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Verpflichtungserklärug (Gelesen: 2960 mal)
25. Juni 2003 um 16:22
Barbarita   Ex-Mitglied

 
Sorry, bin schon ganz durcheinander, habe PVE geschrieben und meine Verpflichtungserklärung gemeint, also nochmal: diese darf angeblich nur 6 Monate alt sein, bei mir/uns zieht sich die Sache schon seit Februar hin und nun könnte es eng werden. Bei welchem Einladungsschritt (Visumantrag, Visumabhlolung, PVE-Ausstellung, endgültiger Reisetermin? sollte ich letzteres noch erleben dürfen!!??) gilt diese 6-Monatsgrenze?Und was kann ich ggf. tun, um möglichst rasch eine neue nach Cuba zu verfrachten...?
Was heißt übrigens  Verpflichtungserklärung auf Spanisch?
 
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Antwort #1 - 25. Juni 2003 um 17:06

uwe   Offline
Administrator

Geschlecht: male
Beiträge: 1895
*****
 
die erklaerung braucht dein gast fuer den visaantrag. wenn es da eine frist gibt, dann deshalb, weil sich deine persoenlichen verhaeltnisse ja aendern koennten (arbeitslos, obdachlos..).
die cubanische seite (pve) geht das alles nichts an. die wollen nur die einladung von dir bzw. dein geld Zwinkernd.
nach cuba schicken? gib sie lieber jemandem mit. das kostet nichts. habe ich auch schon gemacht (fuer sacke und bean).
 
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Antwort #2 - 25. Juni 2003 um 17:20
errue   Ex-Mitglied

 
Die VE darf bei Antragsstellung nicht älter als 6 Monate sein. Falls du niemanden findest, geht es auch mit www.dhl.de. Kostet aber ein wenig.

errue
 
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