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Scheidung in D. ist durch! Kub. Anerkenn. WIE? (Gelesen: 12842 mal)
14. August 2005 um 04:48

taro   Offline
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Hallo,

und noch ein Fall...  Zwinkernd
Wir haben 2000 in Havanna geheiratet.
Nach Ablauf des Trennungsjahres haben wir jetzt fast 1 Jahr auf den Scheidungstermin warten müssen. (Trotz einvernehmlicher Scheidung). Das Urteil liegt nun vor.

Er will nun so schnell wie möglich wieder heiraten - wegen Kind mit neuer Freundin ect. 
Unsere Scheidung muß also noch in Kuba anerkannt werden.
Ich denke mal, das Ganze läuft über die kub. Botschaft, aber da bekommt man nie jemanden ans Tel.

Wer kann mir sagen wie das Ganze jetzt genau abläuft (Beglaubigen / Übersetzten lassen (wo und in welcher Reihenfolge ect.? ) Wie teuer das ist und wie lange das
in etwa dauert bis die Scheidungsbestätigung in D. ist.. ?

Außerdem wird wohl ein Ehefähigkeitszeugnis und eine Heiratsurkunde mit Aufhebungsvermerk benötigt..? 
Kennt sich jemand aus... ?

 
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Antwort #1 - 14. August 2005 um 21:53
errue   Ex-Mitglied

 
Die Anerkennung in Kuba geht nur noch über die Botschaft, Kosten kannst du der Gebührentabelle auf der Botschaftsseite entnehmen. Schätze mal so um die 400 EUR mit Übersetzung.

Dauer ist ungewiss, so um die 6 Monate bis 1 Jahr. Der Witz: Du erhälst noch nicht einmal eine Bestätigung, sondern darfst auf gut Glück irgendwann eine Scheidungszurkunde anfordern, was wieder kostet.

Ist also eine lange Prozedur! Am besten Kopien oder Zweitausfertigungen von allen Papieren machen lassen.
Dann nach ein paar Monaten selbst nach Kuba reisen und dort im entsprechenden Heiratsregisteramt vorstellig werden; die Quittung der Botschaft mit der Vorgangsnummer nicht vergessen. Und dann beten, dass alles schon bearbeitet wurde, sonst Druck machen.

Alternative wäre vermutlich eine Heirat in Dänemark mithilfe des deutschen Scheidungsurteils, welches die dort akzeptieren.

errue

errue
 
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Antwort #2 - 15. August 2005 um 11:47

taro   Offline
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Hallo,
danke erstmal für die Antwort. Oh je wenn das so lange dauert...
In der Email, die bei mir angekommen ist steht noch folgendes:

Erste Frage: Will er wieder eine Cubana heiraten?

Wenn nicht, dann braucht er keine Anerkennung der Scheidung in Kuba für eine
erneute Eheschließung. Ist seit einigen Jahren in Deutschland nicht mehr nötig

Frage: Also sie ist Deutsche.  Er brauchst aber doch ein Ehefähigkeitszeugnis aus Kuba oder ?  Dann müßte die Ehe doch in Kuba doch bestätigt werden oder sehe ich das falsch ?

Das Problem ist, dass die beiden nach Spanien auswandern wollen und auch schon seid längerem dort sind. Er könnte dort sofort arbeiten, wenn er eine Arbeitserlaubnis hätte, die er aber wohl nur bekommt wenn er mit ihr verheiratet ist und sie ihren Wonort nach Spanien umverlegen. Mittlerweile sieht es wohl Geldmäßig ziemlich übel aus bei den beiden...
 
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Antwort #3 - 15. August 2005 um 12:08
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Er brauchst aber doch ein Ehefähigkeitszeugnis aus Kuba oder ?  ann müßte die Ehe doch in Kuba doch bestätigt werden oder sehe ich das falsch ? 


Wenn er in Deutschland oder Kuba heiraten will, ist das leider so.

In Dänemark ist es einfacher: Dort reicht die Anerkennung der deutschen Scheidungsurkunde für Dänemark. Daher könnten sie dort problemlos heiraten, wobei die Eheschließung dann auch in Deutschland anerkannt wird. Ob Spanien das auch so sieht, wage ich zu bezweifeln, da die Anerkennung der dänischen Heirat in Deutschland durch einen Vertrag aus Kaiser Wilhelms Zeiten gesichert ist.
Inwiefern das dann doch reichen könnte - bspw. erst Anerkennung hier, dann in Spanien, weiß ich nicht.

errue
 
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Antwort #4 - 15. August 2005 um 13:23

Renate   Offline
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Zitat:
Ob Spanien das auch so sieht, wage ich zu bezweifeln, da die Anerkennung der dänischen Heirat in Deutschland durch einen Vertrag aus Kaiser Wilhelms Zeiten gesichert ist.
Inwiefern das dann doch reichen könnte - bspw. erst Anerkennung hier, dann in Spanien, weiß ich nicht.


