dibra1808 schrieb am 27. Januar 2020 um 14:18:
Jetzt haben wir angst das er bei der Ausreise aus Kuba
nicht rausgelassen wird.
Wir benötigen irgendetwas aus dem Internet wo
irgend eine Info darüber bekommt, haben auch
schon beim Auswärtigen Amt nachgehört aber noch nichts
weiteres gehört.
Als im Jahre 2012 die Ausreisegenehmigungen abgeschafft wurden, wurden einschränkende Bestimmungen durch die Anhängen von 3 Artikeln im "Ley de Migración" No. 1312 vom 20. September 1976 festgehalten und in der
"Gazeta oficial" Edicion ordinario vom 16. Oktober 2012 -Seite 1358- veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang ist der Artikel 23 von Bedeutung:

Danach wurde die Ausreiseverweigerung durch die Verweigerung der Passausstellung umgesetzt. Betroffen waren Personen,
- die in einer Straftat verwickelt waren,
- Angehörige des Militärs, soweit für die Sicherheit des Landes von Bedeutung,
- Minderjährige ohne Erlaubnis der Eltern oder deren gesetzlichen Vormund.
Aber auch Personen,
- für die wirtschaftliche, soziale und wissenschaftlich-technische Entwicklung des Landes von Bedeutung oder über staatliches Wissen verfügten, das es zu schützen galt
- sowie andere Gründe im öffentlichen Interesse.
Letztere Einschränkungen sind sehr vage und wohl aus der anfänglichen Unsicherheit erklärbar, wie sie mit der Einführung von gesetzlichen Änderungen einhergehen.
Inwieweit Dein Ehemann von den Einschränkungen betroffen ist, ist aus der Unkenntnis seiner bisherigen Tätigkeit nicht endgültig zu bewerten. Ich gehe aber davon aus, dass es diese nicht gibt, nachdem ihm nach Erlass dieses Dekretes ein Reisepass ausgestellt wurde.