Hat das 'Ungeheuer von Loch Ness' einen gewissen Unterhaltungswert, so ist das für den Flug nach De über Madrid "benötigte Transitvisum" ein wahrhaftiges
"Hirngespinst", um bei der Wortwahl von Chris, dem Vorgabengeber des
"offiziellen" Kubaforums zu bleiben.
Dieses Visum, das "
neuerdings von der spanischen Botschaft" ausgestellt werden soll, hat bisher noch niemand gesehen und wird auch künftig niemand zu sehen bekommen. Die im Varaderoforum verbreitete Fake-News hat allerdings schwerwiegende Folgen im Zusammenhang mit Einladungen von Kubanern nach Deutschland, wenn die Schuldigen der verweigerten Mitnahme erkannt und zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Verweigert die Fluggesellschaft die Mitnahme trotz gültiger Reisedokumente, dann hat sie nicht nur das Flugticket zu ersetzen, sondern auch die nach EU-Recht festgelegte Entschädigung in Höhe von 600.- EUR zu zahlen. Auch wenn dies gegebenenfalls erst über einen monatelangen Rechtstreit erreichbar ist.
Entscheidend dabei, die Frage nach der Gültigkeit der beim Einchecken vorgelegten Reisedokumente, die in Zeiten der Pandemie zusätzlich zum Reisepass mit Visumseintrag und Flugticket (Reservierung) vorzulegen sind. Diese sind in den
Reisebeschränkungen für Einreisen nach Deutschland aus einem Drittstaat hier schon mehrfach beschrieben und verlinkt worden. Auch die Besonderheiten bei
"Einreisen von unverheirateten Partnern zu kurzfristigen Besuchsreisen aus Drittstaaten".
Das
"Papier" welches die spanische Botschaft -Consejeria Interior- nach Erhalt einer Erklärung über die gegebenen Einreisevoraussetzungen nach Deutschland ausstellt und der spanischen Fluggesellschaft weiterleitet, ist in diesem Zusammenhang eine Luftnummer und irreführend, wenn man den falschen Aussagen im Varaderoforum glaubt ohne das
"Transitvisum" der spanischen Botschaft keine gültigen Reisedokumente vorlegen zu können bzw. vorgelegt zu haben. Eigentlich sollte sich die spanische Botschaft in Havanna -Consejeria de interior- aus dieser Sache heraushalten. Hat ja eh nicht mehr zu sagen, was die Deutsche Botschaft dem Passagier bzw. der Airline nicht schon mitgeteilt hat.
Noch übler sind die spanischen Fluggesellschaften, die anhand des Visums durchaus erkennen können, ob eine Ausnahme der Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorliegt. Gegebenenfalls könnte bei der Flugreservierung nachgefragt werden. Eine Kommunikation mit ihnen ist aber nicht möglich. Sie sind nur für die Bezahlung der Flugtickets erreichbar und nehmen anschließend den Passagier vielleicht mit oder auch nicht.