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Einreisebestimmungen-De in Coronazeiten (Gelesen: 33221 mal)
Antwort #15 - 13. November 2020 um 17:24

Kartdriver99   Offline
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Also ich habe mal, auf das Vertrauen in deine Aussage Laut lachend, einen Termin bei der Visaabteilung der deutschen Botschaft in Havanna, zur Beantragung eines neuen Visums für mein Schatz gemacht! Neu ist, dass man jetzt eine Kopie der Bestätigungs-E-mail in Papierform zu dem Termin mitbringen muss! hä?
 

hasta pronto
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Antwort #16 - 13. November 2020 um 18:41

Esperanto   Offline
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Wenn sie eine E-Mail ausdrucken kann, dann müsste sie auch E-Mail-Anhänge im pdf- und jpg-Format ausdrucken könnten, um bei der Einreise nicht nur das Visum, sondern auch die von der Bundespolizei verlangten Dokumente für deren "Votum" vorzeigen zu können. Ich denke dabei an das abgebildete, vor Absendung auszufüllende und unterschriebene Formular "Erklärung zur Beziehung", eine Kopie deines Passes, Kopie einer Verpflichtungserklärung aus Vorjahren, evtl. Fotos oder sonstiges, was in der E-Mail der Bundespolizei vom 09.11. bzw. auf deren Internetseite als Nachweis eines vorangegangenen, gemeinsamen Aufenthaltes in De anerkannt wird.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #17 - 14. November 2020 um 07:28

Kartdriver99   Offline
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Y pué
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Also ich habe die e-Mail ausgedruckt! Sie hat keinen Drucker! Griesgrämig
Ergo werde ich mal alles soweit vorbereiten, wie ich es kann! Zwinkernd
 

hasta pronto
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Antwort #18 - 14. November 2020 um 13:27

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 14. November 2020 um 07:28:
Ergo werde ich mal alles soweit vorbereiten, wie ich es kann!

Hierzu noch eine Anregung:

----- Weitergeleitete Nachricht -----
Von: bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
An: "r......l@yahoo.de" <rr.....@yahoo.de>
Gesendet: Samstag, 14. November 2020, 13:11:23 MEZ
Betreff: AW: AW: 20201111 D FRA KoSt AW: AW: AW: Einreise kubanischer Staatsangehörigen

BPOLD FRA - KoSt Covid-19
Az. 18 .., Frankfurt am Main, 14. November 2020

Sehr geehrter Herr R.....,

Sie können uns die Dokumente per E-Mail übersenden. Diese werden anschließend durch uns überprüft. Nach der Überprüfung würden Sie ein entsprechendes Votum von uns erhalten. Die E-Mail kann schließlich den Beamten an der Grenzkontrolle mit dem Smartphone vorgezeigt werden. Ein Ausdruck ist hierbei nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
T........

Koordinierungsstab Covid-19
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Postfach 75 02 64 | 60532 Frankfurt am Main
Email: bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de
_____________________________________

Von: R...... <rr.....@yahoo.de>
Gesendet: Samstag, 14. November 2020 12:57
An: D FRA Post KoSt-Covid-19 Anfragen <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
Betreff: Re: AW: 20201111 D FRA KoSt AW: AW: AW: Einreise kubanischer Staatsangehörigen

Sehr geehrter Herr W.......,
sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu Ihrer Auskunft bitte ich um Infos hinsichtlich der Handhabung der Ausnahmegenehmigung der derzeitigen Einreisebeschränkungen:

1. Kann das Votum der Bundespolizei durch Einreichung der erforderlichen Dokumente auch vor Abreise des Einreisewilligen, also vor einer finalen Entscheidung vor Ort bei physischen Anwesenheit am Frankfurter Flughafen, bei Ihnen eingeholt werden?

2. Wird dieses Votum im Falle einer positiven Entscheidung/Prognose als zwingende Ergänzung der allgemeinen Einreisevoraussetzungen (Pass, Visum) durch dessen Vorzeigen auf einem Smartphone bei der Grenzkontrolle oder ausschließlich in Papierform akzeptiert?

Mit freundlichen Grüßen
R......
 

