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Heirat (Gelesen: 3824 mal)
Antwort #15 - 13. August 2022 um 07:03

Kartdriver99   Offline
Full Member
Y pué
Hamburg

Geschlecht: male
Beiträge: 854
***
 
Esperanto schrieb am 11. August 2022 um 20:12:
Wie bei allen derartigen Dokumenten verlangt die deutsche Botschaft, dass diese aktuell -bei Einreichung nicht älter als 6 Monate- sind. Ich begreife noch immer nicht, was es beispielsweise bei einer Geburtsurkunde zu aktualisieren gibt.

Bitte nicht böse sein, weil ich dir in allem zustimme, aber ich weiss es:

Es ist das Datum der Ausstellung! Ärgerlich Ärgerlich
 

hasta pronto
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Antwort #16 - 13. August 2022 um 10:25

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Kartdriver99 schrieb am 13. August 2022 um 07:03:
...., aber ich weiss es:

Es ist das Datum der Ausstellung!

Stimmt, ich gebe es zu! Eine Wiedergeburt wäre auch unwahrscheinlich und in diesem Alter unerwünscht gewesen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #17 - 13. August 2022 um 20:06

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Was die benötigten Unterlagen für eine Heirat mit einer kubanischen Staatsangehörigen in Deutschland betrifft, wäre noch etwas anzufügen:

Heute habe ich nämlich ein Schreiben des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main bekommen, welches die dem hiesigen Standesamt eingereichten und nach Frankfurt weitergeleiteten Unterlagen zu prüfen hatte. Ich solle die beigelegte Kostenrechnung wegen der "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisse" meiner Verlobten aushändigen, weil sie bisher nicht zugestellt werden konnte.

Ich schrieb zurück, dass diese inzwischen mit mir verheiratet sei und wegen ihres befristeten Aufenthaltstitels (Besuchsvisum - Kategorie C) bereits ausgereist ist. Sie mögen sich mit der Aushändigung noch etwas gedulden und bat um Aufklärung, warum die vom Standesamt verlangte, von der Consultoria Juridica internacional erstellte, vom kubanischen Außenministerium beglaubigte, von der deutschen Botschaft überbeglaubigte, anschließlich von einem deutschen, anerkannten Übersetzungsbüro übersetzt und beglaubigte, aktuelle "Ledigkeitsbescheinigung" (Certificacion de solteria) nicht anerkannt wurde.

Wenn die Begründung plausibel ist, eine Befreiung der Beibringung dieses Nachweises üblich, so werde ich mich ärgern, hätten wie uns doch den mit diesem Dokument verbundenen Kosten- und Zeitaufwand ersparen können.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #18 - 04. September 2022 um 20:04

Pancho   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 329
***
 
Guten Abend liebes Forum,

ich habe eine sehr schlechte Nachricht erhalten, Esperanto ist leider verstorben.



Ein letzter Gruß

 
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