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Residente P., trotzdem Zwang Rückflug bezahlen (Gelesen: 10334 mal)
20. März 2016 um 22:29

NeleAntonia   Offline
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Cubalibre
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Beiträge: 24
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Tja, hola liebe Leute Smiley!  Habe hier schon sehr viel mitgelesen und immer sehr hilfreiche Lösungen/Ratschläge auch für mich gefunden. Augenrollen Nun hab auch ich mal  (erstmal) eine Frage! Und zwar:
Ich bin in Vorbereitung meiner Auswanderung nach Cuba Smiley. Mein cub. Ehemann und ich sind schon 30 Jahre verheiratet und nun werden wir unser restliches Leben in Cuba leben Kuss. Im Zuge für die Erledigung der Formalitäten, kam in mir die Frage auf, ob ich eigentlich ,wenn wir  dann endgültig ausreisen, trotzdem einen Hin UND Rückflug buchen müssen? Also, der Hinflug ist ja logisch, jedoch der Rückflug wird doch nicht mehr benötigt oder werden wir trotzdem genötigt  Traurig unentschlossen?Vllt. hat hier jemand eine konkrete Antwort parat?  Zwinkernd Smiley

 
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Antwort #1 - 20. März 2016 um 23:09

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Laut den Einreisebestimmungen für Kuba ist lt. Auswärtigem Amt kein Rückflug- oder Weiterflugticket notwendig. Wobei das Auswärtige Amt für ihre Infos keine Gewährleistung übernimmt. Notwendig ist nur, Pass, Visa ( in welcher Form auch immer wie TK, Studentenvisa, usw.) und Krankenversicherungsnachweis.

Ich musste bei der Einreise nach Kuba ( mit TK) noch nie mein Rückflugticket oder Krankenversichrung vorzeigen.

Kann allerdings sein, dass beim Check-in die Airline rumzickt bei One-Way-Ticket, oder dass es bei Einreise nach Kuba mit Daueraufenthalt besondere Überprüfungen gibt.

Ich würde an deiner Stelle, falls niemand belastbare Infos hat ( gesetzliche Bestimmungen), ein billiges Weiterflugticket nach z.B. Mexico kaufen und dann eben dieses verfallen lassen oder von der kubanischen Botschaft eine Genehmigung/Bestätigung verlangen, das es in deinem Fall nicht notwendig ist. Wobei wie ich diese Gebührenbürokraten einschätze, wäre so ein Schreiben teuerer als besagtes One-Way-Ticket nach Mexico.
Laut lachend

Saludos
 
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Antwort #2 - 20. März 2016 um 23:33

Esperanto   Offline
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Das kubanische Verlangen nach einem Rückflugticket ist eine Pro-forma-Angelegenheit. Gedacht für Touristen, die glauben, der Rückflug könnte von der kubanische Administration im Zuge einer bewusst herbeigeführten Abschiebung übernommen werden.

Gewöhnlich weist aber die Fluggesellschaft beim Verkauf eines lediglichen Hinflugtickets auf die kubanische Regelung hin, da sie den Passagier auf ihre Kosten zurück zu nehmen hat, falls dieser in Kuba ohne ausreichende Mittel gestrandeten ist. Das Verlangen nach Rücknahme begründet sich mit der Mitnahme des Passagiers ohne gültige Reisedokumente. Dazu gehört auch das Rückflugticket bei einem zeitlich begrenzten Aufenthaltes, wie das bei Touristen gewöhnlich der Fall ist.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 20. März 2016 um 23:52

NeleAntonia   Offline
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Cubalibre
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cubaanfänger, danke für die schnelle Antwort! Eine Überlegung mit deinem Vorschlag ein One-Way-Ticket nach Mexico zu buchen, ist es Wert. Das kub. Konsulat werde ich nicht gern bitten, mir so eine Bescheinigung auszustellen, weil A bestimmt teuer und B sie es wahrscheinlich gar nicht machen und C ich dort auch meinen ständigen Wohnsitz nicht beantrage. Den ständigen Wohnsitz in Cuba kann ich auch dort beantragen, sagte mir dort in der Inmigracion Havana die nette Dame. Muß zwar auch einige Papiere (übersetzt, beglaubigt und legalisiert) beibringen, aber so geht es komplikationsloser,schneller und kostengünstiger. Vorsichtshalber beantrage ich ein Familienvisum, was ich notfalls verlängern kann. Ich bin schon etliche male nach Cuba geflogen, denke jedoch, daß die Fluggesellschaft ja sieht, daß immer auch einen Rückflug mitgebucht war. Aus diesem Grund gabs keinen Anlaß zu fragen. Riskieren muss man aber so einen Umstand auch nicht. Am Checkin noch Schwierigkeiten kriegen, wäre für mich der Horror.
Jedoch, wäre es nach Mexico ja eben auch nur ein Weiterflug und ich kann dann immernoch keinen Rückflug nachweisen. Was Cuba betrifft, muß man eh ständig um fünf Ecken denken, was ich aber inzwischen gewohnt bin und mir nicht viel ausmacht.

Saludos NeleAntonia
 
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Antwort #4 - 21. März 2016 um 00:12

NeleAntonia   Offline
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Cubalibre
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esperanto@, auch dir Danke für deine sehr ausschlussreiche Antwort, die sich mir als sehr plausibel erschließt. Dann sollte es zumindest sicher keine Schwierigkeiten beim Check-in geben. Stellt sich nur noch die Frage, ob bei der Ankunft auf dem Flughafen noch bei der Paßkontrolle  rumgezickt wird.... und nach einem Rückflugticket gefragt wird......?

gracias y saludos NeleAntonia
 
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Antwort #5 - 21. März 2016 um 00:57

Esperanto   Offline
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Eigentlich wird das Rückflugticket nicht einmal mehr Pro Forma verlangt. Hab mal auf der Internetseite der kubanischen Botschaft nachgesehen. Dort stand es einmal - jetzt nicht mehr. Wie soll man auch ein Rückflugticket vorzeigen oder kontrollieren können, wenn es derartiges nicht mehr gibt? Es gibt nicht mal ein „e-Ticket“ mit Buchungsnummer, wie dies kurze Zeit nach dem Wegfall der Flugscheine noch als eine Art Buchungsbestätigung existierte.

Früher musste das Flugticket für die Anreise meiner kubanischen Freundin kostenpflichtig am Flughafen hinterlegt werden. Heute teile ich ihr nur noch Abflugzeit und Flugnummer mit. Beim Einchecken genügt der Eintrag in der Passagierliste und die Vorlage des Reisepasses.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 21. März 2016 um 01:41

NeleAntonia   Offline
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Cubalibre
Berlin

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Gut zu wissen, esperanto@! Das beruhigt mich sehr. Wieder was dazugelernt! Da kannst du mal sehen...da fliegt man routinemäßig hin und her und bemerkt garnicht, daß sich doch einige Dinge immer komplikationsloser gestalten, zumindest was die Fliegerei betrifft... Schön hier Rat/Hilfe zu bekommen!  Smiley, meine allerbesten Dank an dich! Smiley

Saludos NeleAntonia Smiley

 
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Antwort #7 - 21. März 2016 um 08:17

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Ich kann zwar nicht ausschliessen, dass sich da kurzfristig etwas geändert hat,  weil mich das Thema nicht direkt Interessiert, aber nach meinem Kenntnisstand sieht es wie folgt aus:


@ esparanto: Umgekehrt sieht es anders aus. Wenn du deine Novia hierher einlädst, kann es passieren, das Sie beim Check-In, den Rückflug nachweisen muss. Ansonsten könnte die Airline auch den Hinflug verweigern, auch wenn Sie auf der Passagierliste steht.
In diesem Fall gehört das Rückflugticket zu den erforderlichen Unterlagen, schon von deutscher Seite her.

(Die Airline ist nicht verpflichtet in ihrer Datenbank nachzusehen, ob der Rückflug bei ihnen eingetragen ist. Die Nachweispflicht obliegt dem Passagier)

Also besser ihr für den Rückflug irgendwie ein PDF senden, wo die Rückflugdaten ersichtlich sind.

Saludos
 
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Antwort #8 - 21. März 2016 um 09:11

Esperanto   Offline
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cubaanfänger schrieb am 21. März 2016 um 08:17:
In diesem Fall gehört das Rückflugticket zu den erforderlichen Unterlagen, schon von deutscher Seite her.

Nein. Weder im Rahmen des Visakodexes, maßgebend für die Vorgehensweise der Deutschen Botschaft bei der Visumserteilung, als auch im Grenzkodex, nach welcher die Bundespolizei bei der Einreise sich zu richten hat, wird ein Rückflugticket gefordert. Und dies nicht nur, weil es derartige Tickets nicht mehr gibt.

Ist ja auch nicht nötig, erübrigt sich dies und auch andere Nachweise finanzieller Art (z. Zt. nur noch mit Ausnahme der Krankenversicherung) zur Bestreitung des Aufenthaltes durch die Verpflichtungserklärung. Die sollte der/die Kubaner/in allerdings bei der Einreise dabei haben, um weitergehende Fragen, gar eine Taschenkontrolle nach dem Vorhandensein von Barmitteln auszuschließen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #9 - 21. März 2016 um 11:42

cubaanfänger   Offline
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OK dann sind meine Infos nicht mehr so ganz aktuell.

