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Beitrag begonnen von Sherry am 20. November 2015 um 22:48

Titel: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Sherry am 20. November 2015 um 22:48
Hallo Zusammen,

Ich habe mich hier im Forum angemeldet weil ich euren Rat brauche. Erst einmal zu mir, ich bin deutsch, 27 Jahre alt und war vor 3 1/2 Jahren das erste Mal auf Kuba. Dort lernte ich auch meinen jetzigen Freund (Kubaner, 33) kennen. Mittlerweile wohnt er aber in der Schweiz.

Er ist nun geschieden und seit ca.9 Monaten führen wir eine Fernbeziehung. Er kann die Schweiz leider nicht verlassen, da er nur noch geduldet ist und schon im Februar zurück nach Kuba muss. Meine Frage ist nun wie kann er nach Deutschland kommen bzw. wie schaffen wir es hier zu heiraten? Geht das ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung? Durch verschiedene Beratungsstellen habe ich erfahren, dass ihm wahrscheinlich auch kein Land mehr ein Visum gewähren wird, es sieht so aus als ob die Rückkehr nach Kuba nicht vermeidbar wäre. Seine Angst ist,  dass er Kuba nicht mehr verlassen kann wenn er erst einmal zurück muss. Weiss jemand von euch ob Kuba immer noch so streng ist was die Ausreise anbelangt? Hat jemand sonst noch eine Idee wie und wo wir es schaffen könnten zu heiraten? Oder hat jemand eine Idee wo er doch noch ein Visum bekommen könnte? Ich freue mich über eure Hilfe.
Danke im Voraus.
Grüße,
Sherry

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 21. November 2015 um 00:31

Sherry schrieb am 20. November 2015 um 22:48:
Seine Angst ist, dass er Kuba nicht mehr verlassen kann wenn er erst einmal zurück muss.

Das kann nicht sein. Kuba hat die Ausreisegenehmigung vor mehr als 2 Jahren (am 14.01.2013) abgeschafft. Heiraten könnt ihr überall. Naheliegend wäre die Heirat in Kuba.

Die Schwierigkeit besteht in der Erlangung der Aufenthaltserlaubnis für DE. Dazu muss er in seinem Heimatland (also Kuba) in der deutschen Botschaft einen Visumsantrag stellen. Entweder ein Heiratsvisum, wenn ihr in DE heiraten wollt oder ein Visum für den Ehegattennachzug, nachdem ihr in Kuba geheiratet habt. Gewöhnlich besteht die Schwierigkeit für die Erlangung dieser Visa im Nachweis einfacher Deutschkentnisse. Wenn er sich in der deutschsprachigen Schweiz aufgehalten hat, dann dürfte dies aber kein Problem sein.

Im Übrigen gilt das Merkblatt der deutschen Botschaft - Stand Juli 2015. 

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 21. November 2015 um 08:11


Wie esperanto schon geschrieben hat, hat der Staat Kuba mittlerweile gespannt, das Auslandskubaner/innen eine prima Deviseneinnahmequelle sind. Von der Seite hat du nichts zu befürchten.

Das grösste Problem ist vermutlich nicht der Deutschtest, sondern die Vermutung der deutschen Botschaft in Havanna daß es deinem Freund nur um den Aufenthalt in Europa geht und es sich zumindest von seiner Seite aus um eine weitere Scheinehe handelt und somit das Visa mit der Begründung der Scheinehe verweigert wird. Unabhängig ob ihr in Kuba geheiratet habt und dann Antrag auf Familienzusammenführung stellt oder du ein Heiratsvisum beantrags um erst in Deutschland zu heiraten.

Wenn er erst in Kuba ist, könntest du Ihn auch einfach mit einem Besuchervisa einladen, weil das Hauptargument der Visaverweigerung nicht wirklich greift. ( fehlende Rückkehrbereitschaft) Den das hätte er in so einem Fall bereits bewiesen.

Ich an deiner Stelle, würde bei der deutschen Botschaft in der Schweiz nachfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, für Ihn ein Besuchsvisum oder Heiratsvisum zu bekommen, ohne den Umweg über Kuba. Vielleicht sind die deutschen Beamten in der Schweiz etwas lockerer bein Ausstellen von Visa als ihre Kollegen in Havanna.


Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 21. November 2015 um 10:08

cubaanfänger schrieb am 21. November 2015 um 08:11:
... bei der deutschen Botschaft in der Schweiz nachfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, für Ihn ein Besuchsvisum oder Heiratsvisum zu bekommen, ohne den Umweg über Kuba.