Saludos Esperanto
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Antwort #19 - 14. November 2020 um 19:34

Fulano   Offline
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Ich freue mich für diejenigen, die mit einer Beziehung also offensichtlich doch in den Genuss ihres Besuches kommen, sogar schon mit einem vorbereiteten Formblatt. Umso perverser finde ich das es kein Formblatt für den Kontakt zu einem Kind, der eigenen Enkeltochter gibt. Ihr verzeiht mir sicherlich, wo ich da Prioritäten sehe Lippen versiegelt
 
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Antwort #20 - 14. November 2020 um 20:22

Fulano   Offline
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Oder Fussballspieler, wie man grad lernen konnte. Dann hat nichts mit nichts zu tun und die Show geht weiter.
 
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Antwort #21 - 14. November 2020 um 22:17

Esperanto   Offline
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Fulano schrieb am 14. November 2020 um 19:34:
Umso perverser finde ich das es kein Formblatt für den Kontakt zu einem Kind, der eigenen Enkeltochter gibt.

Noch schlimmer: Da kam einiges zusammen, damit diese barbarische Situation entstehen konnte, die für Fulanos Familie schwer zu ertragen ist.

Dabei denke ich an:
  • die bizarre Auswahl der 11 Länder (Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikanstaat, Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand und Uruguay) durch die EU-Kommission, deren Bewohner im Gegensatz zu all den anderen ohne Einschränkung in die EU-Länder einreisen dürfen.
  • die Entscheider im BMI, die diesen skurrilen EU-Vorschlag übernommen haben ohne Unterscheidung der von ihnen ausgewiesen und veröffentlichten Risikoländern und Ländern, die die Ausbreitung des Coronavirus voll im Griff haben, wie dies bei Kuba der Fall ist. Dort ist der Virus fast ausschließlich bei Einreisenden festzustellen, um danach konsequent isoliert und behandelt zu werden. Undenkbar, dass von einem hier einreisenden Kubaner eine Gefährdung ausgeht.
  • die unzureichende Bekanntgabe der neuerlichen Einreisebeschränkung, nachdem zuvor die Reisewarnung für Kuba aufgehoben und folglich der Flugverkehr mit dieser Destination wieder aufgenommen wurde.
Fulano ist zu danken, dass er andere davor warnte, damit ihnen ähnliches wie seiner Familie erspart bleibt. Wer konnte dies ahnen, nachdem unserer Regierung die Vorbehalte für einen Urlaub in Kuba aufhob, anderseits den Kubanern den Besuch ihrer Familienangehörigen im Risikogebiet Deutschland verbot, weil sie glaubt, dass damit jemand geholfen wäre.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #22 - 14. November 2020 um 23:26

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 14. November 2020 um 07:28:
Also ich habe die e-Mail ausgedruckt! Sie hat keinen Drucker!

Die Unterschrift unter das Formular für das neuerdings verlangte "Votum" für die Einreisebewilligung, habe ich nach heutiger Zusendung umgehend mit Unterschrift der Einzuladenden zurückgesandt bekommen. Dazu wurde das Formular im pdf-Format dort ausgedruckt, unterschrieben, im pdf-Format gescant und mir wieder zurückgeschickt.

Ich denke, wenn Du die Bestätigungs-Mail für den Antragstermin hier ausdruckst, dann muss dieses Papierdokument noch nach Kuba, was auf dem Postweg viele Wochen benötigen wird. Die Aufforderung, bei Vorsprache die Terminbestätigung in Form als E-Mail-Ausdruck vorzulegen ist eh eine Nullnummer, da davon auszugehen ist, dass der Visaabteilung die Liste der Terminanmeldungen vorliegt. Sie damit rechnen kann, dass die Antragsteller ihren Termin auch einhalten. Jedenfalls wurde dieser, schon seit langem existierende, sinnleere Hinweis, in den mir bekannten Fällen bisher von beiden Seiten ignoriert.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #23 - 15. November 2020 um 05:26

Kartdriver99   Offline
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Y pué
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Esperanto schrieb am 14. November 2020 um 23:26:
Ich denke, wenn Du die Bestätigungs-Mail für den Antragstermin hier ausdruckst, dann muss dieses Papierdokument noch nach Kuba, was auf dem Postweg viele Wochen benötigen wird.


