r.bost schrieb am 11. August 2022 um 17:13:
Meines Wissens gibt es für die Vorlage des Sprachnachweises keine Frist.
Mir fallen hunderte Arten von Zertifikaten/Zeugnissen/Diplome oder sonstige Bescheinigungen über erworbene Kenntnisse ein, aber keine mit einer befristeten Gültigkeit. Man muss schon ziemlich blöd sein, wenn man glaubt deren Aktualisierung ergäbe einen Sinn.
Es gibt aber auch welche, die glauben sie verlieren ihr Prestige, wenn sie ihre Macht nicht missbrauchen. Vielleicht langweilen sie sich oder brauchen irgendwas, um sich besser zu fühlen.
Es reicht schon, wenn eine "aktuelle" Geburtsurkunde verlangt wird, wie geschehen bei der Heirat. Sie wurde in Kuba über Monate von der Consultoria Internacional beschafft, vom kubanischen Außenministerium beglaubigt und anschließend die Richtigkeit der Unterschriften von der deutschen Botschaft bestätigt/überbeglaubigt. Für jedes Dokument wurde eine Gebühr erhoben, obwohl es immer dieselbe Unterschrift war.
Wie bei allen derartigen Dokumenten verlangt die deutsche Botschaft, dass diese aktuell -bei Einreichung nicht älter als 6 Monate- sind. Ich begreife noch immer nicht, was es beispielsweise bei einer Geburtsurkunde zu aktualisieren gibt.