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Einreisebestimmungen-De in Coronazeiten (Gelesen: 33628 mal)
Antwort #30 - 20. November 2020 um 20:56

Esperanto   Offline
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Vielleicht konnte sie nicht nachweisen, dass sie eine Enkelin in Deutschland hat.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #31 - 20. November 2020 um 21:32

Fulano   Offline
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Cubalibre

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Der war jetzt gut, Sie hat immer ihre Geburtsurkunde dabei, weil genau darauf ihr Multivisum gründet. Als Sie noch erwähnte das sie hier der Familie hilft wurde sie von der Bundespolizeibeamtin ermahnt das das Schwarzarbeit wäre
 
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Antwort #32 - 20. November 2020 um 21:33

Fulano   Offline
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Cubalibre

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Der Fall wurde auch von Anwälten erläutert, die Notgesetzgebung greift hier ohne Parlament, und ohne Wenn und Aber, ausser mit überprüfender Verfassungsklage
 
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Antwort #33 - 20. November 2020 um 21:45

Esperanto   Offline
Administrator

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Fulano schrieb am 20. November 2020 um 21:32:
Als Sie noch erwähnte das sie hier der Familie hilft wurde sie von der Bundespolizeibeamtin ermahnt das das Schwarzarbeit wäre.

Ein seltenes Exemplar von Dummheit in Uniform. Da nützt auch kein weiteres Wort. Womöglich blieben ihre Kollegen noch an ihrer Seite.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #34 - 20. November 2020 um 23:24

Esperanto   Offline
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So einfach sind die Antworten der FAQs auf der Seite des Ministeriums des Inneren, Bau und Heimat für eine dumme, von sich überzeugte Grenzbeamtin nicht zu verstehen. Ein Entgegenkommen ihrerseits nicht zu erwarten. Eher schon von den Kollegen, wenn sie vorher um deren Votum gefragt und ihnen die zwingenden, familiären Gründe ihres Besuchs erläutert werden.

Die Rechtsabteilung von Condor muss sich an die rechtlichen Vorgaben halten und nicht vorbehaltslos ein Ticket ausstellen, während die kubanische Schwiegermutter auf die Rechtmäßigkeit des erworbenen Flugtickets vertrauen konnte.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #35 - 26. November 2020 um 15:56

Esperanto   Offline
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Am 10. November hatte ich über das, auf der BMI-Seite ausgewiesene Kontaktformular folgende Anfrage gestellt:

Von: r......@yahoo.de
Gesendet: Dienstag, 10. November 2020 10:47:13E-Mail abgeschickt aus dem Webangebot der Bundesregierung

Betreff: Einreise von Ausländern aus Nicht-Risikogebieten

Nachrichteninhalt:
Gibt es Einreiseeinschränkung für die in Nicht-Risikogebieten wohnenden Ausländern die nicht auf der "Positivliste" (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.h...) -im vorliegenden Fall Kuba- aufgeführt sind.

________________________________


Heute habe ich folgende dürftige Antwort bekommen, die zudem hinsichtlich der Zuständigkeit falsch ist (nicht das AA ist für Einreisebeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie zuständig, sondern das BMI, der auch die Bundespolizei untersteht, welche mit der Grenzkontrolle am Frankfurter Flughafen beauftragt ist).

Von: internetpost@bundesregierung.de <internetpost@bundesregierung.de>
An: "rr…@yahoo.de"
Gesendet: Donnerstag, 26. November 2020, 12:52:41 MEZ
Betreff: Re: Einreise von Ausländern aus Nicht-Risikogebieten - BPA-ID: [3MZOugnmG8c=]

Sehr geehrter Herr R…… ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Durch die derzeit sehr hohe Zahl an Anfragen, verzögert sich die Bearbeitung.

Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist das Ministerium für die Bearbeitung von Anfragen und Stellungnahmen zuständig, in dessen Aufgabenbereich das Anliegen fällt. In diesem Fall handelt es sich dabei um das Auswärtige Amt (AA).

Für viele Themenbereiche und Fragestellungen stellt die Bundesregierung ein umfangreiches Informationsangebot bereit, das Ihnen einen schnellen Zugriff auf unser Wissen ermöglicht. In Ihrem Fall möchte ich Sie auf die folgenden Internetlinks aufmerksam machen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Sollten die dort bereitgestellten Informationen Ihnen nicht ausreichen, empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das AA zu wenden.

Per E-Mail erreichen Sie das AA unter buergerservice@diplo.de oder Sie können sich telefonisch an den Bürgerservice wenden: +49 30 5000 2000 – erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr (außer an Feiertagen).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

C……..

Bürgerservice
Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung

___________________________________

Demnach hat sich bis heute nichts geändert. Es bleibt bei der bizarren Festlegung von 5 Nichtrisikoländer (Positivliste) ohne Einreisebeschränkungen für deren Gebietsansässige: Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand, und Uruguay sowie einer eventuellen Erweiterung der 3 Länder: Japan, Südkorea, China einschließlich der SVZ der VR China, Hong Kong und Macau, sobald bei letzteren "... die gegenseitige Einreisemöglichkeit festgestellt wird".
Alle anderen bleiben außen vor, egal auf welche Risikogebiete das AA, BMG und BMI unter Einbeziehung des RKI sich verständigt haben.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #36 - 04. Juli 2021 um 14:17

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Obwohl inzwischen das BMI -maßgebend für die deutsche Grenzbehörde (Bundespolizei)- auf ihrer Internetseite die derzeitigen Einreisebeschränkungen nach Deutschland für Einreisende aus einem Drittland umfassend veröffentlicht hat, kommt es weiterhin zu Missverständnissen.

Danach dürfen Kubaner nur in Deutschland einreisen, wenn sie zu ihrem Wohnsitz im Schengengebiet zurückkehren oder für sie eine Ausnahmeregelung gemäß den zuvor verlinkten Einreisebeschränkungen besteht. Dies haben Kubaner bereits beim Einchecken in Kuba nachzuweisen, sonst werden sie von den Fluglinien nicht mitgenommen.

Nachdem es derzeit keine Direktflüge von Kuba nach Deutschland gibt, wird in den beiden Nachbarforen behauptet, dass für die möglichen Flugverbindungen über Madrid und Paris ein "Transitvisum" oder eine "Transitgenehmigung" erforderlich sei, wodurch der tatsächliche Grund der Zurückweisung vernebelt wird.

Hier der Link zum neuesten Fall, in welchem die Ausnahmeregeln nicht verstanden und folglich auch nichts unternommen wurde, um diese wahrzunehmen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #37 - 04. Juli 2021 um 18:28

Chris Habana   Offline
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Cubalibre

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Esperanto schrieb am 04. Juli 2021 um 14:17:
Nachdem es derzeit keine Direktflüge von Kuba nach Deutschland gibt, wird in den beiden Nachbarforen behauptet, dass für die möglichen Flugverbindungen über Madrid und Paris ein "Transitvisum" oder eine "Transitgenehmigung" erforderlich sei, wodurch der tatsächliche Grund der Zurückweisung vernebelt wird.
...

Der einzige, der das bisher nicht verstanden hat bist scheinbar Du, ein Glück, dass Deinen Drei-Mann-Blog fast keiner liest und Du somit kein größeres Unheil anrichten kannst...
 
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Antwort #38 - 04. Juli 2021 um 18:43

Clara_2   Offline
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Cubalibre

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Esperanto schrieb am 04. Juli 2021 um 14:17:
Obwohl inzwischen das BMI -maßgebend für die deutsche Grenzbehörde (Bundespolizei)- auf ihrer Internetseite die derzeitigen Einreisebeschränkungen nach Deutschland für Einreisende aus einem Drittland umfassend veröffentlicht hat, kommt es weiterhin zu Missverständnissen.

Danach dürfen Kubaner nur in Deutschland einreisen, wenn sie zu ihrem Wohnsitz im Schengengebiet zurückkehren oder für sie eine Ausnahmeregelung gemäß den zuvor verlinkten Einreisebeschränkungen besteht. Dies haben Kubaner bereits beim Einchecken in Kuba nachzuweisen, sonst werden sie von den Fluglinien nicht mitgenommen.

Nachdem es derzeit keine Direktflüge von Kuba nach Deutschland gibt, wird in den beiden Nachbarforen behauptet, dass für die möglichen Flugverbindungen über Madrid und Paris ein "Transitvisum" oder eine "Transitgenehmigung" erforderlich sei, wodurch der tatsächliche Grund der Zurückweisung vernebelt wird.

Hier der Link zum neuesten Fall, in welchem die Ausnahmeregeln nicht verstanden und folglich auch nichts unternommen wurde, um diese wahrzunehmen.


Der neueste "Fall" bin ich und unser kubanischer Besucher darf ganz legal als Teil der Kernfamilie wie vom BMI als "Ausnahme" definiert mit seinem Schengen-Visum einreisen.

