Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seiten: 1 ... 6 7 8 9 
Thema versenden Drucken
Einladung in die Schweiz - Teil I (Gelesen: 138036 mal)
Antwort #105 - 15. März 2013 um 08:21

Aurora   Offline
Junior Member
Cubalibre
Schweiz

Geschlecht: female
Beiträge: 23
**
 
So, da bin ich wieder einmal Zwinkernd
Mein Freund hat nun endlich gestern den Antrag gemacht. Er ist vorbeigegangen ohne Termin, hat seine Blätter abgegeben und musste ein Fragebogen ausfüllen warum er in die Schweiz möchte, von wo er mich kennt, wie lange er mich kennt etc. Fragen haben sie ihm keine gestellt. Nun kann er am Montag vorbei gehen und den Bescheid abholen ob er das Visum bekommt oder nicht.  Falls er dies bekommt, weist du bescheid wie lange das geht um dies auszustellen? Bin schon ganz nervös  hä?
Ich wünsche mir dass er den Flug am 27.03 nehmen könnte, jedoch denke ich  mir, dies wird langsam knapp  unentschlossen
Die Flugreservation würde ich euch über Swiss empfehlen. Die senden dir eine Mailbestätigung, auf dieser ist nicht ersichtlich, wie lange die Reservation gültig ist  Zwinkernd

Betreffend der Flugbuchuchung und der Reisekrankenversicherung bin ich nicht sicher ob man diese vorlegen muss für die Ausstellung des Visum, dies wir mir mein Freund bestimmt am Montag mitteilen. LG
 
IP gespeichert
 
Antwort #106 - 15. März 2013 um 09:26

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Wenn er am Montag einen positiven Bescheid bekommt, kann er mit Vorlage der noch benötigten Dokumente (Flugbuchung und Reisekrankenversicherung) das Visum sofort ausgestellt bekommen, zum Flughafen fahren und einchecken.

Bin mir nicht sicher, ob die Flugbuchung zur Visumsausstellung von der Schweizer Botschaft verlangt wird (die deutsche Botschaft interessiert diese nicht - falls trotzdem danach gefragt wird, dann nur für die Eintragung des Zeitraums der Gültigkeit des Visums). Sicher bin ich mir aber, dass ohne Nachweis der Reisekrankenversicherung das Visum nicht ausgestellt werden darf (siehe Visakodex Art. 15, auch vorangegangenen Beitrag #100). 
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #107 - 18. März 2013 um 16:24

Aurora   Offline
Junior Member
Cubalibre
Schweiz

Geschlecht: female
Beiträge: 23
**
 
Eben haben wir bescheid bekommen. Das Visum wurde verweigert. Möglichkeit dass er  nicht mehr zurück gehen wird.
Er hat zwar keine Kinder, auch kein Haus. Aber eine Feste Arbeitsstelle. Die hat er auch vorgezeigt.  Ist jedoch noch jung. 26 Jahre alt.  Ich bin total entäuscht.

Mein Bruder hat eine von Thailand eingeladen, keine Arbiet, kein Haus, keine Kinder 25 Jahre, für ein Studentenvisum. Er hat das Visum bekommen, sie hat NIE hier studiert. Das ist doch wirklich nicht fair. Ich bin fassunglos!

Meint ihr eine Einsprache hat da noch einen Sinn? Griesgrämig
LG
 
IP gespeichert
 
Antwort #108 - 18. März 2013 um 18:36

Yale   Offline
Full Member
Cubalibre
Cartagena/Kolumbien

Geschlecht: male
Beiträge: 232
***
 
Aurora schrieb am 18. März 2013 um 16:24:
Mein Bruder hat eine von Thailand eingeladen, keine Arbiet, kein Haus, keine Kinder 25 Jahre, für ein Studentenvisum. Er hat das Visum bekommen,


und: ist sie zurueckgekehrt?
 
IP gespeichert
 
Antwort #109 - 18. März 2013 um 19:35

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Aurora schrieb am 18. März 2013 um 16:24:
Das Visum wurde verweigert. Möglichkeit dass er  nicht mehr zurück gehen wird.

Darauf haben wir Dich im Beitrag #95 hingewiesen und auch darauf, bereits im Vorfeld die Unterstellung der fehlenden Rückkehrwilligkeit ad absurdum zu führen. Vergl. hierzu auch Beitrag #76.

