Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Was ist besser: Einladung für Bruder oder Onkel? (Gelesen: 2248 mal)
10. Mai 2009 um 19:21

papi   Offline
Junior Member
x0|Fulda|Germany|europe|||HE,Hessen

Geschlecht: male
Beiträge: 29
**
 
Hallo zusammen,

mal eine Frage an das die Fachkundigen:
Wir haben vor, den Bruder (30) meiner Lebensgefährtin für 3 Monate nach Deutschland einzuladen.

Was ist besser: eine Einladung durch mich (deutsch) für den Bruder meiner Lebensgefährtin (deutsch und kubanisch) also für den Onkel meiner Tochter (deutsch)?
Oder ist es besser, wenn die Einladung durch sie einfach für Ihren Bruder erfolgt?
Je nachdem, wer die Sache zu beurteilen hat (deutsche Botschaft oder kubanische Behörden), könnte die Angelegenheit anders beurteilt werden...

Kann eigentlich immer noch die einladende Person und die Person, die die Verpflichtungserklärung macht, unterschiedlich sein?? oder ist das mittlerweile nicht mehr möglich??

Wie stehen überhaupt die Chancen für einen 30-jährigen, geschiedenen, berufstätigen Mann, ein  Touristen- / Besuchervisum für 3 Monate zu bekommen?

Gruß
Michael

 
IP gespeichert
 
Antwort #1 - 10. Mai 2009 um 21:45

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Die Person die gegenüber den kubanischen Behörden als Einladender im Einladungsschreiben auftritt und diejenige Person, die die Verpflichtungserklärung gegenüber deutschen Behörden abgibt, müssen nicht identisch sein. Es gibt da keine Berührungspunkte zwischen dem kubanischen Prozedere für die Ausreisegenehmigung (PVE) und dem deutschen für die Einreisegenehmigung (Visum).

In Deinem Fall scheint dies sogar angebracht, wenn Deine kubanische Lebensgefährtin gegenüber dem kubanischen Konsulat als Einladende auftritt. Als Schwester ist sie Verwandte 1. Grades und hat dadurch im Rahmen der kubanischen Einladungsformalitäten Vorteile, sollte sie im Konsulat registriert sein. Als kubanische Staatsbürgerin unterstelle ich ihr aber, dass sie möglicherweise nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich für die Abgabe der Verpflichtungserklärung als ausreichend solvent ausweisen zu können. Da ist es schon besser, wenn Du selbst diese Erklärung abgibst.

All dies ist aber ohne Belang, wenn es darum geht das Visum zu bekommen. Entscheidend hierfür ist, inwiefern es dem Eingeladenen gelingt die Visastelle von seiner Rückkehrwilligkeit zu überzeugen.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken