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Sprachurlaub in Havanna (Gelesen: 10032 mal)
29. Juli 2013 um 16:01

habanera1982   Offline
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Vive tu Vida!

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Beiträge: 2
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Hallo zusammen,

ich bin seit längerer Zeit am Überlegen, ob ich einen Sprachurlaub in Havanna machen soll, um mein vorhandenes Spanisch zu vertiefen. Habe im Internet auch einen entsprechenden Anbiebter gefunden. (www.sprachurlaub.de)
Hat jemand von Euch sowas schon mal gemacht oder hat es jemand vor zu machen?
Freu mich über jede Rückmeldung.
Danke vorab  Smiley
 
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Antwort #1 - 04. August 2013 um 12:37

deitjaycubana   Offline
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Por favor - hat jemand Erfahrung mit Erlangung von Sprachvisum - um damit überwintern zu können ?
Habe mal was gehört, dass in Holguin sowas für 200CUC möglich wäre, ohne dass jemand nachfragt ob tatsächlich die ganze Zeit studiert.
 
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Antwort #2 - 05. August 2013 um 08:59

Esperanto   Offline
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In Kuba gibt es kein Sprachvisum wie hier, in welche die einzelnen Mitgliederstaaten des Schengener Abkommens einen entsprechenden nationalen Aufenthaltstitel erteilen können, der dann auch von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Wer in Kuba nur überwintern will, kann mit einer 1 Monat gültigen Touristenkarte einreisen, diese 1 weiteren Monat verlängern und danach kurz mal aus- und wieder unter denselben Voraussetzungen einreisen.

Vor Planung eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Kuba wäre es aber vorteilhafter, die dortigen Gegebenheiten -insbesondere auch in Hinblick auf die Lebensunterhaltungskosten und den gegenüberstehenden Leistungen- aus eigener Erfahrung bereits zu kennen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 06. August 2013 um 15:32

deitjaycubana   Offline
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Was soll ich/man, der schon öfters 2x30 Tage am Stück dortgewesen, dazu sagen ?
War wohl etwas blauäugig von mir sowas in einem Forum zu fragen.
Selbst auf der Homepage der Universität Havanna wird(wurde?) darauf hingewiesen, dass das Touristenvisum A1(TK) umgewandelt werden muss, wenn ein Studium aufgenommen.(Lichtbild erforderlich etc.). Das Studium mit den 200CUC in Holguin wurde dergestalt dargestellt, dass ein Lehrer den Sprachstudenten in seiner Unterkunft nach Absprache aufsucht - ihn nicht "bedrängt" und nicht "sucht", wenn abwesend oder ortsverändert. Ich werd wohl besser bei meinem Amigo in Holguin per mail nachfragen, - hab das ja schon mal angeleiert gehabt. Ja Kuba ist nicht billig, dafür aber sicher. 1x aus & wiedereinreisen, abgesehen ob noch möglich - und nicht Rückreise nach Europa verlangt, ist umständlicher und weit teurer als 200CUC. Um 600€ gönn ich mir was anderes - vielleicht 5* Playa Pesqero...
 
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Antwort #4 - 06. August 2013 um 18:57

importado   Offline
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weiss nicht 100% ob ich da richtig liege ,weils ich es nicht explizit nachgelesen hatte.
1.verlaengerung des aufenthalts seit jan 2012, 2x moeglich,ergo 30 tage bei einreise plus 30 plus 30= 90 tage,wenn mich nicht alles taeuscht.
2.rechtspflicht besteht nicht,nicht mal fuer die ersten 30 tage wie uberigens in jedem land ,das ohne angaben von gruenden den aufenthalt verkuerzen oder gar verweigern kann bei einreise.
vorzeigepflicht der Kran.-versicherung bei verlaengerungswunsch und jedesmal 25 CUC bei der zustaendigen immigration in deinem cub.niederlassungsort
3. temporaere aufenthaltsdauer kann beantragt werden in verbindung mit sprachkursabsolvierung,genaueres ueber den modus bei der cub.botschaft in berlin anfragen via mail ob das vorab erteilt wird oder auch durch aenderung in cuba des turivisums.,da momentan bis 16.augsut keine tel.angenommen werden, mailen-geht auch in deutsch:recepcion-consulado@botschaft-kuba.de
gruss  Laut lachend
 
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Antwort #5 - 07. August 2013 um 21:16

deitjaycubana   Offline
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Kanadier immer, sogar 2x90 Tage mit nur 1x verlängern.
Im Feber 13 war jedenfalls in der immigracion Holguin nix mit 2x verlängern..obwohl auch zuvor davon gehört.
Einzige "Möglichkeit" mit "ärztlichem Attest"....
(siehe "homepage" des dt. Taxifahrers in Colombia - Santa Lucia.)
Habe die Amtstafel in Holguin fotografiert:......
 
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Antwort #6 - 08. August 2013 um 12:19

Esperanto   Offline
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deitjaycubana schrieb am 07. August 2013 um 21:16:
Kanadier immer, sogar 2x90 Tage mit nur 1x verlängern.

Und was ist mit den anderen? Venezuelanern, Mexikanern und … und ….? Werden diese auch –je nach Nationalität- aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen anders behandelt? Gibt es da vielleicht eine geheime, interne Liste oder handelt die Inmigracion je nach Provinz nach eigenem Maßstab? Oder entscheidet gar der in der Inmigracion anzutreffende Beamte nach Tagesform?  - Nein, sicherlich nicht!

Vielmehr sollte davon ausgegangen werden, dass die in Kuba erlassenen Gesetze, in diesem Fall das "Ley de Migracion", verbindlichen Charakter haben. Dieses ist in veränderter Form seit 14. Januar 2013 gültig. Bei den Einreise-/Aufenthaltsbestimmungen wird gemäß "Reglamento de la ley de migracion" im Capitulo II, Seccion I und II (auf Seite 1379 - des in der "Gaceta oficial" veröffentlichten Gesetzestextes) unterschieden zwischen Cubanos emigrados (Auslandskubaner) und Extranjeros visitantes (Touristen).

Demnach hat sich für die Touristen nichts geändert:
Zitat:
Seccion II - ARTÍCULO 61
Los Turistas y Transeúntes podrán ser admitidos por períodos hasta de 30 días, prorrogables por igual término, por la Dirección de Inmigración y Extranjería; o por el tiempo previsto en los convenios de exención de visado, suscritos por Cuba.

Für Kubaner im Ausland dagegen sehr wohl:
Zitat:
Seccion I - ARTÍCULO 47 (MODIFICADA)
1. Los ciudadanos cubanos emigrados pueden permanecer hasta 90 días en sus visitas a Cuba.
2. Los ciudadanos cubanos con residencia en el exterior pueden permanecer hasta 180 días en sus visitas a Cuba.

Was geschieht aber mit jenen "Cubanos emigrados", wenn sie die ihnen in Kuba gewährte Dauer des Aufenthalts überschritten haben? Werden sie wie die Touristen ausgewiesen oder verlieren sie ihren besonderen Status als ausgebürgerte Kubaner? Michelles Freund wird sich sicher damit auseinandergesetzt haben. Leider wissen wir nicht, ob er inzwischen nach Deutschland zurückkehren konnte. Aber auch das hilft uns vermutlich nicht weiter, ist er doch nach ihrer Einschätzung ein "Geheimniskrämer".
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 08. August 2013 um 13:02

deitjaycubana   Offline
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Obsolete Debatte über Chavezcitizens oder Helms-Burton Act extranjeros..& Schengen-EU follower sind halt menor.

http://www.youtube.com/watch?v=E2mq0h4Gtrg
eigenes Konsulat in Guardalavaca etc...
 
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Antwort #8 - 08. August 2013 um 14:11

michelle   Offline
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@Esperanto
mein Freund kommt am Samstag in DE an. Denke er wird Einiges zu erzählen haben wie es ihm in Cuba ergangen ist, weil er die Frist überschritten hatte.  Smiley
 
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Antwort #9 - 12. August 2013 um 12:33

Esperanto   Offline
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Dass mit der Fristüberschreitung muss nicht sein. Den beiden Fristvorgaben:

Zitat:
Seccion I - ARTÍCULO 47 (MODIFICADA)
1. Los ciudadanos cubanos emigrados pueden permanecer hasta 90 días en sus visitas a Cuba.
2. Los ciudadanos cubanos con residencia en el exterior pueden permanecer hasta 180 días en sus visitas a Cuba.
(wobei ich vermute, dass die Unterscheidung sich auf den Aufenthaltstitel im jeweiligen Land mit der in De resultierenden Pflicht der Wohnsitzanmeldung bezieht)


folgt: 

Zitat:
3. En ambos casos, la autoridad migratoria puede prorrogar el término cuando corresponda.

Danach hätte die Inmigracion die Möglichkeit zusätzlicher Verlängerung. Egal wie auch immer, Dein Freund hätte viel zu erzählen, sollte er tatsächlich am Samstag aus Havanna eingetroffen sein. Dabei wäre auch die Frage gerechtfertigt, ob er zwangsweise zurückkam oder doch weil es ihm hier besser zusagt. War er wiederum nicht im Flieger, solltest Du die Beiträge von Uwe noch mal durchlesen. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #10 - 12. August 2013 um 16:11

importado   Offline
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@esperanto
die unterscheidung bezieht sich m.E.auf def.ausgewanderte,nichtzurueckgekehrte aus der vergangenheit ,asyl-cubaner in 1.(also irgendwie abtruennige-nur 90 tage )
und diejenigen in 2. ,welche ihren aufenthalt ganz legal und mit der cub.authoritaet abgesprochen-genehmigt   ,der laengerfristig temporaer oder permanent sein kann im ausland haben und sich somit weniger wie 180 tage per anno in cuba aufhalten koennen,weil sie ja sonst keine auslandscubaner waeren.diese gruppe hat die moeglichkeit wieder als cubaner zurueckzukehren und in cuba mit cub.pass und als staatsbuerger zu leben,was bei denen in gruppe 1 nicht mehr geht,die wollen sie nicht mehr als cubaner haben im eignen land.
 
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Antwort #11 - 12. August 2013 um 18:43

Esperanto   Offline
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Ja, Deine Erklärung der unterschiedlichen Behandlung von Auslandskubaner ist eher nachzuvollziehen. Allein schon aus dem Grund, dass sich dann die kubanische Administration um den rechtlichen Status des zurückgekehrten Kubaners im Land seines vorangegangenen Aufenthaltes nicht kümmern muss, egal welche Eintragungen sich in seinem Pass befinden.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #12 - 13. August 2013 um 11:35

michelle   Offline
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@Esperanto
mein Freund ist am Samstag abends hier eingetroffen und er wird in Kürze hier berichten was ihm in Cuba passiert ist.
 
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