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Beitrag begonnen von Aurora am 11. April 2013 um 11:11

Titel: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Aurora am 11. April 2013 um 11:11
Hallo zusammen.
Ich wollte im März meinen Freund in die Schwiez einladen. Leider wurde ihm das Visum verweigert. Rückwehr ist nicht gewährleistet. :( Er hat einen festen Job in Kuba, jedoch keine Kinder und keinen Wohnsitz.

Nun möchte ich ein Rekurs machen. Hat jemand Erfahrungen damit von der Schweiz? Wie sind da die Chancen?

Ich habe schon von einigen gelesen bei denen es geklappt hat. Die waren jedoch nicht kubaner.

Vielen Dank und Gruss  :)

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Yale am 11. April 2013 um 12:39

Aurora schrieb am 11. April 2013 um 11:11:
Wie sind da die Chancen?

Aurora, da er ja immer noch keine Kinder hat und immer noch kein Haus und er auch immer noch 26 Jahre alt ist und es ihm immer noch in der reichen Schweiz besser gefallen wuerde als es ihm im armen Kuba gefaellt, sind die chancen NULL

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Aurora am 11. April 2013 um 16:25
Ich habe schon berichte gelesen bei denen es fuktioniert hat. Leider sind diese schon ein wenig älter. Deshalb habe ich nachgefragt!

Beispiel: http://www.kubaforen.de/t513047f3292-Hilfe-CH-Visumantrag-abgelehnt-Wie-weiter-1.html

Ihr wurde nach dem Rekurs das Visum ausgestellt!

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Aurora am 11. April 2013 um 16:26
Zudem frage ich nach Erfahrungen ..  nicht nach Meinungen!

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von importado am 11. April 2013 um 21:51
@aurora
fakt ist,dass die botschaften der eu-mitgliedslaender/schengenstaaten angehalten sind die einreisevorbedingungen genauestens zu pruefen.
da wird erfahrungsgemaess bei cubanern,wegen des relativ hoeheren nichtrueckkehrwillens abgelehnt.dies geschieht bereits im vorfeld.
wieso hat er keinen wohnsitz,in cuba lebt offiziell niemand auf der strasse.
meintest du er hat keine eigene whg.etc.
mit 26 j ist er relativ jung,kein eigenes haus,keine fam.bindung wie frau und kinder in seinem heimatland-also klassisch eingestufter moeglicher kandidat mit nichtrueckkehrwillen.
da wird dann knallhart abgelehnt.
die buerokraten ziehen alle am selben strang und ein schwyzer beamter wird sich hueten,die beurteilung vor ort in habanna in frage zu stellen.
versuch macht zwar klug,seh durch die parameter deines freundes wenig chance.versuchen kannst du es trotzdem.
hatte konkret aehnliche erfahrung mit einem dt.kollegen,wobei es um eine cubanerin ging,mit aehnlichen eckdaten
wurde abgelehnt,und tschuess.
die schwyzer ticken da aehnlich wie in dtld.
PS:dieses instrument als visaablehnungsgrund aufgrund des angenommenen moegl. nichtrueckkehrwillens ist eben ein schutz der EU und schengenangegliederten staaten sich vor einem massenansturm zu schuetzen und  clandestines leben in dieser region zu begrenzen.man hat eh schon genug probleme.hart fuer die habenichtse,die realitaet ist hart und ma aergert sich als betroffener,muss jedoch den sinn des ganzen erkennen und gutheissen.





Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Esperanto am 12. April 2013 um 00:49

Aurora schrieb am 11. April 2013 um 11:11:
Nun möchte ich ein Rekurs machen. Hat jemand Erfahrungen damit von der Schweiz? Wie sind da die Chancen?

Die Schweiz praktiziert noch nicht einmal 5 Jahre das Schengener Abkommen. Viele Erfahrungen kann es da über Rekurse noch nicht geben. Wir hatten hier im Forum noch keinen Fall, dass ein Schweizer den Mumm dazu hatte. Es wäre gut, wenn sich Aurora dazu entschließen würde (siehe Beitrag #117 und Beitrag #119) und wir ihr dabei Hilfestellung geben könnten.

Vorausgesetzt der Antrag von Auroras Freund für ein Besuchsvisum ist aufrichtig, er also nichts anderes als einen zeitlich befristeten Besuch beabsichtigt, dann ließe sich auch eine überzeugende Begründung finden, um bei einem Rekurs erfolgreich zu sein.

