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Hilfe im Remonstrationsverfahren (Gelesen: 8960 mal)
07. Februar 2014 um 22:33

oggun   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 5
*
 
Hallo Cubaforum,

ich bin neu hier in diesem Forum und bin auch noch nicht sehr geübt in der Handhabung. Ich hoffe aber sehr, dass ich hier vielleicht Rat bekommen kann.

Gestern habe ich erfahren, dass der Antrag meines Partners auf Besuchsvisum mit der Begründung es würden keine ausreichenden Sicherheiten für seine Rückreise bestehen, abgelehnt wurde. Gegen diesen Bescheid möchten wir auf jeden Fall Einspruch erheben, also den Remonstrationsprozess einleiten.

Wie ich in anderen Beiträgen bereits gelesen habe, muss mein Partner hierzu eine Vollmacht schicken. Das wird er in Kürze machen. Hierzu reicht eine Email von ihm an die Botschaft aus?

Mir geht es zunächst einmal darum zu erfahren, wie sie zu der Unterstellung kommen, er würde nicht zurückreisen, nachdem ich ohnehin für alles bürge, also demnach auch keine Risiken für den Deutschen Staat bestehen, aber das scheint ja der Normalfall.

Wir hatten unter anderem auch einen Brief seiner Arbeitsstelle beigelegt, der bestätigt, dass er seiner Tätigkeit, nach dem Besuch bei mir, weiter nachgehen wird. Auch hat er beteuert, dass er eng mit seiner Familie ist (vor allem mit seiner Tante, die ihn nach dem Tod seiner Mutter aufgezogen hat). Er ist absolut verantwortungsbewusst und würde auch mich niemals in eine solche Lage bringen. Aber wie soll ich das denn nur der Botschaft beweisen?

Würden weitere Empfehlungsschreiben von einem Familienmitglied von mir mit langjähriger Erfahrung in leitender Position in der Entwicklungshilfe und Träger des Bundesverdienstkreuzes helfen? Oder von meinem international bekannten Chef aus dem Museum?

Welchen Ton schlägt man in einem Schreiben von meiner Seite an?

Hilft eine Beschreibung was mein Partner hier in den 2,5 Monaten macht? Er will einen Intensivkurs in einer Sprachenschule (oder ist das evtl negativ auszulegen) besuchen und natürlich meine Familie kennenlernen etc....

Ich habe bereits heute mit dem Auswärtigen Amt in Berlin in der Sache telefoniert und habe am Montag einen telefonischen um den Fall weiter zu klären. Auf was sollte ich bei dem Gespräch achten?

Wie lange dauert normalerweise dieses Remonstrationsverfahren und wie gut sind die Chancen auf einen positiven Entscheid?

Und last, was machen wenn er wieder negativ ist? Wenn wir auf Kuba heiraten, und wir zunächst noch einmal ein Besuchsvisum beantragen, sind dann die Chancen größer, dass es dann akzeptiert wird?

Vielen Dank für eure Unterstützung!
Anna
 
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Antwort #1 - 08. Februar 2014 um 02:16

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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oggun schrieb am 07. Februar 2014 um 22:33:
Ich habe bereits heute mit dem Auswärtigen Amt in Berlin in der Sache telefoniert und habe am Montag einen telefonischen um den Fall weiter zu klären. Auf was sollte ich bei dem Gespräch achten?

Wenn der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes in Berlin seiner Aufgabe gerecht wird, dann wird man Dich darin bestärken, Deinen Freund darauf hinzuweisen ein Remonstrationsbegehren an die Botschaft in Havanna zu richten.

Nach Deiner Schilderung ist auch mir unverständlich, weshalb die Visastelle außerstande ist den Rückkehrwillen festzustellen. Meinen sie dort tatsächlich, das Schreiben seines Arbeitgebers einfach ignorieren zu können? Ich denke, dass das Schreiben seiner Arbeitsstelle nicht ausreichend gewertet wurde und sollte ein Schwerpunkt des Remonstrationsbegehrens sein. Hierbei könntest Du ihn unterstützen, indem Du schreibst wie viel ihm seine Arbeit bedeutet und es nicht einfach war, ihm zu einem Besuch nach De zu überreden. Könnte ja sogar sein, dass Du Argumente gefunden hast, dass sein Aufenthalt in De seiner Arbeit in Cu zugutekommen würde. Gut macht sich auch, ihm Zuverlässigkeit zu bescheinigen.

Natürlich sollte auch der Zweck des Besuches erwähnt werden, wobei es vorteilhaft wäre, wenn etwas mehr als ein Gegenbesuch genannt werden könnte. Seine sinnvollste Beschäftigung in den vorgesehenen 2,5 Monaten wäre die Teilnahme an einem Sprachunterricht. Gut, wenn Du eine Anmeldungbescheinigung vorlegen könntest, die mit der beantragten Aufenthaltszeit übereinstimmen würde. Wäre die Visastelle aufrichtig, hätte sie Deinen Freund darauf hingewiesen können, dass die Teilnahme an einem Sprachkurs bereits ein eigenständiger Grund für die Ausstellung eines Visums ist.

Das Remonstrationsverfahren kann sehr schnell (innerhalb weniger Stunden) gehen, aber auch viele Wochen dauern. Ich glaube nicht, dass eine Vollmacht per Mail -also ohne Unterschrift- angenommen wird. Bei einem überzeugenden Schreiben Deinerseits, könnte es aber sein, dass sie auf eine Vollmacht verzichten. Trotzdem macht es sich besser das Nachreichen der Vollmacht anzubieten.

Kritisch ist die Erwähnung von gemeinsamen Planungen über den Besuch hinaus. In diesem Fall könnte die Erwähnung des Sprachkurses evtl. von Nachteil sein, weil eine Einreise zum Zweck der Heirat oder auch der Nachzug des im Ausland angetrauten Ehegatten von bereits erworbenen einfachen Deutschkenntnissen abhängig gemacht wird. Der Visastelle wäre die Unterstellung zuzutrauen, mit der Beantragung des Besuchsvisums diese gesetzliche Regelung umgehen zu wollen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Remonstration in Eurem Fall erfolglos sein wird.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 08. Februar 2014 um 18:06

oggun   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 5
*
 
Vielen Dank erstmal für deine schnelle Rückmeldung. Deine Antwort macht ja Mut. Ich hoffe, sehr, dass wir das mit der Remonstration durchkommen.

Kann ich das Schreiben einfach per Email an info@havanna.diplo.de senden?

Ist die Ansprechpartnerin Frau Helga Weber, wie ich in einem anderen Beitrag gelesen habe oder der Botschafter Peter Scholz?

Ich habe das Schreiben jetzt soweit fertig, will aber noch das Telefonat mit dem AA am Montag abwarten. Wäre es möglich dir mein Schreiben bevor ich es losschicke zu mailen und du es gegenliest? Du scheinst damit bereits einige Erfahrung zu haben.

Ich habe mich jetzt dazu entschlossen, die Sprachschule zu buchen und dies als weiteres Argument für sein Commitment in seinem Job zu verwenden.

Kann ich die Krankenversicherung solange auf hold setzen solange bis die endgültige Entscheidung raus ist? Die Versicherung sagt ich kann jederzeit ein neues Datum buchen.

Falls das alles nicht klappen sollte, wären die Vorraussetzung für die Erteilung besser, wenn wir bereits verheiratet wären?

Vielen Dank für deine Unterstützung. Das ist alles ein ziemlicher Wahnsinn.
Viele Grüsse, Anna
 
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Antwort #3 - 08. Februar 2014 um 23:20

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Der Botschafter hat damit nichts zu tun. Frau Weber ist die Leiterin der Visastellung und trifft dort die Entscheidungen. Ihre E-Mail-Adresse:  rk-visa-10@hava.auswaertiges-amt.de 

Üblicherweise passen die gängigen Versicherungen den Versicherungszeitraum den tatsächlichen Bedürfnissen auch nach Vertragabschluß noch an. Die Botschaft berücksichtigt dies aber nicht und hält sich strikt an den bei der Antragstellung ausgewiesenen Zeitraum im Krankenversicherungsnachweis. Wenn sich Verzögerungen bei der Visumserteilung wie beispielsweise durch die Remonstration ergeben, kann dies zu ernsthaften Nachteilen bei der Dauer und des Zeitraumes der Gültigkeit des Visums führen.

Die Beantragung eines Besuchsvisums im Zusammenhang mit Heiratsabsichten zu bringen, ist keine gute Idee. Vermutlich war dies der Grund der Ablehnung. Die Botschaft stellt in alleiniger Zuständigkeit Visa zur Aufrechterhaltung der Reisefreiheit aus. Visa im Zusammenhang mit der Einwanderung bzw. längerfristigen Aufenthalten aber nur im Auftrag der dafür zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes, um die Einreise zur Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung zu gewährleisten.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 11. März 2014 um 19:17

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Erfreulich, dass heute die Visumszusage kam. Das waren stressige 4 Wochen. Hat unendlich lange gedauert. Hatte deswegen schon befürchtet es wäre der erste Fall, den ich unterstützte und erfolglos endete.

Anmerkung:
Die "Kuba-Entdecker" haben sich scheinbar beruhigt. Ein weiteres "Copy and paste" mit nichtssagender Kommentierung ist nicht zu erwarten. Daher dieser Thread wieder öffentlich.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 11. März 2014 um 19:25

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Saludos Esperanto
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