Gibt es nicht. Er hat ja nicht einmal einen regulären Aufenthaltstitel für die Schweiz, sonst könnte er mit der Schweizer Aufenthaltsgenehmigung ohne weiteres nach Deutschland einreisen und hier machen was er will (auch heiraten). Es wäre von der deutschen Botschaft in der Schweiz unverantwortlich dem Kubaner ein Visum für Deutschland auszustellen, wenn er sich dort nur befristet aufgrund einer Duldung aufhalten kann.

Ich frag mich eh, warum der Kubaner behauptet, er habe "Angst, dass er Kuba nicht mehr verlassen kann wenn er erst einmal zurück muss." Als Kubaner wird er wissen, dass er keine Ausreisegenehmigung mehr benötigt. Denkbar wäre seine Angst nur, wenn er in Kuba strafrechtlich verfolgt wird und sie dort darauf aus sind ihn festzuhalten. Insofern halte ich meinen Ratschlag aufrecht, sie solle die Heirat in Kuba anstreben. Dabei könnte sie dann feststellen, ob er sich wenigstens in Kuba noch frei bewegen kann.

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 21. November 2015 um 11:10


Es gibt schon noch Berufsgruppen in Kuba die Ausreisebeschränkungen haben. I.d.R. Mediziner und hochqualifizierte Forscher wie Chemiker, Informatiker, Biologen, usw. die in den Unis arbeiten. Bzw. Militär.

Wenn der schweizer Cubano jedoch nicht in der Schweiz sein Medizinstudium abgeschlossen hat oder bei Novatis in der Pharmaforschung arbeitet, muss er tatsächlich keinen Grund haben, zu behaupten er hätte aus beruflichen Gründen Angst eine Ausreisebeschränkung zu befürchten.

Klar, der andere Grund ist die strafrechtliche Verfolgung in Kuba. ( Vielleicht hat er vergessen Allimente zu bezahlen oder böse Internetblocks gegen Kuba geschrieben)


Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Sherry am 22. November 2015 um 16:15
Sorry ich war das ganze Wochenende nicht online und habe das eben erst alles gelesen. Danke für die Antworten.

Ja das mit der Hochzeit auf Kuba ist mir schon bewusst, dass das machbar wäre auch wenn das mit viel Geduld und Geld verbunden ist...aber das will ich ja gerade vermeiden. Finanziell ist das einfach nicht machbar.

Und nein er hat sich noch nichts zu schulden kommen lassen weswegen er strafrechtlich verfolgt werden würde, weder auf Kuba noch in der Schweiz. Er möchte halt nicht mehr nach Kuba zurück und sagt die Ausreise würde sich als schwierig erweisen, nicht das es nicht möglich wäre, sondern es könnte sich schon bis zu einem Jahr hinziehen.

Ich würde ihn lieber in der Schweiz oder Deutschland heiraten deswegen die Frage ob die Ämter bei einer Hochzeit in der Schweiz oder Deutschland denn den Aufenthaltstitel sehen wollen bzw. die Duldung? Wie sieht das aus mit einer Heirat in Dänemark? Weiss da jemand bescheid wie das läuft. Danke für eure Hilfe.

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 22. November 2015 um 17:53

Ich habe da 2 Antworten für dich:

Antwort 1)

Also rein rechtlich, sofern alle Papiere vorgelegt werden, sind die Standesbeamten verpflichtet eine Trauung zu vollziehen. Dabei spielt es keine Rolle welchen Status der Ehepartner hat. ( Flüchtling, illegaler Einwanderer, Asylbewerber oder Schwerverbrecher)

Nur wenn die Trauung offensichtlich durch Zwang erwirkt wird, darf ein Standesbeamter die Trauung verweigern. ( Bsp. : Pistole oder Messer am Hals)

Allerdings muss dein Cubano versuchen irgendwie nach Deutschland zu kommen. Ansonsten wird ihm vermutlich die legale Einreise nach Deutschland erst einmal verweigert, auch wenn du in der Schweiz geheiratet hast.

Tatsächlich ist das Recht auf Zusammenleben der Familie in Deutschland vom Grundgesetz höher bewertet als das Recht der Ausländerbehörde auf Abschiebung. Dazu gab es auch schon diverse Grundsatzturteile. Allerdings legt es die Ausländerbehörde auch oft darauf an, dass das ganze Gerichtlich entschieden wird. (ggf. auch über mehrere Instanzen.) Ich hoffe du bist gut Rechtsschutz versichert.

Nur im Falle von gemeinsamen Kindern, hat die Ausländerbehörde meines Wissens nach noch kein Abschiebeverfahren bei Verheirateten gerichtlich versucht durchzusetzen.

