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Aktuell: Legalisierungen und Übersetzungen (Gelesen: 2931 mal)
29. März 2006 um 00:24

ich   Offline
Junior Member
x1|Holguin|Cuba|middle_america|391|198|

Beiträge: 15
**
 
Nachdem die Außenstelle in Bonn nicht nur nicht mehr übersetzt, sondern bis einschl. 13.04.2006 GAR KEINE Legalisierungen mehr macht (Danke an den Helm wegen dem Tip mit der Nachfragemail in Spanisch) bin ich am Montag mal gerade nach Berlin gefahren. Das Konsulat in der Gotlandstr. und die Botschaft in der Stavanger Str. liegen im selben Areal. Mit dem Taxi ca. 15 Minuten vom Ostbahnhof (12-14 EUR). Punkt 08:30 ließ mich ein älterer Herr rein und begrüßte mich in breitem Berlinerisch. Spanischkenntnisse sind also nicht erforderlich. Kurz meine Papiere abgegeben und um 08:45 war ich um 300 Euro ärmer und wieder auf dem Heimweg. Das nenne ich mal problemlos und schnell. Smiley Und damit wäre dann auch die Zuständigkeitsfrage geklärt (man "muss" zumindest für Legalisierungen nicht je nach Bundesland nach Bonn oder Berlin).

Apropos 300 Euro: Kein Aufschlag wegen irgendwas. Runde Summe, trotz Blitzbearbeitung. Allerdings waren die Papiere bereits übersetzt (mit Übersetzung "vor Ort" hätte es ggf. etwas länger gedauert oder vielleicht auch gar nicht geklappt). 

Int. Geburtsurkunde: 5 EUR
Aufenthaltsbescheinigung: 5 EUR
Legalisierung (per Post): 2x20 EUR
Übersetzung (ohne Porto- und Kurierkosten): ~70
Legalisierung der Übersetzung und der beiden Originale: s.o. (3x100 bzw. 2x 3x50)

Als ich eben die frohe Botschaft per Mail verkünden wollte, habe ich dann die Info erhalten, dass das mit dem A-2-Visum doch wieder klappt. Na, ich habe das Zeug auf jeden Fall dabei. Zwinkernd

 
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Antwort #1 - 29. März 2006 um 06:59
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Und damit wäre dann auch die Zuständigkeitsfrage geklärt (man "muss" zumindest für Legalisierungen nicht je nach Bundesland nach Bonn oder Berlin).


Wir leben im Westen der Republik, aber näher an Berlin als an Bonn, deshalb haben wir einfach per E-mail nachgefragt und meine Holde ist in Berlin registriert und wir haben sämtlichen Papierkram nur dort abgewickelt. Und das schon vor ein paar Jahren. Man darf bloß nicht die Typen in Bonn fragen, ob man das darf; die sagen immer zu allem NEIN.

errue
 
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Antwort #2 - 09. Juli 2006 um 11:52

mojigato   Offline
Cubalibre
I love YaBB 1G - SP1!
x0||||||

Geschlecht: male
Beiträge: 1
 
HILFE!

Ich möchte im September meine kubanische Freundin heiraten und habe mir dafür alle Papiere besorgt. Da aber das Konsulat in Bonn zur Zeit keine Übersetzungen vornimmt, habe ich mir das von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer machen lassen und dann alles zusammen an das Konsulat geschickt.

Nun kam das ganze aber wieder zurück, mit dem Hinweis, ich müsste die Unterschrift des Übersetzers vom Landgericht "Überbeglaubigen" lassen. Das Landgericht wiederum sagt, sie könnten das nicht weil der Übersetzer zwar vereidigt und zugelassen ist, jedoch nicht dem Landgericht unterstellt ist. Ich müsste zu einem Notar, dort die Unterschrift beglaubigen lassen, dann wieder zum Gericht kommen, dann könnsten sie die Unterschrift des Notars beglaubiben. Was für ein Chaos.

Hat jemand Erfahrung mit sowas?? Brauche DRINGEND infos, da ich die Papiere spätestens Ende dieser Woche wieder absenden muss!!!

mojigato
 
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