Die Remonstration kann deine Freundin machen, sie ist ja schließlich Antragstellerin.
Die Remonstration kannst du machen, natürlich nur mit einer Vollmacht deiner Freundin. Ich versichere, das mag die Botschaft nicht so sehr.
Es gibt hier reichlich Vordrucke, diese sind der Botschaft mittlerweile auch bekannt oder du machst das Ganze "frei"
Remonstration ... Ablehnungsbescheid vom ....
Sehr geehrte ...
Zweifel an Rückkehrbereitschaft unbegründet aus den und den Gründen...
Wie ist die Existenz deiner Freundin gesichert?
Bescheinigung Arbeit, Wohnung, Famillie etc.
Anhang Erläuterungen und Hintergrundinformationen meines Bekannten (Freundes).
Und jetzt kommst du zum Zuge
kurzes Schreiben wie und wo kennengelernt, welche Sprache...
Reisezweck ist natürlich nur Besuch - an Heiraten wird nicht gedacht - deshalb nicht erwähnen.
Sicherungsmaßnahmen.
ob du deinen Job erwähnst liegt in deinem Ermessen, familäre Dinge würde ich sofern du das nicht schon gemailt hattest, nicht erwähnen. Ich bin mir nicht sicher, ob dies iin deinem Fall von Vorteil ist. Vor Ort kann die Botschaft keine "Personenabfrage" über dich machen. Dies ist alles mit der Verpflichtungserkärung geschehen.
??? ??? ??? ??? ??? rechtliche Ansprüche auf ein Visa gibt es nicht.
Warst du schon mal in der Visastelle ... das ist gegen die Menschenrechte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte