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Heirat (Gelesen: 3706 mal)
10. August 2022 um 14:26

Esperanto   Offline
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Nach mehr als 2 Jahrzehnten Partnerschaft mit einer liebenswerten, intelligenten, hübschen, sensiblen und aufmerksamen Cubana haben mir Freunde und mir Nahestehende dringend angeraten zu heiraten.

...  ...  ... 


Was blieb mir anderes übrig?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #1 - 10. August 2022 um 17:00

jan   Offline
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Herzlichen Glückwunsch.

Nach 20 Jahren wurde es ja Zeit.
Eine Bessere würdest du wohl nicht mehr abbekommen.
 
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Antwort #2 - 10. August 2022 um 17:15

Esperanto   Offline
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Deine Antwort verstehe ich dahingehend, dass Du mir auch die Heirat nach mehr als 20 Jahren Partnerschaft angeraten hättest.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 10. August 2022 um 17:34

jan   Offline
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Auf jeden Fall.
Hättest du vor mind. 5-10 Jahren schon machen sollen.
Du schickst Unmengen an Päckchen mit Verfolgung.
Hast du überhaupt noch etwas Zeit für andere Sachen im Kopf?
NEE, nur K U B A und die novia, jetzt esposa.(endlich)
Leider kannst du sie nicht hier behalten.
Du 2x hin, sie 2x hierher. Mindestens. Das wünsche ich Euch.
 
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Antwort #4 - 10. August 2022 um 18:25

Esperanto   Offline
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jan schrieb am 10. August 2022 um 17:34:
Leider kannst du sie nicht hier behalten.

Ist vorerst auch beiderseits nicht beabsichtigt. Nur in Kuba auf ihrem "terreno" konnte sie ihre Eigenständigkeit so entwickeln wie sie jetzt ist. Trotzdem haben wir uns nach der Heirat nach einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung erkundigt. Allerdings ohne Erfolg. Aber das wird schon noch. Habe deswegen den Leiter der hiesigen Ausländerbehörde angeschrieben und freue mich auf dessen Antwort.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 11. August 2022 um 16:18

jan   Offline
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Woandreas, lol, bleibt, darf dessen Ehefrau für 1/2 Jahr plus 1 Tag in Deutschland bei ihm wohnen.
Aus steuerlichen Gründen, u.a.
Dann stelle sie doch als Sekretärin zur Übersetzerin ein.
Davon abgesehen sollten Ehefrauen/Ehemänner bei deren angetrauten Personen wohnen sollen.

§§ 1360 und 1360a BGB Umfang der Unterhaltspflicht.
Deine Ehefrau ist verpflichtet Mitzuarbeiten.
Darauf hatte ich mich vor Jahren in Berlin berufen.
Die Behörde guckte blöde.(Sie hatte noch keinen Deutschen Pass, später nach GG Art. 116)
 
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Antwort #6 - 11. August 2022 um 17:01

Esperanto   Offline
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Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gab es dieser Tage nicht. Die Steuernummer (Identifikationsnummer) aber schon vor einem Jahr.

Die ABH hatte angeboten, ihren jetzigen Aufenthalt um 6 Monate zu verlängern. Aber warum sollen wir uns von deren zeitlichen Vorgaben gängeln lassen, zumal der Rückflug schon gebucht war? Nach all den Jahren der Festlegung des Ein- und Ausreisedatums durch die deutsche Botschaft reicht es, mir meine Planungen weiterhin von Funktionären genehmigen zu lassen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 11. August 2022 um 17:13

jan   Offline
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Für welchen Namen habt ihr euch entschieden?
Doppelnamen?
Cubanitas behalten i. d. Regel ihren Namen.

Hoffentlich hat sie sich nicht vertan, so wie Eva B, sie durchstrich das B und schriebt erst den neuen Namen.
Laut lachend
 
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Antwort #8 - 11. August 2022 um 17:13

r.bost   Offline
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Alles Gute zur Heirat.

Meines Wissens gibt es für die Vorlage des Sprachnachweises keine Frist.

r.
 
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Antwort #9 - 11. August 2022 um 17:19

jan   Offline
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Der Glasermeister frug die Behördenmitarbeiterin:
WO steht, dass ich mit meiner Ehefrau Deutsch sprechen muss?
Das fand ich geil.
 
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Antwort #10 - 11. August 2022 um 20:12

Esperanto   Offline
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r.bost schrieb am 11. August 2022 um 17:13:
Meines Wissens gibt es für die Vorlage des Sprachnachweises keine Frist.

Mir fallen hunderte Arten von Zertifikaten/Zeugnissen/Diplome oder sonstige Bescheinigungen über erworbene Kenntnisse ein, aber keine mit einer befristeten Gültigkeit. Man muss schon ziemlich blöd sein, wenn man glaubt deren Aktualisierung ergäbe einen Sinn.

Es gibt aber auch welche, die glauben sie verlieren ihr Prestige, wenn sie ihre Macht nicht missbrauchen. Vielleicht langweilen sie sich oder brauchen irgendwas, um sich besser zu fühlen.

Es reicht schon, wenn eine "aktuelle" Geburtsurkunde verlangt wird, wie geschehen bei der Heirat. Sie wurde in Kuba über Monate von der Consultoria Internacional beschafft, vom kubanischen Außenministerium beglaubigt und anschließend die Richtigkeit der Unterschriften von der deutschen Botschaft bestätigt/überbeglaubigt. Für jedes Dokument wurde eine Gebühr erhoben, obwohl es immer dieselbe Unterschrift war.

Wie bei allen derartigen Dokumenten verlangt die deutsche Botschaft, dass diese aktuell -bei Einreichung nicht älter als 6 Monate- sind. Ich begreife noch immer nicht, was es beispielsweise bei einer Geburtsurkunde zu aktualisieren gibt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #11 - 12. August 2022 um 12:59

jan   Offline
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Meine Originale Geburtsurkunde trägt einen Adler und die Swastika.
Bei meiner ersten Hochzeit bemängelte die junge Standesbeamtin:
Die ist nicht mehr gültig.
Ich: Fragen sie ihren Vorgesetzen!
Und das war in Berlin-Neukölln, Amerikanischer Sektor von Berlin. Nicht DDR.
Natürlich gilt sie immer noch. Wie denn?
Später beantragte ich in Ost-Berlin Mitte beim Standesamt eine Geburtsurkunde.
Bekam sie auch. Obwohl ich nie in Ost-Berlin, Sow. Zone gewohnt hatte.
Ossis wissen alles.
Deine haben sie sicher auch.
 
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Antwort #12 - 12. August 2022 um 14:21

Esperanto   Offline
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jan schrieb am 12. August 2022 um 12:59:
Meine Originale Geburtsurkunde trägt einen Adler und die Swastika.

Dann müsste sie ähnlich aussehen wie die älteste meiner Geburtsurkunden.
 

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Antwort #13 - 12. August 2022 um 15:10

jan   Offline
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Hast du sie noch?
Oder eine Andere im Geburtsort oder später in der BRD beantragt?
Standesamt I. Berlin

Ich besitze noch.
 
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Antwort #14 - 12. August 2022 um 18:51

Esperanto   Offline
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Na klar, habe ich sie noch.
Und noch andere. z.B. aktualisiert als ich bereits volljährig war und erahnen konnte, was da über mich geschrieben stand.
 

Saludos Esperanto
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