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Scheidung in Kuba (Gelesen: 10940 mal)
16. April 2004 um 14:10
Pechvogel   Ex-Mitglied

 
Mein kubanische Frau war kurz in Deutschland und ist nun wieder  in Havanna. Sie meint, sie kann in diesem Land nicht leben.

Jetzt will ich mich dort scheiden lassen, und würde gern mehr über die einzelnen Schritte wissen.

Man geht mit der kubanischen Originalheiratsurkunde direkt zur Consultaria juridica, wo man auch geheiratet hat, richtig?

Sie hat mir versprochen, bei der Scheidung dabei zu sein, dann brauche ich wohl keine Zeugen? Nur für den Fall, daß sie doch nicht auftauchen sollte, bräuchte ich wohl 2 Zeugen, oder waren es sogar 3 Zeugen?

Welche Unterlagen außer meinem Paß und ihrem Paß benötige ich noch?
Was muß ich danach in Kuba noch erledigen?
Was muß ich in Deutschland machen?

Wer kann mir weitere Infos geben?







 
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Antwort #1 - 29. April 2004 um 07:35

oso_polaris   Ex-Mitglied
I love YaBB 1G - SP1!

 
hi pechvogel:

Mein kubanische Frau war kurz in Deutschland und ist nun wieder  in Havanna. Sie meint, sie kann in diesem Land nicht leben.

Jetzt will ich mich dort scheiden lassen, und würde gern mehr über die einzelnen Schritte wissen.

Man geht mit der kubanischen Originalheiratsurkunde direkt zur Consultaria juridica, wo man auch geheiratet hat, richtig?

Sie hat mir versprochen, bei der Scheidung dabei zu sein, dann brauche ich wohl keine Zeugen? Nur für den Fall, daß sie doch nicht auftauchen sollte, bräuchte ich wohl 2 Zeugen, oder waren es sogar 3 Zeugen?
******************************************
habe für drei zeugen bezahlt obwohl nur zwei davon
einen gültigen reisepass dabei hatten (pro zeuge 300 dollores)
plus 1200 dollores für die scheidung!!
*******************************************
Welche Unterlagen außer meinem Paß und ihrem Paß benötige ich noch?-----> solltest du nur alleine anwesend sein dann brauchst du natürlich nur deinen pass sowie zeugen und die erwähnten 1800 dollores!!
ist deine esposa anwesend dann eben nur 1200 doll.
---> sollte madame nicht erscheinen dann erfolgt die scheidung eben in "rebelde" und dauert ca. 6 monate (bei mir eben) für deine großzügige spende $1200
wird die scheidung vollzogen und die papiere zur überbeglaubigung zur dt. botschaft weitergeleitet.
normalerweise wird die scheidung auch übersetzt (was bei mir nicht der fall war - penner - ) danach gehts zurück an die consultoria, welche dir die (übersetze)
scheidung per DHL zukommen läßt.
damit reichts du persönlich die anerkennung der scheidung ein!
dies kann und darf kein anwalt für dich erledigen-ist
aber einfach: außer ein paar fragen und spesen (180 euronen) nichts gewesen!!  

Was muß ich danach in Kuba noch erledigen?
evt. eine reinlassen??
Was muß ich in Deutschland machen?
anerkennung - siehe oben


Wer kann mir weitere Infos geben?

nun brauchste keene mehr/that´s all!!!

viel spaß und erfolg wünscht dir
oso polaris
 
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Antwort #2 - 24. Juni 2004 um 18:55

oso_polaris   Ex-Mitglied
I love YaBB 1G - SP1!

 
lebst du noch??




Zitat:
Mein kubanische Frau war kurz in Deutschland und ist nun wieder  in Havanna. Sie meint, sie kann in diesem Land nicht leben.

Jetzt will ich mich dort scheiden lassen, und würde gern mehr über die einzelnen Schritte wissen.

Man geht mit der kubanischen Originalheiratsurkunde direkt zur Consultaria juridica, wo man auch geheiratet hat, richtig?

Sie hat mir versprochen, bei der Scheidung dabei zu sein, dann brauche ich wohl keine Zeugen? Nur für den Fall, daß sie doch nicht auftauchen sollte, bräuchte ich wohl 2 Zeugen, oder waren es sogar 3 Zeugen?

Welche Unterlagen außer meinem Paß und ihrem Paß benötige ich noch?
Was muß ich danach in Kuba noch erledigen?
Was muß ich in Deutschland machen?

Wer kann mir weitere Infos geben?








 
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Antwort #3 - 27. September 2004 um 18:05
Pechvogel   Ex-Mitglied

 
Ich lebe noch, aber ich habe noch nichts in die Wege geleitet, weil meine Frau wieder im Lande ist. Das Geld für das Ticket hat sie sich sonstwo besorgt.

Jetzt hockt sie wieder bei mir und beklagt sich wieder über alles. Ausziehen oder zurück will sie aber auch nicht. Allerdings weiß sie neuerdings bestens über Trennungsunterhalt Bescheid.

Nun überlege ich, wie ich dennoch eine Scheidung in Kuba hinbekomme. Mal angenommen, man reist zusammen hin, wickelt vor Ort Scheidung in Abwesenheit ab, wielange müßte sie mindestens in Kuba sein, damit das rechtskräftig abgewickelt wird?
Hoffentlich nicht wie bei dir ein halbes Jahr! Mit Geld bleibt sie höchstens 6-7 Wochen, klappt dann auch noch die Scheidung in Abwesenheit? Drei Wochen Urlaub sind doch sicherlich nicht ausreichend, oder?


Also ich gehe sozusgen am ersten Urlaubstag mit meiner Knete hin, die besorgen mir die 3 zeugen und dann warte ich ab, was passiert.


Diese Heirat war das Dümmste, was ich in meinem Leben gemacht habe, nun muß ich teuer dafür zahlen.




 
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Antwort #4 - 27. September 2004 um 19:58
errue   Ex-Mitglied

 
Vergiss´ es! Da hilft nur noch Scheidung in Deutschland oder du musst einen Weg finden, wie du sie mindestens 3 Monate oder noch länger drüben behälst.

Denn selbst wenn du es schaffst ein kubanisches Scheidungsurteil zu bekommen, dann muss das hier noch anerkannt werden, dabei musst du Angaben über ihren Aufenthaltsort machen. Lügst du dabei und sie ist wieder hier und wohnt hier, dann kann die Übelstes drohen, wenn sie sich einen Anwalt nimmt.

Sie hat doch noch keine Aufenthaltsberechtigung, die unbefristet ist? Daher mit ihr rüberfliegen, Pass von ihr einstecken und direkt allein und mit ihrem Pass zurückfliegen und bei der ABH das Getrenntleben anzeigen; dann kann sie normalerweise kein neues Visum von der Botschaft erhalten, da diese erst bei der ABH nachfragt.

errue
 
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Antwort #5 - 28. September 2004 um 09:40
Pechvogel   Ex-Mitglied

 
Errue,

danke für diesen Tipp.

Damit ich es schaffe so hinterlistig zu sein, muß sie mir aber noch ganz schön einheizen.

Ich werde mich aber mal mit diesem Vorschlag beschäftigen. Ich hoffe aber schon, daß sich die Sache gütlich regelt.

Außerdem weiß ich nicht, ob wir uns noch einmal solange vertragen, um gemeinsam rüber zu fliegen. Immerhin fliegen bei uns täglich die Fetzen und mit einer tobende Kubanerin ist nicht zu spaßen.

 
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Antwort #6 - 28. September 2004 um 21:01
errue   Ex-Mitglied

 
Dreh´ ihr doch erst einmal den Geldhahn zu! Du musst auf jeden Fall zusehen, dass du sie aus der Wohnung bekommst, damit wenigstens das Trennungsjahr beginnt.

Jeder weitere Tag zusammen kostet dich später mal viel Geld.

Hat die keine Freundinnen, wohin du sie abschieben kannst? Koffer vor die Tür und raus mit ihr! Mache ihr klar, dass sie ihren Aufenthaltstitel verliert, wenn du zur ABH rennst, dass du aber gerne bereit bist, darauf zu verzichten, bis zwei Jahre vorbei sind, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie auszieht und sich ruhig verhält, da du ihr sonst direkt die Behörde auf den Hintern hetzt. Klappt das, dann musst du sie nur noch ein Jahr lang mit ein paar Euronen und leeren Versprechungen hinhalten, um dann Knall auf Fall die Scheidung zu beantragen. (Bloß nicht vorher!)

Warum sie darauf eingehen sollte? Weil sie so ja auch Ruhe und einen sicheren Aufenthaltstitel hat, um sich den nächsten Deppen aufzureißen. Mach ihr das schmackhaft und tue dir einen Gefallen: Gehe bloß nicht mehr mit ihr in die Kiste! Schwangerschaft und damit der finanzielle und rechtliche Knockout droht.

errue
 
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Antwort #7 - 29. September 2004 um 10:46
Pechvogel   Ex-Mitglied

 

Für den Start des Trennungsjahres muß man nicht unbedingt getrennt wohnen. Die Trennung kann auch in der gleichen Wohnung stattfinden.

Allerdings weiß ich nicht, wie man dies manifestieren kann.

Ich hatte ihr gesagt, daß sie im Falle einer Unterhaltsforderung die Trennung offiziell macht und ich dies dann bei der ABH melden müßte. Dann verlöre sie schnellstens ihren Status und selbst wenn sie illegal hier bliebe, könnte sie dann keine Unterhaltforderungen an mich stellen.

Aber sie glaubt dem Gequatsche ihrer kubanischen Freunde mehr. Selbst schuld, wenn sie alles besser weiß.

Weiß eigentlich jemand, wie das mit der Änderung der Steuerklasse funktioniert?

Muß ich zwangsläufig ab 2005 dann meine Steuerklasse wieder ändern lassen oder kann ich bei gemeinsamen Wohnsitz weiterhin die Klasse 3 behalten?

Die Gefahr, daß sie einen Job annimmt und ihre Steuerklasse ändern läßt, ist sehr gering.

Kennt sich jemand steuertechnisch aus oder hat ein paar gute Tipps, wie ich meine beträchtlichen bisherigen wie vermutlich auch zukünftigen Kosten schmälern kann.

 
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Antwort #8 - 29. September 2004 um 16:33
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Für den Start des Trennungsjahres muß man nicht unbedingt getrennt wohnen. Die Trennung kann auch in der gleichen Wohnung stattfinden.

Allerdings weiß ich nicht, wie man dies manifestieren kann.


Genau da liegt der Hase im Pfeffer! Das klappt i.d.R. nur bei einer einvernehmlicher Scheidung. Vergiss es! Macht sie Theater, dann versuche mal das Getrenntleben nachzuweisen. Viel Spaß dabei! Einzige Möglichkeit: Du erzählst jetzt Gott und der Welt, dass ihr schon getrennt lebt, lädst ständig Leute ein, die bezeugen können, dass ihr getrennte Zimmer inklusive getrennter Haushaltsführung, einen getrennten Lebensmitteleinkauf inklusive getrennter Kühlschrankfächer etc. p.p. habt.


Zitat:
Aber sie glaubt dem Gequatsche ihrer kubanischen Freunde mehr. Selbst schuld, wenn sie alles besser weiß.


Die haben leider Recht! Bevor sie ausreisen muss, wirst du erst einmal zahlen. Das ganze ist ein Pokerspiel. Du musst natürlich weiterhin bei deiner Behauptung bleiben.

Zitat:
Muß ich zwangsläufig ab 2005 dann meine Steuerklasse wieder ändern lassen oder kann ich bei gemeinsamen Wohnsitz weiterhin die Klasse 3 behalten?


Wenn du schlau bist, steigst du direkt freiwillig auf 1 umsteigst, da der Unterhalt nach dem Einkommen zum Zeitpunkt der Trennung berechnet wird, und zwar nach dem Haushaltsnettoeinkommen. Am besten gehst du jetzt auch noch auf Teilzeit - sprich mit dem Chef von wegen "betriebsbedingt" - bleibst mit ihr noch ein, zwei Monate zusammen und schmeißt sie dann raus.

Solltest du sie allerdings doch noch dazu bewegen können, auszuziehen und stillzuhalten, dann könntest du das Getrenntleben erst im nächsten Kalenderjahr angeben, um dann noch schön die 3 zu kassieren.

errue
 
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Antwort #9 - 29. September 2004 um 16:47
Pechvogel   Ex-Mitglied

 
"Die haben leider Recht! Bevor sie ausreisen muss, wirst du erst einmal zahlen. Das ganze ist ein Pokerspiel. Du musst natürlich weiterhin bei deiner Behauptung bleiben."

Ich dachte, daß die befristete Aufenthaltsgenehmigung dann recht zügig aufgehoben wird und dann das Prozedere der Ausreiseaufforderung etc. anfängt. Der Sachbearbeiter der ABH hat mir dies so erzählt.

Danach könnte sie nachdem ihre Aufenthaltserlaubnis nicht mehr gültig ist, sie damit illegal wird, kein Unterhalt mehr einfordern. Jedenfalls klingt das so logisch für mich.

Das mit der Trennung in der gleichen Wohnung sehe ich ähnlich schwierig, denn da steht Aussage gegen Aussage. Frage ist dann nur wer glaubwürdiger ist. Zeugen werde ich ausreichend sammeln.

Außerdem ist eine Trennung in der gleichen Wohnung so schwierig, weil man da sich trotzdem eng auf der Pelle hängt und schon mal leichter rückfällig werden könnte.

 
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Antwort #10 - 29. September 2004 um 20:21
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Ich dachte, daß die befristete Aufenthaltsgenehmigung dann recht zügig aufgehoben wird und dann das Prozedere der Ausreiseaufforderung etc. anfängt. Der Sachbearbeiter der ABH hat mir dies so erzählt.


Das hat er bestimmt gesagt! Aber hat er auch gesagt, wie lange das dauert - also was im Amtsdeutsch zügig heißt - und was bspw. passiert, wenn sie nicht brav direkt beim ersten Schreiben ihren Pass zur ABH schleppt, um die AG entwerten zu lassen, wenn sie bspw. ins Ausland abwandert - Fahndungen für solche Verstöße werden nur deutschlandweit ausgeschrieben oder glaubst du die ruefen gleich Interpol?; selbst wenn sie in Deutschland bleibt, suchen wird sie niemand!

Es wird dann nämlich so gut wie gar nichts passieren, außer dass viel Wasser den Rhein runterfließt! Wenn sie dann noch auszieht und ständig von einer kubanischen Freundin zur nächsten springt, dann hat sie genügend Zeit, dir einen Anwalt auf den Hintern zu jagen. Der kann sogar Klage gegen dich einreichen, ohne ihren Aufenthaltsort preisgeben zu müssen.

Denn:
Zitat:
Danach könnte sie nachdem ihre Aufenthaltserlaubnis nicht mehr gültig ist, sie damit illegal wird, kein Unterhalt mehr einfordern. Jedenfalls klingt das so logisch für mich.


das hat er dir mit Sicherheit nicht gesagt! Das denkst du dir so, aber das ist falsch! Illegal heißt nicht "rechtlos" oder "vogelfrei". Selbstverständlich hat sie Anspruch auf Unterhalt und Zugewinnausgleich etc. p.p., selbst wenn sie illegal in Deutschland lebt!

Bisher ist mir noch kein Fall untergekommen, bei dem eine kubanische Frau abgeschoben worden wäre, nachdem ihre Ehe hier in den ersten beiden Jahren gescheitert ist. Jeder findige Anwalt kennt zig Möglichkeiten, dieses wirkungsvoll hinauszuzögern. Und die kubanische Gemeinde kennt diese Tricks alle und sogar noch mehr!

Einzig erfolgreich waren bisher "private" Abschiebungen, wie weiter oben schon beschrieben! Oder das Sich-frei-kaufen mit einem Rückflugticket und einer Stange Geld!

errue
 
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Antwort #11 - 30. September 2004 um 11:01
chulo   Ex-Mitglied

 
Sie hat doch noch keine Aufenthaltsberechtigung, die unbefristet ist? Daher mit ihr rüberfliegen, Pass von ihr einstecken und direkt allein und mit ihrem Pass zurückfliegen und bei der ABH das Getrenntleben anzeigen; dann kann sie normalerweise kein neues Visum von der Botschaft erhalten, da diese erst bei der ABH nachfragt.
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Krass !  Diese Behandlung verdient sie nur, wenn sie eine üble Abzockerin ist ! Augenrollen
 
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Antwort #12 - 30. September 2004 um 13:46
Pechvogel   Ex-Mitglied

 
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Klappt das, dann musst du sie nur noch ein Jahr lang mit ein paar Euronen und leeren Versprechungen hinhalten, um dann Knall auf Fall die Scheidung zu beantragen. (Bloß nicht vorher!)
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Was passiert denn, wenn ich kurz vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreiche und sie willigt nicht ein? Dann verlängert sich die Trennungszeit doch auf 3 Jahre, oder gilt das für kurze Ehen nicht?

Weil eigentlich wollte ich das so machen, das Trennungsjahr offiziell bei Rechtsanwalt anmelden, aber ohne das ich ihr dies explizit mitteilen. Dann verhalte ich mich die ganze Zeit ruhig, bis ich den Scheidungsantrag einreichen kann.

Allerdings muß ich sie irgendwie aus der Wohnung bekommen, sonst sehe ich schwarz fürs Trennungsjahr. Immerhin ist sie trotz der Kratzbürstigkeit, Tobsucht und Berechenheit recht attraktiv...



 
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Antwort #13 - 01. Oktober 2004 um 21:43
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
und sie willigt nicht ein? Dann verlängert sich die Trennungszeit doch auf 3 Jahre, oder gilt das für kurze Ehen nicht?


Dazu müsste sie aber auch gute Gründe anführen, warum ihrer Meinung nach die Ehe noch nicht gescheitert ist! Ein einfaches "NEIN, ich will mich nicht scheiden lassen, reicht da nicht!"

Zitat:
aber ohne das ich ihr dies explizit mitteilen. Dann verhalte ich mich die ganze Zeit ruhig, bis ich den Scheidungsantrag einreichen kann.


Genau das ist der Weg. Hinhalten!

Zitat:
Allerdings muß ich sie irgendwie aus der Wohnung bekommen, sonst sehe ich schwarz fürs Trennungsjahr. Immerhin ist sie trotz der Kratzbürstigkeit, Tobsucht und Berechenheit recht attraktiv...


Na, dann mal viel Glück dabei! Und halte deinen Schniedel da raus!

errue


 
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