Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Deutschkenntnisse (Gelesen: 6322 mal)
12. Februar 2008 um 23:45
Malecon   Ex-Mitglied

 
Weiss jemand Bescheid ob auf der deutschen Botschaft in Cuba, bei Beantragung der PRE, Deutschkenntnisse abverlangt, bzw. überprüft werden, und dies ausschlagebend für die Ausreise ist?
 
IP gespeichert
 
Antwort #1 - 13. Februar 2008 um 00:40

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Die PRE wird nicht bei der deutschen Botschaft beantragt. Die dort zu beantragenden Visa und bei welchen Deutschkenntnisse abverlangt werden sind auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Havanna unter Visabestimmungen präzise beschrieben. Jedes Mal wenn ich deren Seiten aufschlage werden die Hinweise noch detaillierter, verständlicher und eindeutiger.

Da gibt es fast nicht mehr, was dem noch hinzuzufügen wäre.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #2 - 26. Februar 2008 um 00:55
Malecon   Ex-Mitglied

 
Was ist hier schon präzise beschrieben, hier ist nirgendwo beschrieben welche Anforderungen in Deutsch gestellt werden, geschweige denn welche Fragen sie auf deutsch beantworten muß.
Im übrigen finde ich dieses neue Immigratinsgesetz für den größten Schwachsinn, eine Unfähigkeit unserer Politik die Probleme der Immigranten zu lösen.
 
IP gespeichert
 
Antwort #3 - 26. Februar 2008 um 10:51

uwe   Offline
Administrator

Geschlecht: male
Beiträge: 1895
*****
 
bei den fragen gibt es 2 varianten:

a) warum haben sie jemanden geheiratet, der zu doof ist, einen link anzuklicken und den darauf folgenden text zu lesen?

b) warum wollen sie jemanden heiraten, der zu doof ist, einen link anzuklicken und den darauf folgenden text zu lesen?
 
IP gespeichert
 
Antwort #4 - 26. Februar 2008 um 13:40

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
uwe schrieb am 26. Februar 2008 um 10:51:
bei den fragen gibt es 2 varianten:
a)      warum haben sie jemanden geheiratet, der ........

So schwierig wie die Beantwortung der Fragen a) und b) ist der Deutschtest in der Botschaft noch nicht. Während sie in anderen Ländern bereits den Nachweis A1 der Prüfungsordnung des Goethe-Institutes verlangen, geht es in Havanna noch sehr human zu. Soweit bekannt, stellen sie ähnliche Fragen wie beim bisherigen „Interview“ und eher beiläufig bei der Antragsabgabe. Also einfache Fragen wie:

- Wie heißen Sie ?
- Wie alt sind Sie ?
- Was ist Ihr Beruf ?
- Wo arbeiten, wo wohnen Sie ?

- Wie heißt Ihr Mann ?
- Wo wohnt er ?
- In welcher Straße wohnt er ?
- Waren Sie schon einmal in Deutschland ?
- Wie lange und wo ?
- Wie lange kennen Sie ihren Mann
- Wo haben Sie ihn kennen gelernt

- Besitzen Sie ein Haus ?
- Wohnen Sie alleine ?
- Haben Sie Kinder, Geschwister ?

- Welcher Wochentag ist heute ?
- Welches Datum haben wir heute ?
- Lernen Sie Deutsch alleine, in einem Kurs oder mit einem Lehrer ?

Es genügt aber offenbar nicht, die Fragen mit einem Wort zu beantworten, sondern der Geprüfte sollte schon einen vollständigen Satz formulieren können.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #5 - 26. Februar 2008 um 21:39
Malecon   Ex-Mitglied

 
uwe schrieb am 26. Februar 2008 um 10:51:
bei den fragen gibt es 2 varianten:

a) warum haben sie jemanden geheiratet, der zu doof ist, einen link anzuklicken und den darauf folgenden text zu lesen?

b) warum wollen sie jemanden heiraten, der zu doof ist, einen link anzuklicken und den darauf folgenden text zu lesen?


Ah ja gut, sehr hilfreich, na dann bleibt nur zu hoffen daß die Deutschprüfer auf der Botschaft in Havanna nicht auch so doof sind wie der Verfasser dieser Fragen oben Laut lachend
 
IP gespeichert
 
Antwort #6 - 16. Mai 2008 um 20:57

Alex   Offline
Administrator
Cubalibre
Harderwijk

Geschlecht: male
Beiträge: 206
*****
 
Übrigens hat sich nun auch Human Rights Watch sehr kritisch ueber die niederlaendische Praktiken geaussert (welche sehr aenhlich denen in Deutschland sind) wo auch fuer Ehegatten erst der Nachzug gestattet wird wenn diese Grundkentnisse in Sprache und Landeskunde vorweisen koennen bei einem Test in der Bostchaft im entsprechenden Land!

These measures keep families apart and appear to be aimed at keeping certain kinds of people out of the Netherlands.

http://www.hrw.org/english/docs/2008/05/15/nether18796.htm

 
IP gespeichert
 
Antwort #7 - 07. Juli 2008 um 22:30

cubasi   Offline
Junior Member
x0||Germany|europe|||BW,Baden-Württemberg

Geschlecht: male
Beiträge: 28
**
 
Hallo,

meine Frau hat im Zusammenhang mit einem Visaantrag zur Familienzusammenführung im Juni einen Deutschtest ablegen müssen.
Dieser bestand in einer Konversation mit dem Konsul. Er hat sie zu ihrer Person, Familie, Beruf, meiner Person, wann und wo geheiratet, über das Datum an verschiedenen Tagen und das Wetter befragt.

Das Bestehen ist Voraussetzung für die Annahme längerfristiger Visaanträge.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken