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Einladung- Freund (Gelesen: 12745 mal)
26. November 2010 um 19:16

lea   Offline
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Cubalibre
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Hallo,
ich lese schon lange im Forum eure Beiträge interessiert mit. Nun habe ich selbst ein paar Fragen an euch. Ich möchte meinen Freund aus Kuba zu mir nach Deutschland für ca. 2 Wochen einladen.
1. Ich bin Spanierin und wollte wissen, ob ich trotzdem die Einladung, bzw. die eidesstattliche Erklärung von einem staatlich anerkannten spanischen Übersetzer beglaubigen lassen muss
2. muss ich die Einladung 1x in tabellarischer Form schreiben und zusätzlich in einem ausführlichen Einladungsschreiben an die Botschaft schicken?
3. kennt jemand von Euch bzw. hat jemand bereits Erfahrungen mit einem guten Notar im Raum Frankfurt am Main gemacht?

Schon mal vielen, vielen Dank  für euere Antworten




 
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Antwort #1 - 26. November 2010 um 20:42

Esperanto   Offline
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1.      Für das Einladungsschreiben benötigst Du keinen Übersetzer.
2.      Verwende das Formblatt des kubanischen Konsulats in deutsch und spanisch. Am besten aber gleich das zweisprachige Formular, weil damit nur eine Unterschrift erforderlich ist und sich damit die notariellen Gebühren halbieren (gerne sende ich Dir dieses Formular als Word-Dokument zu).
3.      Die Formulare sind vor irgendeinem Notar zu unterschreiben (Deinen Pass oder Ausweis mitbringen), der Deine Unterschrift beglaubigt und wiederum seine Unterschrift und sein Dienstsiegel vom Landgericht beglaubigen läßt (Apostille).
4.      Wenn Du das Formular wieder zurückbekommen hast, so schicke es zusammen mit der Kopie Deines Ausweises oder Passes, einem Verrechnungsscheck über 225 EUR, sowie einem Rückumschlag (für deren Quittung) mit Deiner Adresse und Briefmarke 0,55 EUR dem kubanischen Konsulat gemäß deren Merkblatt.

Danach veranlasst das kubanische Konsulat die Erstellung der Carta de invitacion für die kubanische Ausreisegenehmigung (PVE).

Damit Dein Freund Dich besuchen kann, benötigt er noch ein Besuchsvisum, welches von der deutschen Botschaft in Havanna ausgestellt wird und welches nicht einfach zu bekommen ist. Eigentlich wäre es sinnvoller, zuerst mit der Einreisegenehmigung (Visum) zu beginnen. Ohne dieses Visum im Pass kann Dein Freund auch keine Ausreisegenehmigung (PVE) bei der Inmigracion beantragen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 26. November 2010 um 21:54

lea   Offline
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Cubalibre
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10000 Dank für deine schnelle Antwort.
Gerne kannst Du mir das zweisprachige Formular als Word-Dokumente zu kommen lassen.
Über die Info zum Visum bin ich ein wenig irritiert. Ich habe gedacht, dass esrt eine Einladung ausgesprochen werden muss damit überhaupt ein Grund vorliegt um ein Visum zu bekommen, liege ich da falsch??




 
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Antwort #3 - 26. November 2010 um 22:18

Esperanto   Offline
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Die beiden Genehmigungen werden unabhängig voneinander durchgeführt. Erst zum Schluss wird die PVE vom Vorhandensein des Visums abhängig gemacht.

Wegen des zweisprachigen Formulars schicke mir eine PN mit Deiner E-Mail-Adresse, damit ich Dir das doc-Document im Anhang zusenden kann. (Klick mal auf Deine "Nachrichten" ganz oben)



Edit:


Uwe hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es doch möglich ist ein Word-Dokument hier zu verlinken. Hier der Beweis: Einladungsformular zweisprachig
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 26. November 2010 um 23:11

lea   Offline
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hallo,

irgendwas klappt nicht!! Immer wenn ich auf auf E-mail drücke kommt "Sie dürfen Privatnachrichten erst verwenden, wenn Sie mindestens 3 Beiträge geschrieben haben! Ist das jetzt der 3. Beitrag? Ich probiere es später nochmal.

DANKE
 
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Antwort #5 - 27. November 2010 um 00:37

Esperanto   Offline
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Alles bestens. Auch Kompliment zu Deinen Deutschkenntnissen. Perfekt!
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 27. November 2010 um 14:40

lea   Offline
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Cubalibre
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Hallo,
das Kompliment nehme ich gerne an, aber ich muss dazu sagen, dass ich eine in Deutschland geborene Spanierin bin!!
Das Formular habe ich erhalten, dankeschön. Nachdem du mich auf den "kleinen" Fehler hingewiesen hast, habe ich gesehen, dass "appellidos" mit doppel p geschrieben ist, wird aber nur mit einem p geschrieben.

Eine Frage habe ich doch noch. Auf dem Formular steht Einladung "für 3 Monate..." in meinem Fall wären es ja nur zwei Wochen, soll ich anstatt 3 Monate den genauen Zeitraum schreiben?
 
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Antwort #7 - 27. November 2010 um 15:47

Esperanto   Offline
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Natürlich kannst Du auch 2 Wochen hinschreiben. Ändern wird sich dadurch bei der kubanischen Ausreisegenehmigung (PVE) nichts.

Bei der Beantragung des Visums beim deutschen Konsulat ist das aber anders. Sollte nämlich die Dauer des beantragte Besuchsvisums mehr als 1 Monat betragen, wird bereits bei der Ausstellung des Visums der Nachweis der Verlängerung der PVE (Permiso de Viaje al Exterior) verlangt. Das ist zunächst schwer zu verstehen, denn die PVE selbst kann ja erst nach Erteilung des Visums beantragt werden. Begründet ist dies dadurch, dass die PVE nur für 1 Monat gilt, wenn sie nicht entsprechend verlängert wird. Wurde aber die Gültigkeit -der auch in DE bis auf 11 Monate verlängerbaren PVE- überschritten, darf der Kubaner in CU nicht wieder einreisen, was bereits hier in Deutschland von der Fluggesellschaft beim Einchecken überprüft wird, sonst mußte sie den Kubaner aus Kuba wieder mit zurücknehmen.

Für Dich es das egal, wenn Du nur einen ungewöhnlich kurzen Besuch von 2 Wochen anstrebst. Trotzdem würde ich Dir empfehlen, bei der Visumsbeantragung zumindest von 1 Monat auszugehen. Kürzer kann der Aufenthalt ja sein. Länger als die im Visum eingetragene Aufenthaltsdauer jedoch nicht. Es kommt hinzu, dass die Visastelle den Ein- und Ausreisetag im Visum festlegt. Da ist es vorteilhafter, noch einen gewissen Freiraum für die Gestaltung des Aufenthaltes zu haben. Allerdings wird die abzuschließende Reisekrankenversicherung im Nachhinein die zuviel bezahlten Versicherungstage wohl nicht zurückerstatten.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #8 - 05. Mai 2011 um 08:52

lea   Offline
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hallo,
wollte kurz eine Rückmeldung zu Einladung-Freund geben. Auch bei ihm ist das Visum erstmal abgelehnt worden. Er muss jetzt einen "declaración" machen, entspricht wahrscheinlich einer Remonstration innerhalb der nächsten 30 Tagen machen, was es auch tun wird. Werde hier nochmal bescheid geben, wie es gelaufen ist. Ich glaube immer noch daran, dass es sich lohnt eine Einladung auszusprechen,  obwohl es viel Zeit,  Nerven und viel Geld kostet.

saludos y a disfrutar  el día de sol
 
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Antwort #9 - 05. Mai 2011 um 19:49

Esperanto   Offline
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Es wäre besser gewesen, zuerst das Visum (Einreisegenehmigung) anzugehen. Dies zu bekommen ist die größere Hürde. Selbst die PVE (Ausreisegenehmigung) kann erst beantragt werden, wenn das Visum bereits erteilt wurde. Auch das offizielle, von einem kubanischen Notar ausgestellte Einladungsschreiben wird erst dann benötigt.

Die jetzige Ablehnung des Visumantrages macht die Sache nicht einfacher. Könntest Du noch mitteilen, welches Konsulat ablehnte. Nach dem letzten Beitrag entsteht der Eindruck, dass dies das spanische Konsulat war. Da aber der Besuch vorwiegend (evtl. sogar ausschließlich) in Deutschland erfolgen soll, ist nach Artikel 5 Absatz 1 des Visakodexes das deutsche Konsulat zuständig.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #10 - 05. Mai 2011 um 21:36

lea   Offline
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hallo,
ich habe nicht ganz vertanden was du meinst. Wir haben es so gemacht. Wir haben zuerte das Visum beantragt, was aber abgelehnt wurde. Wenn er das Visum erteilt bekommen hätte, hätte er anschießend die PVE beantragt,  aber dazu ist es leider bis jetzt nicht dazu gekommen.

