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Flug von Kuba nach Deutschland im August 2013 (Gelesen: 13978 mal)
07. Mai 2013 um 23:44

Don-Franco   Offline
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Hallo liebes Forum,

na längerer Zeit bin ich auch mal wieder hier mit einer Bitte.

Meine Freundin hat ihr Besuchsvisum für D erhalten. Auf Grund meiner Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr (da hatte ich den Flug gebucht, obwohl sie das Visum noch nicht hatte) habe ich mit der Buchung gewartet, bis die finale (positive) Antwort jetzt am vergangenen Montag da war.

Kann mir jemand eventuell einen Tipp geben, wo ich möglichst günstige Direktflüge von Holguin, Varadero oder Havanna nach Europa finde (Termin ab. 1. August), Ziele in Europa: Deutschland oder Holland (ist für mich relativ gut erreichbar wg. Abholung). Ich weiß, dass zu dem Zeitpunkt gerade Ferien sind, aber ich hoffe auf den einen oder anderen guten Tipp hier.

Schon jetzt vielen Dank vorab.

Saludos
Don-Franco
 
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Antwort #1 - 08. Mai 2013 um 05:16

Yale   Offline
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Don-Franco schrieb am 07. Mai 2013 um 23:44:
(Termin ab. 1. August)


wenn deine freundin nur ein besuchervisum hat, dann muss sie doch auch einen rueckflug haben. Wann soll der sein?
 
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Antwort #2 - 08. Mai 2013 um 07:25

Esperanto   Offline
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Gratuliere, dass es mit dem Besuchsvisum geklappt hat. Deine 1. Einladung. Aber ihr 2. Besuch und deswegen einfacher, weil sie ihre Rückkehrwilligkeit durch die Einhaltung der Visumsvorgaben schon mal nachgewiesen hat.

Die angegebenen Flugziele werden alle von Condor direkt angeflogen. Wegen der knapp bemessene Gültigkeitsdauer des Visums (vermutlich vom 01. Aug. bis 31. Okt.) bleibt kein Spielraum auf irgendwelche SLM-Angebote der Reiseveranstalter wie LTUR zu spekulieren. Insofern empfehle ich Dir auf der Condorseite das passende Angebot zu suchen und zu buchen.

Kannst auch deren Newsletter abonnieren. Alle paar Wochen bieten sie Flüge mit geringerer Auslastung mit "Fliegenpreisen" an. Könnte ja sein, dass sich dabei noch ein kleiner Vorteil ergibt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 08. Mai 2013 um 07:49

Don-Franco   Offline
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@esperanto
Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Allerdings ist auch das 2. Visum wieder über ihre Tochter gelaufen. Ich bin immer noch nicht geschieden (läuft noch und dauert....) und wir wollten kein Misstrauen bzw. Missverständnisse in der Botschaft erzeugen.
Wenn ich meine Scheidungsurkunde in der Hand halte...dann geht es weiter. Aber das im Moment nur am Rande. Jetzt muss ich mich erst mal um die Flüge kümmern. Condor hat Flüge, aber auch die liegen deutlich über 1000 Euro (Hin- und Rückflug). Ich werde nicht die Zeit haben, noch auf Schnäppchen zu warten. Aber egal, Hauptsache sie kommt  Smiley

@yale
Der Rückflug soll um den 24-26.10. erfolgen. Das Visum gilt bis zum 29.10.

Saludos
Don-Franco
 
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Antwort #4 - 08. Mai 2013 um 08:03

Esperanto   Offline
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Gültigkeit vom 01. Aug. bis 29. Okt.? Wie schäbig! 

Die 90 Tage Aufenthaltsdauer voll auszunutzen ist da nicht möglich. Einen günstigen Flug zu finden oder flexibel auf Urlaubsplanung oder sonstigen Zwängen zu reagieren erst recht nicht.

Mal neugierig, was der Bürgerservice der AA dazu zu sagen hat. Gesagt haben sie bisher noch nichts.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 08. Mai 2013 um 10:16

Yale   Offline
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ich kann es ja nicht glauben: die flug suchmaschine, mit der ich letztes jahr von cartagena/Kolumbien nach frankfurt und zurueck bin, ueber Madrid, fuer deutlich unter 1.000 euro, travelstart.de, die wirft fuer deine Reisedaten 1.220 euro aus, ueber toronto.

na, dann, Franco, kann ich dir ja nur die daumen druecken, dass du noch was guenstiges findest
 
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Antwort #6 - 08. Mai 2013 um 11:59

Don-Franco   Offline
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@yale:
Bin inzwischen fündig geworden. Jetzt gibt es einen Gabelflug HAV-FRA-HOL mit Condor für unter 1000 Euro. Naja immerhin...
@esperanto:
Naja, Flug ok, aber leider nur vom 2.8. bis 23.10. Ich will aber nicht undankbar sein. Irgendwann werden wir heiraten. Der Tag rückt näher und dann kommt sie mit nach D. Dann ist das Thema Besuchervisum vom Tisch. Bis es soweit ist, werden sicher noch einige Hürden zu nehmen sein, aber das ist eine andere Geschichte, um die ich mich kümmere, wenn es soweit ist.

An dieser Stelle nochmal Danke für Eure Rückmeldungen.

Saludos
Don-Franco
 
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Antwort #7 - 08. Mai 2013 um 14:01

Yale   Offline
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Don-Franco schrieb am 08. Mai 2013 um 11:59:
Irgendwann werden wir heiraten. Der Tag rückt näher


@Franco, ich hatte ja dann auch geheiratet. Und du wirst sehen, wie wahnsinnig toll das dann ist im vergleich zu diesen Besuchervisa.

Es geht ja nicht nur drum, dass die Kubanerin dann mit dir in deutschland leben kann. Nein, du kannst dann mit ihr auch reisen, wann immer du willst.

So wie du dann, wenn es dir in den Sinn kommt, am Mittwoch ins Reisebuero gehen kannst, um am Donnerstag irgendwohin zu fliegen, so kann sie dann mitkommen - ohne jeden Visastress. Natuerlich nicht in alle Laender, aber doch in viele. Und vor allem: die trips Deutschland- Kuba kannst du dann mit ihr jederzeit machen - und auch, hua hua, dann jederzeit mit ihr wieder zurueck nach deutschland, ohne Antrag, ohne alles, einfach nur mit Pass und Ticket..
 
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Antwort #8 - 08. Mai 2013 um 15:20

importado   Offline
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@esperanto 1.08-29.10 sind 90 tage nicht mehr und nicht weniger
@don franco: vor ort in havanna alle fluggesellschaften abklappern AF,etc,iberia gibts nicht mehr im angebot,,die preise in cuc koennen mit KK bezahlt werden und es wird dann 1cuc= 1 dollar abgerehcnet ,final in euro auf dem bankstatement
cubainlandspreise vergleichen mit opodo.de,traveloverland etc.etc.
@yale : fuer die meisten laender zaehlt die staatsangehoerigkeit und mit dem cub.pass wird auch der verheiratete cubaner weiterhin die visaauflagen erfuellen muessen,ausser er wird naturalisiert als deutscher-dann wirds einfacher da wir viele bilaterale abkommen haben
(innerhalb eu/schengen sieht das anders aus wegen des wegfalls der landesgrenzen
 
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Antwort #9 - 08. Mai 2013 um 17:48

Yale   Offline
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importado schrieb am 08. Mai 2013 um 15:20:
innerhalb eu/schengen sieht das anders aus


stimmt, ich war mit ihr ausser in kuba nur in EU Laendern, das ging voellig glatt.