Schade, dass wir nicht mehr über Auroras Freund wissen, um daraus Argumente abzuleiten, welche die CH-Botschaft bzw. das BFM in die Lage versetzt "Die Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen" eindeutig festzustellen. Wir kennen nicht einmal seinen Beruf.

Es reicht nicht, dass der Einlader zu einem Gegenbesuch einlädt, obwohl diese Begründung doch ein verständliches Anliegen ist. Früher sah man die Vorlage des Rückflugtickets als Hinweis auf die Rückkehrwilligkeit an. Jemand der illegal einwandern will, hätte jedoch ein leichtes Spiel diese Hürde zu überwinden. Die DE-Botschaft hat diesen Nachweis abgeschafft.

Ich denke auch Immobilienbesitz ist kein ausreichender Grund. Er entstand aus der Überlegung, dass kubanischen Emigranten das Eigentum konfisziert wurde. Nur in Kuba ist Immobilienbesitz eher die Ausnahme. Ihr wohnen beruht auf ein Wohnrecht, welches sie mit der Geburt erwarben. Man wird also wenig zu bieten haben, wenn die Botschaft nach Immobilienbesitz fragt und hat mal einer was, dann wird er dort abgefertigt und ihm gesagt, dass es doch keinen Wert habe. Im Übrigen ist dieser Nachweis durch die neue Möglichkeit der Kubaner für langjährige Auslandsaufenthalte eh bedeutungslos.

Selbst die Tatsache, dass der Antragsteller einen Beruf ausübt oder noch studiert, ist kein ausreichender Beweis für die Rückkehrwilligkeit insbesondere dann, wenn er als Student außerhalb der Semesterferien verreisen will, oder der Berufstätige einen Auslandsaufenthalt von 3 Monaten anstrebt, obwohl auch in Kuba ein Urlaub über einen derartig langen Zeitraum deren Arbeitsbestimmungen nicht zulassen.

Dann wird da noch das Vorhandensein von Kindern als Nachweis für die Rückkehrwilligkeit angesehen. Was den Vater betrifft, so kann ich mir nicht vorstellen, dass ihn dies abhält, wenn er eh ein Leichtfuß ist. Und will die Mutter ausreisen, so argumentiert die DE-Botschaft, dass erfahrungsgemäß die Mutter zuerst ausreist und ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt nachreisen lässt. Welcher zivilisierte Mensch würde dies bei einem minderjährigen Kind unterbinden wollen?

Ich denke wir würden bessere Argumente finden, die eine Unterstellung der fehlenden Rückkehrwilligkeit als ad absurdum erkennen ließe.

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Yale am 12. April 2013 um 02:22

Esperanto schrieb am 12. April 2013 um 00:49:
Vorausgesetzt der Antrag von Auroras Freund für ein Besuchsvisum ist aufrichtig


@esperanto, mir kannst du ja - mit Recht - vorhalten, dass mein Beitrag hier zu diesem Anliegen von Aurora nicht hilfreich in dem sinne ist, dass ich versuche, ihr Tipps fuer eine erfolgreiche Rechtsmitteleinlegung zu geben.

Was ich aber meinerseits dir vorhalte, ist, dass sich bei dir die katze in den Schwanz beisst: Gerade die "Aufrichtigkeit" muss doch von einem sorgfaeltig arbeitenden Beamten in aller Schaerfe hinterfragt und ANGEZWEIFELT werden. Gerade der kubaner, der nicht zurueckkehren will, wird doch am lautesten schreien, dass er eben doch zurueckkehren wird. Was soll er denn auch anders machen?

Also: Deinr "Voraussetzung" des Aufrichtigseins zeigt doch, dass du da ueberhaupt nicht weiterkommen kannst.

Und deshalb nochmals zum "hilfreich": die einzigen hilfreichen Kommentare hier kamen von Importado und mir, naemlich, es sein zu lassen, wegen Sinnlosigkeit.

Deinen Kommentar kann ich NICHT als hilfreich ansehen. Du versucht hier Aurora in ein voellig sinnloses Rechtsmittel reinzujagen.

