Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Trotz Heirat keine Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 15026 mal)
Antwort #15 - 18. September 2005 um 12:11

TomSchneider   Offline
Junior Member
I love YaBB 1G - SP1!
x0||||||

Beiträge: 28
**
 
Das mag beil AL2 anders sein. Als es noch Sozialhilfe gab, hatte man keine Chance.

Die Sache ist ja auch die gewesen, wie konnte man sich mit Sozialhilfe Urlaub auf Kuba leisten,und dann noch einen Kubaner mit allen Kosten einladen........?

Ich kannte Sachbearbeiter die dann sagten, wenn sie das Geld dafür haben, fragen wir uns natürlich wo das herkommt.............

Das wird ja heute alles etwas anderes gehandhabt.
PKW darf man ja mittlerweile auch besitzen. Damals undenkbar.

Gruss
 
IP gespeichert
 
Antwort #16 - 18. September 2005 um 21:03

Sharky   Offline
Full Member
x0||Cuba||||

Geschlecht: male
Beiträge: 506
***
 
nene Du verwechselst da was. Ich kenne eine Kubanerin, die hatte vor 2 Jahren eine befristete AE und
war Sozialhifeempfängerin. Sie war zu der Zeit schon
geschieden und weil sie Sozialhilfeempfängerin war hat
sie keine unbefristete AE erhalten, obwohl sie schon mehr als 5 Jahre hier lebte.
 

Salu2 Sharky
IP gespeichert
 
Antwort #17 - 18. September 2005 um 23:07

TomSchneider   Offline
Junior Member
I love YaBB 1G - SP1!
x0||||||

Beiträge: 28
**
 
nach 3 Jahren Ehe, und dem dazugehörigen zusammenleben,bekommt man eine unbefristete AE sowiw eine Arbeitserlaubniss.

Was ist denn aus Deiner unbefristeten Kubanerin geworden ?

Lebt sie noch hier ? Wurde sie wieder zurückgeschickt ? Hat sie pol. Asysl beantragt ?

Gruss
 
IP gespeichert
 
Antwort #18 - 19. September 2005 um 01:10

Jorge2   Offline
Full Member
Entre Kuba e Alemania
hay mucho mar por media.
x0|Bad Rappenau|||||BW,Baden-Württemberg

Geschlecht: male
Beiträge: 225
***
 
@Higgi,

klar hab´ ich dort vorher angerufen, aber warum soll ich die Leute am Telefon nerven, wenn man das alles in Ruhe besprechen kann.

Kommen Sie einfach vorbei, bei uns werden Sie geholfen - war der Spruch! Außerdem habe ich nur 5 - 8 Minuten zur ABH.

Ja, in BW ist halt alles etwas einfacher - vor allem gemütlicher, so wie in Bayern - wenn auch die Bayern konservativer sind.
 
IP gespeichert
 
Antwort #19 - 19. September 2005 um 16:58
Higgi   Ex-Mitglied

 
Zitat:
nach 3 Jahren Ehe, und dem dazugehörigen zusammenleben,bekommt man eine unbefristete AE sowiw eine Arbeitserlaubniss.



Gruss

aber nur bei selbstverdienten geld und ausreichenden deutschkentnissen, ansonsten wird um weitere drei jahre verlängert. so zumindestens in berlin.
 
IP gespeichert
 
Antwort #20 - 19. September 2005 um 17:57

Sharky   Offline
Full Member
x0||Cuba||||

Geschlecht: male
Beiträge: 506
***
 
Zitat:
nach 3 Jahren Ehe, und dem dazugehörigen zusammenleben,bekommt man eine unbefristete AE sowiw eine Arbeitserlaubniss.

Was ist denn aus Deiner unbefristeten Kubanerin geworden ?

Lebt sie noch hier ? Wurde sie wieder zurückgeschickt ? Hat sie pol. Asysl beantragt ?

Gruss


sie hat eine Arbeitsstelle angenommen, ist mit dem ersten Lohnzettel zur AB und hat daraufhin die unbefristete AE erhalten. Am nächsten Tag hat sie den Job hingeschmissen. Schockiert/Erstaunt
 

Salu2 Sharky
IP gespeichert
 
Antwort #21 - 20. September 2005 um 00:44

Jorge2   Offline
Full Member
Entre Kuba e Alemania
hay mucho mar por media.
x0|Bad Rappenau|||||BW,Baden-Württemberg

Geschlecht: male
Beiträge: 225
***
 
Das nenn ich clever!  Augenrollen
Nein - das ist berechnend, schamlos und fast schon kriminell! ??? Zunge

Da braucht man sich nicht wundern, wenn andere keine Chance mehr bekommen, weil der Staat aufgrund solcher Schmarotzer den Riegel vorschiebt!

Wo wir stehen in Deutschland wissen wir - leider geht´s nach dem Ausgang dieser Wahl auch nicht weiter!

"Da zereisst ein Ruf das Schweigen: Schade Deutschland, gespaltene Stimmung, gespaltenes Herz"
Das war noch Mucke - von Nittribit!

Nur kurios, dass man die Songs heute wieder auflegen kann - und das nach über 20 Jahren - und sie passen immer noch!
 
IP gespeichert
 
Antwort #22 - 03. Januar 2006 um 17:54

kubanito1000   Offline
Junior Member
I love YaBB 1G - SP1!
x0||||||

Beiträge: 19
**
 
Hola Leute

da ich grosse Interesse habe, das eine cubanita bald hierher kommt  Augenrollen , wer weiss warum, beschäftige ich mich auch mit dem Thema.

Er lebt von Arl. 2 ( Hartz IV ) , beide wollen heiraten, und er möchte sie nach BRD holen.
Laut errue sollte dies auch ohne weiteres gehen.
Was noch nicht klar ist: wenn die beide dann in eine gemeinschaft leben, wird ihr dann dementsprechend auch Arl 2 gewährt ??

Dieses ist sicherlich auch gesetzlich geregelt, oder nicht ?
Ansonst hätte ja, kaum zweck, sie hierher einreisen zu lassen, ohne die Einkommen der Ehemann zu überprüfen. RAT !!



 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken