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was ist ein Sprach?visum (Gelesen: 3975 mal)
18. Januar 2005 um 20:25
boris   Ex-Mitglied

 
hallo

möchte euch ja nicht langweilen, aber der Begriff Sprachvisum erschließt sich mir nicht.
da ich inzwischen ebenfalls vom CV befallen bin, möchte ich nun aus gegebenem anlaß die beziehung zu meiner novia intensivieren (war 3x da = 10 wo; u. sie 1x hier mit shengen visum= 3 mon).
wenn ich richtig verstanden habe bedeutet das Sp.V.:
das die ABH hier eine Aufenthaltsgenehmigung für 12 mon. (zum erlernen der deutschen sprache) erteilt;
sie kann jedoch max. 11 monate bleiben wegen der cubis;
heißt das, man lädt ein für 3 monate (invitation), sie beantragt dann bei der deutschen botschaft in HAV ein SpV (bestätigung für sprachkurs 20h/ Wo, Kr. Vers., Tickets u. Verpfl. Erkl. hat sie schon dank DHL,
das Sp. V. wird dann in D bei, bei der ABH auf 11 mon. verlängert oder wie finde ich jemals heraus ob Sie  Smiley buena o mala ist  Smiley[smiley=angrylook.gif]
 
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Antwort #1 - 21. Januar 2005 um 07:59

espresso   Ex-Mitglied
Cubalibre

*
 
meine Novia ist zur Zeit mit einem Sprachvisum hier, meine ABH hat nach Ankunft die Aufenthaltsgenehmigung auf 6 Monate verlängert. Kann aber nochmals verlängert werden, wenn weiter Kurs besucht wird. D.h. nach Ankunft zuerst Einwohnermeldeamt und anmelden, danach ABH und Erstantrag für Aufenthaltsgenehmigung ausfüllen, vorsprechen ... die "prüfen" nochmals alles und kleben die Aufenthaltsgenehmigung rein.

... und ob sie nun eine buena oder mala ist findest Du sicher nicht heraus, wenn sie zum Sprachvisum da ist ... aber einiges kann man sicher rausfinden (gilt auch für sie) ...  Laut lachend
 
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Antwort #2 - 21. Januar 2005 um 13:05
boris   Ex-Mitglied

 


... und ob sie nun eine buena oder mala ist findest Du sicher nicht heraus, wenn sie zum Sprachvisum da ist ... aber einiges kann man sicher rausfinden (gilt auch für sie) ...  Laut lachend [/quote]

.... Sie weiß ja schon das ich ein pesado bin.

also espresso,

zunächst mal danke für die info.
wenn ich dich richtig verstehe läuft alles wie beim SV.
einziger unterschied ist, das sie beim ausfüllen des visumantrages in der D botschaft in HAV kein besuchs V,sondern ein V zum erlernen der D sprache beantragt?
sie bekommt dann 3 mon. V und wenn sie hier ist gehts ab zur ABH und erstantrag auf aufenthaltsgenehmigung
für 6 mon. dann in die verlängerung-MIT WELCHER BEGRÜNDUNG?
wieso eigentlich auf das einwohnermeldeamt? habe sie beim besuch mit SV auch nicht angemeldet und der aufenthaltsort wird ja auch im V antrag abgefragt??????
hasta pronto
 
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Antwort #3 - 24. Januar 2005 um 08:30

espresso   Ex-Mitglied
Cubalibre

*
 
Ja, genauso wie du es beschrieben hast - also auf der Botschaft Visum zum Erlernen der dt. Sprache beantragen ... usw.
Verlängerung: Man braucht keine Begründung (bei mir haben sie nur gesagt zur Verlängerung Vertrag des Kurses mitbringen), ich denke die erteilen die Aufenthaltsberechtigung wahrscheinlich immer nur solange, solange auch sichergestellt ist, dass der Kurs läuft.
Einwohnermeldeamt: ist Pflicht sich anzumelden, denke mal da es ja kein Besuchsvisum ist sonder eine richtige Aufenthaltsgenehmigung und damit muß man wahrscheinlich aber seinen Wohnsitz angeben ...

saludos
 
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Antwort #4 - 24. Januar 2005 um 22:40

Moskito   Offline
Full Member
x0||||||

Beiträge: 273
***
 
 

No es facil!
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Antwort #5 - 26. Januar 2005 um 18:19
boris   Ex-Mitglied

 
danke für den link moskito

@ espresso:

bin am weiteren verlauf des sprachkurses interressiert, wenn er denn statt findet (dauer der verlängerung tips probleme etc. u. was man sonst noch so herausfindet bei einem längeren aufenthalt Zwinkernd). beabsichtige meiner novia ab mai/ juni zu einem SV zu verhelfen.

saludos
 
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Antwort #6 - 27. Januar 2005 um 08:48

espresso   Ex-Mitglied
Cubalibre

*
 
Probleme mit ABH, Botschaft etc. hab ich keine gehabt... denke mal ist auch abhängig von Stadt und Sachbearbeiter.
für mehr (... was man sonst noch so herausfindet...  Zwinkernd ): hab dir ne Kurznachricht gesendet, kannst dich gerne melden
espresso
 
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