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Gültigkeit der Einladung? (Gelesen: 11572 mal)
Antwort #15 - 04. Februar 2004 um 14:32
Chango   Ex-Mitglied

 
Buch einfach mehrere Abendkurse bis die zwanzig Stunden erreicht sind, wenn sie sich zeitlich nicht überschneiden. Mit der/den Bescheinigungen marschierst du zur Ausländerbehörde. Nach der Vorlage der Papiere kannst du ggf. einen Kurs gegen eine Bearbeitungsgebühr wieder stornieren.
Noch ein Tipp: Versuch die Ausländerbehörde zu bequatschen, dir eine Vorabzustimmung zu erteilen. Die ABH ist dazu nicht verpflichtet und sie ist auch nur für schnelle Notfälle vorgesehen aber mit ein bißchen Charme und seriösem Auftreten gelingt es dir vielleicht. Diese Bescheinigung ist der Sesam öffne dich, denn damit gibt die ABH vorab ihr ok und die Unterlagen müssen nicht noch einmal nach Deutschland geschickt werden.
 
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Antwort #16 - 21. Februar 2004 um 00:24
Pope   Ex-Mitglied

 
Hi Chango

Danke für deinen Tip. Vhs und Ausländerbehörde sind leider nicht darauf eingegangen.

Mein Problem ist, dass ich im Grunde ein ganz normales Besuchervisum benötige. Ich will meine Freundin einfach zu mir einladen, sie soll sich einfach mal hier umschauen.
Ich würde gerne mit ihr das Land bereisen, Freunde besuchen...
Sollte es ihr hier wirklich gefallen, müsste sie natürlich einen Sprachkurs machen, die Kosten wären dann auch zweitrangig.
Zur Info: Meine novia hat einen 3-jährigen Sohn, und ich glaube im Grunde nicht, dass sie die 3 Monate ohne ihn durchsteht.
Ich kann es schlecht einschätzen; Ich kenne sie seit 3 Jahren, in Wirklichkeit aber nur für 5 Wochen im Jahr.

Im September kann sie eine Weiterbildung beginnen,
die Botschaft wird dies wohl wenig beeindrucken...

Na ja, was solls...ich geh jetzt schlafen...

Ciao Pope

 
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Antwort #17 - 05. März 2004 um 23:00
Pope   Ex-Mitglied

 
Es geht weiter!
Nach kurzer (langer) resignation habe ich nun wieder oberwasser bekommen.
Wie es aussieht bekomme ich von der vhs eine bestätigung für die benötigten 20 stunden.
Die papiere sind drüben!
Ich hoff mal das beste.
Ciao Pope
 
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Antwort #18 - 06. März 2004 um 13:53
Pope   Ex-Mitglied

 
[quote]TextNoch ein Tipp: Versuch die Ausländerbehörde zu bequatschen, dir eine Vorabzustimmung zu erteilen. Die ABH ist dazu nicht verpflichtet...... [quote]

Hi Chango
Mein Ausländerbehördler weigert sich noch immer "Fleissaufgaben" zu machen! Schockiert/Erstaunt
Ich denke du hast das schon mal durchgeboxt, weil du so detailliert Bescheid weisst.
Hast du eventuell noch Unterlagen, damit ich ihm zeigen kann, wie so ein Vorabzustimmung  aussieht.
Der Mann ist erst wenige Monate im Amt, und scheint noch etwas unsicher zu sein.
Wenn ich mit einem offiziellen Schrieb eines Kollegen antanze, könnte er sich breitschlagen lassen..

Ciao Pope
 
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Antwort #19 - 08. März 2004 um 11:38
Chango   Ex-Mitglied

 
Hi,
die Vorabzustimmung ist für die Beschleunigung des Visumverfahrens in Eilfällen (z.B. Todesfall in der Familie, Sportler o.ä.) gedacht. Man hat keinen Anspruch darauf.
Bei mir hat es durch freundliche Fragen geklappt (ich war selbst überrascht). Die Sachbearbeiterin konnte/durfte das nicht selbst entscheiden und holte ihre Chefin. Der jammerte ich ein bißchen was vor von wegen schwierig, überlaufene Botschaft, Unterlagen sind doch einwandfrei und müssen nicht nochmals geprüft werden usw. Durch die Vermeidung des Herschickens spart sich ja auch die örtliche ABH Arbeit. Sie erklärte mir auch, daß die Vorabzustimmung für diese Dinge nicht gedacht sei, gab sie mir aber doch (kostenlos).
Ich glaube das wichtigste ist ein freundliches und seriöses Auftreten, Sympathie schadet auch nicht. Daher sind evtl. weibliche Mitarbeiterinnen der ABH vorzuziehen  Zwinkernd.
Die Vorabzustimmung mußte dann bei der Botschaft im Original abgegeben werden und war das Sesam öffne dich. Die Botschaft wollte ab diesem Moment keine der vorher geforderten Papiere (Schulzeugnisse usw.) mehr sehen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Gruß
Chango
 
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