Antwort 2)

Merkst du eigentlich, dass der Cubano dich nur ausnutzt um in Europa zu bleiben!

Denn auch seine relativierte Aussage, es kann auch ein Jahr dauern ist falsch.

Die Bearbeitungszeit für eine Einladung sofern alle Papiere da sind und die Voraussetzungen erfüllt sind ( z.B.: dein Einkommen muss ausreichend sein) beträgt wenige Wochen.


Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 22. November 2015 um 18:18
Die hiesigen Standesämter handeln nicht einheitlich. Gewöhnlich setzen sie sich mit der Ausländerbehörde in Verbindung. Anhand der verlangten, aufwendig zu beschaffenden Unterlagen ist sein Status eindeutig zu erkennen. Ob hier die Heirat "auf die Schnelle" durchgeführt werden kann, ist zu bezweifeln. Im Gegensatz zu den Ausführungen des vorangegangenen Beitrages ist durch eine Heirat kein Aufenthaltsrecht in DE zu bekommen. Auch ein Gericht wird dies so sehen.

Nur - was willst Du mit einer überstürzten Heirat erreichen? Wenn es Dir darum geht, mit dem Kubaner zusammen zu leben, seid ihr mit der Heiratsurkunde keinen Schritt weiter. Dies abgesehen davon, dass eine Heirat eh keine Bedeutung für Kubaner hat. Du kannst ihm die hiesige Gepflogenheiten und Sichtweise nicht überstülpen. In Kuba gilt man als verheiratet, wenn man zusammenlebt. Die Heiratsurkunde ist nebensächlich. Ist sie vorhanden, ändert sich nichts. Auch die Scheidung ist dort eine Kleinigkeit. Dazu bedarf es nicht einmal die Anwesenheit des Ehepartners.

Will er hier nicht illegal leben, muss er nach Kuba zurück. Ob mit oder ohne Heiratsurkunde. Mit diesem Papier ändert sich auch nichts hinsichtlich seiner Rückkehr. Er sollte sich aber mal konkret äußern, wie er darauf kommt, „die Ausreise würde sich als schwierig erweisen, nicht das es nicht möglich wäre, sondern es könnte sich schon bis zu einem Jahr hinziehen.

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 22. November 2015 um 23:00


Hier irrt der Fachmann!

Laut Art. 6 Abs. 1 GG steht die Ehe unter besonderem Schutz.
Im Besonderen in Fragen der Abschiebung.
Es gibt reichlich Urteile zu dem Thema. Selbst bei geringfügiger Straffälligkeit des Ausländers wurde die Abschiebung verweigert.

Was jedoch in diesem Fall ausnahmsweise doch geschehen kann, da vermutlich eine Scheinehe zum Zweck des Aufenthalts angenommen werden kann.

Scheinehe und Klagefristversäumnis bei Abschiebung sowie schwere Straftaten sind so ziemlich die einzigen Mittel der Ausländerbehörde, Verheiratete abzuschieben.

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 23. November 2015 um 00:53
Die genannten Beispiele, die einer Abschiebung entgegenstehen, mögen zutreffen. Mit der Heirat allein ist aber keine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Wenn jemand mit einem Besuchsvisum hier ist und heiratet, dann erwirbt er damit keine Aufenthaltserlaubnis. Er hat auszureisen und einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Dagegen kann er klagen, wird aber -wie bei den anderen Fällen- keinen Erfolg haben.

Auch mit der Heirat im Ausland erwirbt er (als visumspflichtiger Ausländer) nicht automatisch ein Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis. Das dem so ist, ist schon daran zu erkennen, dass die Einreiseerlaubnis (Visum) von einfachen Kenntnissen der deutschen Sprache abhängig gemacht wird.

Im vorliegenden Fall, des in der Schweiz mit einer befristeten Duldung aufhaltenden Kubaners wird dieser mit einer Heiratsurkunde allein (egal woher er sie hat) nicht automatisch die Aufenthaltsgenehmigung in DE bekommen. Dafür hat er Visum in seinem Heimatland zu stellen, entweder für die Familienzusammenführung oder ein Visum für eine Heirat in DE mit anschließendem Aufenthalt. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Welche Bedeutung in diesem Zusammenhang dem Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes hinsichtlich dem Schutz der Familie zukommt, ist in einem anderen Thread mit einem besonderen Härtefall zu entnehmen.

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 23. November 2015 um 08:51

Um die Aufenthaltsgenemigung zu erlangen, hast du recht. Dafür gibt es den offiziellen Weg.

Sherry fragt ja hier nach einem B-Plan!

