

Koordinierungsstab Covid-19
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Postfach 75 02 64 | 60532 Frankfurt am Main
Email: bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Bi..., l (D FRA) <M....r@polizei.bund.de> Im Auftrag von D FRA Post (Eingang) SB 11 - Lage- und Einsatzzentrale
Gesendet: Sonntag, 8. November 2020 16:34
An: D FRA Post KoSt-Covid-19 Anfragen <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
Betreff: WG: Einreise kubanischer Staatsangehörigen

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: R <rr>
Gesendet: Sonntag, 8. November 2020 16:23
An: D FRA Post (Eingang) <bpold.frankfurt@polizei.bund.de>
Betreff: Einreise kubanischer Staatsangehörigen

          *************************************************
          ** Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main
          ** Sachbereich 11 - Lagedienst
          ** bearbeitet von: Bi...., PHM
          ** Dat.: 08.11.2020 16:33:27
          ** Verteiler: KoSt Covid-19
          ** nachr.:
          ** Dringlichkeit:
          ***********************************************

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus den amtlichen Informationen der Botschaft in Kuba, BMI, Gesundheitsministerium sowie des RKI ist zu entnehmen, dass Kuba nicht als Risikogebiet eingestuft ist. Die Reisebeschränkungen vielmehr als eines der wenigen Drittländer im September aufgehoben wurden. Eigentlich selbstverständlich, da dort die Infektionsrate bei weniger als 50 Personen pro Tag, im Gegensatz zu denen in Deutschland mit mehr als 20.000 Personen täglich eher vernachlässigbar ist.

Nunmehr berichtet mir ein Bekannter, dass der Mutter seiner kubanischen Ehefrau trotz negativen Covid-19-Nachweis die Einreise in Deutschland seitens ihrer Kollegen bei der Bundespolizei verweigert wurde, sie im Transit des Flughafens festgehalten und mit dem nächsten Flug auf Kosten der Fluglinie nach Kuba abgeschoben wird.

Meine Anfrage begründet sich aus der Planung des nächsten Aufenthaltes meiner, seit Jahrzehnten (seit 1999) andauernden Beziehung zu meiner kubanischen Lebenspartnerin (wir sind nicht verheiratet) aufrecht zu erhalten und auch in diesem Jahr einige Monate gemeinsam zu verbringen. Dies war seit März wegen der unterbrochenen Flugverbindungen nicht möglich. Nunmehr wurde seit einer Woche diese Flugverbindung wieder aufgenommen.

Für eine verbindliche Information wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
R....
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 11. November 2020 um 08:16

Esperanto   Offline
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Zur Frage, ob eine Einladung zu einem Gegenbesuch unserer kubanischen Freunde Aussicht auf Erfolg hat, nachstehende Auskunft zu den derzeitig geltenden Einreisebestimmung. Ungekürzt, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann: 


Am Dienstag, 10. November 2020, 15:29:06 MEZ hat bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de> Folgendes geschrieben:

BPOLD FRA-KoSt Covid-19
Az. 18 04 00, Frankfurt am Main

Sehr geehrter Herr R...l,

die Vorlage der durch den Kollegen genannten Dokumente ist zur Einreise zwingend erforderlich, da Kuba nicht auf der Liste der Länder des Bundesinnenministeriums aufgeführt ist, die von dieser Regelung befreit sind.
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.h...
https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html

Es ist jedoch nicht erforderlich, dass z. B. die genannte Deklaration zur Partnerschaft im Orginal vorliegt. Hier genügt es, dass eine durch beide Partner unterzeichnete Deklaration als pdf Dokument vorliegt. Bei weiteren Fragen können Sie uns auch gerne telefonisch unter der angegebenen Nummer kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen/ Best regards
Im Auftrag/ On behalf
EPHK W....

Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Koordinierungsstab Covid-19
Postfach 75 02 64 | 60532 Frankfurt am Main
Telefon: + 49 (0) 69 3400 4064 / 4065

eMail: bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de <mailto:bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
eMail: BPOLD.Frankfurt@polizei.bund.de <mailto:BPOLD.Frankfurt@polizei.bund.de>  (24h-Erreichbarkeit)

_________________________________________

Von: R.... <rr.....@yahoo.de>
Gesendet: Dienstag, 10. November 2020 13:28
An: D FRA Post KoSt-Covid-19 Anfragen <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
Betreff: Re: AW: Einreise kubanischer Staatsangehörigen

Sehr geehrter Herr G.....,
sehr geehrte Damen und Herren,

für die erhaltene Auskunft betreffend der Ausnahmeregelung bei der Einreise unverheirateter Partner aus Drittstaaten, die als Risikogebiete ausgewiesen sind (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.h...), möchte ich mich aufrichtig bei Ihnen bedanken.

