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nochmal PVE (Gelesen: 3516 mal)
24. Juni 2003 um 05:47
Barbarita   Ex-Mitglied

 
Ich hab im Forum gelesen, daß die PVE nicht älter als 6 Monate sein darf. Für welche action gilt das: für Visumsantrag, -abholung, Reisetermin,...?.und wie eng sehn die Cubaner das...????
 
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Antwort #1 - 24. Juni 2003 um 13:24
Alex   Ex-Mitglied

 
sorry, aber ich verstehe Deine Frage nicht so ganz!!
Die PVE (pemiso viajar exterior) wird von der kubanischen Inmigracion (Behörde) ausgestellt und berechtig einen Kubaner(in) zum Auslandsufenhalt/Ausreise für max 11 Monate.
 
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Antwort #2 - 24. Juni 2003 um 14:37
errue   Ex-Mitglied

 
Und hat zunächst ein Ausreisefenster von 3 Monaten, welches sich aber wohl verschieben lässt.

errue
 
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