Und es gibt eben ( Vorausgesezt die beiden sind verheiratet) genug Rechtsmittel um eine Abschiebung zu verhindern bzw. für lange Zeit zu verzögern. Diese Zeit kann man nutzen um z.B. an einem Goetheinstitut den Sprachtest zu machen um den Status hier zu legalisieren.

Klar ist aber auch, dass Sherry materiell voll im Risiko ist. Denn er bekommt natürlich erst einmal keine Arbeitserlaubnis und die Rechtsmittel gibt es auch nicht umsonst.

Aber ich vermute, dass der Cubano es ohnehin von seiner schweizer Ex-Frau schon gewohnt ist, dass Sie alles bezahlt.

Aber naturgemäß sind Cubnos die perfekten Hausmänner  ;D

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 23. November 2015 um 10:06

cubaanfänger schrieb am 23. November 2015 um 08:51:
Sherry fragt ja hier nach einem B-Plan!

Das wäre der hiesige Aufenthalt in Illegalität. Egal, ob er eine Heiratsurkunde vorzeigen kann oder nicht. Er muss nur über die Deutsch-Schweizer Grenze, was sehr einfach ist. Braucht sich nicht einmal, wie die Massen anderer Flüchtlinge registrieren lassen. Trotz seiner vermutlich vorhandenen deutschen Sprachkenntnissen und der finanziellen Unterstützung von Sherry geht das nicht lange gut. Irgendwann fällt er auf und dann ist auch hier die Duldung seines Aufenthaltes nur noch eine Frage der Zeit. 

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von bruja am 23. November 2015 um 11:56
Ich habe es mir nicht alles durchgelesen, aber die einzige Möglichkeit, die für die beiden besteht, ist eine Heirat in der Schweiz und dann sofortigen Antrag bei der deutschen Botschaft wegen Familienzusammenführung! Neben der HOchzeit in Cuba!

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 23. November 2015 um 12:51
Sollten die beiden -ohne festen Wohnsitz in der Schweiz- dort ein fremdenfreundliches Standesamt finden, welches unbedingt mit dem Hochzeitsparadies Reno konkurrieren will, dann muss nur noch die deutsche Botschaft in der Schweiz mit all den dafür erforderlichen Unterlagen überzeugt werden. Sobald diese die Zustimmung der für Sherry zuständigen Ausländerbehörde hat, steht der Ausstellung eines Visums für die Familienzusammenführung nichts mehr im Wege. Die anschließende Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis seitens Sherrys Auslandsbehörde ist dann nur noch Formsache.

Mit der deutschen Aufenthaltserlaubnis kann er dann zurück in das naive Schweizer Standesamt, um sich dort zu bedanken und sich auch in der Schweiz wieder legal aufhalten. Dort ist die Freiheit grenzenlos, vorausgesetzt man hat genug Fränklis.

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 23. November 2015 um 15:55


Eine wie auch immer geartete Beziehung mit einer/einem Cubana/o ist zumindest am Anfang eine kostspielige Angelegenheit. ( oft ein Dauerzustand)

Dafür ist jedoch auch das Vergnügen ( wenn man Glück hat) unvergleichlich.  :D

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Sherry am 24. November 2015 um 14:53
Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Ich weiß  jetzt noch nicht wie ich weiter vorgehen werde....ich werde mich jetzt noch bei weiteren Behörden informieren.

Und ein deutliches NEIN! zu dem Statement er würde mich nur ausnutzen... Ich habe hier nicht unsere gesamte Geschichte preisgegeben da es mir zu privat ist, aber wenn ich das tun würde, würde deutlich werden, dass er mich nicht ausnutzt. Nur soviel, ich bin eher diejenige, die finanzielle Unterstützung von ihm erhält und nicht andersherum. Und ich bin auch diejenige, die vorerst noch in Deutschland bleiben muss aufgrund meines Studiums, was für mich oberste Priorität hat. Ansonsten hätte ich schon längst mit ihm nach Miami gehen können. Er hält sich mit seinen drei Jobs ( 2 davon hatte er auch schon als er noch mit seiner Schweizer frau liiert war!), die er in der Schweiz hat irgendwie über Wasser und hilft mir trotzdem soweit es geht und dafür bin ich ihm sehr dankbar. Und ich weiß er liebt mich und ich ihn und das ist auch der einzige Grund warum ich mit ihm zusammen sein möchte und das ist halt nur möglich durch eine Heirat. Mir wäre es auch lieber wenn wir einfach wie jedes andere Paar erst einmal zusammen leben könnten um zu sehen ob es klappt oder halt nicht. Aber das ist halt nicht möglich wenn einer der beiden die kubanische Staatsangehörigkeit besitzt.

