Vorgestern wurde die kubanische Freundin meines Bekannten am Flughafen Frankfurt bei der Passkontrolle angehalten. Sie möge bitte die Verpflichtungserklärung und die Reisekrankenversicherung vorlegen. Also Unterlagen, die für die Erteilung des Visums von der Botschaft in Havanna verlangt und im Original einbehalten werden. Auch der Rückflug wäre nachzuweisen, obwohl es inzwischen nur noch e-Tickets gibt und selbst die Botschaft auf den Nachweis verzichtet, da sie diesen durch die Verpflichtungserklärung abgesichert sieht.
Einen Anlass für diese Aktivität gab es nicht. Das Visum war in Ordnung. Auch entstand mit der Ankunft des Fluges aus Kuba keine Gefahrenlage, für die die dortigen Bundespolizisten ebenfalls zuständig wären. Betroffen waren offenbar auch nicht alle Kubaner, aber nicht nur Kubaner. Eigentlich konnte ich mir diesen Übereifer nur mit der Langeweile der Ex-Bundesgrenzern mit ihren Personalbestand von rund 2.200 Beschäftigten (Stand: 2008) allein für den Flughafen Frankfurt erklären.
Jetzt habe ich die „Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main“ angerufen und mich nach deren neuen Kontrollpraktik erkundigt. Man hat mir all dies bestätigt und mich belehrt, was alles an Unterlagen für das Visum erforderlich sei. Als ich ihm sagte, dass es doch Quatsch sei, das Visumsverfahren noch einmal durchzuführen zu wollen, meinte er, er werde jetzt auflegen. Tat es aber nicht, nachdem ich ihn mit seinen Namen ansprach und fragte, was ich zur Vereinfachung ihrer Personenkontrolle beitragen könnte.
Er hat dann mit seinen Erklärungen noch einmal angefangen und schließlich sogar eine Lösung parat: Danach würde sich die Sache erübrigen, wenn der Einreisende die Telefonnummer und auch Adresse des Gastgebers bereithalten würde. Die hat meine Freundin, wenn sie am kommenden Dienstag ankommen wird. Wozu sollte sie denn diese Angaben einem uniformierten Vertreter der Staatshoheit verweigern?
IP gespeichert
|