Leider ist die erwähnte „Selbsterklärung Besuch des Partners“ mit der Unterschrift beider Partner wegen des langen Postweges innerhalb der nächsten 3 Monate nicht zu beschaffen. Dies gilt auch, nachdem der Postweg und Reiseverkehr dorthin nach Aufhebung der Reisewarnung für Kuba dieser Tage wieder aufgenommen wurde.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die von Ihnen aufgezeigte Ausnahmegenehmigung für unverheiratete Partner aus Drittstaaten überhaupt nötig ist, nachdem Kuba seit September ds. Js. nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist. Es folglich -laut Auskunft des BMI- derzeit keine Einschränkungen bei der Einreise auch für Ausländer mit Wohnsitz im betreffenden Nicht-Risikogebiet gibt. Dies gelte auch im Zusammenhang mit den seit 2. November verschärften Coronabestimmungen.

Ich bitte um Nachricht, ob die von dem BMI erhaltene Auskunft auch bei einer Einreise über den Frankfurter Flughafen zutrifft.

Mit freundlichen Grüßen
R.....

 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 11. November 2020 um 08:48

Esperanto   Offline
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Und weiter:

Von: bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
An:rr......@yahoo.de
Mi., 11. Nov. um 07:47
BPOLD FRA
KoSt Covid-19

Az. 18 ...

Sehr geehrter Hr. R....

der Umstand, dass Kuba aktuell kein Risikogebiet laut Robert-Koch-Institut darstellt, bedeutet nicht automatisch, wie von meinem Kollegen Hr. W...... bereits erläutert, dass es sich dabei ebenso um einen sogenannten "Positivstaat" im Sinne einer ausnahmsweise unbeschränkten Einreisemöglichkeit handelt. Die sogenannte "Positivliste" wird durch die Bundesregierung auf Vorschlag der EU-Kommission festgelegt und besteht derzeit abschließend aus Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikanstaat, Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand und Uruguay. Eine Aktualisierung ist derzeit nicht absehbar.
Für alle anderen Staaten, unabhängig von der Einstufung des Robert-Koch-Instituts, gelten die von meinen Kollegen beschriebenen Reiserestriktionen.

Daher empfehle ich Ihnen das genannte Formular "Selbsterklärung Besuch des Partners" ausgefüllt Ihrer Lebensgefährtin elektronisch per E-Mail zuzusenden damit diese es unterzeichnen und Ihnen zurücksenden kann sowie die weiteren notwendigen Nachweise (Einladungsschreiben, Meldebescheinigung und Ausweiskopie von Ihnen sowie den geeigneten Nachweis eines zuvor erfolgten Treffens in Deutschland oder eines gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland in der Vergangenheit, nachgewiesen anhand eines Mietvertrags) an diese E-Mail-Adresse zu senden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Y ....

Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Postfach 75 02 64 | 60532 Frankfurt am Main
Email: bpold.frankfurt.kost.covid19.grundsatz@polizei.bund.de
_______________________________________

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: R ....l <rr....de>
Gesendet: Dienstag, 10. November 2020 16:27
An: D FRA Post KoSt-Covid-19 Anfragen <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
Betreff: Re: AW: AW: Einreise kubanischer Staatsangehörigen

Sehr geehrter Herr W......
sehr geehrte Damen und Herren,

der von Ihnen zugesandte Link ihrer Behörde mit der Beantwortung der Frage, "Welche Reisebeschränkungen gibt es im außereuropäischen Luft- und Seeverkehr?" ist mir bekannt. Dort werden die Änderungen der vom Bundesinnenministeriums, zusammen mit anderen Stellen geführten Liste der Länder genannt, welche als Risikogebiete eingestuft werden und somit Einschränkungen hinsichtlich des Reiseverkehrs unterliegen. Diese Liste wird als "Positivliste" bezeichnet, so wie bei den PCR Tests, bei welchen man im Falle eines Corvid-19-Befundes von einem positiven Testergebnis spricht.

Kuba, als nahezu virusfreies Land mit weniger als 0,5 täglichen Neuinfektionen bezogen auf 100.000 EW, ist in dieser Positivliste nicht angeführt, gilt daher nicht als Risikogebiet. Genauso wie jene, im Link der Bundespolzei genannten 5 Länder Australien, Neuseeland, ... usw. , für die nunmehr ab 27. Oktober für Gebietsansässige dieser Länder "unbeschränkte Einreisen nach Deutschland" möglich sind.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie die Angelegenheit noch einmal prüfen und mir dessen Ergebnis mitteilen würden.

Mit freundlichen Grüßen
R.....
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 11. November 2020 um 18:00

Kartdriver99   Offline
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Das ist ja interessant, wo kann man denn dieses Formular bekommen, bzw. herunterladen?
Würde ich gerne gleich mitnehmen!
Allerdings müsste ja all die Verpflichtungserklärungen und die jeweilgen Ein-und Ausreisestempel in ihrem Reisepass Beweis genug sein das mein Schatz all die Jare hier in DE war um mich zu besuchen!
 

hasta pronto
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Antwort #7 - 11. November 2020 um 18:58

Esperanto   Offline
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Das mit der Verpflichtungserklärung war auch mein Gedanke. Wird beigelegt, falls ich deren Wunsch nachkommen werde.
Das Formular "Selbsterklärung Besuch des Partners", ist im Schreiben der Bundespolizei vom 09.11. und auch hier nochmal verlinkt, als pdf-Datei herunterzuladen und auszudrucken. So schaut es aus:

...    ...


und ist besser zu lesen, wenn die Grafik (Vorder- und Rückseite) angeklickt wird.
Zur Erinnerung ein Blick zurück.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #8 - 12. November 2020 um 05:56

Kartdriver99   Offline
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das Formular bezieht sich aber nur auf "Drittstaatangehörige" Das sin aber Kubaner(innen) ja nicht, oder sehe ich das falsch? Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt
 

hasta pronto
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Antwort #9 - 12. November 2020 um 11:18

Esperanto   Offline
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Na klar sind sie es. Da kann man der Bundespolizei nichts vormachen. Die unterscheiden: Erstens Inländer (mit deutschen Pass) und zweitens Ausländer mit dem Pass eines der EU-Staaten. Drittens jene Ausländer, die nicht der europäischen Gemeinschaft angehören. Möglichweise fängt das schon bei der Schweiz an, selbst wenn sie innerhalb der Binnengrenzen der EU liegt und durch besondere Abkommen, zumindest bei der Freizügigkeit hinsichtlich des Aufenthaltsortes ihrer Bürger, jenen der europäischen Gemeinschaft gleichgestellt ist.

Da es keine Viertstaaten gibt, kann auch die Bundespolizei im Frankfurter Flughafen Kuba nur den Drittländern zuordnen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #10 - 12. November 2020 um 12:08

Esperanto   Offline
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Derzeit ist damit zu rechnen, dass Condor kubanische Staatsbürger ohne bestehende Aufenthaltsgenehmigung eines der EU-Staaten trotz gültigem Visum bereits beim Einchecken in Kuba nicht an Bord lässt, sie zusätzlich dort noch das positive "Votum" der Bundespolizei (oder der Botschaft?) für eine ausnahmsweise genehmigte Einreise vorzulegen haben.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #11 - 12. November 2020 um 20:49

Esperanto   Offline
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Und weiter:

Von: "bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de" <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
An: "rr…..@yahoo.de" <rr…@yahoo.de>; "bpold.frankfurt.kost.covid19.grundsatz@polizei.bund.de" <bpold.frankfurt.kost.covid19.grundsatz@polizei.bund.de>
Gesendet: Donnerstag, 12. November 2020, 17:08:55 MEZ
Betreff: AW: 20201111 D FRA KoSt AW: AW: AW: Einreise kubanischer Staatsangehörigen

Sehr geehrter Herr R…..,

zu Ihren Fragen kann ich folgendes ausführen:

1.      Botschaften stellen keine solchen Voten aus. Diese würden durch die Bundespolizei auch nicht akzeptiert werden, da für die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen und die Gestattung der Einreise ausschließlich die örtlich zuständige Bundespolizeiinspektion am jeweiligen Flughafen sachlich zuständig ist.
Zudem kann die finale Entscheidung über die Einreise logischerweise erst vor Ort am jeweiligen Flughafen getroffen werden, wenn die Person mit den entsprechenden Dokumenten physisch anwesend ist.

2.      Eine festgelegte Gültigkeitsdauer für das Votum der Bundespolizei gibt es nicht. Die Einreise sollte jedoch grundsätzlich in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Datum des erteilten Votums erfolgen, da sich die Einreisebestimmungen aufgrund der dynamischen Pandemielage auch kurzfristig ändern können.

