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Mi cubana / mi cubano >> Einladung >> Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum http://www.cubaforum.eu/YaBB.pl?num=1350380706 Beitrag begonnen von bruja am 16. Oktober 2012 um 11:45 |
Titel: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von bruja am 16. Oktober 2012 um 11:45
Was bedeutet das jetzt für den Einladenden?
http://www.cubadebate.cu/wp-content/uploads/2012/10/ley-migratoria_cuba_2012.pdf |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Esperanto am 16. Oktober 2012 um 17:48
Es bedeutet für den Einladenden und den Eingeladenen:
[list bull-redball] Es bedeutet auch: [list bull-greenball] [list bull-greenball] |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Don-Franco am 22. Oktober 2012 um 15:03
Hallo zusammen,
das sind alles in allem ja schon mal gute Nachrichten. Aber...haben diese Änderungen Auswirkungen auf die Einreisebedingungen in D für Kubaner? Meine Freundin wird übermorgen nach fast 3 Monaten wieder zurückfliegen :'( und möchte auf jeden Fall im nächsten Jahr wiederkommen. :) Kann sie länger als 90 Tage in D bleiben oder gibt es ggf. andere Möglichkeiten für einen verlängerten Aufenthalt? Wo kann ich zu diesem Thema weitere Infos im Internet finden? Schon jetzt vielen Dank vorab für Eure Antworten. Mit besten Grüßen Don-Franco |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von HayCojones am 22. Oktober 2012 um 15:22
Wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, braucht sie ein entsprechendes deutsches Visum. Das deutsche Visum hat aber nichts mit den kubanischen Reisegesetzen zu tun. Auch schon nach den bisher geltenden Regeln konnte ein Kubaner problemlos länger als 90 Tage im Ausland bleiben.
Für touristische Reisen nach Deutschland gelten die Regeln zur Visa-Vergabe für den Schengen-Raum, und da ist nun mal bei 90 Tagen Schluss. Wer für längere Zeit einreisen will, der muss einen entsprechenden anderen Reisezweck angeben und begründen. Als erste Info-Quelle empfehle ich die Webseite der Deutschen Botschaft Havanna, Unterseite "Visabestimmungen": http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/07/Visabestimmungen.html Don-Franco schrieb am 22. Oktober 2012 um 15:03:
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Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Don-Franco am 22. Oktober 2012 um 15:53
Hallo HayCojones,
erst mal vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mal einen Blick auf die Webseite der deutschen Botschaft in Havanna geworfen. Ich muss gestehen, irgendwie verwirrend. :o Stimmt es eigentlich, dass zwischen zwei Visa-Anträgen mindestens 6 Monate liegen müssen, bevor eine erneute Antragstellung auf Besuchervisum erfolgen kann? Wir wollen uns im kommenden Sommer wieder in D sehen, demnach dürfte es kein Problem geben, was diesen Zeitfaktor betrifft. Aber im Dez. fliege ich jetzt erst mal rüber. Wie es dann weitergeht, werden wir sehen. Nochmal Danke! :) |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von HayCojones am 22. Oktober 2012 um 16:35 Don-Franco schrieb am 22. Oktober 2012 um 15:53:
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Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Esperanto am 22. Oktober 2012 um 17:54 HayCojones schrieb am 22. Oktober 2012 um 16:35:
Es steht im Visakodex Titel I, Artikel 1, Absatz (1). Und betrifft natürlich die Einreisegenehmigung (Visum) und nicht den Wegfall der kubanischen Ausreisegenehmigung (PVE). |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Esperanto am 22. Oktober 2012 um 19:47 Don-Franco schrieb am 22. Oktober 2012 um 15:53:
Bring ihr die Verpflichtungserklärung und den Krankenversicherungsnachweis mit. Die Verpflichtungserklärung ist ein halbes Jahr bis zur Antragsstellung gültig. Die Versicherungszeiten können seitens der Versicherung noch angepasst werden. Sie werden allerdings von der Visastelle bei der Eintragung der Gültigkeit des Visums (von ...Datum, bis ..... Datum) verwendet. |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Don-Franco am 23. Oktober 2012 um 09:17 Esperanto schrieb am 22. Oktober 2012 um 19:47:
Hallo Esperanto, tut mir leid, wenn ich dumm fragen muss, aber was für eine Verpflichtungserklärung meinst du? Wo bekomme ich die bzw. was muss ich tun, um sie zu bekommen? Gruß Don-Franco |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Esperanto am 23. Oktober 2012 um 10:49
Auf der Internetseite der Botschaft in Havanna sind die für den Antrag eines Besuchsvisums benötigten Unterlagen aufgeführt. Die Verpflichtungserklärung wird von Deiner Kommunalverwaltung (Bürgerbüro oder Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt oder ....) in Vertretung der Ausländerbehörde erstellt.
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Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Don-Franco am 23. Oktober 2012 um 11:08
Hallo Esperanto,
vielen Dank :) |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von oliveira am 09. November 2012 um 21:08
Hallo
Ich fliege seit 2 Jahren 2x jährlich nach Kuba u möchte nun einen Bekannten herkommen lassen.Welche Papiere braucht er nun um das Visum fur Deutschland zu bekommen .Er konnte gar nicht glauben das der Behördenmarathon gelockert wurde :) :) |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Esperanto am 09. November 2012 um 23:34
Am Visumsverfahren, also der Einreisegenehmigung nach Deutschland und den anderen Schengen-Ländern, hat sich nichts geändert. Was für die Beantragung an Allgemeines zu beachten und an Unterlagen vorzulegen ist, entnimmst Du am Besten dem Original, nämlich den beiden verlinkten Seiten der deutschen Botschaft in Havanna. Gibt es Fragen hierzu und auch was die Kriterien der Genehmigung sind, so stöber erst mal im Forum. Genügt dies nicht, werden wir versuchen auch dafür eine Antwort zu finden.
Richtig ist -wie die Überschrift dieses Threades schon sagt-, dass die teure Ausreisegenehmigung ab 14.01.2013 entfallen wird. Um als Kubaner dann aus Kuba ausreisen zu können, benötigt dieser nur noch einen Pass mit dem Visum darin. Aber auch weiterhin viel Hilfe finanzieller Art, die mit Deiner Einladung einhergeht. |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Yale am 10. November 2012 um 01:49 Esperanto schrieb am 09. November 2012 um 23:34:
ich hab ja frueher oefters Einladungen nach deutschland gemacht und hatte dabei jeweils mit dem konsulat in berlin zu tun (herrn meissner in ehren). da wurde mir jedesmal bewusst, dass die armen Jungs vom konsulat von den Gebuehren, die sie erheben duerfen, leben muessen. denn Ueberweisungen vom kubanischen Staat fuer Gehaelter usw. gab es ja wohl keine. Und nun soll das mehr oder weniger aus sein? @Español. hast du eine Ahnung, was da der grund sein koennte, dass sich die kubanische Seite nun all diese gelder kuenftig entgehen lassen will? Oder stehen an anderer stelle schon wieder neue Gebuehren "parat"? |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von bruja am 10. November 2012 um 11:07
Die neuen Ausweise sind teurer!
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Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Esperanto am 10. November 2012 um 13:13
Statt 55 CUC vermutlich 100 CUC,
soweit ich den Text in Resuelvo Secundo der RESOLUCIÓN No. 343 richtig verstehe, der auf Seite 1364 in der von Dir verlinkten Gaceta Oficial veröffentlicht wurde. |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Esperanto am 10. November 2012 um 14:01 Yale schrieb am 10. November 2012 um 01:49:
Wenn sie all die Einnahmen aus ihren Gebühren selbst verbraten können, dann haben sie mehr als genug. Vor Jahren war es noch möglich die Einladung über einen kubanischen Notar der Consultoria Juridica International (CJI) für 150 CUC in Kuba zu machen. Ich glaube nicht, dass diese Gebühr allein für ihn bestimmt war. Die kubanische Botschaft erstellt auch nicht die Einladung in Form der "Carta de invitacion" selbst, sondern leitet die erhaltenen Angaben vielmehr an die CJI in Havanna weiter. Ich denke auch, dass das Personal der kubanischen Botschaft in DE besser dran ist, als jenes in der Schweiz. Jedenfalls sind die dort scharf auf Nebenverdienste, wie Tata vor kurzem feststellte, als man ihr sagte: "Die Einladung ist nicht korrekt so!" Die Übersetzung machen nur wir und kostet 42 CHF pro Seite. Yale schrieb am 10. November 2012 um 01:49:
Schon vor Jahren als Raul Castro von seinem Halbbruder die Macht übernahm, waren Reiseerleichterungen eines seiner Versprechen, das er immer wieder verschob. Die Begründung der offiziellen Gründe steht –wie bei deren Resolucion üblich- auch in der Resolucion 302, in welche die neue Ausreiseregelung veröffentlicht wurde: Danach hätte der Staatsrat festgestellt, dass das der bisherigen Migrationsgesetze einer Aktualisierung bedarf, um die Migrationsbewegungen weiterhin legal, geordnet und sicher abwickeln zu können. Und dies "Por Cuando:" mit dem Hintergrund der Unmenschlichkeit der Regierung der USA: El Gobierno de los Estados Unidos de América, que mantiene un genocida e ilegal bloqueo económico, comercial y financiero contra nuestro país; ha utilizado históricamente su política migratoria hacia Cuba con fines de hostilidad, subversión y desestabilización, y contra los intereses legítimos de nuestro pueblo y de la propia emigración cubana; y ha alentado, mediante la Ley de Ajuste Cubano y la Política de Pies Secos-Pies Mojados, la emigración ilegal …………. und so weiter und so fort ..... In der FAZ sind andere Gründe zu lesen Wird die neue Regelung noch restriktiver? Noch schlimmer: Auch diese neue "Reform" soll dem Regime nur ein wenig Luft und Zeit verschaffen, nicht den Bürgern die Freiheit geben. Was solls und was kümmert es mich wer da recht haben sollte? Für die Einsparung kann meine Freundin beim nächsten Besuch im kommenden Sommer mehr fürs Shopping ausgeben. Könnte ja sein, dass sie sich dann in besseren Klamotten noch besser fühlt. |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von bruja am 10. November 2012 um 20:35 Esperanto schrieb am 10. November 2012 um 13:13:
ja genau... laut Inmi Habana kostet der pasaporte nächstes jahr 100CUC |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Esperanto am 25. Januar 2013 um 19:23
Unser Mitglied HayCojones, ansonsten sehr gedankenschnell, zeigt Schwächen. Zwar vertritt er auch bei den neuesten Zwischenfällen bei der Verweigerung der Mitnahme kubanischer Passagiere von Condor die richtige Sache, seine Argumentation und Hinweise sind aber nicht mehr so präzise wie ehedem. Vielleicht hat das Niveau im Proletenforum auf ihn abgefärbt.
Würde er hier im Forum mitlesen, würde er wissen, dass [list bull-blueball] Das jetzt gültige Gesetz ersetzt das Gesetz "Ley de Migracion No. 1312" aus dem Jahre 1976, welches bisher ausdrücklich die zusätzlich zum Reisepass erforderliche Ein- und Ausreisegenehmigung (Permiso de entrada o de salida) für kubanische Bürger verlangte. |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Esperanto am 26. Januar 2013 um 23:01
Die schwerwiegenden Folgen des Übereifers deutscher Dienstleister werden konkreter. Ich stelle mir vor, was mir durch den Kopf gehen würde, wenn ich am Flughafen in Kuba unter Hinweise auf deutsche Gesetze abgewiesen und nicht mitgenommen würde. Hierzu die Recherchen unser Mitglieds HayCojones:
…….. Ein dritter von den fünf Kubanern die gestern abgewiesen wurden (wahrscheinlich der aus Frankreich angereiste) bekam gestern vom kirchlichen Sozialdienst die Erlaubnis, bis Montag in einer Ecke der Flughafenkapelle zu übernachten. Quelle: Mehr ….. |
Titel: Re: Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum Beitrag von Esperanto am 28. Januar 2013 um 14:55
Bei der jetzigen Verweigerung der Mitnahme von Kubaner handelt es sich offenbar um eine begrenzte Anzahl von Fällen. Berichtet wird, dass zwei Kubanerinnen auf Verantwortung des Piloten unter Vermittlung eines Bundespolizisten mitgenommen wurde, einige der Zurückgehaltenen auf die Warteliste späterer Flüge gesetzt wurden. Auch soll es sich um Gestrandete vorwiegend mit Zubringerflügen handeln.
Unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen ist, dass die Verweigerung nicht wegen Unkenntnis der neuen kubanischen Reisebestimmungen, sondern wegen der Nichtwahrnehmung des Hinfluges erfolgte. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Xa ZR 5/09) ist bei sogenannten "Überkreuz-Buchungen" die Verweigerung der Mitnahme rechtens, wenn die Anreise nach Frankfurt also anders erfolgte, als ursprünglich gebucht. Die Begründung: "Dem Passagier dürfe zwar nicht das Recht genommen werden, die Beförderungsleistung teilweise in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig gebe es aber ein legitimes Interesse der Luftverkehrsunternehmen, eine Umgehung ihres jeweiligen Tarifsystems zu verhindern". |
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