Wäre die Ablehnung seitens der deutschen Botschaft erfolgt, könnte dies auch dahingehend verstanden werden, sie wollen mehr über den Zweck des Besuchs und die Verwurzelung des Antragstellers mit seinem Land herauszufinden, um eine illegale Einwanderung ausschließen zu können. Dafür gibt es dort die Möglichkeit einer Remonstration mit guten Erfolgsaussichten.

Im Schweizer Visumsverfahren gibt es die Möglichkeit einer Einsprache auf Grundlage der "Weisung des Bundesamtes für Migration (BFM) an die Auslandsvertretung und die Migrationsbehörden der Kantone". Vergleiche hierzu: Ergänzung des Visahandbuches I  - 2. Auflage vom 13. März 2013: Art. 8 Visumsverweigerung; Art. 8.3.2 Einreichung der Einsprache bei der Vertretung und Art. 8.3.3 Einreichung der Einsprache beim BFM. Über die Erfolgsaussichten gibt es keine Erfahrungen. Auch wären Spekulationen darüber sinnlos, insbesondere auch deswegen, weil uns keine Einzelheiten über das von Dir und Deinem Bekannten geführte Gespräch in der Schweizer Botschaft bekannt sind. Daher nachfolgend der Rat zur Frage:

Aurora schrieb am 18. März 2013 um 16:24:
Meint ihr eine Einsprache hat da noch einen Sinn?

Esperanto schrieb am 27. April 2012 um 00:19:
Wenn Du sicher bist, die Rückkehrwilligkeit Deines Gastes überzeugend darlegen zu können, solltest Du die Möglichkeit des Einspruchs beim BFM gemäß … der Weisung Visa wahrnehmen und dessen Begründung der Auslandsvertretung in Havanna als Kopie zur Kenntnisnahme zusenden. Könnte ja sein, dass dies die Rücknahme der Entscheidung erleichtert und auch die Dauer des Verfahrens verkürzt. Sie würden eh vom BFM um Stellungnahme gebeten und aufgefordert werden sämtliche Antragsunterlagen zuzuleiten.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #110 - 21. März 2013 um 11:44

Aurora   Offline
Junior Member
Cubalibre
Schweiz

Geschlecht: female
Beiträge: 23
**
 
Yale schrieb am 18. März 2013 um 18:36:
und: ist sie zurueckgekehrt?


Ja sie ist mit meinem Bruder zurückgekehrt, er hat sie in Thailand geheiratet und seit dem ist sie wieder hier. Ist nun schon über ein  Jahr her.
 
IP gespeichert
 
Antwort #111 - 21. März 2013 um 14:16

Yale   Offline
Full Member
Cubalibre
Cartagena/Kolumbien

Geschlecht: male
Beiträge: 232
***
 
Aurora, siehst du, bei dieser Thailaenderin hat die Botschaft nach eingehender Pruefung die Rueckkehrbereitschaft bejaht, obwohl sie kein Haus, keine arbeit, keine Kinder und so weiter hatte. Und die Botschaft hat recht behalten: die thailaenderin ist tatsaechlich zurueckgekehrt.

Du kannst daran sehen, dass das schon ernsthafte Pruefungen sind, die die da machen.

Und in deinem fall kam die Botschaft eben NICHT zu der Ueberzeugung, dass Rueckkehrbereitschaft deines Freundes besteht. Und deshalb MUSSTE sie das Visum ablehnen, dazu war sie nach den richtlinien verpflichtet.

Ich sehe eine moeglichkeit (von vielen) :

Dein bruder koennte die Botschaft davon ueberzeugt haben, dass er alles tut, vom Staat Fuersorgeverpflichtungen abzuwenden und diese selbst zu tragen, indem er GLAUBHAFT dargelegt hat, dass er diese Frau HEIRATEN WIRD.

Und an so etwas fehlte es bei dir.
 
IP gespeichert
 
Antwort #112 - 21. März 2013 um 16:11

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Yale schrieb am 21. März 2013 um 14:16:
Ich sehe eine moeglichkeit (von vielen):
Dein bruder koennte die Botschaft davon ueberzeugt haben, ….. indem er GLAUBHAFT dargelegt hat, dass er diese Frau HEIRATEN WIRD.

Dann hätten sie ihm bei der Beantragung eines Besuchsvisums gesagt, er soll sie heiraten oder ein Heiratsvisum beantragen. Heiratsabsichten belegen doch nicht die Rückkehrwilligkeit. Im Gegenteil - gewöhnlich heiratet man, um zusammen zu bleiben.

Beide Protagonisten dieses Threads haben offenbar eine Heirat nicht ausgeschlossen: Tata hat nach Ablehnung des Besuchsvisums geheiratet und damit anschließend die Einreisegenehmigung für ihren Bekannten erzwungen. Aurora wiederum, hat bereits in ihrem ersten Beitrag die Absicht bekundet, ihren Freund einzuladen, damit er "… länger hier wohnen kann".)

In beiden Fällen wurde das Besuchsvisum abgelehnt nach den Vorgaben des Visakodexes mit der vorformulierten Standardbegründung:
"Die Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden."
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #113 - 21. März 2013 um 16:24

Yale   Offline
Full Member
Cubalibre
Cartagena/Kolumbien

Geschlecht: male
Beiträge: 232
***
 
Esperanto schrieb am 21. März 2013 um 16:11:
Heiratsabsichten belegen doch nicht die Rückkehrwilligkeit.



aussser halt in einem Fall wie diesem.  Smiley Der bruder hat die thailaenderin 3 Monate in die Schweiz eingeladen und danach wurde gemaess im Einladungsverfahren glaubhaft gemachtem Plan in Thailand geheiratet. Dazu musste die Thailaenderin natuerlich wieder aus der schweiz ausreisen. Sic!

@Esperanto, die erteilung des Visums kann natuerlich auf anderen Gruenden beruht haben. Ich spekulierte doch lediglich.

Uebrigens, @Esperanto: jetzt hab ich ausdruecklich die Benachrichtrigungsfunktion eingeschaltet, aber nix kommt. Ist die kaputt?

Edit Esperanto:

zu letzterem: Vergleiche Mitteilungen,  Fragen,  Probleme - Was funxt nicht richtig?
 
IP gespeichert
 
Antwort #114 - 21. März 2013 um 17:03

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Yale schrieb am 21. März 2013 um 16:24:
Der bruder hat die thailaenderin 3 Monate in die Schweiz eingeladen und danach wurde gemaess im Einladungsverfahren glaubhaft gemachtem Plan in Thailand geheiratet. Dazu musste die Thailaenderin natuerlich wieder aus der schweiz ausreisen.

... um in Thailand ein Heiratsvisum für die Schweiz bzw. nach bereits erfolgter Heirat in Thailand, ein Visum für den Ehegattennachzug beantragen zu können. Beide Visumsarten sind nationale Visa (Kategorie D), welche von den Auslandsvertretungen nur mit Zustimmung der zuständigen inländischen Behörden ausgestellt werden.

Diese Visa sind für Deutschland nicht einfach zu bekommen. Bisher mussten einfache Deutschkenntnisse dafür nachgewiesen werden, welche von der Botschaft in Kuba selbst geprüft wurde. Nunmehr ist ein Sprachzertifikat des Goethe Instituts (Test „START DEUTSCH 1 „) erforderlich (siehe "Wichtigen Hinweis" der Botschaft). Der Antrag Heiratswilliger für ein Besuchsvisum wird als Versuch angesehen, diese gesetzliche Bestimmung umgehen zu wollen. Allein schon aus diesem Grund wird das Besuchsvisum in derartigen Fällen abgelehnt.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #115 - 07. April 2013 um 23:06

Tata   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 117
***
 
Muss mich jetzt hier doch nochmals einmischen. Bevor ich meinen jetzigen Mann für einen Besuch einlud, war keine rede von Heirat. Bin überzogen, dass weder unser no der Antrag von Aurora abgelehnt wurden, weil irgend jemand von uns von Heirat gesprochen hat! Auch beim Antrag für ein Heiratsvisum wird alles sehr genau geprüft, 100% genauer als auf der Botschaft! Man muss ziemlich die Hose runterlassen, damit man das Heiratsvisum erhält! Ich kenne ein CUB-CH ehepaar, die haben 10!!! Besuchervisumsanträge gestellt, alle abgelehnt! Also was bleibt einem mehr übrig, als zu heiraten?!
Die CH Botschaft lehnt jährlich 20000 Besuchervisumsanträge ab. Und dies aus nur einem Grund: Die CH ist bekanntlich ein beliebtes Land, um Geld zu verdienen, den Wohnsitz in die CH zu verlegen oder illegal hier zu bleiben. Daher schieben sie lieber den Besuchervisums einen Riegel, als allen europäischen Einwanderer.
Da ich in der CH wohne und einige Geschichten verschiedener CH-CUB Beziehungen bezüglich Visumsantrag kenne, bin ich felsenfest überzogen, dass die Anträge zu 98% mutwillig und ohne grosse Überprüfung abgelehnt werden! Und ohne Liebe, heiratet man nicht. Man kann nicht einfach urteilen ohne fie Personen und ihre Geschichte zu kennen!!!
 
IP gespeichert
 
Antwort #116 - 08. April 2013 um 00:57

Yale   Offline
Full Member
Cubalibre
Cartagena/Kolumbien

Geschlecht: male
Beiträge: 232
***
 
Tata schrieb am 07. April 2013 um 23:06:
dass die Anträge zu 98% mutwillig und ohne grosse Überprüfung abgelehnt werden!


@Tata, wenn ich in der botschaft das Sagen haette, wuerde ich JEDEN Antrag auf Visum zum Zwecke der Heirat in der schweiz ablehnen, nicht nur 98%, sondern JEDEN.

Und weisst du warum: weil JEDER, der wirklich ernsthaft heiraten will, das schliesslich in Kuba machen kann.

Und dann ist er verheiratet und hat die definitive Unterhaltsverpflichtung fuer den Kubaner - und DANN kann er gerne den kubanischen Ehepartner in die Schweiz holen.

Also was soll das alles?. Wer heiraten will, der soll das tun, gleich in Kuba.

Und wer nicht heiraten will, der muss sich halt gefallen lassen, dass in der ueblichen Weise die Rueckkehrbereitschaft geprueft und danach dann in der Regel das Visum ABGELEHNT wird
 
IP gespeichert
 
Antwort #117 - 08. April 2013 um 10:57

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Yale schrieb am 08. April 2013 um 00:57:
…., wenn ich in der botschaft das Sagen haette, wuerde ich JEDEN Antrag auf Visum zum Zwecke der Heirat in der schweiz ablehnen, …..

Die Botschaft entscheidet nicht über Visaanträge für langfristig angelegte Aufenthalte (nationales Visum- Kategorie D), die nachfolgend einen eigenen Aufenthaltstitel erforderlich machen. In diesen Fällen - nimmt sie lediglich die Antragsunterlagen entgegen, - prüft die Vollständigkeit, - leidet sie an die zuständige nationale Behörde (evtl. mit eigenem Kommentar) weiter und - stellt nach deren Zustimmung das Visum aus. Das gilt sowohl für ein Visum zur Heirat in der Schweiz, als auch (falls in Kuba bereits geheiratet) für den Ehegattennachzug. In beiden Fällen kann die Einreise abgelehnt werden. Nach deutschem Recht führen meist die fehlenden einfachen Deutschkenntnisse zur Ablehnung. Auch die Schweizer werden Gründe nennen können (evtl. fehlende Solvenz des künftigen Paares), um den Missbrauch der Zuwanderung z.B. unter dem Vorwand der Verehelichung (Scheinehen) zu unterbinden.


Tata schrieb am 07. April 2013 um 23:06:
… die Anträge zu 98% mutwillig und ohne grosse Überprüfung abgelehnt werden!

"mutwillig"
… ? Nein! -
"ohne grosse Überprüfung"
…? Ja, das schon eher. In Fällen der Beantragung kurzfristiger Aufenthalte (Visum – Kategorie C), über welche die Botschaft in alleiniger Verantwortung zu entscheiden hat, hat sie keine Möglichkeit die Aufrichtigkeit des Antrages gründlich zu prüfen. Das Antragsformular gibt dazu nicht viel her. Auch die Antworten auf Fragen: "Wie lange kennen Sie ihren Gastgeber?" - "Welchen Zweck soll mit ihr Besuch erreicht werden?" - "Welche Tätigkeit sind Sie bisher nachgekommen und was haben sie dabei erreicht?" - "Welche Verpflichtungen haben Sie zu Ihrem sozialen Umfeld?" reichen für eine gründliche Überprüfung des Rückkehrwillens nicht aus, wenn dieser nicht überzeugend vorgetragen wird. Verständlich, wenn die Antwort der Botschaft nach den Vorgaben des Visakodexes anschließend lautet:
"Die Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden."