Mit freundlichen Grüßen/ Best regards
Im Auftrag/ On behalf
EPHK W…..

Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Koordinierungsstab Covid-19

Postfach 75 02 64 | 60532 Frankfurt am Main

Telefon: + 49 (0) 69 3400 4064 / 4065

eMail: bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de
eMail: BPOLD.Frankfurt@polizei.bund.de (24h-Erreichbarkeit)

_______________________________________________

Von: R… <rr…..@yahoo.de>
Gesendet: Donnerstag, 12. November 2020 14:37
An: D FRA Post KoSt-Covid-19 Anfragen <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
Betreff: Re: 20201111 D FRA KoSt AW: AW: AW: Einreise kubanischer Staatsangehörigen

Sehr geehrter Herr K….,
sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihre zügige Antwort danke ich Ihnen, auch wenn die Ihnen auferlegten Vorgaben hinsichtlich der Länderauswahl der EU-Kommission inakzeptabel sind. Hierzu noch zwei Fragen:

1. Kann das "Votum für eine Einreise in Ausnahmefällen" auch von den Botschaften im Zusammenhang mit der Visumsgenehmigung ausgestellt werden und wird anschließend von der Bundespolizei akzeptiert?

2. Gibt es eine Gültigkeitsdauer des von der Bundespolizei ausgestellten Votums mit festgelegten Datumsangaben der Ein- und Ausreise ähnlich jenem des Visums, da im Falle der fehlenden Möglichkeit eines elektronischen Versandes von langen Laufzeiten der mehrfachen Sendewege zum und vom Reisewilligen in Kuba auch nach dessen Ausstellung auszugehen ist?

Mit freundlichen Grüßen
R….


___________________________________________________

Zur Aussage:
... kann die finale Entscheidung über die Einreise logischerweise erst vor Ort am jeweiligen Flughafen getroffen werden, wenn die Person mit den entsprechenden Dokumenten physisch anwesend ist.

die Anmerkung:
Nach dem Vorfall vor einigen Tagen und dem anschließenden barbarischen Umgang mit Fulanos liebenswerten Schwiegermutter, wird man niemanden eine derartige "finale Entscheidung" zumuten können. Hinzu kommt, dass eine Einreiseverweigerung (im dem berichteten Fall Besuchsabsicht von Fulanos Schwiegermutter zu ihrer Tochter und ihrem Enkelkind) mit der Begründung: "stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Schengenstaaten dar." ein Eintrag im Schengener Informations System (SIS) folgt, der der Botschaft in Havanna keine weitere Visumsausstellung mehr erlaubt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #12 - 12. November 2020 um 22:40

Fulano   Offline
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Cubalibre

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Hi an Alle, der Vorgang wurde ja schon geschildert, allerdings war es im Detail noch schlimmer als von Esperanto hier geschildert.
Jedenfalls bin ich mal wieder vor Ort und helfe jedem als Ex-Residente mit Fragen über Geburtsurkunden, Import von Haustieren etc. etc. so ich kann.
Saludos de nuevo
 
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Antwort #13 - 12. November 2020 um 23:08

Esperanto   Offline
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Ja, aber über Allgemeines wie die Einordnung Einiger, dort tätigen als Barbaren, bin ich nicht hinausgekommen. Im übrigen finde ich, dass die ca. 2400 Bundespolizisten am Frankfurter Flughafen sehr fleissig sind. Zumindest der dortige Koordinierungsstab Covid-19 hat viel zu tun und ist bemüht all die lästigen Anfragen auch zu beantworten, was nicht selbstverständlich ist. Auch mag ich mir nicht auszumalen, was demnächst im Transitbereich des Fraports abgeht, wenn der Platz für all die Abgewiesenen nicht mehr reicht.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #14 - 12. November 2020 um 23:35

Esperanto   Offline
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Vielleicht wird es im Transitbereich nicht so schlimm. In den Fliegern ist ja noch viel Platz. Ob die Fluggesellschaften die Abgewiesenen auf eigene Kosten wieder zurückbringen oder die Plätze leer bleiben ist kein großer Unterschied. Blöd ist nur, dass die zahlenden, nach Frankfurt fliegenden Passiere immer weniger werden, wenn jeder Ausländer, der nicht in Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikanstaat, Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand und Uruguay wohnt, vorab eine mit großen Aufwand zu bekommende Ausnahmegenehmigung (Votum der Bundespolizei vor Ort) braucht und meist nicht bekommt.
 

Saludos Esperanto
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