Es gibt tatsächlich die Auflage, sich den bevorstehenden Spanien-Transit von der dt. Botschaft bescheinigen und von Madrid "gegenbestätigen" zu lassen. Wer es genau wissen möchte, kann es unter obigem Link nachlesen oder mir eine PN schicken. Dieses ganze Prozedere hat uns jetzt ein WE schlaflose Stunden gekostet, weil es eben nirgendwo offiziell nachzulesen ist, geschweige denn Iberia einen Namen für das am Check-In-Schalter geforderte Papier kennt.
 
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Antwort #39 - 04. Juli 2021 um 21:37

Esperanto   Offline
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Habe inzwischen die ergänzenden Informationen zu Deinem Fall gelesen. Dazu gehörte, dass das Visum im Juni von der Deutschen Botschaft ausgestellt wurde, die selbstverständlich derzeit nur Visa für jene Personen ausstellt, die von den jetzigen Beschränkungen für die Einreise in Deutschland ausgenommen sind. Die Ausnahmegenehmigung für deinen Stiefsohn hing an einem seidenen Faden. Ein Glück, dass sein Vater inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat.

Mit einem "Transitvisum" oder einer "Transitgenehmigung" für Spanien, wie der Poster Habana Chris hier und in anderen Kubaforen fälschlicherweise und unentwegt verbreitet, hat dies selbstverständlich nichts zu tun. Vielmehr ist dies auf die Überforderung des Personals beim Einchecken in Havanna zurückzuführen. Sie können nicht all die Besonderheiten nationaler Ausnahmeregelungen für die Einreise in Zeiten der Pandemie beim Einchecken prüfen. 

Bei Zurückweisung an der deutschen Grenze entstehen sowohl für den Betroffenen, als auch für die Fluglinie, die den Passagier auf deren Kosten dann wieder zurückzunehmen hat, größere Nachteile, als jene bei einer Zurückweisung zu Beginn der Reise.

Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, warum die Fluglinie das Begleitschreiben der Deutschen Botschaft nicht akzeptierte. Wurde es nicht verstanden? Haben spanische Fluggesellschaft die Anweisung nur Schreiben der eigenen Auslandsvertretung zu berücksichtigen? - Oder wurde dieses Schreiben nicht vorgelegt?

Im Übrigen hat die Flugline den entstandenen Schaden nach der EU-Verordnung 261/2004 -Fluggastrechte- zu ersetzen, falls dem Passagier trotz gültiger Reisedokumente die Mitnahme verweigert wurde.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #40 - 06. Juli 2021 um 20:32

Clara_2   Offline
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Cubalibre

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Hallo Esperanto,
warum das Begleitschreiben der dt Botschaft am Flughafen ignoriert wird, kann ich auch nur spekulieren (ist auf Englisch und wurde vorgelegt). Da steht ja drin, man möge den Visa-Besitzer bitte über Spanien nach Dtld passieren lassen.

Es hat aber wirklich damit zu tun, dass zur Zeit jeder Kubaner bei den spanischen Behörden eine Genehmigung zum Transit einholen muss. So hat es mir die dt Botschaft Havanna heute noch mal per Email bestätigt.

Danke für deinen Hinweis mit der Erstattung. Wir hoffen, den umgebuchten Flug wahrnehmen zu können. Wird allerdings knapp, da die spanische Botschaft leider noch nicht reagiert hat.

Edit: und der Konsularabteilung sind ja alle Details unseres Schengen-Visums bekannt. Sie schrieb explizit, "jeder Kubaner" muss ... Bearbeitungsdauer unbekannt.

 
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Antwort #41 - 07. Juli 2021 um 05:20

Kartdriver99   Offline
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Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich um eine Bestätigung seitens der span. Botschaft in Havanna handelt?
Meine Verlobte reiste im Februar auch mit Iberia, und da gab es auch einiges Hickhack. Die span. Botschaft wollte zunächst eine Bestätigung seitens der dt. Botschaft, das meiner Verlobten die Einreise in Deutschland gewährt wird. Die schrieb sinngemäss, dass es keiner expliziten Bestätgung bedarf, weil das ausgestellte (Schengen-) Visumals solche Bestätigung anzusehen ist. Daraufhin ging alles glatt. Leider weiss ich jetzt nicht, ob sie eine Bestätigung in Papierform von der span, Botschaft erhalten hat, ich habe alles per e-mail von Deutschland aus getätigt, musste z.B. auch das Flugdatum und dei Flugnummer angeben.
Im Übrigen, ist mir aber nicht klar, was das soll, denn wenn man über ein anderes Schengenland, als das Zielland einreist, erfolgt die Visakontrolle in diesem Land.Hier also in Madrid. In Deutschland gibt es keine derartige Kontrolle mehr. Selbst als Spanien noch Risikogebiet war. Aber das ist ein anderes Thema, und hilft nicht wirklich.
 

hasta pronto
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Antwort #42 - 07. Juli 2021 um 20:23

Esperanto   Offline
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Schon ungewöhnlich, dass das spanische Konsulat -Consejería de Interior- meint, ein Schreiben der Deutschen Botschaft an eine spanische Airline bedarf ihrer "Approbation". Etwa weil Iberia eine spanische Gesellschaft ist? Noch schlimmer: Die Deutsche Botschaft findet sich damit ab und bestätigt dies noch gegenüber Dritten.