Einmal wollte ich von Spanien aus mit ihr noch nach Marokko. da musste ich bereits in Berlin zur maroc botschaft, ein visum fuer sie holen.

und als wir dann mal kurz mit dem mietwagen den affenfelsen besichtigen wollten (Gibraltar), da wollten sie zwar mich reinlassen, aber sie haette am Grenzerhaeuschen warten muessen. Da haben wir dann verzichtet auf die affen.. Ärgerlich
 
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Antwort #10 - 08. Mai 2013 um 22:10

Esperanto   Offline
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importado schrieb am 08. Mai 2013 um 15:20:
@esperanto 1.08-29.10 sind 90 tage nicht mehr und nicht weniger

Ja, genau 90 Tage sind es, wenn man den 1.08. (Donnerstag) und den 29.10. (Dienstag) mit einrechnet. Aber das ist nicht der Punkt. Der Visakodex sieht für einen Zeitraum von einem halben Jahr eine Aufenthaltsdauer von max. 90 Tagen vor. Die Gültigkeit kann demzufolge auch für 6 Monate ausgestellt werden. Es brauchen keine 6 Monate sein, aber 2-3 Wochen Spielraum, um den passenden Abflug und damit den Zeit des Aufenthaltes selbst festzulegen zu können, sollte es schon sein. 

Nachvollziehbar ist noch, dass der Gültigkeitszeitraum durch die vorgelegte Reisekrankenversicherung abgedeckt sein sollte, selbst wenn die Zeiten der Versicherung auch nach Erteilung des Visums jederzeit angepasst werden können. Ich hatte jedenfalls die vorgelegte RKV über einen Versicherungszeitraum von 4 Monaten abgeschlossen und trotzdem haben sie den Zeitraum der Gültigkeit auf 3 Monate begrenzt und damit die Reisetage willkürlich festgelegt.

Dies mag zunächst unbedeutend erscheinen. In der Praxis kann dies erhebliche Nachteile zur Folge habe. Ein Beispiel: Wurde die Rückreise für den 29.10. gebucht und der Flug fällt aus bzw. wird seitens der Airline um einen Tag verlegt (den Fall hatte ich einmal), dann hat man sich ein Passvergehen eingefangen. Bei der nächsten Visumsbeantragung wird man damit konfrontiert. Niemand wird sich dann dafür interessieren, wie dieses Passvergehen zustande kam.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #11 - 09. Mai 2013 um 01:05

Yale   Offline
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Esperanto schrieb am 08. Mai 2013 um 22:10:
Die Gültigkeit kann demzufolge auch für 6 Monate ausgestellt werden.


@Esperanto, sei doch mal so nett, mir den Artikel, am besten noch mit Absatz, zu benennen, dem du das entnimmst. Ich schau mir das gerne mal an.

Denn 58 Artikel durchzulesen, um es selbst zu finden, ist ja nicht noetig, wenn du mir den Hinweis geben kannst.
 
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Antwort #12 - 09. Mai 2013 um 07:41

importado   Offline
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@esperanto
da liegst du jetz ganz falsch in bezug auf die visapraxis

1.du hast recht mit den 90 tagen aufenthalt in einer 6 monatskarenz
2.die max.6 monatige karenz faengt mit dem tag der austellung an.
   die wird beim antragsteller ca.ende april gewesen sein,da
   er im mai schreibt das visa waere jetzt fertig,
   so dass der letzte gueltigkeitstag eben der 29 okt. ist und dann haben
   wir die 6 monate.ende april plus 6 monate
   dass die person erst am ende juli/anfang august in dtld.einreisen will
   ist da total irrelevant ,wie bei allen visas.
   ein visum hat eine gewisse gueltigkeit in der es genutzt werden kann und
   ein verfalldatum.
   also hat hier die dt.behoerde(botschaft) kiene schikanen walten lassen,
   ganz im gegenteil.der antragsteller kann sich in den 6 monaten seine
   90 tage rauspicken.beantragt er zu frueh und reist er erst ziemlich spaet ein und seine max.90 tage
   ueberschnieden sich mit dem verfalldatum des visums hat er pech gehabt.er muss vor visagueltigkeitsablauf abreisen auch wenn es seine 90
   tage verkuerzt.d.h.spaeter beantragen ist besser ca. 1,5 monate vor reisebeginn ,somit hat man genug spielraum die 90tage voll auszunutzen

gruss Durchgedreht
 
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Antwort #13 - 09. Mai 2013 um 09:46

