Die
3 Preisklassen werden in der Broschüre der Aduana mit dem Titel:
"Normas aduaneras – Que todo pasajero debe conocer" aufgeführt und konnten als pdf-Dokument von der Seite des kubanischen Zolls heruntergeladen werden. Zuletzt die 5. Ausgabe aus dem Jahre 2020. Offenbar haben sich die Preise seit der Erstausgabe 2006 nicht verändert.
Ursprünglich konnte man ein schlichtes Handy zum lediglichen Telefonieren und Simsen gegenüber einem hochwertigen wie Blackberry einfach unterscheiden. Bei den heutigen Smartphones ist dies schwieriger. Ich glaube nicht, dass die kubanischen Zöllner dazu in der Lage sind, falls es sich nicht um ein uraltes Handy handelt. Insofern wird man die Einordnung in die 3 Preisklassen deren Willkür weitestgehend überlassen müssen.
Als Vorgabe für die Wertermittlung aller zollpflichtigen Waren -soweit sie als vermischte Gebrauchsgüter nicht nach Gewicht bewertet werden- gilt folgende Reihenfolge: 1. Zollerklärung. 2. Rechnung und schließlich 3. Ausweisung in der erwähnten internen Liste der Aduana in der veröffentlichten Broschüre, soweit die zu 1. + 2. genannten Werte als unglaubwürdig angesehen werden. Dieses Verfahren ist für alle Elektrogeräte anzuwenden.
Die Besonderheit der Einfuhr von Handys liegt darin, dass sie –wie zuvor von Kartdriver beschrieben- als ständige Begleiter für den persönlichen Bedarf oder als ein zusätzliches Gerät dienstlich genutzt werden und deswegen nicht der Verzollung als Einfuhrgut unterliegen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, dass bei der Mitführung von 2 – 3 Handys jemals eine Zollgebühr erhoben wurde, obwohl die Zollkontrolle zuverlässige Möglichkeiten hat, Handys ausfindig zu machen.
Die Wahrscheinlichkeit des Auffindens von Elektrogeräte gilt insbesondere für Handys, die per Postsendungen nach Kuba eingeführt werden. Als ständige Begleiter für den persönlichen Gebrauch gelten sie in diesem Fall selbstverständlich nicht. Mit der Erfassung und Verzollung ist zu rechnen. Um dem zu begegnen, hat eine meiner Bekannten jetzt ein Handy versuchsweise in einer
Signal Blocker Tasche versandt. Der Nutzen des Etuis in Größe eines Handys liegt darin, dass damit neben des Nichterkennens beim Durchleuchten auch das GPS-Signal nicht mehr zu erfasst ist. Es wurde zusammen mit anderen Päckchen versandt. Eines dieser Päckchen wurde geöffnet, obwohl sich in diesem lediglich Textilien befanden. Die Sendung mit dem Handy aber nicht.
Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass die kubanische Aduana Zollgebühren für das Handy verlangt, bleibt der Trost, dass diese Gebühren seit Abschaffung des CUC wertmäßig nur noch ¼ der vorangegangen ausmachen. Vorausgesetzt, die verlangte Zahlung in CUP wurde nicht zuvor zum staatlich festgelegten Wechselkurs erworben. Skrupel braucht man beim alternativen Eintauschen von Euro-Cash in CUP nicht zu haben. Der kubanische Staat hat auch keine, wenn er ¾ des Wertes für sich behält, der Empfänger von 400 EUR beim Umtausch bei der Bank oder per Banktransfer nur den Gegenwert von 100 EUR bekommt.