In der Vergangenheit, war es notwendig, wenn ein Kubaner nach Deutschland einreisen wollte mit einem Schengenvisum, dass er/sie auch bereits ein Rückflugticket vorweisen musste.

Schön dass sich an Bürokratie auch etwas mal zum positiven ändert.
 
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Antwort #10 - 21. März 2016 um 12:50

Esperanto   Offline
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Ja, früher hatte die Deutsche Botschaft auf die Vorlage des Rückflugtickets bestand. Bei der Genehmigung eines Schengen-Visums ging es schon seinerzeit um die Rückkehrwilligkeit. Nichts einfacher für einen Schlepper, die Rückkehrwilligkeit anhand eines Rückflugtickets nachweisen zu können. Inzwischen sind sie dort klüger.

Auch schon etliche Jahre her, da wollte ich wissen, ob tatsächlich ein Rückflugticket für Kubaner verlangt wird und besorgte meiner Freundin lediglich ein Oneway-Ticket. Es waren die Kubaner, die bei der Ausreise nicht mitmachten, als der Vertreter der Fluglinie beim Einchecken bei der Inmigracion nachfragte. Immerhin kannten diese den Unterschied zwischen einem Schengenvisum für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) und längerfristigen Aufenthalt zum Zweck der Heirat, Familienzusammenführung etc. (nationales Visum – Kategorie D). Sie wollten also zunächst das Visum sehen und verlangten wegen der Eintragung der Kategorie C anschließend das Rückflugticket. Das war vor 10 Jahren. Ist immer noch hier im Forum nachzulesen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #11 - 21. März 2016 um 17:12

cubaanfänger   Offline
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Also mindestens bis August/2013 brauchte eine Cubana/o ein Rückflugticket für ein Besuchervisum. Damals hat ein Bekannter von mir jemanden eingeladen und sich schlau gemacht. Es hat ihm ziemlich gestunken, 4 Monate vorher ein Rückflugticket kaufen zu müssen, wissend, das er das gleiche bei Super Last Minute für deutlich weniger Geld bekommt.

Ob das Gesetz dann 2014 oder 2015 geändert wurde, sollten eigentlich die Personen wissen, die jährlich ihre cubanischen Partner einladen.
Zwinkernd
Saludos
 
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Antwort #12 - 21. März 2016 um 19:18

Esperanto   Offline
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Da ist Dein Bekannter falschen Informationen aufgesessen. Hätte er sich hier im Forum erkundigt, wäre er schlauer gewesen.

Der Ärger kein SLM-Angebot im Zusammenhang mit einer Einladung nutzen zu können, besteht allerdings weiterhin. Es sei denn, man legt keinen besonderen Wert darauf, die maximal möglichen 90 Aufenthaltstage auszuschöpfen.

Das liegt daran, dass man nicht an jedem Tag mit einem SLM-Angebot -insbesondere in der Ferienzeit- rechnen kann. Im Visum werden aber nicht nur die Anzahl der Aufenthaltstage eingetragen, sondern auch der Zeitraum der Gültigkeit des Visums, welches per Datum von ... bis ... festgelegt wird. Weil die Botschaft aus unerfindlichen Gründen bei der Gültigkeitsdauer des Visums keine Zusatzfrist von 15 Tagen gewährt, wie dies der Visakodex - Kap. IV, Art. 24, Abs. (1) vorsieht, wird damit praktisch der An- und Abreisetag vorgegeben. Nur ein hoffnungsloser Optimist wird da noch auf ein SLM-Ticket spekulieren und dabei eine Verkürzung der Besuchszeit bzw. ein Passvergehen riskieren. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #13 - 21. März 2016 um 19:49

cubaanfänger   Offline
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Hast du deine Novia vor August/2013 schon ohne Rückflugticket erfolgreich eingeladen?
 
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Antwort #14 - 21. März 2016 um 20:18

Esperanto   Offline
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Gewiss. Zum ersten Mal im Jahr 2006. Ein Oneway-Ticket hat einige Vorteile. Ich erinnere mich noch an die Jahre zuvor, als ich mehrmals den Rückflug kostenpflichtig umbuchen musste.

Im Jahr 2006 gab es allerdings Probleme. Sie wurde wegen des fehlenden Rückflugtickets nicht mitgenommen. Hat 3 Tage weniger Aufenthalt zur Folge gehabt. Allerdings konnte ich dafür Condor 400 EUR per Gerichtsbeschluss aus den Rippen schneiden. Die EU-Verordnung über die Rechte der Passagiere bei Nichtmitnahme gab es zu diesem Zeitpunkt schon 1 Jahr. Später wurde diese EU-VO für Fälle von Verspätungen noch nachgebessert.
 

Saludos Esperanto
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