Also, bei mir und meinem verflossenen kubanischen Mann (Gott hab ihn selig  Laut lachend) hat die dänische Eheschließung zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien völlig ausgereicht. Allerdings hatte er bei der Beantragung auch bereits einen in D erteilten Dreijahresaufenthalt im Pass kleben, und ich weiß nicht, inwiefern dies die Entscheidung beeinflusst hat.

In Spanien sind die Wege der Bürokratie nämlich manchmal ziemlich geheimnisvoll und unergründlich  Augenrollen




 
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Antwort #5 - 15. August 2005 um 14:08

taro   Offline
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Hmmm,

also seine Aufenthaltserlaubnis hier läuft im November ab. Nun hat er natürlich Panik, dass sie ihn hier rausschmeissen. Aber ich denke so einfach ist das nicht wenn er hier zwei Kinder hat oder ? (Eins mit mir (gemeins. Sorgerecht)  und eins mit seiner Zukünftigen).

Ich weiß nicht ob es stimmt, aber er meinte wenn er mit ihr verheiratet wäre und sie wolle nach Spanien ziehen, bekommt er automatisch auch die Arbeitserlaubnis, da sie ja EU Bürgerin ist... ??
Also würde es ja reichen wenn die Ehe in Deutschland anerkannt wäre.. ??

 
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Antwort #6 - 15. August 2005 um 14:19

taro   Offline
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ach ja, wie läuft das denn mit der dänischen Hochzeit ?
`Habt ihr vielleicht einen Link ?
 
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Antwort #7 - 15. August 2005 um 17:32
errue   Ex-Mitglied

 
http://www.sonderborg.dk/vis_temp1.asp?id=626&menu=22

Bei der Geburtsurkunde reicht eine übersetzte und irgendwie beglaubigte aus. Muss nicht von der dänischen Botschaft oder so beglaubigt sein. So einen Tanz machen nur die Deutschen. (Kubanisches Original mit Beglaubigung MINREX und Übersetzung ESTI reicht; oder eben ein Original mit Beglaubigung durch die kubanische Botschaft und Überbeglaubigung der zuständigen deutschen Behörde.)

Ach ja, hier http://www.danhostel-sonderborg-vollerup.dk/d/heirat.htm geht es auch am Wochenende, ist dafür aber teuer und das Hotel ist schlecht.

errue
 
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Antwort #8 - 15. August 2005 um 19:41

Renate   Offline
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Zitat:
Ich weiß nicht ob es stimmt, aber er meinte wenn er mit ihr verheiratet wäre und sie wolle nach Spanien ziehen, bekommt er automatisch auch die Arbeitserlaubnis, da sie ja EU Bürgerin ist... ??
Also würde es ja reichen wenn die Ehe in Deutschland anerkannt wäre.. ??



Ja, das ist richtig, ein mit einer in Spanien ansässigen EU-Ausländerin verheirateter Nicht-EU-Ausländer bekommt in Spanien eine Auftenthaltserlaubnis - allerdings nicht automatisch, sondern diese muss beantragt werden.

Dafür sind ein Haufen Formulare und Kram auszufüllen, und das Verfahren dauert viel länger, als in D - bei uns waren es drei Monate  Traurig

Ob die Ehe in D anerkannt ist, ist dabei meiner Meinung nach irrelevant - die Spanier richten sich nicht nach der deutschen, sondern nach ihrer eigenen Gesetzgebung.


 
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Antwort #9 - 15. August 2005 um 19:58

Renate   Offline
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Zitat:
ach ja, wie läuft das denn mit der dänischen Hochzeit ?
`Habt ihr vielleicht einen Link ?



http://www.heiraten-online.de/

Wir haben die Reise von dieser Agentur organisieren lassen ...

Im Internet gibt's mehr davon, aber das Organisieren lassen kostet selbstverständlich immer was...

Noch was - welche Nachweise die EU-Bürgerin bei den Spaniern erbringen muss, um eine Ansässigkeit glaubhaft zu machen, weiß ich im Übrigen auch nicht. Kann gut sein, dass es nicht ausreicht, eine Wohnung zu mieten und sich zu registrieren (empadronamiento).

Von mir wollten die damals wissen, womit ich meinen Lebensunterhalt (und den meines arbeitslosen kubanischen Gatten) bestreite, und ich wurde in diesem Zusammenhang gezwungen, mich in Spanien als Selbständige anzumelden (wieder zahlreiche Behördengänge, eine Unmenge Formulare und pro Monate ca. 200 Euro Sozialversicherung).

Was ich damit sagen will - bis der Kubaner in Spanien eine Arbeitserlaubnis in der Hand hat, vergehen Monate, während derer man sich fragt, wovon die beiden leben wollen ...

Eine andere Sache ist natürlich, dass in Spanien jede Menge Ausländer illegal ihren Lebensunterhalt verdienen - ist halt immer wenig Geld für viel Arbeit  Griesgrämig





 
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Antwort #10 - 15. August 2005 um 20:21
errue   Ex-Mitglied

 
Na, da ist das hier ja doch ein Schnäppchen:

Sonderborg Vollerup

Die wickeln nämlich genauso wie heiraten-online alle Dinge mit dem Standesamt in Sonderborg ab. Soweit ich mich erinnere, sind da auch die 500 Kr. schon mit drin.

Dazu die zwei Übernachtungen mit Frühstück, die man ja noch nicht einmal in Anspruch nehmen muss, aber für die Anreise ist das selbst in einem schlechten Hotel ganz nett, wenn man vor der Hochzeit eine Nacht pennt. Und wenn das Wetter gut ist, kann man noch bis Sonntag bleiben. Sonderborg ist eine sehr nette kleine Stadt.
Zudem sind das alles Wochenend-Termine! Durchgedreht

Noch günstiger ist es natürlich direkt mit dem Standesamt die Sachen abzuwickeln. Die sind sehr hilfreich dort. Dazu braucht man eigentlich keine Agentur, da die dort alle Deutsch sprechen und einen sowohl per E-mail als auch telefonisch beraten. Schwierig ist das nur mit den Terminen. Nur in der Woche und kurzfristig ist da selten was zu machen, vor allem wenn das Jahresende näherrückt.

errue
 
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Antwort #11 - 15. August 2005 um 20:29

Alex   Offline
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[quote author=Renate  link=1123987733/0#8 date=1124127668]

Ja, das ist richtig, ein mit einer in Spanien ansässigen EU-Ausländerin verheirateter Nicht-EU-Ausländer bekommt in Spanien eine Auftenthaltserlaubnis......
[/quote]

Das ist EU-Recht liebe Renate und gilt für alle EU-Bürger die in einem anderen EU-Land leben! Deren Familienangehörige müssen automatisch ebenfalls als EU-Bürger behandelt werden auch wenn sie eigentlich keine sind! ;-)

Am 30. April 2006 wird die [url=http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0038R(01):DE:HTML]aktuelle EU Richtline[/url] Gesetz in allen Mitgliedsstaaten.
 
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Antwort #12 - 15. August 2005 um 20:33

Renate   Offline
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Zitat:
Na, da ist das hier ja doch ein Schnäppchen:

Sonderborg Vollerup

Die wickeln nämlich genauso wie heiraten-online alle Dinge mit dem Standesamt in Sonderborg ab.


Sonderborg?

Wir haben in Faborg geheiratet, und das Hotel war nicht schlecht, sondern hübsch und stilvoll.

Der Vorteil bei heiraten-online ist, dass die mit verschiedenen Standesämtern zusammenarbeiten und deswegen mit den Terminen kaum Probleme haben.
 
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Antwort #13 - 15. August 2005 um 21:00
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Der Vorteil bei heiraten-online ist, dass die mit verschiedenen Standesämtern zusammenarbeiten und deswegen mit den Terminen kaum Probleme haben.


Die in Vollerup haben auch immer etwas an den ausgeschriebenen Terminen frei.

Bei heiraten-online stören mich die 350,00 € ein wenig, die sind ja im Prinzip für nichts. Keine Standesamtgebühren! Kein Hotel! Termine in der Woche? Und für Beratungsgespräche wollen die auch noch Gebühren haben!
Das Einzige, was die für 350,00 € leisten, ist anscheinend dann, dass sie alle Standesämter abklappern und das koordinieren.

Da finde ich 320,00 € quasi all-inclusive doch wesentlich attraktiver. Das Hotel an sich ist gar nicht so verkehrt, ist halt mehr auf schönes Wetter und Familien/Gruppen/Schulklassen ausgelegt. Und wer die Hotelpreise sich mal anguckt, dem wird schnell klar, dass die die Hochzeiten nur organisieren, um den Laden auch am Wochenende in der Nebensaison voll zu kriegen. Schätze mal rechnet man die Übernachtungen und die Standesamtgebühr raus, nehmen die nur  unentschlossen eine Sachbearbeitungsgebühr von ca. 150 €, was 200 € weniger sind als bei heiraten-online. Und dafür sind die die einzigen Anbieter am WE!

errue
 
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Antwort #14 - 16. August 2005 um 18:59

taro   Offline
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