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Erfahrungen bezüglich Remonstration (Gelesen: 7042 mal)
11. Mai 2004 um 21:44

nanabantu   Ex-Mitglied
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Hallo, ich bin neu hier. Habe schon viele interessante Postings gelesen(vielen dank an alle), aber bin jetzt in der Situation, dass meine novia gestern eine Ablehnung ihres Besuchsvisa-Antrages bekam. Soweit so schlecht Griesgrämig

Habe beschlossen eine remonstration(habe Ihre Vollmacht) zu machen. Aber wie sind die aussichten bzw. wie lange dauert es bis man bescheid von der Botschaft bekommt?Habe in die Remonstration den Hinweis mit einer Sicherheitshinterlegung eingebracht.

Ist es sinnvoll sofort ein Sprach/Heiratsvisa zu beantragen?

Danke für Eure Hilfe

 
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Antwort #1 - 12. Mai 2004 um 14:12
errue   Ex-Mitglied

 
Aussichten sind ungewiss! Antwort erfolgt i.d.R. umgehend!

Bei Ablehnung spricht nichts gegen ein Heirats- oder Sprachvisum. Kommt allerdings auf die Begründung im Bescheid an, welches der beiden Arten Aussicht auf Erfolg hat.

errue
 
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Antwort #2 - 14. Mai 2004 um 19:14

nanabantu   Ex-Mitglied
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danke errue, werde den ablehnungsgrund abwarten, vielleicht hat ja die remonstration erfolg- habe dazu teilweise deine vorlage verwendet. Auch dafür ein herzliches gracias. Smiley
 
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Antwort #3 - 07. Juni 2004 um 11:42

nanabantu   Ex-Mitglied
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bekam heute post von der deutschen botschaft. remonstration abgelehnt. begründung ist nicht gegebene rückkehrwilligkeit.(trotz eines kleines  kindes).

War bei der ausländerbehörde zwecks nachfrage von Sprachvisa. die meinten, es mache keinen sinn das zu beantragen, da die entscheidung nicht, wie ich annahm, bei der AB liegt, sondern in cuba bei der botschaft. die würden mit sicherheit keinem sprachvisa zustimmen.

was mach ich jetzt? Heiratsvisa?
was passiert im falle einer nichtheirat? ist eine weitere einreise später möglich?

ausserdem wurde ich ziemlich unfreundlich in der AB abserviert. Es kam noch der kommentar, da ich ja schon mal verheiratet war bestehe die gefahr dass ich wieder heirate. Was soll das denn?

bin sauer und frustriert. Griesgrämig
 
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Antwort #4 - 07. Juni 2004 um 17:14
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
die meinten, es mache keinen sinn das zu beantragen, da die entscheidung nicht, wie ich annahm, bei der AB liegt, sondern in cuba bei der botschaft.


Das stimmt so nicht! Die Botschaft entscheidet nur, ob sie den Antrag annimmt, leitet ihn aber i.d.R. an die ABH weiter und die entscheidet dann, ob der ANtrag genehmigt wird.

Allerdings scheint ja deine ABH nicht gewillt zu sein, dich zu unterstützen. Also vergiss´ es.

Man muss nicht heiraten, wenn man ein Heiratsvisum hat! Dann reist sie einfach wieder zurück; einer späteren Einreise steht nichts im Wege, wenn die Rückreise fristgerecht passiert.

Die Begründung der Ablehnung ist sehr fadenscheinig. Welchen Text hattest du für deine Remonstration verwendet? Mit meinem hat es jetzt schon einige Male geklappt, da er die nötige Härte hat.

Wende dich ggf. an das Auswärtige Amt und trage dein Anliegen nochmals deutlich vor.

Sonst Heiratsvisum! Aber auch das wird genauso erteilt wie das Sprachvisum (s.o.); sind beides nationale Visa.

errue
 
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Antwort #5 - 07. Juni 2004 um 20:08

nanabantu   Ex-Mitglied
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hallo errue,

den Text der Remonstration hab ich nahezu wortgleich aus Deinem Muster entnommen- nicht die ganze länge natürlich, sondern speziell den Teil bzgl. ihres Kindes.
Ich zitiere aus dem Ablehnungsschreiben:
Erhebliche Zweifel der Botschaft an ihrer Absicht...nach Kuba zurückzukehren...konnten nicht ausgeräumt werden. Voraussetzung für die Erteilung.... u.a. Nachweis gesicherter Existenz....Diesen Nachweis konnte Frau... nicht erbringen, da sie angab, in Kuba keine Arbeit zu haben. Ihr Lebensunterhalt wird durch die Unterstützung der Mutter sichergestellt.
Hinzu kommt dass Frau...keine starke familiäre Verwurzelung hat. sie ist ledig, hat ein 4-mon.altes kind. doch erf.gemäß wird der verbleib von kindern im heimatland in kauf genommen für die chance....den lebensunterhalt der familie sicherzustellen.(zitatende)
was mich auch verunsichert ist die aussage bei der AB heute, dass für die erteilung eines besuchsvisas auch die AB von der botschaft per fax konsultiert wird, um mehr hintergründe über den einladenden zu erfahren(wieviel einaldungen zuvor, verheiratet mit ausländer zuvor etc.)
Im bürgerbüro meines wohnortes(die leider nichts mit der AB zu tun haben), gab man mir den tipp, jemand anderes solle meine kleine einladen. Sehe aber darin keinen sinn, da ja in kuba ihre angaben gespeichert sind(stempel im pass etc.)
Nochmals definitiv die aussage der AB" wir sind der Botschaft unterstellt und befolgen deren Rat". Daher ist eine erneute visabeantragung(sprachvisa) sinnlos. Dies hat übrigens die nette dame im bürgerbüro genauso gesehen.
Werde wohl um ein Heiratsvisa nicht herumkommen. Auf der AB sagte man mir, ich muesse mit mindestens 4 monaten rechnen. Find ich nicht ok, dann ist sie frühestens ende des jahres hier und bekommt sofort den besten eindruck von unsrem land(wetter etc.)
Vielen Dank Deutschland. Traurig

 
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Antwort #6 - 08. Juni 2004 um 06:45
errue   Ex-Mitglied

 
Mir scheint deine ABH hat etwas gegen dich persönlich oder die sind halt prinzipiell stur.
Das mit dem Nachfragen bei Besuchsvisa habe ich noch nie gehört. Auch der Rest ist Quatsch!

