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Einladung Flugticket (Gelesen: 93837 mal)
Antwort #90 - 02. Februar 2007 um 21:55

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Zitat:
Ok, dann werde ich weiterhin versuchen zum Erkenntnisgewinn beizutragen, indem ich weiterhin der Meinung bin, dass die Ursachen in erster Linie in Kuba, deren Gestze und Verordnungen sowie deren praktischen Anwendung zu suchen sind. Zwinkernd Griesgrämig Darauf solltest du auch deine Energie verwenden.

Das erwarte ich aber auch. Wenn da von hier aus nichts kommt, höre ich auf. Meinst Du ich führe dann weiter Monologe wie in Gabrielas Geschichte und die des Sportlehrers?

Für die Durchführung dieser EU-Verordnung zuständig ist die Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Beschwerden sind an diese Behörde zu richten. Dies hat man mir bei der EU_Kommission gesagt. Und tatsächlich - sie haben dort ein Kontaktformular. Detaillierte Angaben werdn dort abgefragt und natürlich auch der Sachverhalt ist zu erläutern. Sie antworteten (lang ist es her):

"das LBA wird Ihre Beschwerde zunächst einer Vorprüfung unterziehen und eine Erstbewertung der Frage vornehmen, ob überhaupt ein Anwendungsfall der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegeben ist. Trifft das erkennbar nicht zu oder ist das LBA nicht die zuständige Durchsetzungsstelle, erhalten Sie von uns möglichst umgehend eine entsprechende Nachricht."

Meine dort eingereichte Beschwerde ging eher dahin, dass ich keine Antwort von Condor bekomme. Eine verwertbare Antwort habe ich aber auch von dort nicht bekommen. Bei Nachfragen wurden nur auf die lange Bearbeitungszeit hingewiesen. Immerhin war in diesem Fall keine Antwort auch eine Antwort, denn wenn sie für diese Sache nicht zuständig wären, hätten sie sich wohl nicht so viel Zeit gelassen.

Vielleicht antworten sie doch noch, nachdem ich Ihnen jetzt das Antwortschreiben von Condor weitergereicht habe. Einen Kommentar konnte ich mir bei der Weiterleitung dabei nicht verkneifen. Aber auch sie sind nicht die letzte Möglichkeit, um einen ungewissen Rechtsstreit dann doch noch vermeiden zu können.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #91 - 02. Februar 2007 um 22:40

Esperanto   Offline
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Zitat:
die Ursachen in erster Linie in Kuba, deren Gestze und Verordnungen sowie deren praktischen Anwendung zu suchen sind.

Gewiss liegt die Ursache in den Unzulänglichkeiten der kubanischen Administration. Mal so mal so. Jeder der in Uniform herumläuft hat halt so seine Ansichten und sie sind nicht deckungsgleich. Du schreibst ja selbst:

Zitat:
dass in Kuba nicht alles nach niedergeschriebenen, einklagbaren Regeln erfolgt, sondern häufig ein Klein-Möchtegern-Groß kraft seiner Wassersuppe (was das bedeutet, weißt du ja jetzt Wink) die eine oder andere kubanische Bestimmung etwas strenger auslegt, als er eigentlich müsste.


Es ist aber nun mal so gewesen, dass der Condor-Vertreter da mitgemacht hat. Anstelle die Bordkarte auszustellen, nachdem er doch die Genehmigung der kubanischen Inmigracion so deutlich vor sich hatte, fragt er so eine dahergelaufene Uniformierte und die hat dann so richtig Auftrieb bekommen. Glaubst Du er würde da noch fragen, wenn er es so eindeutige Bestimmungen geben würde, wie wir sie hier kennen? Soll Condor doch die Ausführungsbestimmungen der kubanischen Grenzbeamten vorlegen, die da bestimmen wie mit einer gültigen Permiso de viajar al extranjero zu verfahren ist. Für mich hat der Mann am Condor-Schalter versagt und damit finde ich mich nicht ab. Soll Condor doch den richtigen Mann dahin stellen. Der war sein Geld offenbar nicht Wert. Soll ich mich jetzt damit abfinden, dass meine Freundin dadurch  benachteiligt wurde? Nein, die sollen sie gefälligst entschädigen.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #92 - 02. Februar 2007 um 23:15

uwe   Offline
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es geht doch um die fehlenden voraussetzungen fuer die einreise in schengenland. bestimmte visa erfordern eben zusaetzlich ein ticket fuer weiter- oder rueckreise.
rreisebueros wissen das sicher auch, halten sich in ihren agb aber raus und verweisen auf eigenverantwortung.
 
