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Trotz Heirat keine Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 15023 mal)
30. März 2004 um 14:08
miguelcuba   Ex-Mitglied

 
Folgender Sachverhalt: Ein guter Freund mit AE unbefristet aus Cuba 60 Jahre alt, bringt seinen Sohn (24J) mit eine Frau aus Deutschland zusammen und sie heiraten in Cuba. Er kommt nach Deutschland mit einem 3 Monatsvisum. Hier möchte er arbeiten und geht zum Ausländeramt. Dort wird ihm die AE verweigert und somit bekommt er auch keine Arbeitserlaubnis. Die Begründung lautet, dass er kein PRE aus Cuba besitzt. Das PRE hat er nicht erhalten, weil er seinen servico militar/social noch nicht abgeleistet hat. Das Fatale an der Geschichte ist, dass seine Frau Alleinerziehende von der Sozialhilfe lebt und seit er hier ist diese fast komplett gestrichen wurde. Durch die fehlende Arbeitserlaubnis kann er nicht arbeiten und somit bleibt ihm nichts weiter übrig als zurück nach Cuba zu gehen, trotz er hier verheiratet ist, denn dann bekommt seine Frau wieder Sozialhilfe.

Weiss jemand Rat?

Danke im Voraus

miguelcuba
 
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Antwort #1 - 30. März 2004 um 14:35
Alex   Ex-Mitglied

 
Ich denke mal , daß er keine Arbeitserlaubnis erhält, da er mit 'nem Touristenvisum für 3 Monate eingereist ist?!?
Das hat nix mt PRE oder so zu tun! Meine Freundin hat auch "nur" PVE und reist aller 11 Monate spätestens nach Hause. Da sie aber hier in NL 'ne Aufenthaltsgenehmigung hat arbeitet sie auch fleißig. Wenn sie verheiratet sind, kann er ja ein anderes Visum für D beantragen (Familienzusammenführung?). Mit 'nem Tourivisum kann niemand arbeiten- auch Leute aus Ländern die keine Ausreisegenehmigung kennen.

 
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Antwort #2 - 30. März 2004 um 21:26
miguelcuba   Ex-Mitglied

 
Hallo,

es ist richtig, dass er mit einem Touristenvisum gekommen ist aber er bekommt hier vom Ausländeramt keine Aufenthaltserlaubnis mit der Begründung, dass er keine Genehmigung aus Cuba besitzt hier zu bleiben. Auf der Deu. - Botschaft in Cuba sagte man ihm es wäre Sache des Ausländeramtes eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Und sagen er habe aus Cuba keine Genehmigung hier zu wohnen und deshalb können sie ihm keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen.

Weiss jemand Rat?

mfg

miguelcuba
 
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Antwort #3 - 30. März 2004 um 22:34
Alex   Ex-Mitglied

 

Zitat:
Und sagen er habe aus Cuba keine Genehmigung hier zu wohnen und deshalb können sie ihm keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen.


Was ist den das für 'ne Ausländebehörde!?! Natürlich hat er die Genehmigung von cubanischer Seite aus 11 Monate ausser Landes zu bleiben!  Laß ihn mal die PVE von der kubanischen Botschaft verlängern schonmal. Dann ist er eben Saisonarbeiter oder was auch immer.. Die spinnen doch! Er ist doch mit 'ner Deutschen verheiratet. Das ist doch Grund genug für 'ne Aufenthaltsgenehmigung. Oder dann eben Zweitwohnsitz in Deutschland! Seit wann muß ich in Deutschland meinen Hauptwohnsitz haben um arbeiten zu können?? 

 
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Antwort #4 - 31. März 2004 um 15:07

Sharky   Ex-Mitglied

Geschlecht: male
***
 
Meine Freundin aus Cuba hat auch ohne PRE die befr.
Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten und
danach eine unbefristete Arbeitserlaubnis.
Die deutsche AE hat mit der cubanischen PRE nichts
zu tun.
Es bleibt nur der Weg über das Familienzusammenfuhrungsvisum, da er mit einem
falschen Visum eigereist ist und die Änderung des
Aufenthaltsstatus, ohne erneute Ausreise, eine
Ermessenssache der Ausländerbehörde ist.

Stell deine Fragen mal hier, die kennen sich bestens
aus.
http://www.info4alien.de/

Saludos Sharky
 
Salu2 Sharky
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Antwort #5 - 01. April 2004 um 15:00

soy-malecon   Ex-Mitglied

 

Zitat:
Es bleibt nur der Weg über das Familienzusammenfuhrungsvisum, da er mit einem
falschen Visum eigereist ist und die Änderung des
Aufenthaltsstatus, ohne erneute Ausreise, eine
Ermessenssache der Ausländerbehörde ist.


Also soviel  ich weiss, ist es sehr wahrscheinlich, dass er noch einmal ausreisen muss und mit einem Famlienzusammnführungvisum einreisen....
aber wie schon Sharky genannt, vielleicht gibt es AB´s die es auch hier machen können.

Gruß
 
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Antwort #6 - 09. August 2005 um 19:58

El_Tiberon67   Offline
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**
 
Zitat:
Also soviel  ich weiss, ist es sehr wahrscheinlich, dass er noch einmal ausreisen muss und mit einem Famlienzusammnführungvisum einreisen....
aber wie schon Sharky genannt, vielleicht gibt es AB´s die es auch hier machen können.

Gruß


Bei AB wird ein Visum Familienzusammenführung gestellt; die AB interesiert es nicht ob der Partner/IN eine PRE oder PVE hat. Anschließend bei der AB melden und der Partner/In erhalt eine befristete Aufenthaltsgenehmigung von einem Jahr anschließend Verlängerung um 2 Jahre. Nach drei Jahren Ehe kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, allerdings werden die Deutschkenntnisse überprüft. Nach erfolgreichen beanstandenen Deutschtest gibt es dann die unbefristete.
 

Hasta la vista Baby
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Antwort #7 - 09. August 2005 um 21:24

derhelm   Ex-Mitglied
Cubalibre

Geschlecht: male
**
 
Zitat:
Das Fatale an der Geschichte ist, dass seine Frau Alleinerziehende von der Sozialhilfe lebt


Genau das wird der Grund sein, dass er keine AE erhält.

Die fehlende PRE als Begründung zu nennen dürfte nur die halbe Wahrheit oder vollkommen gelogen sein.

Sollte sich die AB mit der speziellen Cuba-Problematik auskennen, hat sie allerdings sehr durchdacht gehandelt.
Falls die Ehe nach 11 Monaten schief geht haben sie keine Möglichkeit zur Abschiebung und stattdessen einen Sozialkostenverursacher mehr.

Eine mögliche Alternative: Er stellt Asyl. Vor ein paar Jahren hat es noch zur anschliessenden Duldung gereicht. Funktuioniert aber nur wenn bis zur Entscheidung mehr als 11 Monate vergehen.
So war es noch vor 4-5 jahren.
 
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Antwort #8 - 31. August 2005 um 23:37

Moskito   Offline
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Zitat:
Falls die Ehe nach 11 Monaten schief geht haben sie keine Möglichkeit zur Abschiebung und stattdessen einen Sozialkostenverursacher mehr.

Er hat doch keine Sozialhilfe beantragt, sondern eine Arbeitserlaubnis.
 

No es facil!
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Antwort #9 - 16. September 2005 um 02:53

Jorge2   Offline
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Meine Frau und Kind sind am 18.09.04 eingereist - heute sind wir gemeinsam zur ABH wegen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis!
Dort haben wir festgestellt, dass in den Visas die Gültigkeit bis 18.10.2005 eingetragen ist und sind daraufhin nach 5 Minuten wieder gegangen.

OK - wir waren so auf den Termin fixiert, dass wir vorher nicht in die Pässe geschaut haben!

Ist sowas normal, von ABH zu ABH unterschiedlich, oder wird es ein Irrtum unserer ABH gewesen sein?

Was meint Ihr?
 
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Antwort #10 - 16. September 2005 um 06:15
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Meine Frau und Kind sind am 18.09.04 eingereist


Wann seit ihr denn dann zur Abh gegangen, um die erste AE zu beantragen. Sofort oder vielleicht erst einen Monat später? Die nehmen nämlich immer das Datum der Antragstellung der AE als Ausgangspunkt, nicht das der Einreise.

Denke es liegt daran.

errue
 
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Antwort #11 - 18. September 2005 um 02:19

Jorge2   Offline
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Da könntest Du Recht haben! Ich war damals permanent in Berlin beschäftigt und erinnere mich jetzt wieder schwach daran, dass es dann doch einige Zeit gedauert hat, bis wir zur Anmeldung gingen!

Da gibts´aber doch bestimmt Meldefristen?

Man, ein Jahr erst her und schon vergessen! Ja, nun, ein Leben mit Cubanos ist so ausfüllend, dass man solche Nebensächlichkeiten wie Behörden glatt vergißt!

Augenrollen Durchgedreht Laut lachend
 
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Antwort #12 - 18. September 2005 um 10:04
Higgi   Ex-Mitglied

 
Zitat:
OK - wir waren so auf den Termin fixiert, dass wir vorher nicht in die Pässe geschaut haben!

Ist sowas normal, von ABH zu ABH unterschiedlich, oder wird es ein Irrtum unserer ABH gewesen sein?

Was meint Ihr?


ich habe vorher erst einmal mit der abh telefoniert und mich bei den entsprechenden sachbearbeiter erkundigt über die modalitäten der at-verlängerung und mir einen termin geben lassen.

 
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Antwort #13 - 18. September 2005 um 11:58

TomSchneider   Offline
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Zitat:
Die Begründung lautet, dass er kein PRE aus Cuba besitzt.


Blödsinn.....Hat meine Frau auch NIE gehabt!

Wenn er mit einer deutschen verheiratet ist, und die Ehe hier legalisiert wurde, bekommt er sofort eine AE und eine Arbeitserlaubniss. Sozialhilfe steht IHM allerdings nicht zu!

Die bekommt er auch erst bei einer unbefristeten AE.

Beides erst mal befristet, nach 3 Jahren unbegrenzt.

Gruss
 
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Antwort #14 - 18. September 2005 um 12:06
Higgi   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Blödsinn.....Hat meine Frau auch NIE gehabt!

Wenn er mit einer deutschen verheiratet ist, und die Ehe hier legalisiert wurde, bekommt er sofort eine AE und eine Arbeitserlaubniss. Sozialhilfe steht IHM allerdings nicht zu!

Die bekommt er auch erst bei einer unbefristeten AE.

Beides erst mal befristet, nach 3 Jahren unbegrenzt.

Gruss


wenn der deutsche part aber al2 bekommt , ist man in einer bedarfsgemeinschaft und dementsprechend bekommt dein lebenspartner auch geld vom amt. es ist egal ob eine befristete ae oder eine unbefristete ae vorhanden ist.
 
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