Sorry, bin schon ganz durcheinander, habe PVE geschrieben und meine Verpflichtungserklärung gemeint, also nochmal: diese darf angeblich nur 6 Monate alt sein, bei mir/uns zieht sich die Sache schon seit Februar hin und nun könnte es eng werden. Bei welchem Einladungsschritt (Visumantrag, Visumabhlolung, PVE-Ausstellung, endgültiger Reisetermin? sollte ich letzteres noch erleben dürfen!!??) gilt diese 6-Monatsgrenze?Und was kann ich ggf. tun, um möglichst rasch eine neue nach Cuba zu verfrachten...? Was heißt übrigens Verpflichtungserklärung auf Spanisch?
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