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Kostenuebernahmeerklaerung (Gelesen: 5346 mal)
17. Januar 2005 um 00:58

Maurice   Offline
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Beiträge: 16
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Hallo,
bin neu hier und sehr froh, so viele Informationen gelesen zu haben.

Auf der Seite der Deutschen Botschaft in Havanna heisst es, fuer ein Besuchervisum brauchte man eine "Einladung mit Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG)"

Das ist doch nur die Verpflichtungserklaerung, die ich in Dland oder bei der Botschaft selbst unterschreibe, oder?
Das hat nichts mit der Einladung, die ich bei der  kubanischen Behoerde abgebe, zu tun, sehe ich das richtig?

Danke fuer Antworten

Maurice
 
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Antwort #1 - 17. Januar 2005 um 06:17
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Das hat nichts mit der Einladung, die ich bei der  kubanischen Behoerde abgebe, zu tun, sehe ich das richtig?


Kurz und knapp: JA, das siehst du richtig!

Die Verpflichtungserklärung gibst du gegenüber deiner zuständigen ABH ab.

errue
 
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Antwort #2 - 17. Januar 2005 um 16:21

Maurice   Offline
Junior Member
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Beiträge: 16
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Zitat:
Die Verpflichtungserklärung gibst du gegenüber deiner zuständigen ABH ab.

errue


Da ich derzeit in Chile bin und von dort aus nach Kuba fliege, mache ich das Ganze in der Botschaft (geht nach deren Aussage mit den entsprechenden Papieren).

Da die kubanische Einladung wohl auch erst nach dem Visum erfolgen kann (wie hier bei den Infos gelesen), koennte meine Besucherin und ich, sofern ihr Reisepass bis dahin fertig ist, doch das Visum gleich in Havanna beantragen, oder?

Sie wohnt naemlich in Santiago und ich muesste nicht erst nach Santiago, dort zusammen die kuban. Einladung, dann zusammen nach Havanna ..., sondern sie koennte gleich nach Havanna kommen.

Muesste doch so gehen, damit man die ganze Fahrerei etwas im Rahmen haelt.

Maurice
 
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Antwort #3 - 17. Januar 2005 um 16:33

Elisabeth   Offline
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Am besten ist es jeweils, beide Prozeduren gleichzeitig laufen zu lassen.

Ich würde sogar sagen, besser zuerst die Einladung bei der Consultoria Jurídica oder Bufete in Santiago, denn ohne der Einladung kann deine Freundin die "trámites" bei der Inmigration in Santiago nicht beginnen und die dauern nach unserer Erfahrung mindestens 4-5 Wochen. Und nur wenn es keine besonderen Umstände gibt, also wenn sie z.B. eine Erlaubnis der Arbeit und des entsprechenden Ministeriums braucht. Dann dauert's viel länger. Mein Mann hat das erste Mal 4 Monate gebraucht.

Das deutsche Visum - wenn's gewährt wird - geht wohl schneller.

Fahrerei gibt es dennoch, denn sie muss auf jeden Fall noch einmal nach Havanna für das Einkleben ihres Visums, auch wenn ihr die Prozedur in der D-Botschaft startet.

Aber vielleicht habt ihr es gar nicht eilig.

 

Elisabeth
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Antwort #4 - 17. Januar 2005 um 17:05

Maurice   Offline
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Ich dachte nur, dass ich eben in Havanna lande, dann koennen wir dort gleich ZUSAMMEN bei der D-Botschaft vorsprechen, was die Wahrscheinlichkeit auf Erteilung des Visums erhoeht.

Dann zusammen nach Santiago und wieder gemeinsam beim Consultario vorsprechen, um dort Erfolg zu haben.

DA die D-Botschaft wohl innerhalb von 3 Tagen (hier gelesen) das Visum austellt, koennte man es sogar gleich mitnehmen nach Santiago.

Klar, den Rest muss sie dann alleine machen, evtl. nach Havanna ist auch klar. Wenn alles nur klappt.

Eilig? Klar haben wir es eilig. Geplant ist, dass sie im Mai kommen soll. Geld fuer den Passport will ich gerade ueber www.cash2cuba.com rueberbringen.
Was eine Aktion alles!!!

Maurice
 
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Antwort #5 - 17. Januar 2005 um 17:53

Elisabeth   Offline
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Zitat:
Dann zusammen nach Santiago und wieder gemeinsam beim Consultario vorsprechen, um dort Erfolg zu haben.


Ich denke schon, dass deine Anwesenheit in der deutschen Botschaft die Chancen deiner Freundin auf ein Visum erhöht. Bei der Schweizer Botschaft ist das auf jeden Fall schon so, obwohl diese sich so langsam an die Schengen-Gepflogenheiten anpassen und alles strenger wird.

Bei der Consultoria Júridica wirst du auf jeden Fall Erfolg haben sofern du die CUC 140 ffür den Papierfetzen bezahlst.

Schwieriger wird es dann bei der Inmigration.

Und: wenn ich dich richtig verstehe hat deine Freundin noch keinen Pass? Es scheint, dass dafür im Moment lange Wartezeiten bestehen. Verschiedene Betroffene berichten über 2-4 Monate.



 

Elisabeth
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Antwort #6 - 17. Januar 2005 um 18:02

Maurice   Offline
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Zitat:
Schwieriger wird es dann bei der Inmigration.

Und: wenn ich dich richtig verstehe hat deine Freundin noch keinen Pass? Es scheint, dass dafür im Moment lange Wartezeiten bestehen. Verschiedene Betroffene berichten über 2-4 Monate.




Wenn ich das rbisher alles richtige gelesen und vesrtanden habe im Forum, erteilt die Imigracion ihre Ausreisegenehmigung (PVE) und das ist so ziemlich der letzte Schritt fuer die Ausreise.

Ja, sie hat noch keinen Reisepass. In Santiago sagte man ihr 15-20 Tage wuerde das derzeit dauern. Wenn das stimmt, waere es von der Zeitplanung ok.

Maurice
 
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Antwort #7 - 17. Januar 2005 um 19:22

Elisabeth   Offline
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Zitat:
erteilt die Imigracion ihre Ausreisegenehmigung (PVE) und das ist so ziemlich der letzte Schritt fuer die Ausreise


Wenn sie sie erteilt, denn das tut sie nicht immer.

Auf Ausreise aus Cuba besteht kein Anrecht. Einige Berufe sind sowieso komplett ausgeschlossen, wie z.B. Angestellte im Gesundheitswesen, Militär, Parteimitglieder.

Dennoch, wenn deine Freundin ein gewöhnlicher, unpolitischer Mensch ist, wird das mit Mai wohl hinhauen.


 

Elisabeth
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Antwort #8 - 17. Januar 2005 um 23:55

Jorge2   Offline
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Entre Kuba e Alemania
hay mucho mar por media.
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@Maurice
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, bist Du z.Zt. in Chile und willst von dort aus direkt nach Kuba, um Deine Freundin nach Deutschland einzuladen bzw. wenns klappt ggf. gleich mitzunehmen.
Ja?

Hast Du denn die Verpflichtungserklärung bei Deiner Ausländerbehörde schon abgegeben und hast Du eine Kopie mit Dir?
Ja / Nein?

Mir ist nicht bekannt, daß man eine Verpflichtungserklärung bei der dt. Botschaft ebenfalls abgeben kann.
Frage an das Forum?

 
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Antwort #9 - 18. Januar 2005 um 03:49

Maurice   Offline
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Zitat:
@Maurice

Mir ist nicht bekannt, daß man eine Verpflichtungserklärung bei der dt. Botschaft ebenfalls abgeben kann.
Frage an das Forum?



Ich bin in Chile, fliege ca. Ende Februar fuer ca. 2-3 Wochen nach Kuba von Peru aus (ist viel billiger), dann nach Hause. Sie soll im Mai nach Dland kommen.

Eine Verpflichtungserklaerung kann man nach Auskunft der Botschaft in Havanna auch dort abgeben. Dazu habe ich Freunde in Dland beauftragt, Gehaltsnachweise und Mietvertrag einzuscannen. Das drucke ich aus und sollte ok sein, so die Dame der Deutschen Botschaft.
 
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