Aber ok, ab sofort halt ich mich raus. Versucht halt euer Glueck. Jede Woche gewinnt schliesslich auch jemand im deutschen Lotto eine Million

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von importado am 12. April 2013 um 09:54
@alle
die eu-schengengemeinschaft pickt sich eben gruende raus fuer die rueckkehrwilligkeit ,manche werden dann auch noch in frage gestellt.
grundsaetzlich ist davon auszugehen ,dass man z.B.keine grosse zahl an cubanern und andren staaten will.in europa platzt eh alles aus allen naehten.
wuerde man z.B. in dtld.fordern,dass der kandidat eine bankbuergschaft und tagesbudget vorzuweisen hat,sowie auslandsstaatengarantie fuer rueckkehrkosten im falle eines clandestinen aufenthalts fordern,waere dies manchmal schwierig umzusetzen und sofort die gruenen/sozi und judenkeule ausgefahren wegen selektion.
also lehnt man sowas ab mit nichtrueckkehrwillen ,erspart sich differenzen mit beleidigten staaten und die ablehnung ist auch gut so.
fuer cuba gilt,was frueher der cub.staat selbst ablehnte ist nun auf die botschaften uebertragen.
umgekehrt,der besser situierte europaer faehrt ja in diese laender um turistisch geld auszugeben,ferien zu verbringen,off.mit gesch./arbeitsvisum etwas fuer diese laender zu tun.die wenigsten bleiben dort mit nichtrueckkehrwillen.
aslo lasst die blumen vor ort. 
PS:die schweiz verlangt durchaus tagesbudgetnachweis,sogar fuer aus der EU einreisenden gitanos(zigeuner ist politisch unkorrekt-ich weiss nicht warum)
PS:ich hatte in den 90ern ein cub.fam.mitgleid eingeladen,ging damals ohne probleme,war gutsituiert mit haus,ehefrau,kind,kein z.B.mediziner,flugticket,bares -das ist mittlerweile schwieriger geworden
er war 3 monate in dtld.
wie gesagt versuch macht klug.

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Esperanto am 12. April 2013 um 23:46

Yale schrieb am 12. April 2013 um 02:22:
Du versucht hier Aurora in ein voellig sinnloses Rechtsmittel reinzujagen.

So ein Quatsch.

Aurora hat jemanden, mit welchen sie eine Freundschaft verbindet und für den sie Sympathie empfindet, nach reiflicher Überlegung zu einen Gegenbesuch in die Schweiz eingeladen. Dieser hat einen Antrag für ein Besuchsvisum gestellt und auch den Zweck des Besuches genannt, als er danach gefragt wurde. Welch eine Anmaßung der Schweizer Auslandsvertretung, wenn sie ihrem Gast unterstellt, das Visum für eine illegale Einwanderung missbrauchen zu wollen, indem ihr Bekannter die im Visum vorgegebenen Zeit der Rückreise nicht einhalten würde. Sollen sich beide mit dieser infamen Unterstellung abfinden? Ich gehe von der Aufrichtigkeit des Antragstellers aus, als er den Antrag auf ein Besuchsvisum stellte, nachdem er von Aurora eingeladen wurde.

Der Widerspruch zu der erfolgten Ablehnung ist kein kostenträchtiges Verfahren, sondern ein im Rahmen des Schengen Abkommens vorgesehener Teil des Visumsverfahrens, welches unter den Rechtsnormen des jeweiligen Mitgliedstaates durchgeführt wird. In DE-Land fallen zu den bei der Antragstellung bereits entrichteten Gebühren in Höhe von 60 EUR keine weiteren Kosten an. In der freiheitsliebenden Schweiz, in welcher es keine Freiheit ohne Franken gibt, sind 150 CHF zu entrichten, welche im Falle einer positiven Entscheidung für den Visumsantrag zurückbezahlt werden.

Aurora ist auch so klug nicht einen Rechtsanwalt einzuschalten, der zuerst in sein Honorarhandbuch schaut, bevor er sich in die Materie einarbeitet und schließlich zu keinem besseren Ergebnis kommt, als wenn sie selbst die Sache in die Hand nimmt und dabei hier im Forum beraten wird.

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Yale am 13. April 2013 um 00:16

Esperanto schrieb am 12. April 2013 um 23:46:
Ich gehe von der Aufrichtigkeit des Antragstellers aus,


Ich hab ja versprochen, ich halt mich ab sofort raus...

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Cubano am 13. April 2013 um 08:15
Hola estuve leyendo y espero q entiendas mi español.soy cubano y se como es todo con los papeles y las posibilidades q existen para q puedan encontrar un camino.

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von importado am 13. April 2013 um 14:02
@cubano
1.los restriciones son mas rigidas de las embajadas despues 14.enereo 2013.
  generalmente los miembros de la UE/schengen orientan los empleados de
  negar las visas ,caso existen minimas dudas referente a la intencion
  del cubano para regressar a su terra materna.
  el instrumento mas facil para negar la visa,basta.
  visa negado ,sin mas explicaciones
  en varios casos un cubano local quien coopera con la embajada esta entrevistando el requirente para concluir la possible intention de no
   querer vuelver.entoces negando el pedido es normal.
2.no vale la pena de recorrer con un recurso,son empleados que trabajan
  por el estado estranjero o cantones (suiza) e empleados publicos dentro de las embajadas.
los dos no estan se comprometindo o prejudicando vice-verso.
  ellos estan cumprindo sus tarefas conforme a los ordens/decretos/legislacion etc.
 
3. personas mas idosas,visitando por ejemplo sus queridos fam. aya fuera,sin relalciones amorosas con estranjeros,con su casa-hijos-matrimonio etc.en cuba son mas predestinados de lograr una visa,pero tb.no hay garantia por nada,depende de funcionarios publicos en las embaj.
esto es la realidad.
la tentativa dale el resultado.no es facil

abrz,importado

 
 
   

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Esperanto am 13. April 2013 um 16:36
Hola Cubano! Te damos la bienvenida al foro "extranjero" de Cuba.

Todos los miembros de este foro tenemos una relación muy estrecha con tu país y más o menos entendemos el Español, así que no hay ningún problema si deseas escribir en Español. No obstante, como vemos que también entiendes el Alemán, nosotros te contestaremos en Alemán. Si en algún momento no entiendes lo que escribimos, dínoslo y intentaremos traducirte el post al Español.

Para mirar que caminos existen para Aurora es importante que ella nos da más informaciónes sobre la situación de su amigo cubano, de esta forma podríamos intentar buscar argumentos para presentar un recurso a la embajada o las instituciones suizas competentes.

Por favor, infórmanos de que ideas tienes para encontrar un camino. Una posibilidad sería por ejemplo obtener la visa a través de otro país Schengen. Que otras ideas tienes?

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Cubano am 14. April 2013 um 01:11
Bueno para empezar yo entiendo q ahora es más riguroso pero no más q antes de la ley del 14 de enero.quien tiene la idea o el deseo de hacer un recurso para una visa tiene q correr con los riesgos.apoyo la respuesta de importado pero nada se pierde en hacerlo.el grave problema está q se confunde mucho q todos los cubanos quieren vivir acá.mi idea es q luche Aurora por lo q realmente desea,sólo le digo eso con las visas a persona ya se a convertido en un mero negocio del estado suizo.cobran para negar la visa a personas q desean visitar familiares y amigos en la mayoría de los casos.

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von importado am 14. April 2013 um 09:37
@cubano
hola cubano,
no creo que es un negocio de suiza.
el costo de la entrada del pedido de una visa un estado rico considera muy poco.el costo administrativo es mas alto,tb.la negacion despues deste processo integral del pedido..
no olvidas que un funcionario publico gana cerca de 10 mil dolares(postos mas bajos en la hirarquia) por mes al minimo sin impuestos a pagar porque no vive en la suiza.
al contrario para ellos es mas trabajo igual para los otros embajadas,ocupando mas gente despues el 14.01.2013
como mencione,la UE suspecha cubanos,generalmente de huir para lograr mejores condiciones financeiros.un instrumento para negar los visas con la respuesta de la possible intencion de  no-vuelver.
yo no tengo respuestas,ejemplos de interpelaciones,pero creo la burocracia nacional no altera las decisiones de las colegas en sus embajadas.

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Esperanto am 14. April 2013 um 17:15
Hola Cubano,

es ist richtig, durch den Wegfall der kubanischen Ausreisegenehmigung ab dem 14.01.2013 hat sich hinsichtlich der EU-Visabestimmungen nichts geändert. Maßgebend für die Entscheidung der Visavergabe ist weiterhin der im Jahre 2009 aktualisierte Visakodex, den es in identischer Form auch in der spanischen Version gibt. Auf Grundlage dessen Artikels 21 wurde der Antrag von Auroras Bekannten abgelehnt, der im Kapitel III - Prüfung des Antrages und Entscheidung über die Visumserteilung lautet: "… ist insbesondere zu beurteilen, ….. ob er beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen." Im Anhang II - Teil B einer "Nicht erschöpfenden Liste" sind die Belege aufgeführt, anhand deren sich dies beurteilen ließe und deren Tauglichkeit ich schon kommentierte (vergl. Beitrag #5).

Auch ich bin der Meinung, dass es ein Irrtum ist, allen Kubanern zu unterstellen, sie wollten hier bleiben. Auch nicht bei einer fehlenden Arbeitstelle in Kuba. So schrieb Tata, dass sie nach dem Jobverlust ihres Kubaners keine Aussichten für einen erfolgreichen Rekurs sah. Sie hätte bei der Botschaft und anschließend beim Rekurs aber auch vortragen können: Juhuu, mein Freund ist seinen Job los! Endlich ist er bereit meinem Drängen nachzugeben und mich in der Schweiz zu besuchen (vergl. Beitrag #39 und folgende).

An den Visumsgebühren in Höhe von 60 EUR, welche den Schweizern -wie allen anderen Botschaften auch- durch den Visakodex vorgegeben ist, können sie sich nicht bereichern. Das hat Importado schon überzeugend klargestellt. Anderseits kann ich mir vorstellen wie ein Kubaner darauf kommen könnte. So ist das Verlangen einer Gebühr für den Rekurs als Teil des Visumsverfahrens in anderen Ländern nicht üblich. Auch erinnere mich an das Begehren der kubanischen Botschaft in der Schweiz, die sich offenbar den Landessitten anpassten und zusätzlich zu den horrenden Gebühren des Einladungsbriefes (347 CHF statt 200 EUR in DE) noch eine Gebühr für die Übersetzung der persönlichen Daten des Einladers und des Eingeladenen haben wollten. Wie gut, dass Tata seinerzeit nachfragte und wissen wollte, welchen Unterschied deren Übersetzung mit ihrem vorlegten Dokument denn habe (vergl. Beitrag #72).



All dies sind keine Erfahrungen über das Rekurs-Verfahren der Schweiz. Möglicherweise wäre es vorteilhafter, wenn der Abgelehnte als derjenige auftritt, der die Einsprache (bei der Auslandsvertretung oder BFM) einreicht. Die Argumentation gegen die absurde Unterstellung der fehlenden Rückkehrwilligkeit wäre glaubhafter aus dessen Sicht vorzutragen. Aurora konnte die Ausführungen durch ein separates, eigenes Schriftstück mit Angaben zum Aufenthaltszweckes ergänzen und beide Unterlagen dann an jene Stelle mit der Bitte um Unterstützung weiterreichen (Botschaft oder BFM), bei welcher die Einsprache nicht eingereicht wurde.

Bei der Argumentation werden wir aber nur helfen können, wenn Aurora uns mehr Informationen über ihren Bekannten preisgibt, insbesondere auch welche Antworten er auf die Fragen der Botschaftsangestellen zum Zweck des beantragten Aufenthaltes bei der Visumsbeantragung gegeben hat.

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von importado am 14. April 2013 um 18:24
@esperanto
richtig,nur ist im januar durch den wegfall der restriktionen der cub.administration die ganze flut auf die botschaften geschwappt,die sich dem instrument der ablehnung ,salopp der begruendung des nicht rueckkehrwillens, bedienen und koennen somit schnell den immense ansturm abhacken.diese arbeit war ihnen vorher groesstenteils abgenommen,weil es
realtiv`` wenige`` antraege gab-
auch war es frueher lockerer vor den ueberarbeitenten EU auflagen.
bei einspruechen behoerdenuebergreifend werden sich die kraehen gegenseitig kein auge aushacken,denn das erzeugte boeses blut unter den sachbearbeitern und auch uneinigkeit/linienlosigkeit
der beurteilungskraft der vor ort tatetigen behoerde(botschaft)wird da schon grundsaetzlich kompetenz zugesprochen.
der casus aurora,etc.wird nun mal als beziehung ausgelegt,der typ zu jung,hohe wahrscheinlichkeit eines nichtrueckkehrwillens,hier handelt es sich nicht um fam.-besuch von z.B.mutter oder kindern,etc.etc.
es ist ein dillema,man fragt was der grund ist und dann wird ein nichtrueckkehrwille eingeraeumt.

es ist da schweirig in einer solchen konstellation die passenden eckdaten fuer den verwaltungsangestellten zu finden um ein visum zu bekommen
wie gesagt fuer mich existieren interne direktiven fuer die sachbearbeiter die ablehnungsmoeglichkeiten voll auszunuetzen (ist auch im eigeninteresse),wobei die vorgesetzten ihre anweisungen vom AM erhalten und die haben cubaner als pot.nichtrueckkehrwillige/kuenftige clandestine wirtschaftsfluechtige  auf dem zettel  die es zu vermeiden gilt.
ich kann mich da auch  irren