Naja, ich habe vor die Papiere persönlich vorbei zu bringen! Laut lachend Laut lachend Laut lachend
Bis jetzt ist mein Flug am 17.12. noch "pünktlich" HH-Amsterdam von da nach Paris und dann nach Havanna!
Für den Fall dass ich nicht fliegen kann, der hoffentlich nicht eintritt, muss ich den Termin sowieso canceln, weil mein Schatz dann ja auch keine Verpflichtungserklärung hat!
 

hasta pronto
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Antwort #24 - 15. November 2020 um 18:04

Fulano   Offline
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Ich würde mich in der jetzigen Situation und nach dem Erlernten auf garnichts mehr verlassen. Österreich macht jetzt wieder den Komplett-Lockdown, Morgen in der SZ kann man schon mal über Söders feuchte Träume lesen, das ebenfalls bzw. noch härter durchzuziehen. Ist ja auch nicht ganz sicher was in Kuba passieren wird, ich denke die jederzeit in den Hotels greifbaren AI Touris wird man akzeptieren, wer jetzt über Land reisen kann sollte sich nicht darauf verlassen, das genau das im Dezember noch geht, bzw. wie jetzt angedeutet erst nach langem Quarantäne Aufenthalt.
In Deutschland ist das sonst beteiligte Parlament augenblicklich aussen vor, es muss das Infektionsschutzgesetz herhalten. Nachdem ich jetzt Akteneinsicht in "meiner" Sache habe fand genau dort das nicht statt, man konnte schlecht einer negativ getesteten Person aus ausgewiesenem Nicht Risikogebiet  mit Infektionsschutz kommen. Damit sich das auch später nicht mehr richtigstellen lässt erklärt man Verstösse nach dem Ausländergesetz
 
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Antwort #25 - 16. November 2020 um 10:58

Esperanto   Offline
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Esperanto schrieb am 09. November 2020 um 20:03:
Von: "bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de" <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
An: "rr@yahoo.de" <rr@yahoo.de>
Gesendet: Montag, 9. November 2020, 09:17:40 MEZ
Betreff: AW: Einreise kubanischer Staatsangehörigen

BPOLD FRA
KoSt Covid-19
Az. 18 04 00

Sehr geehrter Herr R...,

zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus wurden durch das Bundesinnenministerium weitreichende Einreisebeschränkungen an den deutschen Schengenaußengrenzen angeordnet. Diese Beschränkungen betreffen den internationalen See- und Luftverkehr.
Darüber hinaus ist die Einreise bei dringenden Gründen möglich. Inwiefern ein zwingender Einreisegrund besteht, hängt von jedem konkreten Einzelfall ab.

Es bestehen Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen unter anderem für unverheiratete Paare aus dringenden, familiären Gründen. Dabei sind zwei verschiedene Konstellationen möglich.
a)    Es handelt sich um eine Besuchsreise zum in Deutschland lebenden Partner. Als Nachweis müssen vorgelegt werden:
1.    Eine Einladung des in Deutschland lebenden Partners, eine Passkopie sowie eine aktuelle Meldebescheinigung.
2.    Das Formular „Selbsterklärung Besuch des Partners“ (hier zu finden: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq_d...), welches von beiden Partnern ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
3.    Ein geeigneter Nachweis eines vorherigen persönlichen Treffens in Deutschland oder ein geeigneter Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland. Der Nachweis eines vorherigen Treffens in Deutschland kann unter anderem mit entsprechenden Flugtickets bzw. Grenzkontrollstempelabdrücken im Pass in Kombination mit einem gemeinsamen Foto, welches unzweifelhaft in Deutschland aufgenommen wurde, erfolgen. Als Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland kann der entsprechende Mietvertrag, der beide Partner benennt, zu Rate gezogen werden.

Bitte senden Sie mir die genannten Dokumente als PDF zu, damit wir Ihnen ein Votum über die Einreise erstellen können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gr..., PMin

Koordinierungsstab Covid-19
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Postfach 75 02 64 | 60532 Frankfurt am Main
Email: bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de

Gestern (Sonntagabend) wurden die Dokumente versandt:

Von: R...l <rr....l@yahoo.de>
An: bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
Gesendet: Sonntag, 15. November 2020, 21:12:57 MEZ
Betreff: Einreise kubanischer Staatsangehöriger

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Erstellung eines Votums für die Einreise meiner Lebenspartnerin K., C..-T..... übersende ich Ihnen folgende Dokumente:

A. Mein Personalausweis mit Angabe der Wohnadresse (ausgestellt 2019)
B. Pass der Lebenspartnerin
C. Erklärung der Beziehung
D. Letzte Korrespondenz bezüglich zeitlicher Planung des Besuchs

zur Feststellung der langjährigen Partnerschaft:

1. Verpflichtungserklärung 2002
2. gemeinsames Foto 2005
3. Visum 2006
4. gemeinsames Foto 2009
5. hiesige Mitgliedschaft 2010
6. Verpflichtungserklärung 2011
7. Verpflichtungserklärung 2012 - Foto De 2012
8. Verpflichtungserklärung 2015
9. Verpflichtungserklärung 2016
10. Krankenversicherung 2017
11. Multi-Visum 2019 - 2024

Ich bitte um Prüfung und Ihre Zustimmung zum geplanten Besuch.