In den meisten Fällen wird die Ablehnung eines Besuchsvisums seitens der Botschaft als willkürlicher Akt empfunden, weil mit der Einladung keine Einwanderung beabsichtigt ist. Um diesem gerecht zu werden, gibt es die Einsprache sowohl bei der CH-Botschaft, als auch beim BFI. Es ist mir rätselhaft, warum keines unser Schweizer Mitglieder, welchen das Besuchsvisum abgelehnt wurde, dieses Angebot bisher wahrgenommen hat. Gibt dieses doch die Möglichkeit für den Antragsteller bzw. den Gastgeber (lt. Originalton des Leiters der Visastelle der DE-Botschaft an den unzufriedenen Einlader):
"..... zusätzliche Unterlagen vorlegen, die geeignet sind, seinen Reisezweck zu belegen und zu zeigen, dass er bereit ist, in sein Heimatland zurückzukehren (wie z.B. Arbeitsbescheinigungen, Wohnungseigentum, Familie...) Erläuterungen und Hintergrundinformationen von Ihrer Seite werden selbstverständlich bei der erneuten Bewertung des Antrags berücksichtigt."


Bisher haben auf deutscher Seite alle mir näher bekannten Einsprachen (Remonstration bei der deutschen Botschaft bzw. Einschaltung des AA) zum Erfolg geführt.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #118 - 08. April 2013 um 12:32

Yale   Offline
Full Member
Cubalibre
Cartagena/Kolumbien

Geschlecht: male
Beiträge: 232
***
 
Esperanto schrieb am 08. April 2013 um 10:57:
Auch die Schweizer werden Gründe nennen können


ist ja alles gut und schoen, was du schreibst, @Esperanto, aber, verzeih mir, am Thema vorbei.

Das thema lautet: Warum heiratet die Deutsche oder die Schweizerin ihren Kubaner nicht in Kuba und der Kubaner beantragt DANN ERST das Visum zur Uebersiedlung in das "reiche" Land.

Um diese Frage drueckt sich jedoch Aurora. Wuerde sie ihren Kubaner in Kuba heiraten, wuerde das zeigen, dass sie bereit ist, die Unterhaltsverpflichtung fuer ihn zu uebernehmen - und es stuende einer Einreise des Kubaners in gelobte Land NICHTS entgegen. Insbesondere brauchte man dann auch keinen Versuch mehr zu machen, per Einsprache doch noch zum erfolg zu kommen, was du ja empfiehlst, @Esperanto. Waere man verheiratet, wuerde es das Visum naemlich ganz ohne Einsprache geben.
 
IP gespeichert
 
Antwort #119 - 08. April 2013 um 12:54

Tata   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 117
***
 
@Yale: Die 98% der abgelehnten Visumsanträge, waren nicht auf Heiratsvisas bezogen, sondern auf Besuchervisas. Wie Esperanto schreibt, werden die Heiratsvisas nicht von der Botschaft, sondern vom kantonalen Amt für Migration erteilt, oder auch nicht erteilt.
Wieso spielt es eine Rolle wo jemand heiratet? Ist doch egal ob in der CH, Europa oder in Cuba? Wieso soll ich diesem kommunistischen Staat noch mehr Geld in den A..... schieben? (Entschuldigt die ausdrucksweise) Die Kubaner haben davon nichts, nur der liebe Vater Staat. Und auch wenn jemand hier heiratet übernimmt er die Unterhaltsverpflichtung für den kubanischen Partner. Denn bis die Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wird und der Kubaner Arbeit hat, vergeht auch einige Zeit. Also ich versteh dein Problem mit der Heirat in Europa echt nicht. Am schluss ist es das selbe!!

@Esperanto: Ich gebe dir recht, dass es schade ist, dass noch keine CH Mitglied den Rekurs gemacht hat. Da mein Mann damals weder Arbeit noch Haus noch Kinder oder sonst was hatte, das seine Rückkehr bewiesen hätte, habe ich dies nicht gemacht. Auroras Freund jedoch arbeitet, da wäre die Möglichkeit sehr viel grösser, dass er das Visum doch noch erhält..
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 6 7 8 9 
Thema versenden Drucken