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Beitrag begonnen von Don-Franco am 02. August 2014 um 19:29

Titel: Permiso de Residencia en el Exterior
Beitrag von Don-Franco am 02. August 2014 um 19:29
Hallo zusammen,

endlich ist es soweit. Ich kann meine Frau nach D holen. Im September ist es soweit.
Von deutscher Seite sind alle Hürden genommen.

Ich hatte meine Frau gebeten, sich frühzeitig zu erkundigen, ob von kubanischer Seite der Reisepass genügt oder ob noch irgendwelche Formalitäten zu erledigen sind. Sie antwortete mir, dass man ihr sagte, die PRE müsse nach der Einreise in D über die kubanische Botschaft beantragt werden.

Allerdings verunsichert mich eine Aussage, die ich auf der Webseite der kuban. Botschaft gelesen habe.

Zitat:
Es wird empfehlen, dass der kubanische Ehepartner die „Permiso de Residencia en el Exterior“ (PRE) - Genehmigte Wohnsitznahme im Ausland - vor Ort in der Inmigración local beantragt.

Ganz unten auf der Seite steht ein Copyright-Vermerk aus dem Jahr 2010. Sind diese Vorgaben denn noch gültig? Zumal sie ja der Aussage meiner Frau widersprechen, dass erst von D aus die PRE beantragt werde.

Sollte ich die kubanische Botschaft diesbezüglich anschreiben?
Ich bin jetzt etwas verunsichert und möchte keine böse Überraschung am Flughafen bei der Ausreise erleben.
Ich würde mich über Infos von Eurer Seite sehr freuen.

Lieben Gruß
Don-Franco



Titel: Re: Permiso de Residencia en el Exterior
Beitrag von Esperanto am 04. August 2014 um 01:52
Die PRE hatte den Vorteil, dass die monatlichen kostenpflichtigen Verlängerungen der PVE (Prorroga) wegfielen. Inzwischen gibt es die PVE und folglich auch derartigen Zahlungen nicht mehr.

Die PVE hatte den Vorteil, dass die Zollgebühren für die Mitbringsel anstelle in CUC in MN (Peso nacionales) entrichtet werden konnten, also nur 1/25 dessen was ein Emigrante zu zahlen hatte. Allerdings wird diese Vergünstigung für Kubaner, die in Kuba wohnen nur einmal in einem Jahr gewährt (Quelle: Derechos de la aduana).

Ich kann also nicht erkennen, welcher Vorteil mit der Beantragung der PRE (Permiso de Residencia en el Exterior) -also der Erlaubnis im Ausland wohnen zu dürfen- zu bekommen wäre. Für die Ausreise benötigt Deine Frau den Reisepass mit Visum. Und weil davon auszugehen ist, dass sie einmal in einem Jahr ihre Familie in Kuba besuchen wird, ergäbe ein PRE-Eintrag im Reisepass bei der Einreise nur Nachteile, in diesem Fall die hohen Zollgebühren für Residentes en el Exterior. Könnte aber auch sein, dass die Aduana den Sinn der Aufenthaltsgenehmigung im Pass erkennt und sich dann mit MN nicht abfinden läßt. 

Titel: Re: Permiso de Residencia en el Exterior
Beitrag von bruja am 04. August 2014 um 14:14
Mein Mann hat seine AE für Europa, ohne PRE, er muß nur alle 2 Jahre nach Kuba zurück.
Die PRE ist nicht mehr notwendig, ausser sie will nicht wenigstens alle 2 Jahre nach Kuba zurück.

Titel: Re: Permiso de Residencia en el Exterior
Beitrag von Esperanto am 04. August 2014 um 17:47
Wenn er in Kuba einreist, wird er dann als "Cubano residente en el exterior" eingestuft und bezahlt sein Mehr an Gepäck der Aduana in CUC oder gilt er als "Cubano residente permanente en el territorio nacional" und nach welchen Kriterien wird unterschieden, nachdem die PVE entfallen ist?

Titel: Re: Permiso de Residencia en el Exterior
Beitrag von bruja am 05. August 2014 um 08:10
Er bezahlt das 1. Mal in MN und beim 2. Mal im Kalenderjahr in CUC. also gilt er für Cuba als Cubano residente permanente en el territorio nacional.

Unterschieden wird hier durch die PRE, die entweder im Pass ist oder halt nicht.

Titel: Re: Permiso de Residencia en el Exterior
Beitrag von Don-Franco am 05. August 2014 um 10:11
Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Also um die ganze Sache zusammenzufassen:
Für die Ausreise aus Kuba genügt der kubanische Pass mit dem deutschen Visum.
Die PRE ist nicht zwingend erforderlich, um ausreisen zu können.
Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Viele Grüße
Don-Franco


Titel: Re: Permiso de Residencia en el Exterior
Beitrag von Esperanto am 05. August 2014 um 10:40
Ja, so ist das. Seit 14.01.2013 ist die Ausreisegenehmigung (PVE) abgeschafft. Einschränkungen bei verschiedenen Berufsgruppen wie Ärzten, Militärangehörigen u.s.w. sind nicht bekannt und würde in diesen Fällen wohl über die Verweigerung der Ausstellung oder des Einbehalts des Reisepasses erfolgen.

Titel: Re: Permiso de Residencia en el Exterior
Beitrag von Don-Franco am 05. August 2014 um 11:20
Dann sage ich erst einmal herzlichen Dank für die Infos.

Viele Grüße
Don-Franco

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