Ich sage nur soviel, es gibt solche und solche und man sollte nicht alle über einen Kamm scheren, nur weil man selbst vielleicht schon mal schlechte Erfahrungen mit Kubanern gemacht hat. Eigentlich sollte ich mittlerweile schon an negative Kommentare gewöhnt sein..
Herzlichen Dank allen.


Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Pancho am 24. November 2015 um 15:12

Sherry schrieb am 24. November 2015 um 14:53:
Ich sage nur soviel, es gibt solche und solche und man sollte nicht alle über einen Kamm scheren,



Ja richtig mein Reden seit  12 Jahren. [smiley=birthdays.gif]

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 24. November 2015 um 17:20

Sherry schrieb am 24. November 2015 um 14:53:
... ich mit ihm zusammen sein möchte und das ist halt nur möglich durch eine Heirat.

Ja, niemand kann einen anderen Weg aufzeigen. Das gilt sowohl für ein Zusammensein in De als auch in Cu.


Sherry schrieb am 24. November 2015 um 14:53:
... ich werde mich jetzt noch bei weiteren Behörden informieren.

Da wäre zunächst einmal das hiesige Standesamt. Dort wird man verbindlich sagen können, ob die Möglichkeit einer Heirat im Rahmen eines kurzfristigen Aufenthaltes Deines Verlobten besteht und welche Unterlagen (einschließlich eventueller Übersetzungen) dafür vorzulegen sind. Da auch eine Heirat in der Schweiz von vornherein nicht ausgeschlossen werden kann, sollte auch Dein Verlobter sich dort erkundigen. Eine Heirat in der Schweiz hätte den Vorteil, dass es keine Einschränkung bei Deiner Einreise in die Schweiz gibt.

Diese Möglichkeit, nämlich die Einreise Deines Verlobten nach De ist ihm m.E. verwehrt, wenn er keinen Aufenthaltstitel für die Schweiz hat und sich dort lediglich aufgrund einer befristeten Duldung aufhält. Um in De einzureisen benötigt er deswegen ein Visum der deutschen Botschaft in Bern. Dafür muss er einen Antrag stellen. Entweder für ein D-Visum (nationales, längerfristiges Visum) für die Familienzusammenführung nach erfolgter Heirat in der Schweiz oder für ein Visum zur Heirat in De mit anschließendem Aufenthalt. Für die Ausstellung eines D-Visums benötigt die deutsche Botschaft die Zustimmung der für Dich zuständigen Ausländerbehörde.

Keine Zustimmung benötigt die Botschaft für die Ausstellung eines Besuchsvisum (C-Visum für einen kurzfristigen Besuch bis zu 90 Tagen Aufenthalt), mit welchem dann hier die Heirat -soweit das Standesamt aufgrund seines Status mitmacht- erfolgen könnte ohne anschließenden, längerfristigen Aufenthalt, der erst nach erfolgter Ausreise in der Botschaft in Kuba über ein Visum für die Familienzusammenführung zu bekommen ist. Da das Besuchsvisum von der Rückkehrwilligkeit (Ausreise aus den Schengenländern) abhängig gemacht wird und dabei ein hoher Maßstab angelegt wird, ist die Bewilligung eines Besuchsvisums im vorliegenden Fall jedoch ziemlich aussichtslos.

Ich denke, der einzig erfolgversprechende Weg ist die Heirat in Kuba. Aus der Schweiz ausreisen muss er eh. Ein andere Möglichkeit als zurück nach Kuba wird er vermutlich nicht haben. Einer zügigen Heirat in Kuba wird nichts entgegenstehen. Dein Aufenthalt in Kuba hätte zudem den Vorteil, die Denkweise der Kubaner und die Bedeutung des Familienzusammenhalts besser zu verstehen. Wegen der dortigen Lebensumstände auch die erfolgten Kommentare über mögliche Motive Deines Verlobten.

Längere Zeit als die Heiratsurkunde wird wohl für die Ausstellung des Visums für die Familienzusammenführung benötigt werden, weil die hierfür erforderlichen Unterlagen einschließlich Übersetzungen bzw. Beglaubigungen wegen der langsamen Gangart kubanischer Behörden nicht schnell zu beschaffen sind.