Und von wegen unterstellt. Das sind sie eben nicht vollständig. Wenn die ABH zustimmt, dann kann sich die Botschaft nur noch auf formale Anforderungen zurückziehen und versuchen über irgendwelche zusätzlichen Nachweise, euch Steine in den Weg zu legen.

Vermutlich ist wirklich am Sinnvollsten, wenn jemand anders sie einlädt, und zwar jemand, der eine bessere ABH hat. Oder eben beim AA anrufen und deinem Unmut Luft machen.

errue
 
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Antwort #7 - 11. Juni 2004 um 22:03
cotico   Ex-Mitglied

 
Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und habe Eure Diskussion bzgl. Besuchervisum verfolgt. Habe in der Angelegenheit auch so meine negativen Erfahrungen gemacht.
Wollte Februar letzten Jahres meine jetzige Frau einladen, Antrag wurde abgelehnt (gleiche Begründung Zweifel an ihrer Rückkehrwilligkeit, hatte keine Kinder gerade Schule beendet, d.h. keine Arbeit). Habe am AA nachgehakt, aussage Erteilung von Besuchervisum obliegen rein der Botschaft und es gibt keinerlei Recht auf die Erteilung eines solchen, man sollte es halt noch mal versuchen.
OK, bin im Juni rüber mit Auto nach Havanna gefahren (sie wohnt in Santiago) dort auf die Botschaft gegangen, habe dort einen aroganten Mitarbeiter getroffen, der offenbar keine Lust an dem Tag mehr zu arbeiten hatte, er hat sich nur die unterlagen angesehen, meine Frau gefragt ob sich etwas an ihren Lebensumstanden geändert habe, hat es nicht, daraufhin habe ich ihn nett gefragt, was denn heir so ablaufe, er nur sehr unfreundlich gesagt, warum wir zeitverschwenden, wenn sich doch nichts geändert habe, ich ihn daraufhin gefragt, ob meine frau sich erstmal von einem kubaner ein kind machen lassen müsse, damit sie Rückkehrgrund habe usw.
Lange rede kurzer sinn, war mal wieder ein netter abstecher nach havana, habe viele alte bekannte wiedergetroffen (war früher 18 mal in Havana, 4 mal im Jahr) aber die Mitarbeiter in der Botschaft fühlen sich dort als etwas besonderes und sehen nicht, dass sie schliesslich für uns arbeiten sollen.
Ich hatte aus dem ganzen nur mitgenommen, das Besuchervisa Glücksache ist, wenn nicht Kind oder arbeit vorhanden ist, dass es kein Recht auf die Erteilung eines sochen visas gibt, ob dass aber alles so stimmt weiss ich nicht, verfolge daher eure diskussion mit grossem interesse
Dirk
 
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Antwort #8 - 28. Juni 2004 um 12:53

nanabantu   Ex-Mitglied
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hallo dirk,
sorry, es hat mit ner antwort ein bisschen gedauert.

im prinzip hast du recht, ausser dass bei mir ihr kind keinen "Vorteil" gegenüber der botschaft brachte.

du bist ja inzwischen verheiratet. hast du das vor ort gemacht?

ich werde jetzt ein heiratsvisa machen, dazu möchte ich aber sicher gehen, dass man ihr nicht wieder irgendwelche steine in den weg legt, ausserdem ist es ne ziemliche strecke von santiago nach havanna.

daher nochmals um sicher zu gehen die farge: welche dokumente benötigt sie beim besuch der botschaft bei antragstellung?
sie hat die 3 bescheinigunen von ihr(ehefähigkeit, ledig und geburtsurkunde) im moment in der mache und lässt sie dann ins deutsche übersetzen. Brauchst sie von mir irgendwas?
Ein freund von mir machte eine heiratsvisa und er meinte das würde reichen, ich bin aber nicht überzeugt. Braucht sie nicht von mir auch die geburtsurkunde, vorh. scheidungspapiere etc.?

deshalb die frage auch an errue, den spezialist Zwinkernd
danke, ralf
 
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Antwort #9 - 29. Juni 2004 um 22:16
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
geburtsurkunde, vorh. scheidungspapiere etc.?


Da bin ich nun gerade kein Experte! Habe ich noch nie gemacht. Aber soweit ich weiß, musst du deine Papiere hier zusammen mit ihren Papieren (Beglaubigt von der Minint und übersetzt von Esti sowie legalisiert von der deutschen Botschaft), die mit dem Antrag für das Heiratsvisum bei deiner ABH aufschlagen, hier zum Standesamt, welches dir dann eine Bescheinigung über die Anmeldung zur Hochzeit ausstellt, welche du dann wieder zur ABH schleppst.

errue
 
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Antwort #10 - 30. Juni 2004 um 19:30

nanabantu   Ex-Mitglied
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danke errue, werde im forum meine zukünftigen erfahrungen mitteilen. bis dahin... kommt gut durch den sommer Zwinkernd
 
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