Mit freundlichen Grüßen
R....

Anhänge:
...
_____________________________________________________

Und heute früh kam die Antwort:

Von: "bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de" <bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de>
An: "rr....@yahoo.de" <rr.....sl@yahoo.de>
Gesendet: Montag, 16. November 2020, 09:16:40 MEZ
Betreff: 20201xx6 D FRA KoSt AW: Einreise kubanischer Staatsangehörigen

BPOLD FRA-KoSt Covid-19
Az. 18 xx xx, Frankfurt am Main

Sehr geehrter Herr R....,

aufgrund den von Ihnen gemachten Angaben sehe ich einen Ausnahmetatbestand als gegeben an. Die derzeit strikten Einreisevoraussetzungen für Deutschland werden somit erfüllt.

Hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die sonstigen Bestimmungen für die Einreise und den Aufenthalt (z. B. Visapflicht) fortbestehen und davon unberührt bleiben.

Diese E-Mail stellt keine Einreisegenehmigung, sondern lediglich eine Bewertung Ihrer Angaben dar. Die Einreisevoraussetzungen können vollumfänglich erst bei der Einreisekontrolle vor Ort durch den zuständigen Beamten in der Grenzkontrolle nach Ankunft in Frankfurt geprüft werden. Folglich kann erst zu diesem Punkt eine definitive Entscheidung über die Einreise getroffen werden.

To whom it may concern /airline (check-in) staff at last point of embarkation towards Frankfurt: Person Cxxxxx Txxxx, Kxxxxxx is OK to board on a flight to Frankfurt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
M...

Koordinierungsstab Covid-19
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Postfach 75 02 64 | 60532 Frankfurt am Main
eMail: bpold.frankfurt.kost-covid-19.anfragen@polizei.bund.de

_________________________________________________________

Zur Beachtung:
Dieses Votum/Einreisebewilligung gilt der Airline beim Einchecken für den Direktflug/letzten Flugabschnitt nach Frankfurt. Die Airline hat sich darum zu kümmern, dass der Passagier gültige Reisedokumente vorlegt. Andernfalls betätigt sie sich als unrechtmäßiger Schlepper, selbst wenn ihr anschließend in Frankfurt seitens deutscher Behörden lediglich die Rücknahme des Passagiers auf deren Kosten auferlegt wird. Zivilrechtliche Ansprüche des Passagiers gegenüber Airline/Reiseveranstalter/Reisebüro werden damit nicht ausgeschlossen.
 

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Antwort #26 - 18. November 2020 um 19:21

Esperanto   Offline
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Nach dem Drama, welches sich vor nunmehr einer Woche im Falle Fulanos Schwiegermutter am Frankfurter Flughafen abgespielt hat, wäre es jetzt Zeit dieses aufzuarbeiten. Sah es zunächst aus, als hätte die Bundespolizei dies verschuldet, so ist nunmehr erkennbar, dass sie ihre Aufgabe so erfüllte, wie ihnen auferlegt wurde. Es war Condor, welche die Vorgaben unserer Regierung ignorierte, zumindest unprofessionell nachkam und ihr wirtschaftliches Interesse rücksichtslos dem absehbaren Leid ihres Passagiers den Vorzug gab.

Condor hätte wissen müssen, dass das Bundesinnenministerium die vom EU-Rat vorgeschlagenen Länder, die keine Einreisebeschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung bedürfen, wie von dessen Minister zuvor angekündigt übernommen und der Bundespolizei weitergegeben wurde. Als ehemaliger Parteivorsitzender der Christlich-Sozialen-Union (CSU) fühlt sich dieser Minister, der auch für die Heimat zuständig ist, weiterhin deren christlichen Werte verbunden. Nachdem der Vatikanstaat auf der Vorschlagsliste des EU-Rates stand, gab es für ihn als Gläubigen kein Halten mehr diese vorbehaltslos zu übernehmen und nicht jene mit den vom RKI, Gesundheitsministerium und seinem Ministerium anerkannten Nichtrisikoländer wie Kuba etc. mit deren konsequentem, erfolgreichem Handeln zur Eindämmung der Pandemie.

Nach Seehofers Verständnis ist es Gott, der uns beschützt. Und welcher Staat soll da besser dran sein, als der Vatikanstaat mit irdischem Vertreter von Gottvater, Sohn und heiligen Geist?
 

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Antwort #27 - 18. November 2020 um 20:35

Fulano   Offline
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Ja danke für deinen Zuspruch, jeder windet sich auch nach Kräften aus einer wirtschaftlichen Verantwortung, um die geht es mir aber auch garnicht vordringlich. Es geht um die Behandlung der Leute (betraf ja nicht nur meine Suegra), ich konnte dank eines Foristen im anderen Foro der im Transitbereich arbeitet noch Kontakt aufnehmen und dann zum stolzen Preis von 240 Euro pro Nacht noch eine Bleibe im einzigen Transithotel sichern, Geld für sonstige Verpfegung hatte sie Gottseidank noch etwas dabei. Eine ältere Dame aus Matanzas mit Enkelkindern aus deutsch/kubanischer Beziehung musste 3 Tage auf Bänken im Terminal schlafen undbekam ab und zu ein Sandwich von einem Vertreter der Kirche die dort für Gestrandete tätig sind. Ich hoffe ihr Sohn Ernesto, mit dem ich Kontakt hatte meldet sich noch an und schildert das Mal. Ältere Damen die  noch von der Bundespolizei ausgelacht wurden und dann mit Meldeauflagen ihrem Schicksal überlassen wurden. Ich schäme mich nach wie vor für diese Behandlung, Pandemie hin oder her
 
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Antwort #28 - 18. November 2020 um 23:37

Esperanto   Offline
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Fulano schrieb am 18. November 2020 um 20:35:
.... ab und zu ein Sandwich von einem Vertreter der Kirche die dort für Gestrandete tätig sind.

Wo waren die Vertreter von Condor, die für die Entstehung dieser Situation die Verantwortung tragen? Wer sonst als Condor oder jene die das Flugticket zur Einreise nach Deutschland verkauften, hätten beim Verkauf wissen müssen, dass die begründete Zurücknahme Kubas als Risikogebiet und der daraus resultierenden Wiederaufnahme der Flugverbindung nur für Deutsche gilt.

Im Nachhinein sind die ertragenen Schmerzen nicht wieder gut zu machen. Da hilft auch kein Zuspruch. Eine Wiedergutmachung des Leids seitens der Rechtsprechung -weil nicht bezifferbar- ist nicht zu erwarten. Das gilt aber nicht für die Rückerstattung der Flugkosten nach Frankfurt. Auch nicht für Kosten der Unterbringung im einzigen Hotel im Transitbereich und Stellung der Verpflegung, die während dieser Zeit offenbar von Dir vorgelegt wurden und zu ersetzen sind.

Dein Anwalt, der schon in der akuten Phase versagte, als er unsinnigerweise mit hessischen Qurantänebestimmung gegenüber der Bundespolizei argumentierte und glaubte damit etwas bewirken zu können, sollte langsam in die Gänge kommen. Für Condor mit Sitz in Kelsterbach ist das Amtsgericht Rüsselsheim zuständig. Dort hat er seine Klage einzureichen. Hat er Erfolg, bekommt er dort auch sein Honorar zugesprochen. Nach seinen bisherigen Tun zu urteilen, sieht es aber eher danach aus, als mache er es sich einfacher und wendet sich an Dich.
 

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Antwort #29 - 20. November 2020 um 20:36

Fulano   Offline
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Nicht Condor ist für miese Politik verantwortlich! Meine Frau erfuhr jetzt zu allem Überfluss noch das ein bekannter Deutsch/Kubaner seinen schwulen Freund aus diesen Gründen aus Kuba empfangen konnte. Kein Neid/keine Homophobie, jedem sein Ding. Nur, das muss man einfach mal einem normalen Menschen verständlich machen das j e d e r sobald nachweislich mal eine Beziehung ohne Ehe begonnen hat seinen Partner hier empfangen darf (ich gönne es jedem!) und das Ganze unter #love is not tourism läuft, eine liebende Grossmutter jedoch nicht zu Ihrer Enkelin einreisen darf, trotz Ausreise aus explizit Nicht Risiko Gebiet, mit in Deutschland anerkanntem negativen PCR Test. Das kann man einer Latina nicht erklären, mir allerdings auch nicht mehr. Quo Vadis, Alemania?
 
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