Esperanto   Offline
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importado schrieb am 09. Mai 2013 um 07:41:
der antragsteller kann sich in den 6 monaten seine 90 tage rauspicken

Eben nicht - das ist ja das Problem!

Dem Antragsteller wird im Visum nunmehr der Ein- und Ausreisetag auf Teufel komm raus vorgeschrieben, wenn er die 90 Tage ausschöpfen will. Die Vergabepraxis der deutschen Botschaft in Havanna sah vor Jahren anders aus. Zuvor gab es gewisse Karenztage. Schau hier:

2006: Aufenthaltsdauer 90 Tage - Zeitraum der Gültigkeit
107 Tage


...



2007: Aufenthaltsdauer 90 Tage - Zeitraum der Gültigkeit
6 Monate
(bei 2 Einreisen)


...



2009: Aufenthaltsdauer 85 Tage - Zeitraum der Gültigkeit
85 Tage
:


...



2010: Aufenthaltsdauer 90 Tage - Zeitraum der Gültigkeit
90 Tage
:


...


Diese Willkür der Vergabepraxis ist im Thema Gültigkeitszeitraum des Schengen-Visums beschrieben. Hier noch ein aktuelles Beispiel welche Nachteile durch die unnötige Einengung der Gültigkeitsdauer des Visums entstehen können.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #14 - 09. Mai 2013 um 13:38

importado   Offline
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@in diesem falle sind es 6 monate von ende april bis 29 okt,also genug zeit
   wenn der antragsteller nicht erst kurz vor ablauf einreist und damit
   selber verkuerzt,du hast ja in diesem spez.fall von d.francos bekannten geantwortet.sie resit erst spaet ein und kann die 90 tage nicht voll ausnutzen,da das visum gueltigkeit bis 29.okt.hat
bei deinen besispielen aus 2006 und 2007 wurde sichtbar mit 107 und
6 monaten(2x entree)ausreichend zeit gegeben,bzgl.dieser 85 tage aus 09,10 kann ich ohne bild nix nachvollziehen.
bei don francos freundin wurde das visum gegen ende april ausgestellt und ist 6 monate bis 29.okt.gueltig,so ist das vorgeschrieben wenn der pass wieder ausgehaendigt wird mit einreisevisumsvermerk.sein bier wenn erst so spaet gereist wird.(ende juli/anfang august)
DAS VISUM WURDE mit 6 monate gueltigkeit gegeben.
in diesem zeitraum muessen auch evtl gewuenschte max.90 tage einkalkuliert werden ,sonst wuerde ja das visum laenger als 6 monate gueltig sein muessen,wenn z.B.der ANTRAGSTELLER SICH ENTSCHLIESST AM 25.okt in dtld.einzureisen(das kann er) . seine 90 tage ausnutzen wollend ghet nicht ,da ihm nur noch 4 tage bleiben.
das ist fuer mich logisch.
.
inwieweit es im ermessungspielraum ist die guelktigkeitsdauer des visums zu reduzieren liegt ausserhalb meiner beurteilung,wenn auf einen gewuenschten 90 tage aufenthalt hingewiesen wird bei antragstellung
wurde diese 85 tage visa ohne bild reduziert obwohl ein 90 tage begehren vorausgegangen war? oder handelte es sich um kuerzere zeiten des wunsches bzgl des  aufenhaltszeitraums.

 
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