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Esperanto am 14. April 2013 um 20:19
Was die bisherigen Restriktionen der kubanischen Verwaltung betrifft, so konnte ich die nicht feststellen. Mir ist in all den Jahren kein Fall bekannt, bei welchem die Ausreisegenehmigung abgelehnt wurde. Sicherlich bekamen jenen, die für den medizinischen Beruf aufwendig qualifiziert und nicht ausreichend honoriert werden, keine Ausreiseerlaubnis, wie auch jenen aus dem militärischen Bereich. Ich hatte jetzt mit einem Medizinstudent über dieses Thema gesprochen. Er widersprach mir und sagte, dass die betreffende Resolucion auch für Mediziner gilt. Auch sie bekommen einen Reisepass und können ausreisen, wenn sie einen ausländischen Arbeitsvertrag dem für sie zuständigen Ministerium vorlegen. Nach meinem Empfinden gab es für die kubanische Ausreisegenehmigung keine umfassende Prüfung der Rückkehrwilligkeit oder ähnliches. Diese war für mich eine Geldmacherei und nichts anderes. Schon sehr erfreulich, dass sie diese, auf der Welt wohl einmalige Einnahmequelle abschafften.

Was die behördenübergreifende Bearbeitung der Schweizer Verwaltung betrifft, so wird sich mit dem Rekurs sowohl die Botschaft als auch das BFM befassen. Wird dieser in der Botschaft eingereicht, wird er vermutlich mit einem Kommentar an das BFM weitergeleitet. Wird er direkt beim BFM eingereicht, wird die Botschaft um Stellungnahme gebeten. Es wäre sicherlich falsch bei einer Eingabe beim BFM über die Botschaft herzuziehen. Deswegen auch der Rat, bei einer Eingabe direkt an das BFM Kopien der Schreiben an die Botschaft mit der Bitte um Unterstützung ebenfalls zuzusenden.

Vermutlich hast Du Recht mit der Annahme, dass die Behörden sich nicht gegenseitig widersprechen. Ich habe mich jedenfalls – lang ist es her- an das Auswärtige Amt gewandt, nachdem der Antrag meiner Freundin abgelehnt wurde und auch die Remonstration erfolglos blieb. Das AA hat mir weitergeholfen. Dem Sachbearbeiter dort, der mit einer Kubanerin verheiratet war, bin ich noch heute dankbar, als er mich anrief und ich anschließend von der Botschaft eine E-Mail bekam, in welchen am Rand meines zurückgesandten Schreibens ein kurzer Handvermerk war, dass meine Freundin das Visum abholen könne. Ich bin mit ihr zur Botschaft, aber dieses Mal nicht mit in die Sprechbox, sondern saß relaxt davor. Das einzige, was meine Freundin mir erzähle, als sie dem Visum herauskam, man habe sie angesprochen: "Sie sind es also, weswegen wir so viele Schwierigkeiten hatten." Sie sagte mir dies völlig wertfrei. Für mich war es das Beste, was ich dieser Angelegenheit zu hören bekam.

Hinsichtlich der von Dir vermuteten internen Direktiven an die Sachbearbeiter der Schweizer Botschaft können die nicht anders sein, als jene die vom Europäischen Rat in Form des Visakodexes für alle Botschaften vorgegeben wurden. Zu diesen gehört übrigens auch, dass sich die Botschaft über eine einheitliche Vorgehensweise vor Ort abzustimmen haben. Gäbe es Hinweise auf Deine Vermutungen, würde ich Aurora anraten sofort eine E-Mail an die Botschaft zu schreiben und zu fragen, ob es richtig ist, was in den Medien über die Vergabepraxis der Besuchsvisa zu lesen ist (vergl. Beitrag #73) und auch in den einschlägigen Kubaforen thematisiert wird. Danach würde die Schweizer Botschaft in Havanna keine Besuchsvisa erteilen. Sie sollte diesen Rat auch in ihrem Interesse nachkommen, weil die Botschaft dies nur dementieren kann und anschließend in ihrem Fall auch die Gelegenheit hätte es zu beweisen.

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von importado am 15. April 2013 um 09:30
@esperanto.interessant.
1.hast recht,mit restriktion war fuer mich auch schon die nicht frei gewaehlte reisetaetigkeit der buerger gemeint und ein war immer ein gedoens in der vergangenheit.dies schreckte viel ab und es ist jetzt eine zunahme der visaantraege z.B.bei der dt.botschaft zu verzeichnen(dies sagte mir ein mitarbeiter).
2.mit dem AA mitarbeiter hattest du glueck,auch ist vitamin B immer von vorteil-wenn man da jemand kennt
  z.B. auf der botschaft.
3.nateurlich wird jede botschaft ein nichtvisaaustellenwollen dementieren,begruenden
werden sie weiterhin die ablehnung mit dem nichtrueckkehrwillen,das ist am einfachsten und liegt in deren kompetenz.
wie gesagt ,versuch macht klug.
saludos

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Aurora am 15. April 2013 um 11:52
Ich habe bei der Einladung meines Freundes ihn als "Befreundet" angegeben. Nicht als mein Freund. Wir haben als Grund warum er die Schweiz besuchen möchte angegeben, dass er mine Familie kennen lernen möchte, Deutsch Kurs besuchen und um die Kultur der Schweiz kennen zu lernen.

Er arbeitet in einem Souvenirladen den ihm, der Mutter und einem Kollege gehört. Er ist sozusagen Teilselbständig.

Meine Überlegung war es nun total ehrlich zu sein, beim Rekurs erwähnen dass wir ein paar sind, unsere Ziele sind uns besser kennen zu lernen. Da ich ihn nicht nach so kurzer Zeit heiraten will.  Jedoch habe ich leider keine andere Dokumente/ Angaben für die fristgerechte Rückreise.

Deshalb bin ich unsicher ob sich ein Rekurs lohnt.
LG

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von importado am 15. April 2013 um 15:17
@aurora
1.die angestellten sind nicht weltfremd.ich weiss ja nicht wie alt du bist und
   dein partner.wenn ihr beide jung seid ,ziehen die sachbearbeiter eigene
   rueckschluesse.freundschaften sind zwischen frau und mann eher seltener,jedoch
   nicht ausgeschlossen.warum sollte ein cubaner eine schweizer fam.
   kennenlernen wollen deren tochter eine befreundete person ist.
2.ploetzlich eine andre version vorzutragen,wobei die beziehung
   zum vorschein kommt ist nicht unbedingt hilfreich,weil man dann schon
   von einem urspr.grund als damals unwahr angegeben ausgeht.
   dann die schiene bis zur heiratsabsicht zu fahren...
   ich hab da meine bedenken-
   das einfachste waere zu heiraten und die auflagen zu erfuellen.
   ich weiss ja nicht wie ernst das ist.

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Aurora am 15. April 2013 um 15:26
Es ist mir ernst mit ihm, kenne ihn jedoch noch sehr schlecht und mir wäre es lieber wenn er die Schwiez zuerst kennen lernen würde bevor ich ihn heirate.

Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
Beitrag von Esperanto am 15. April 2013 um 15:29
Der Rückkehrwille lässt sich nicht dokumentieren. Mit welchen Papieren soll dies denn bewiesen werden, geht es doch um die Prüfung einer Gesinnung. In den Kopf kann man nicht hineinschauen.

Ich hatte schon Bedenken, dass Dein Bekannter Tänzer oder einer anderen Art von Daseinskünstler ist. Jemand, bei dem es leicht wäre das Etikett Wirtschaftsflüchtling anzuhängen. Das ist doch offensichtlich bei ihm nicht der Fall. Schon ungewöhnlich, dass ein Kubaner sein Auskommen durch eine selbständige Arbeit bestreitet. Das Geschäft kann auch noch nicht lange bestehen, denn auf eigene Rechnung tätig zu werden ist erst seit Oktober 2011 erlaubt. Respekt, dass er den Mut aufgebracht hat, dieses zusammen mit seiner Mutter aufzubauen. Ich kann mir vorstellen, dass er
[olist]
  • in seinem Alter von 26 Jahren noch weitergehende Gedanken hat, um die neuen Möglichkeiten zu nutzen um sich, seine Familie und auch sein Land wirtschaftlich unabhängiger zu machen.

  • seine Mutter eventuell schon in die Jahre gekommen ist und auf seine Hilfe nur im begrenzten Umfang und für eine bestimmte Zeit verzichten kann.

  • nur mit Sprachkenntnissen Erfolg mit seinem Souvenirladen haben wird und darauf brennt sich diese anzueignen.[/olist]Ich bewundere Deinen Bekannten, wie er die Gelegenheit nutzte sich eine eigenständige Existenz aufzubauen. Jetzt, nachdem der Erfolg seiner Bemühungen greifbar ist, ist es abwegig und schlicht absurd anzunehmen, dass er dies für ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang aufgeben würde. Hat er Dir nicht erzählt, welche Pläne er in seinem wunderschönen Land, mit dem er sich so sehr verbunden fühlt, noch verwirklichen will?