Wäre gut, wenn Clara ihr zuletzt erhaltenes Schreiben unserer Auslandsvertretung "Jeder Kubaner …" ohne Namensnennung hier ins Forum stellen würde. Schon interessant, wie unsere Auslandsvertretung den Verzicht auf ihre Souveränität formuliert.

Ein denkbares Motiv der spanischen Botschaft wäre die Durchsetzung eigener, nationaler Einreisebeschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie. Dem ist nicht so. Es geht in ihrer ausschließlich um die Weiterreise nach Deutschland mit dem überraschenden Hinweis, dass ihre "Autorisierung" nicht die von der dt. Grenzpolizei geforderten Dokumente ersetzt. Im Original: "Buenas dias ……. SE AUTORIZA su entrada en ESPAÑA para continuar viaje a Alemania, sin perjuicio del posible requerimiento por los funcionarios del puesto fronterizo de toda la documentación que justifique su viaje." Basta!

Eigentlich nichts anderes, worauf die dt. Botschaft bereits bei der Visumserteilung hinweist: "Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei."

Die Airline macht sich da schon mehr Mühe,

...


obwohl der dortige Link im weiteren Verlauf zu tollen, spanischen "Vorschriften und Empfehlungen" führt. So auch hinsichtlich des Gesundheitsformulars (Formulario de Control de salud – FCS), welches offenbar nichts anderes als die deutsche Einreiseanmeldung ist.

...

Ärgerlich, zu welche Folgen die Falschinformation "Transitvisum für Spanien fehlt" und die Beteiligung des spanischen Konsulats in höchst fragwürdiger Form führt. Ein unabdingbares Dokument für die Flugreise ist der negative PCR-Test, der beim Einchecken nicht älter als 48 Std. bei Einreise in De 72 Std sein darf, wobei in der Corona Einreiseverordnung nicht hervorgeht ob sich die 72 Std auf die Probenahme oder Auswertung der Probe bzw. Erstellung des Nachweisdokumentes bezieht.

Anzunehmen, dass nach Zurückweisung von Claras minderjährigen Schützling dieser Zeitraum nach einer "Umbuchung" nicht mehr einzuhalten ist. Auch das eine Folge der Falschinformation "Transitvisum für Spanien fehlt", die im Varaderoforum auch nach Monaten immer noch Flügel hat.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #43 - 08. Juli 2021 um 21:41

Clara_2   Offline
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Wie das alles politisch zu bewerten ist oder ob da gegen Schengenrecht verstoßen wird, kann ich nicht beurteilen. Da ich kein offizielles Schreiben vorliegen habe, sondern lediglich aus einer privaten Email-Kommunikation mit dem Konsulat zitiert habe, bitte ich um Verständnis, dass ich diese auch nicht hochladen kann/möchte. Alles was ich weiß ist, dass Spanien sich vorbehält wg der Pandemie-Situation auch Durchreisen genehmigen zu wollen.
Ich wünsche allen zukünftig Reisenden, dass ihnen so ein Schockmoment erspart bleibt und Iberia es vielleicht bald mal schafft, diese Check-in Bedingung in ihrer Standard-Email zu ergänzen. (Wir haben dies schon 2x beanstandet.. .)
 
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Antwort #44 - 09. Juli 2021 um 01:15

Esperanto   Offline
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Clara_2 schrieb am 08. Juli 2021 um 21:41:
.... ob da gegen Schengenrecht verstoßen wird .....

Nach meiner Auffassung eindeutig ja.

Nach all dem was aus der Korrespondenz des anonymen Schreibers in der spanischen Botschaft zu entnehmen ist, nimmt sich dieser das Recht heraus über die Durchreise durch Spanien bestimmen zu können. Nicht der geringste Hinweis auf die von den Schengenstaaten gemeinsam vereinbarten oder national eingeführten Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Wenn die spanische Botschaft in Havanna glaubt, sie habe das Recht bestimmen zu können, wer sein Aufenthaltsrecht in einem anderen Schengenland wahrnehmen darf oder nicht, dann verstoßt sie eindeutig gegen das Schengenabkommen.
 

Saludos Esperanto
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