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Brauche Hilfe - Visaantrag wurde abgelehnt (Gelesen: 6260 mal)
14. Februar 2006 um 19:06

wolfgang52   Offline
Newbie
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Beiträge: 2
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Heute hat mich meine Freundin angerufen. -

Die Deutsche Botschaft hat das Visa abgelehnt für 3 Monate.
Grund:1. Ich bin noch verheiratet (Lebe aber schon seit 1995 getrennt.
Meine Freundin hat das Flugticket mit Rückflug,Versicherung die Einladung Verpflichtungserklärung und den Reisepass. also alles
2. Sie hat keine Arbeit
Folgendes habe ich an die Botschaft gesendet, Eine Vollmacht liegt vor. Was kann ich noch tun?????????????????

vor 10 Minuten hat mich meine Freundin aus Cuba angerufen und mir gesagt, das die  Einreise ( Visa) nach Deutschland abgelehnt wurde. Geplant war ein Aufenthalt vom 30.04 bis 22.07.2006.
Ich bitte Sie diese Entscheidung nochmals zu überdenken.

Persönliches:
Ich lebe seit 1995 getrennt und musste für meine Kinder bis 2003 Unterhalt zahlen
Ich bin seit 1998 jedes Jahr in Cuba für ca. 7 Wochen. Ich lebe dann bei meinen Freunden in Marti - Martanzas, Familie Justo Llerena Perdomo.
2003 lernte ich dort Barbara kennen und möchte Sie für 3 Monate nach Deutschland einladen um ihr meine Heimat zu zeigen.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst seit 1978 im Klinikum Nordschwarzwald 75365 Calw – Hirsau , Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie als Krankenpfleger und habe dort einen guten Leumund. Ich habe mir auch in Deutschland nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Ich versichere ihnen an Eides statt, das Barbara am 22.07. nach Cuba zurückkehren wird.  Barbara hat in Cuba 2 Schwestern, einen Bruder und lebt im Haus der Mutter in Maximo Gomez.
Das Flugticket mit Rückflug am 22.7.06 ist bezahlt und versichert ist Barbara ebenfalls für 3 Monate. Die Verpflichtungserklärung von mir ( ausgestellt von der Ausländerbehörde Calw) liegt vor
Wie schon gesagt, bitte ich Sie Ihre Entscheidung nochmals zu überdenken und hoffe auf einen positiven Bescheid.

Mit freundlichem Gruß
 
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Antwort #1 - 14. Februar 2006 um 19:57
cohiba   Ex-Mitglied

 
Heiraten ?!?

Du kannst eine Remonstration eiilegen, mit Angebot einer Sicherheitsleistung und vielleicht hast du noch eine Abschiebeversicherung.
Dein Lebenslauf interessiert die Botschaft nicht, evt. kurzes Schreiben wie und wo kennengelernt, welche Sprache...
Mit einer Verpflichtungserklärung ist deine Seite bereits abgecheckt.

Was die Botschaft sicherlich stört ist der fehlende Arbeitsplatz und die vermutetete Sicherheit über eine 
Rückkehrbereitschaft deiner Freundin.
In der Remonstration erhälst du zumindest detaillierte Ablehngründe. Für's nächste Jahr. Alles andere sind hier nur Spekulationen.

Die Botschaft entscheidet überwiegend nach Aktenlage !!!!!

 
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Antwort #2 - 14. Februar 2006 um 21:22

wolfgang52   Offline
Newbie
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Beiträge: 2
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Erstmal danke für die schnell Antwort und die Tipp`s
Was ist eine Remonstration?
Habe das Wort noch nie gehört.Was müsste man da schreiben? Vielleicht kannst du mir da nochmals helfen.
Gruß
Wolfgang

Habe eben ebenfalls ein E-Mail der Deutschen Botschaft bekommen:

Auszug:
Es bleibt der Antragstellerin jedoch unbenommen, schriftlich in der Botschaft um eine nochmalige Überprüfung der ablehnenden Entscheidung zu bitten (sogenannte Remonstration). Dabei kann sie zusätzliche Unterlagen vorlegen, die geeignet sind, ihren Reisezweck zu belegen und zu zeigen, dass sie bereit ist, in ihr Heimatland zurückzukehren (wie z.B. Arbeitsbescheinigungen, Wohnungseigentum, Familie

Erläuterungen und Hintergrundinformationen von Ihrer Seite werden selbstverständlich bei der erneuten Bewertung des Antrags berücksichtigt.


Hört sich doch etwas besser an. Jedenfalls bin ich jetzt etwas zuversichtlicher.
 
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Antwort #3 - 14. Februar 2006 um 21:53
cohiba   Ex-Mitglied

 
Die Remonstration kann deine Freundin machen, sie ist ja schließlich Antragstellerin.

Die Remonstration kannst du machen, natürlich nur mit einer Vollmacht deiner Freundin. Ich versichere, das mag die Botschaft nicht so sehr.

Es gibt hier reichlich Vordrucke, diese sind der Botschaft mittlerweile auch bekannt oder du machst das Ganze "frei"

Remonstration ... Ablehnungsbescheid vom ....

Sehr geehrte ...

Zweifel an Rückkehrbereitschaft unbegründet aus den und den Gründen...
Wie ist die Existenz deiner Freundin gesichert?
Bescheinigung Arbeit, Wohnung, Famillie etc.

Anhang Erläuterungen und Hintergrundinformationen meines Bekannten (Freundes).

Und jetzt kommst du zum Zuge
kurzes Schreiben wie und wo kennengelernt, welche Sprache...
Reisezweck ist natürlich nur Besuch - an Heiraten wird nicht gedacht - deshalb nicht erwähnen.
Sicherungsmaßnahmen.

ob du deinen Job erwähnst liegt in deinem Ermessen, familäre Dinge würde ich sofern du das nicht schon gemailt hattest, nicht  erwähnen. Ich bin mir nicht sicher, ob dies iin deinem Fall von Vorteil ist. Vor Ort kann die Botschaft keine "Personenabfrage" über dich machen. Dies ist alles mit der Verpflichtungserkärung geschehen.

??? ??? ??? ??? ??? rechtliche Ansprüche auf ein Visa gibt es nicht.

Warst du schon mal in der Visastelle ... das ist gegen die Menschenrechte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
 
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Antwort #4 - 14. Januar 2011 um 16:08

berlino   Offline
Newbie
Cubalibre

Beiträge: 2
*
 
Hallo,
unser Antrag wurde auch abgelent- angeblich kann man dagegen klagen. Hat Jemand damit Erfahrung ( wie lange, was kostet es, Aussichten??)
 
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Antwort #5 - 14. Januar 2011 um 21:13

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Theoretisch kann man klagen. Jahrelang, - bis ein Urteil beim Bundesverwaltungsgericht ergeht. Vielleicht hat das schon jemand gemacht. Erfolg hat aber wohl noch niemand gehabt.

Die solltest Dich mal hier im Forum einlesen, um mehr zu wissen, warum möglicherweise die Ablehnung erfolgte. Danach kannst Du konkrete Fragen stellen. Dafür wäre es auch sinnvoll, einen neuen Thread zu eröffnen und nähere Angabe zu Eurer Situation zu machen. Im Übrigen sind die Erfolgsaussichten auch nach der ersten Ablehnung gar nicht schlecht, bei der Visastelle doch noch sein Ziel zu erreichen .  
 

Saludos Esperanto
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