Das kubanischen Konsulat hat mir die Unterlagen für die Erstellung des Einladungsschreibens zurückgesandt mit der Begründung: Es fehle die von mir
„unterschriebene und von einem Notar beglaubigte notarielle Erklärung. Um diese notarielle Erklärung zu verfassen nutzen sie bitte den Text den sie in der Vorlage für die Ausstellung einer Einladung finden formulieren diese aber unbedingt in eine personalisierte Form um (Ich-Form)"
.
Eigentlich hatte ich mich bewusst und bis in das letzte Detail an diese Vorlage gehalten und die unter
bzw.
stehenden Formulierungen unverändert übernommen, damit daraus hervorgehen sollte, dass ich deren Text zur Kenntnis genommen habe, mehr aber nicht.
Um sie nicht zu brüskieren, habe ich also den Text korrigiert, in Ich-Form umgeschrieben und die Änderung mit zusätzlicher Unterschrift ausgewiesen und alles wieder zurückgeschickt. Dabei habe ich auch zwei Streichungen vorgenommen, in welchen ich mich zur Übernahme
„der rechtlichen Verantwortung für die von mir eingeladene Person gegenüber den kubanischen Behörden"
und des Weiteren auch für die Übernahme der
"Kosten einer Sozialversicherung"
verpflichten sollte.
Dies wurde offenbar zum Anlass genommen, mir die Unterlagen wieder zurückzusenden. In der Begründung stand:
"Die uns von ihnen zugeschickte notarielle Erklärung und deren Übersetzung ist nicht in ausreichenden Masse personalisiert. Zudem sind in der notariellen Erklärung Streichungen vorgenommen worden, was generell nicht möglich ist. Ändern sie den Antrag bitte entsprechend und reichen sie ihn erneut im kubanischen Konsulat ein. In ihrem Fall müssen sie eine neue notarielle Erklärung ausfertigen lassen."
Jetzt habe ich denen dieselben Unterlagen wieder zugeschickt und zu den beiden Streichungen Stellung genommen. So bat ich um Aufklärung, welche rechtliche Verantwortung gegenüber den kubanischen Behörden wohl gemeint ist, die ich für die von mir eingeladene Person übernehmen soll. Nur so könne ich dieser auch nachkommen.
Des Weiteren wies ich darauf hin, dass der Abschluss einer Sozialversicherung -also der Renten- und Arbeitslosenversicherung- nur im Rahmen eines Anstellungsvertrages möglich ist, eine Erwerbstätigkeit aber nicht geplant und auch nicht gestattet ist. Dies wird auch in der Einreisegenehmigung ausdrücklich vermerkt.
Abschließend bat ich meiner Antrag erneut zu prüfen und mir einen ihnen genehmen Mustertext zuzusenden, der dann auch den Vorgaben der
Resolucion 87/2007 und der deutschen Gesetzgebung gerecht wird. Jetzt warte ich auf deren Antwort, glaube aber nicht, dass ich diese je erhalten werde. Warum sollten sie in ihrer Selbstherrlichkeit auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihres Tuns aufkommen lassen?
Bis dahin werde ich deren Hinweis aufgreifen:
"Es ist möglich, dass sie den deutschen und den spanischen Teil als eine zusammenhängende Erklärung die nur einmal legalisiert werden muss aufsetzen lassen."
. Damit ließen sich die erneuten Ausgaben für diese Erklärung glatt halbieren.