Da meine Schwiegertochter Ärztin ist kann ich dir etwas dazu sagen. Sie musste nach Abschluss ihres Studiums 2 Jahre in einer Consultorio de Familia auf dem Lande arbeiten. Ansonsten geht das Ärztediplom wieder verloren. D.h. wird in Cuba nicht mehr anerkannt.
Nach ihrer Aprobación als Kinderärztin war die gleiche Geschichte angesagt. Wiederum 2 Jahre "Wehrdienst" leisten auf dem Lande auf Strafe der Nicht-Anerkennung des Diploms
Bei Krankenschwestern ist es ähnlich. Nur müssen die mindestens 1 Jahr auf dem Lande arbeiten.
Was die Ausreisebeschränkungen anbelangt: die gelten soviel ich weiss für alle Berufssparten des Gesundheitswesen. D.h. sie dürfen nur in offizieller Mission ausreisen.
Ich kenne persönlich 2 Fälle. In einem Fall eine Krankenschwester, der es 2-1/2 Jahren nach der Hochzeit mit einem Spanier doch noch gelungen ist, auszureisen. Ihr Mann ging aber zur Kommission für Menschenrechte.
Im zweiten Fall einer Ärztin die mit einem Schweizer verheiratet ist, dauert es jetzt schon über 3 Jahre.
So weit ich informiert bin, müssen Ärtze im Falle einer Heirat mit einem Ausländer 5 Jahre auf ihre Ausreise warten. Arbeiten als Arzt dürfen sie während dieser Periode im Allgemeinen nicht.
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