Was die benötigten Unterlagen für eine Heirat mit einer kubanischen Staatsangehörigen in Deutschland betrifft, wäre noch etwas anzufügen:
Heute habe ich nämlich ein Schreiben des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main bekommen, welches die dem hiesigen Standesamt eingereichten und nach Frankfurt weitergeleiteten Unterlagen zu prüfen hatte. Ich solle die beigelegte Kostenrechnung wegen der "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisse" meiner Verlobten aushändigen, weil sie bisher nicht zugestellt werden konnte.
Ich schrieb zurück, dass diese inzwischen mit mir verheiratet sei und wegen ihres befristeten Aufenthaltstitels (Besuchsvisum - Kategorie C) bereits ausgereist ist. Sie mögen sich mit der Aushändigung noch etwas gedulden und bat um Aufklärung, warum die vom Standesamt verlangte, von der Consultoria Juridica internacional erstellte, vom kubanischen Außenministerium beglaubigte, von der deutschen Botschaft überbeglaubigte, anschließlich von einem deutschen, anerkannten Übersetzungsbüro übersetzt und beglaubigte, aktuelle "Ledigkeitsbescheinigung" (Certificacion de solteria) nicht anerkannt wurde.
Wenn die Begründung plausibel ist, eine Befreiung der Beibringung dieses Nachweises üblich, so werde ich mich ärgern, hätten wie uns doch den mit diesem Dokument verbundenen Kosten- und Zeitaufwand ersparen können.
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