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Antwort #93 - 03. Februar 2007 um 00:52

Esperanto   Offline
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Zitat:
es geht doch um die fehlenden voraussetzungen fuer die einreise in schengenland. bestimmte visa erfordern eben zusaetzlich ein ticket fuer weiter- oder rueckreise.

Uwe, das ist definitiv nicht so. Schon seit einigen Jahren verlangt die deutsche Botschaft nicht mehr die Vorlage des Flugtickets. Das haben sie schon schriftlich erklärt. Einzelheiten stehen sogar weiter vorn in diesem Thread. Nicht einmal den Nachweis der Reservierung verlangen sie noch. Wenn sie trotzdem jetzt noch irgendein Papier über den dokumentierten Reisetermin einen Kubaner/in sehen wollen, dann nur deshalb, weil sie im Visum die Zeiten der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung eintragen müssen.

Im Zusammenhang mit der Erteilung des Schengen-Visums ist auch kein Wort in den Ausführungsbestimmungen über den Nachweis eines Rückflugticket erwähnt. Große Bedeutung wird aber der Prüfung der Rückkehrwilligkeit beigemessen. Da ist der Antragsteller/in sogar in Bringschuld. Und so weltfremd sind sie dort auch nicht, als dass sie nicht wissen würden, dass das Rückflugticket als Nachweis für die Rückkehrwilligkeit nicht taugt.

Nein, die Botschaft führt schon ein effektives Genehmigungsverfahren durch, dass sogar soweit geht, dass sie vom kubanischen Antragssteller den Nachweis der Wiedereinreise nach Kuba in Form der Verlängerung der Ausreisegenehmigung verlangt. Den Nachweis der Verlängerung dieser PVE verlangt dann sogar -aus berechtigter Eigeninteresse- die Fluglinie (natürlich auch Condor) in Deutschland, bevor sie den Kubaner/in nach Kuba mitnehmen. Ist dies nicht der Fall können sie tatsächlich wegen der fehlenden Gültigkeit der Reisedokumente die Mitnahme ablehnen. Und dies machen sie auch. Nicht auszuschließen ist, dass die Fluglinien von den kubanischen Behörden tatsächlich gezwungen wurden, ihre Landsleute dorthin zu bringen, wo sie herkamen.

Nachvollziehbare Gründe für ein Verlangen eines Rückflugtickets sind aber im vorliegenden Fall nicht gegeben. Im Falle einer Abschiebung öffentlicher Stellen wird zur Abdeckung der dabei entstehenden Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln die Verpflichtungserklärung des Einladenden herangezogen.

Welche Stelle hätte also ein berechtigtes Interesse das Rückflugticket im vorliegenden Falle zu verlangen?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #94 - 04. Februar 2007 um 20:05

Esperanto   Offline
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Zitat:
Wie kommst du auf die Idee, dass der Mensch am Check-In-Schalter von Condor auf einem kubanischen Flughafen ausschließlich im Auftrag und Namen von Condor handelt?

Dass er im Auftrag und Namen von Condor gehandelt hat, ist klar, auch wenn er vermutlich kein Angestellter von Condor ist. Bekanntlich haben die kein Büro in Havanna. Aufgaben von Condor werden von der dortigen LTU-Niederlassung wahrgenommen. Ich frage mich aber, ob dieses Büro tatsächliche eine eigenständige Niederlassung der LTU ist oder doch nur mit Beteiligung kubanischen Stellen tätig werden kann?

An der Beschilderung dieses Büros an der Rampa in Havanna ist dieses zwar groß und deutlich als eine LTU-Niederlassung ausgewiesen. Abgesehen davon, dass LTU derzeit Havanna überhaupt nicht anfliegt, verhalten sie sich dort aber anders, als man dies von einer Niederlassung erwartet, die doch in engen Kontakt mit ihrer Zentrale stehen sollte. So haben sie zwar Telefon, Fax und offenbar auch Telex. Wie schwierig es aber ist, Kuba telefonisch und damit auch per Fax zu erreichen, wissen wir. Unverständlich, warum sie nicht über E-Mail erreichbar sind, der einzigen brauchbaren Kommunikationsmöglichkeit mit Kuba.

Man kann dort gegen Gebühr Tickets hinterlegen lassen und auch für Umbuchungen lassen sie sich bezahlen. Sie verkaufen auch Tickets. Nur-, als ich von hier aus dann die Hinterlegung des Rückflugticket veranlasste, war eine erneute Reservierung für den Hinflug (HAV-FRA) von hier aus nur möglich, wenn ich auch gleichzeitig dieses Ticket hier erwerbe. Die Umbuchung des abgelehnten, für diesen Flug hier erworbenen Tickets, war von hier aus nicht möglich und –so die Aussage meines Reisebüros- das LTU-Büro in Havanna von Condor für einer Umbuchung dieses Tickets nicht autorisiert und würde dann –so die erhaltenen Aussage- gegen vorhandene Abmachungen handeln. Erklären kann ich mir dies nicht.

Vor vier Jahren hatte ich schon einmal wegen Unregelmäßigkeiten etwas mit diesem Büro zu tun. Ein dort ausgehändigtes Linienflugticket, welches später nicht genutzt wurde, haben sie sich honorieren lassen und als ich die Rückerstattung einforderte, Lufthansa gegenüber behauptet, dass das Ticket benutzt wurde, was überhaupt nicht der Fall war und auch eindeutig anhand des Reisepasses bewiesen werden konnte. Eine Buchungsgebühr –in diesem Fall 100 EUR- wurde trotzdem einbehalten.

Es wäre schon interessant, mehr über die Befugnisse dieser LTU-Niederlassung in Havanna zu wissen.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #95 - 10. Februar 2007 um 22:05

Esperanto   Offline
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Zitat:
Im Übrigen hat die Condor-Sachbearbeiterin bei meinem heutigen Rückruf eingeräumt, dass ihr Schreiben ein Schnellschuss war. Sie wird die Sache noch einmal überprüfen, sich auch mit ihrer Verkaufstelle in Verbindung setzen und mir einen neuen Bescheid geben. Zumindest hat sie mir dies so gesagt.

und auch gehalten.

Aber mit ihrer Antwort blamiert sie sich, die Kundenbetreuung von Condor und ihren Arbeitgeber noch dazu. Ich hatte ja mit ihr gesprochen. An Arroganz war sie nicht zu überbieten. Kein Wunder, dass das, was sie schreibt, der blanke Unsinn ist. Nein, sie ist ihr Geld nicht wert. Ihr Glück wäre, dass ihr Vorgesetzter das, was sie von sich gibt, nicht zu lesen bekommt. Sie schreibt (buchstäblich):

„Für uns sind die internationalen IATA Regelen ausschlaggebend. Zudem befindet sich in den Hinweisen der Kubanischen Botschaft, die Information, dass ein Hin- und Rückflugticket vorliegen muß“.

Wer sich im Forum beteiligt, weis es besser. Zwar verlangen die kubanischen Behörden bei der Einreise die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets. Angesprochen werden bei diesen Bestimmungen aber Touristen die nach Kuba einreisen. Wer sollte denn für die Kosten aufkommen, wenn sie einen Touristen abschieben wollten und die Fluggesellschaft nicht zwingen könnten, wegen Missachtung ihrer Gesetze, indem sie einen Passagier mit unzureichenden Reisedokumenten beförderten, auch gefälligst wieder zurückzunehmen.

Nur, was hat dies mit den Reisen von Kubanern zu tun? Deren strenge Bestimmungen über die Aus- und Wiedereinreise ist von einer anderen Qualität. Meint etwa die Kundenbetreuung von Condor, dass die Hinweise der kubanischen Botschaft in Deutschland für die Aufklärung kubanischer Bürger in Kuba über deren Aus- und Wiedereinreise bestimmt sind? Ich denke, es reicht, wenn die Fluggesellschaft sich an die internationalen IATA Regeln hält und die Entscheidung über die Ein- und Ausreisemöglichkeit den zuständigen nationalen Behörden überlässt und nicht neu interpretiert.


 

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Antwort #96 - 10. Februar 2007 um 23:12

Alex   Offline
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Cubalibre
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Wirklich der Gipfel von Dummheit und Inkompetenz hier die kubanische Botschaft zu zitieren! Ich meine das es Dir 'runtergeht wie Öl Esperanto diesen miserablen Kundendienst von Condor mit Briefen, e-mail und Anrufen so richtig zur Minna zu machen! Durchgedreht
Zitat:
...die Entscheidung über die Ein- und Ausreisemöglichkeit den zuständigen nationalen Behörden überlässt und nicht neu interpretiert. 

nur genau hierum geht es wie ich eher bereits schrieb da Deine  Freundin gültige Ein- und Ausreisepapiere hatte (für Deutschland und von Kuba)!! Pure Amtsanmaßung eines Mitarbeiters im Namen/Dienst de Condor wofür sie nun zahlen müssten eigentlich!
 
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Antwort #97 - 11. Februar 2007 um 13:52

Esperanto   Offline
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Zitat:
diesen miserablen Kundendienst von Condor mit Briefen, e-mail und Anrufen so richtig zur Minna zu machen! Durchgedreht

aber mit Augenmaß, sonst könnte man noch Partei für deren schwierige Aufgaben ergreifen.

Aus der Distanz weiß man nichts über diesen Kundendienst und ihren Akteuren. Auch die Umstände, wie sie zu ihren Job kommen, sind uns unbekannt. Vielleicht sind es ehemalige Stewardessen, welche für eine Kundenbetreuung über den Wolken nicht mehr in Frage kommen. Über die Gründe (Alter, Gewicht in Hinblick auf die überhöhten Treibstoffkosten und auch der verbleibenden Enge in ihren Fliegern usw.) sollten wir der Höflichkeit wegen nicht spekulieren.

Einfachere Gemüter bei Condor dachten vielleicht, es wäre nahe liegend, die Kundenbetreuerinnen von oben, jetzt unten auf den Boden zu beschäftigen. Dies kann aber nicht klappen, sind doch bei der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben ganz andere Fähigkeiten gefragt. So wird der Schwerpunkt an Bord doch eher körperlicher, auf dem Boden bei der Betreuung von Unregelmäßigkeiten jedoch mehr geistiger Natur sein. Wenn also die Personalplanung Condors diese Unterschiede der individuellen Fähigkeiten nicht erkennt, so kann es mit der Kundenbetreuung nicht gut gehen. Die alleinige Schuld der dortigen Sachbearbeiterin wäre dies also nicht.

Keine Sorgen mache ich mir um die Sachbearbeiterin, die sich den beschriebenen Vorgang widmete. Mit ihrem kräftigen und herzhaften Lachen auf meine Bemerkungen zu ihren gerade beendeten Urlaub, verriet sie, dass sie noch voll im Leben steht und auch Humor hat. Mein Humor endete allerdings, als sie nach soviel Zeit zu derart falschen Schlüssen kam, wie sie hier wiedergegeben wurden und damit ihre Orientierungslosigkeit offenbarte.

Mal sehen, wie es weitergeht.


 

Saludos Esperanto
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Antwort #98 - 12. Februar 2007 um 12:37

Esperanto   Offline
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Zitat:
Aus der Distanz weiß man nichts über diesen Kundendienst und ihren Akteuren.