Zu deiner Frage: das deutsche Konsulat hat den Antrag abgelehnt. Das spanische hat damit nicht zu tun.

 
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Antwort #11 - 08. Mai 2011 um 13:49

Esperanto   Offline
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Da es um einen Antrag beim deutschen Konsulat geht und Dein Freund mit dessen Ablehnung nicht einverstanden war, kann es sich bei der weiteren Prüfung nur um die Remonstration handeln. Es ist die Phase, bei welcher der Leiter der Visastelle dem Einlader/Antragsteller in anderen Fällen die Möglichkeit einräumte:

"..... zusätzliche Unterlagen vorlegen, die geeignet sind, seinen Reisezweck zu belegen und zu zeigen, dass er bereit ist, in sein Heimatland zurückzukehren (wie z.B. Arbeitsbescheinigungen, Wohnungseigentum, Familie...) Erläuterungen und Hintergrundinformationen von Ihrer Seite werden selbstverständlich bei der erneuten Bewertung des Antrags berücksichtigt."


Da es sich um einen ungewöhnlich kurzen Besuch handelt, dürften auf Nachweise und Angaben zum Reisezweck keinen besonderen Wert zu legen sein. Eigentlich schade, denn es wäre eine gute Möglichkeit für Dich als Einlader, die Aufrichtigkeit der Besuchsabsichten zu erläutern. Solltest Du davon ausgehen, wegen der kurzen Zeit der beantragten Aufenthaltsdauer mit einem Entgegenkommen rechnen zu können, so irrst Du Dich. So sind sie in der Visastelle nicht gestrickt. Eine Ablehnung fällt denen sehr leicht. Aber nur dann, wenn die Rückkehrabsicht nicht offensichtlich ist und sie bei der Ablehnung mit keinen Konsequenzen zu rechnen haben.

Jetzt wurde Deinem Freund die Möglichkeit eingeräumt, weitere Unterlagen nach Artikel 14, Abs. 1 + 3 des Visakodexes vorzulegen. Beispielsweise Unterlagen über die Bestreitung seines Lebensunterhaltes. Was kann er als Kubaner da schon vorlegen? Sein Verdienst wird ein Bruchteil dessen des Prüfers ausmachen und wahrscheinlich nur im Promillebereich vergleichbar sein. So bemüht sich jetzt dein Freund um irgendwelche Schriftstücke und ist noch voller Hoffnung, das Konsulat wäre ihm wohl gesinnt und würde sein Bemühen honorieren. Es gehe ja auch nur um ein paar Tage Aufenthalt in Deutschland. In Wirklichkeit besorgt er vermutlich Beweisstücke zur Begründung der Ablehnung nach Ziffer 9 des Anhanges II des Visakodexes - „Ihre Absicht vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, könnte nicht festgestellt werden“.

@Lea
Ich wünsche Dir, dass ich mit meinen Spekulationen falsch liege und es mit dem Besuch Deines Freundes klappen wird.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #12 - 24. Mai 2011 um 23:05

lea   Offline
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Hallo,
das Warte, das Zittern, das Bangen und zwischendurch das Zweifeln alles hat sich gelohnt. Er hat heute sein Visum bekommen HURRA!!! und ich bin überglücklich. Dazu kommt, dass aus den ursprünglich geplanten 2 Wochen jetzt 4 Wochen geworden sind. Jetzt heißt es zwar wieder warten, aber ich weiß, dass es kommt.
Dir Esperanto nochmals 100... Dank für Deine Hilfe und gute Ratschläge ich bin sehr froh Zwinkernd  dass du mit deinen Spekulationen falsch lags.
 
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Antwort #13 - 24. Mai 2011 um 23:17

Esperanto   Offline
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lea schrieb am 24. Mai 2011 um 23:05:
ich bin sehr froh Zwinkernd  dass du mit deinen Spekulationen falsch lags.

Ich auch.  Augenrollen  Ich bin nämlich davon ausgegangen, dass Du ausschließlich auf die einnehmende Wesensart Deines Freundes bei der Visastelle vertraut hast und habe geglaubt das wäre nicht genug.
 

Saludos Esperanto
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