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Neue EU-Visaregelungen ab 05.04.2010 (Gelesen: 3071 mal)
17. April 2010 um 12:37

uwe   Offline
Administrator

Geschlecht: male
Beiträge: 1895
*****
 
http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/05/Meldungen__RK__2010/Visacodex__Ap...

Zitat:
➢ Es wird ein neues, übersichtlicheres Antragsformular eingeführt.



➢ Jede Ablehnung eines Visums muss künftig begründet und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden (für Tourismusvisa erst ab 05.04.2011).



➢ Es werden Fristen für die Antragsbearbeitung eingeführt. Die Wartezeit auf einen Termin soll in der Regel 14 Tage nicht übersteigen, die Bearbeitungszeit für die Prüfung des Visumantrags muss innerhalb von 15 Tagen erfolgen (für die Ukraine gilt für die Bearbeitung bereits die vorteilhaftere Frist des Visumerleichterungsabkommens von 10 Tagen).



➢ Ab dem 05.04.2010 ist auch mit nationalen Visa der Kategorie D ein schengenweites Reisen emöglich.



➢ Die Visakategorien werden vereinfacht. Die Visakategorien „B“ (Durchreise) sowie „D+C“ (längerfristiger Aufenthalt mit gleichzeitiger schengenweiter Gültigkeit für den kurzfristigen Aufenthalt) entfallen. In Zukunft wird es neben nationalen Visa für den längerfristigen Aufenthalt (Kategorie „D“) nur noch Visa der Kategorien „A“ (Flughafentransit) und „C“ geben. Die bestehende Visumpflicht für den Flughafentransit wird für alle Schengen-Partner auf eine einheitliche Grundlage gestellt.

Zum Zwecke der Durchreise werden künftig C-Visa mit der Auflage „Transit“ ausgestellt.



➢ Reisepässe können nur dann mit einem Visum versehen werden, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Visumbeantragung ausgestellt wurden. Ältere Reisepässe sind nicht mehr visierfähig.



➢ Weitere wichtige Änderungen wird es erst nach Einführung der Biometrieerfassung (Abnahme von Fingerabdrücken) in den nächsten Jahren geben. Wenn die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, werden von allen Antragstellern biometrische Daten erhoben, so wie dies heute bereits bei Passanträgen der Fall ist.
 
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Antwort #1 - 21. April 2010 um 14:48

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Wenn man von der künftigen Erfassung (in der Botschaft oder extern?) digitaler Passfotos und Abnahme der Abdrücke aller 10 Finger (Art.13) absieht, sind keine substanziellen Änderungen der neuen, ab 05. April 2010 gültige Verordnung, gegenüber der bisherigen aus dem Jahre 2002 erkennbar.

Immerhin ist der Termin für die persönliche Einreichung des Antrages „in der Regel“ innerhalb von 14 Tagen zu gewähren (Art. 9, Abs. 2), was derzeit seitens der Visastelle in Havanna auch voll ausgeschöpft wird. Dagegen erfolgt dort die Entscheidung über den Antrag gewöhnlich bereits nach 3 Werktagen, obwohl nach der neuen Verordnung hierfür der vorgegebenen Zeitrahmen bis zu 15 Kalendertagen beträgt (Art. 23).

Neu in der Verordnung ist der Anspruch auf eine Begründung der Ablehnung (Art. 32, Abs.2) unter Verwendung eines Standardformulars. Bisher teilte die Visastelle in Havanna dem Antragsteller lediglich die Ablehnung ohne Begründung dem Antragsteller mündlich mit. Dieser konnte sich damit abfinden oder eine erneute Prüfung (Remonstration) verlangen, dessen Ergebnis ihm anschließend mit Begründung in Form eines ausführlichen, schriftlichen Bescheides mitgeteilt wurde.

Bleibt zu hoffen, dass das Remonstrationsverfahren beibehalten wird und mit der Bekanntgabe der Rechtsmittel nicht auf den lediglichen Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht verwiesen wird.

Ansonsten eine rundum gelungene Verordnung. Da gibt es sogar einen Artikel 39 über das „Verhalten des Personals“. Danach ist von den Konsulaten sicherzustellen, "dass die Antragsteller zuvorkommend behandelt werden“.
 

Saludos Esperanto
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