Nachtrag
Für einen kurzfristigen Besuch in De muss der kubanische Verlobte in der Schweiz keinen Antrag auf ein Besuchsvisum stellen. Aus Gewohnheit wird von einem Besuchsvisum ausgegangen, wenn es um den Aufenthalt eines Kubaners in De geht. Er kann vielmehr in der Schweiz einen Antrag für ein Touristenvisum stellen, weil anzunehmen ist, dass er mit seiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz seinen Aufenthalt in De selbst finanzieren kann. Er benötigt in diesem Fall keine Verpflichtungserklärung. Der Nachweis eigener Mittel genügt. Am geforderten Nachweis der Rückkehrwilligkeit ändert sich dadurch aber nichts. Auch in diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Antrag an dieser Hürde scheitern wird. Es sei denn, er kann seine touristischen (eventuell auch geschäftliche) Absichten glaubhaft machen und sein tatsächliches Vorhaben, nämlich eine Heirat in De verschweigen. 

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Sherry am 24. November 2015 um 19:48
Danke !  :)

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 24. November 2015 um 20:50

Ich will ja keine Spassbremse sein, aber wenn er erst mal in Kuba ist, kann Sie ihn nur hier herholen, wenn Sie ein ausreichendes Einkommen nachweissen kann. Egal ob Besucher-oder Heiratsvisum.

Ich kenne jetzt nicht die Untergrenze, aber für jemanden der noch studiert, könnte dass eine Hürde sein. Ich schätze vom Baugefühl rund 2000€/netto/mtl. sollten es schon sein.

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 24. November 2015 um 22:52

cubaanfänger schrieb am 24. November 2015 um 20:50:
Egal ob Besucher-oder Heiratsvisum.

@cubaanfänger,

in Kuba wird er doch keinen Antrag für einen Besuch seiner Ehefrau bzw. künftigen Ehefrau stellen. Mit diesem Visum wäre hier in der Tat keine Erwerbstätigkeit möglich, vielmehr wäre eine Verpflichtungserklärung des Einladers vorzulegen für eventuelle Kosten aufzukommen, die den Behörden im Zusammenhang mit der Einladung entstehen könnten. Dass der Einlader dazu in der Lage ist, davon hat sich derjenige zu überzeugen, der diese Erklärung entgegen nimmt und protokolliert. Er kann sich dafür Einkommensbelege und auch den Nachweis der Unterbringung vorlegen lassen.

Im Falle eines Visums für die Familienzusammenführung bzw. Heirat in Deutschland mit anschließendem Aufenthalt gilt dieses Erwerbsverbot nicht. Er kann sofort eine Tätigkeit aufnehmen. Von ihm wird sogar erwartet, dass er im Rahmen der ehelichen Zugewinngemeinschaft für den gemeinsamen Unterhalt aufkommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ehegattin keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, sei es wegen eines Studiums, sei es wegen einer Schwangerschaft bzw. der Kinderbetreuung. Die Planungen und Lebensgestaltung einer Familie sind aber nicht Sache des Staates. Der hat sich allerdings den Schutz der Familie zur Aufgabe gemacht. Das weißt Du doch. Sogar in welchem Paragraphen des Grundgesetzes dies steht.

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 25. November 2015 um 05:46


@esperanto, da hast du etwas Missverstanden.

Wenn er wieder in Kuba ist dann gilt:

Wenn Sie vor der Heirat gerne mal ein Zusammenleben ausprobieren möchte ( z.Bsp. für 3 Monte), dann macht Sie in D eine Besuchereinladung.

Das Wichtigste, was Sie hier Nachweisen muss ist: Ein ausreichendes Einkommen, das Sie hier hat!
Das Wichtigste was er in Kuba nachweisen muss ist: eine glaubhafte Rückkehrbereitschaft! ( häufigster Ablehnungsgrund)

Wenn Sie gleich eine Heiratseinladung bei der Ausländerbehörde beantragt, ist das Wichtigste: Ein ausreichendes Einkommen, das Sie hier hat!

Das Wichtigste was er in Kuba nachweisen muss ist: Sprachkenntnisse und ggf. Glaubhaftmachung dass keine Scheinehe vorliegt. ( häufigster Ablehnunggrund)

( lt. Google wurde mal ein Wert von 1410€/mtl. irgendwo geschrieben unter dem keine Einladung möglich ist)

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von bruja am 25. November 2015 um 12:18
Für den Einlader gilt in Deutschland, dass mindestens einmal der HartzIV - Satz für den Einzuladenden übrig sein muß, nach Abzug aller Unkosten

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 25. November 2015 um 14:33

Schöne Definition.
Klingt auch logisch.

Jedoch kenne ich  Leute mit einem 5-stelligen Monatseinkommen, wo am Ende des Geldes noch reichlich Tage übrig sind.

Nach dem Motto, wir leben weit über unsere Verhältnisse aber deutlich unter unserem Niveau.
;)
Ich vermute, die würden dennoch nach Vorlage der Gehaltsabrechnung kein Probem haben die Einladung durch zu kriegen.

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von bruja am 25. November 2015 um 15:27
Gehaltsabrechnung, Mietvertrag und Vorlage der anderen  Nebenkosten.... Der Rest sind Durchschnittsberechnungen.  :D

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Pancho am 25. November 2015 um 17:00
Wie verhält es sich wenn Sherry für den zukünftigen einen Arbeitsplatz bzw. eine Verbindliche Einstellungszusage  nachweisen könnte ?

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 25. November 2015 um 17:13
@cubaanfänger

ich kann nicht herausfinden, was ich missverstanden haben sollte.

Um Missverständnisse zu vermeiden, nehme ich mal an, dass Du mit " ... macht Sie in D eine Besuchereinladung" die Verpflichtungserklärung meinst. Etwas anderes kann es nicht sein. Hierfür kann tatsächlich der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel erforderlich werden, um zu erkennen, dass der sich Verpflichtende seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Nur - im vorliegenden Fall wird der Kubaner weder eine Verpflichtungserklärung, noch eine Einladung und auch kein Besuchsvisum brauchen.

Sollte er von der Schweiz aus in De einreisen wollen, so benötigt er insofern ein Visum, weil er keinen gültigen Aufenthaltstitel in den Schengenländern hat, sondern lediglich eine befristete Duldung der Schweiz. Sollte er ein kurzfristiges Visum für De beantragen, so muss dies kein Besuchsvisum sein. Bei jemanden, der in der Lage ist in der Schweiz seinen Unterhalt zu bestreiten, ist anzunehmen, dass er für einen kurzfristigen Aufenthalt in De ausreichende Mittel nachweisen kann. Er kann demnach ein Touristenvisum beantragen, womit die Vorlage der Verpflichtungserklärung entfällt. Mehr Erfolgsaussichten ergeben sich für seinen Visumsantrag dadurch aber nicht. Es wird an der Glaubhaftmachung seiner Rückkehrwilligkeit (der fristgerechten Ausreise aus den Schengenländern) scheitern. Dessen Glaubhaftmachung ist eh sehr schwierig und ist im vorliegenden Fall, in welchen sich der Antragssteller lediglich aufgrund einer befristeten Duldung in der Schweiz aufhält, m.E. aussichtslos. Sollte er ohne Aufenthaltstitel in De einreisen, so wird dies (weil er keine Aussengrenzen der Schengen-Mitgliedstaaten überquert) wohl nicht auffallen. Dies wäre erst dann der Fall, wenn er sein Ausweisdokument bei der Beantragung der Heirat vorlegt und erkennbar wird, dass er keinen Aufenthaltstitel hat. Wäre interessant zu erfahren, ob sie dann im Standesamt sofort um Hilfe schreien.

Sollte er von Kuba aus in De einreisen wollen, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass er sich nur kurzfristig zum Kennenlernen seiner Verlobten aufhalten will und deswegen ein Besuchsvisum beantragt mit welchem er anschließend zwingend wieder ausreisen muss. Mit einem Heiratsvisum mit anschließenden Aufenthalt in De (wofür er keine Verpflichtungserklärung benötigt) besteht kein Zwang zur Heirat. Allerdings endet irgendwann sein Aufenthalt (der lt Visumseintrag zunächst für 90 Tage genehmigt wurde) zum Kennenlernen/Heiraten, wenn nämlich erkennbar ist, dass es zu keiner Heirat kommt.

In keiner Situation kann ich mir also vorstellen, dass aufgrund der wegen ihres Studiums begrenzten finanziellen Mittel Sherrys, ein Zusammensein mit ihrem Verlobten von staatlicher Stelle unterbunden wird. Nach unseren Erfahrungen gehen wir davon aus, dass von der kubanischen Seite finanziell nichts zu erwarten ist. Wir haben üblicherweise für alle Kosten aufzukommen. Das trifft aber im vorliegenden Fall -soweit die gegebenen Erläuterungen stimmen- offenbar nicht zu. Eine völlig neue Erfahrung. Insofern sind die Ausführungen hinsichtlich des benötigten Einkommens unserer Landsmännin ohne Belang.

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 25. November 2015 um 17:21

Darauf lassen sich die Behörden kaum ein. Einen Arbeitsvertrag kann man tricksen, bzw. Entlassung nach einem Tag in der Probezeit.

Beim Besuchervisum gehts, wenn einer mit gutem Einkommen die Einladung macht. ( z.Bsp. die Eltern, Onkel, Tante, Bruder usw.) Habe ich früher auch schon für gute Freunde gemacht. Wobei die halt selbständig waren und es zu aufwendig ist, einen Jahresabschluss vorzulegen, als Einkommensnachweis.

Nebenbei ist es ja der Witz einer kreativen Buchführung, möglichst wenig Einkommen versteuern zu müssen. ;D

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 25. November 2015 um 17:24
Hatte sich zeitlich überschnitten. Meine Antwort 27 galt der Frage 25

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 25. November 2015 um 17:46


@esperanto, wir sind uns doch einig, das er praktisch keine Chance hat legal von der CH nach D zu kommen.

Also gibt es 2 Möglichkeiten. 1) Er fliegt zurück nach Kuba oder 2) er wandert über die grüne Grenze .

Wenn er in Kuba ist, wird er nehmen was er kriegen kann. Wenn es halt nur ein Besuchervisum ist, wird er sicherlich nicht dankend ablehnen. Aber das hat Sherry auch geschrieben, dass Sie es auch gerne / lieber erstmal testen möchte wie das zusammenleben so funktioniert.

Bei dem anderen, was du schreibst, stehe ich auf dem Schlauch, weshalb  z. Bsp.ihr Einkommen egal sein soll.Aber ich befinde mich jetzt auch schon im Pre-Reise-Modus und bin daher nicht mehr so konzentriert :D




Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 25. November 2015 um 18:33

cubaanfänger schrieb am 25. November 2015 um 17:46:
Bei dem anderen, was du schreibst, stehe ich auf dem Schlauch, weshalb  z. Bsp.ihr Einkommen egal sein soll.

Ist doch einfach zu verstehen. Mach es Sherry nach und such Dir eine Kubanerin, die für Dich aufkommt. Dann kann Dir Dein Einkommen auch egal sein. Ist besonders vorteilhaft, wenn Du dann genug von ihr hast. Lass sie einfach links liegen. Hat sie genug Geld, dann hat sie Dich weiterhin zu unterhalten. Zumindest finanziell, wenn Du selbst nichts hast, erarbeiten willst oder kannst.

Toll oder?  :(  Wäre doch mal eine schöne neue Erfahrung! 

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 26. November 2015 um 07:00


Ha,ha,ha, die reiche, junge, rassige Cubana, die mich als Toyboy voll durchfinanziert suche ich seit fast 10 Jahren. Wobei meine Ansprüche bescheiden wären. Als Taschengeld ca. 2-5 k/mtl. ( alternativ ihre Kreditkarte), regelmässig neue Top-Klamotten, Prolex fürs Handgelenk und Angeberauto.

Wenn jemand so eine kennt, bitte Bewerbung per Privatnachricht an mich. ;D

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 26. November 2015 um 10:04
Und was ist mit der goldenen Halskette. Wie will sie den anderen Cubanas zeigen, dass Du keine mehr brauchst?

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 26. November 2015 um 10:44


Die Kette kriegt dann die Cubana. Am besten eine Fusskette. Die ist dann sinnvollerweise so lang, dass Sie bequem zwischen Küche und Schlafzimmer pendeln kann. ;D

( T- 23h: 45m bis go to take off) 8-)

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Esperanto am 26. November 2015 um 11:59
Oh jeh, bleib lieber hier. Das endet nicht gut.

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 26. November 2015 um 15:18

In der Ruhe liegt die Kraft. Novia hat sich langsam ein meinen Humor gewöhnt. Sie hat jetzt sogar schon ( wenn auch bescheidene) eigene Ideen.

Eine davon: Ich soll mit ihrer Freundin in die Bar gehen. Novia macht eine riesen Szene und zieht mich dann an den Ohren aus der Bar raus. Ist zwar nicht der Brüller aber ok.

Meine Idee war, ich bagger die Putas dort an und die beiden kommen ( etwas später) wie Furien, sagen laut: das ist unser Mann. Dann ziehen die beiden mich von der Bar weg.

Meine Idee wurde leider abgelehnt.
:'(

Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von Pancho am 26. November 2015 um 16:03

Esperanto schrieb am 26. November 2015 um 11:59:
Oh jeh, bleib lieber hier. Das endet nicht gut.

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Titel: Re: Heirat mit einem Kubaner
Beitrag von cubaanfänger am 26. November 2015 um 18:45


Weil ihr alle so liebenswürdig seid, werde ich morgen um diese Uhrzeit ( Ortzeit) einen trago ron zusätzlich auf meiner Terrasse  für euch mittrinken und alle beneiden, die nicht bei 28 Grad schwitzen müssen. ;D

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