    Hast Du auch gesehen, wie harmonisch sich Mutter und Sohn bei ihrer Arbeit im Souvenirladen ergänzen? Kannst Du Dir vorstellen, was die Mutter macht, wenn ihr tatkräftiger Sohn sie über einen längeren Zeitraum verlassen würde? Ich denke, sie nimmt diese Mühen auf sich, weil sie erkannt hat wie wichtig es wäre, wenn ihr Sohn seine Sprachkenntnisse erweitern würde, sich noch mehr auf die Wünsche der Touristen einstellen könnte und deshalb ihm auch zugeredet hat Deine Einladung anzunehmen.

    Allein der Wunsch der Teilnahme an einem Sprachkurses im jeweiligen Land ist Grund genug für die Ausstellung eines Schengen-Visums. So wird es jedenfalls seitens der DE-Botschaft gesehen, die dafür ein Sprachvisum bis 3 Monate in eigener Verantwortung und über eine unbegrenzte Zeit mit Zustimmung der Ausländerbehörde ausstellt. Wäre die CH-Botschaft aufrichtig gewesen, hätte sie Deinen Bekannten bei der Antragstellung auf diese Möglichkeit hingewiesen.

    Du solltest die Mühen des Rekurses auf Dich nehmen. Verlieren kannst Du nicht. Es lohnt sich, insbesondere nachdem man schon mal mit dem Visumsverfahren angefangen hat. Außerdem ist die Freude doppelt so groß, wenn die Einsprache erfolgreich war und er dann hier ist. Gemeinsam Schwierigkeiten zu überwinden stärkt die Bindung.

    Es verbleiben nur noch wenige Tage für die Einreichung des Rekurses. Wenn Du unsicher bist, auch zu Fragen formaler Art, dann stell sie, wir versuchen sie herauszufinden und zu beantworten.

  • Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
    Beitrag von importado am 15. April 2013 um 16:15
    @na dann viel erfolg,vieleicht hauts ja hin incl.dass es keine sprungbrettbez.
    ist,wuensche ich dir.
    wurde dein partner von einem cub.hiwi auf der botschaft interviewt?
    wuerde mich interessieren,bei einigen botsch.ist das usus.
    nach dem motto`` der bauer der bauer kennt seine eig.schweinderl am gang``.der zeichnet dann mit vermerk.rueckkehrwille nicht gewaehrleistet

    Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
    Beitrag von Aurora am 16. April 2013 um 13:11
    Esperanto .. danke dir viel viel mals für deinen Tipp.
    Werde heute noch einen Rekurs mit dieser Begründung absenden. Morgen ist der 30 Tag.
    Sein Geschäft läuft momentan sehr schlecht. Da sehr wenige Touristen dort sind und allgemein sehr viel Läden dort sind die ähnliche / gleiche Souvenirs wie er verkauft.

    Hoffe ich mal die nächsten zwei Monate wird sein Geschäft noch laufen. ;-)

    Danke für eure mithilfe..  :-*

    Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
    Beitrag von Yale am 16. April 2013 um 17:52

    Aurora schrieb am 16. April 2013 um 13:11:
    Sein Geschäft läuft momentan sehr schlecht.


    @Aurora, ich wollte mich ja raushalten. Aber da du ja nun wild entschlossen bist, ein Rechtsmittel einzulegen, doch auch noch einen - positiven - Tipp von mir:

    Erwaehnt um Gottes willen mit keiner Silbe, dass sein Geschaeft nicht laeuft. Denn das ist schliesslich EIN WEITERER GRUND, an der von euch behaupteten Rueckkehrbereitschaft zu zweifeln


    importado schrieb am 15. April 2013 um 16:15:
    nach dem motto`` der bauer der bauer kennt seine eig.schweinderl am gang``.der zeichnet dann mit vermerk.rueckkehrwille nicht gewaehrleistet


    und wenn ich ja nun doch wieder geschrieben habe, soll mein Kommentar zu obigem Beitrag von Importado nicht fehlen.

    @Importado, koestlich, ganz koestlich, wirklich zum Schmunzeln! Denn genau so isses, genau so!

    Titel: Re: Rekurs Erfahrungen (Schweizer)
    Beitrag von Aurora am 17. April 2013 um 08:15
    Yale... ;-)).. das werde ich bestimmt nicht.. das habe ich nur hier im Forum für euch erwähnt.

    Bei der Schweizer Botschaft gibt es kein  Interview. Da bekommt man ein Blatt mit ein paar Fragen wie: warum er in die Schweiz möchte, wie lange er mich kennt. etc.
    man gibt dieses mit den restlichen Unterlagen ab und somit hat es sich.

    Soviel ich weis ist die Frau die dort arbeitet eine vom Welschen. (bestimmt mal keine Kubanerin) weiss haut und Blonde Haare ;-)

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