Damit das Antwortschreiben auch von einer kompetenteren Stelle bei der Kundenbetreuung von Condor gelesen wird, habe ich mich heute nach dem Vorgesetzten dieser Abteilung erkundigt. Unfassbar: Die von mir als Sachbearbeiterin Ausgemachte, ist die Leiterin dieser Condorabteilung selbst. Das ist tatsächlich so. Oh Gott; der Fisch stinkt vom Kopf her.

Der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin (Verkehrsclub Deutschland e.V.) habe ich die Kopien des Condorschreibens und auch des Antwortschreibens als Ergänzung der zuvor vorgelegten Unterlagen zugesandt. Die Antwort kam heute prompt und kompetent:

Unsere Recherche hat ergeben, dass zwar der Einladende sich verpflichtet für den Hin- und Rückflug aufzukommen, einen Hinweis, dass ein Rückflugticket schon vorhanden sein muss, konnte ich nicht finden. Wir leiten ein Schlichtungsverfahren ein.


Fortsetzung folgt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #99 - 15. Februar 2007 um 19:52

Esperanto   Offline
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Wer die Sache hier mitverfolgt hat, weiß, dass ich mich wegen der Verweigerung von Conder meine kubanischen Freundin in Havanna mitzunehmen auch an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gewandt habe. Dieses Amt wurde mir von der europäischen Kommission als zuständige Behörde für Beschwerden zur Durchsetzung der EU-Verordnung 261/2004 zur „Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen“ genannt.

Die Bezeichnung dieses Amtes, aber auch deren Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit in der Luftfahrt, von der Beaufsichtigung der Fluggesellschaften, Prüfung des Flugpersonals, Zulassungen jeder Art sind ja sehr umfangreich. Sie haben diese eher belanglose Aufgabe, mit der wir uns beschäftigen, aber übernommen oder zugewiesen bekommen.

Kein Wunder, dass die bisherige Bilanz des Kontaktes mit diesem Amt sehr bescheiden ausfällt. Bekannt ist mir auch, dass die „EU-Kommission zur Zeit an einer Durchsetzungsstrategie arbeitet, um die Fluggastrechte praktikabler zu machen: da es aber noch nicht so weit ist, muss man diesen beschwerlichen Weg gehen“, so eine Mitarbeiterin der Schlichtungsstelle Mobilität. Insofern ist die Beschäftigung dieses Amtes mit dieser Materie möglicherweise nicht von Dauer.

Ursprünglich hatte ich mich nur deshalb an dieses Amt gewandt, weil Condor schlichtweg die Sache monatelang liegen lies und auch mit den Erinnerung so verfuhr. Das LBA stellt zwar ein detailliertes, umfassendes Kontaktformular für die Beschwerden bereit. Die vorgefertigten Antworten sind immer dieselben:

Subject: Antw: Nichtbeförderung durch Condor BdP xxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das LBA ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Deutschland. Im Rahmen dieser Aufgabe analysiert das Amt anhand der Beschwerdefälle das Verhalten der einzelnen Luftfahrtunternehmen und veranlasst die Abstellung systematischer Mängel bei der Anwendung der EG-Verordnung. Falls erforderlich, werden auch Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt. Ziel ist es, die rechtskonforme Anwendung der Verbraucherschutzregelung in Deutschland zu sichern und die Ursachen für Fluggastbeschwerden zu verringern. Das LBA wird Ihre Beschwerde zunächst einer Vorprüfung unterziehen und eine Erstbewertung der Frage vornehmen, ob überhaupt ein Anwendungsfall der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegeben ist. Trifft das erkennbar nicht zu oder ist das LBA nicht die zuständige Durchsetzungsstelle, erhalten Sie von uns möglichst umgehend eine entsprechende Nachricht. Besteht dagegen die Möglichkeit, dass ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorliegen könnte, werden wir Ihre Beschwerde bzw. Hinweise an das betreffende Luftfahrtunternehmen weiterleiten und das Unternehmen auffordern, Ihnen sowie dem LBA in angemessener Frist eine begründete Stellungnahme zukommen zu lassen. Das LBA überwacht den Eingang der Stellungnahme, prüft diese und fordert das Unternehmen ggf. zu ergänzenden Informationen auf.
Nach vollständiger Bearbeitung Ihrer Beschwerde bzw. Ihrer Hinweise gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 werden wir Sie über das Ergebnis abschließend informieren. Ihre privatrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Luftfahrtunternehmen müssen Sie allerdings weiterhin nach den im deutschen Recht vorgesehenen Verfahren geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen


Wie bereits in einem vorausgehenden Beitrag steht, ist es ja gut, wenn man keine schnelle Antwort bekommt. Schließlich ist daran zu erkennen, dass sich dieses Amt in dieser Angelegenheit als zuständig ansieht. Danach ist aber langes Schweigen. Meiner Ansicht nach zu langes Schweigen. Man kann Ihnen ergänzende Unterlagen zusenden wie man will. Die Antworten sind mehr oder weniger immer dieselben:

Sehr geehrter xxx,
wir bedanken uns für Ihre Anfrage beim Luftfahrt-Bundesamt. Folgendes können wir Ihnen mitteilen: Ihre Beschwerde befindet sich beim zuständigen Fachreferat zur Bearbeitung. Derzeit liegen uns noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit zur Zeit 10-12 Wochen beträgt. Wir dürfen Sie daher noch um etwas Geduld bitten. Nach vollständiger Bearbeitung Ihrer Beschwerde bzw. Ihrer Hinweise gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 werden wir Sie unaufgefordert über das Ergebnis abschließend informieren.
Ihre privatrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Luftfahrtunternehmen
müssen Sie allerdings  …
usw wie bisher 
Mit freundlichen Grüßen

Oder

Sehr geehrte xxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht samt der Anlagen. Wir werden diese in unsere abschließende Bewertung mit einfließen lassen. Einzelne Aussagen kommentieren wir vorab nicht. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Dies haben wir Ihnen bereits schon früher entsprechend mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen


Diese Antworten sind ja auch in Ordnung. Nur fragt man sich, was die überhaupt machen, oder wozu man sie in dieser Sache etwas bitten soll, wenn nicht mehr kommt, denn zwischenzeitlich lag die ablehnende Antwort im Doppelpack von Condor vor. Vom Bundesamt waren aber weiterhin keine Erkenntnisse zu vernehmen. Ob es mir jemand verdenken kann, dass ich dann einmal nachfasste und eine E-Mail schrieb:

Sehr geehrter xxxx,
dass das Luftfahrt-Bundesamt sich unaufgefordert bei mir melden wird, habe ich natürlich gelesen. Schon Frau xxxxx und auch Frau xxxxx hatten mir dies vor Ihnen geschrieben. Auch die durchschnittliche Bearbeitungszeit von 8  - 12 Wochen habe ich zur Kenntnis genommen. Den neueren Schriftverkehr mit der Condor Flugdienst GmbH habe ich Ihnen zur Aktualisierung dieses Vorgangs trotzdem zugesandt.
Gerne hätte ich dem zuständigen Fachreferat in Ihrem Hause eventuell zusätzliche Fragen in dieser Sache beantwortet. Der Anlass meiner Bitte um einen Zwischenbescheid ergibt aus der Sorge, dass Ihre abschließende Stellungnahme nach Abschluss der Angelegenheit nicht mehr die Bedeutung haben könnte, die sie hätte, wenn sie rechtzeitig bekannt wäre. Neue Aspekte werden sich wohl nicht mehr ergeben, es sei denn, der Vorfall vom xx.xx.06
ist verjährt.
Ich wäre Ihnen also dankbar, wenn Sie diese Mail Ihrem Fachreferat mit der Bitte weiterreichen würden, mir doch noch einen Zwischenbescheid zukommen zu lassen.
Für Ihre Bemühungen möchte ich mich schon im Voraus bei Ihnen bedanken.
Mit freundlichen Grüßen


Die Antwort:

Sehr geehrter xxxxxxx,
wir haben Ihre neuen Schreiben heute weitergeleitet. Das ergibt sich von selbst und ist selbstverständlich. Wir haben in Ihrem Fall bei der Erstbewertung einen möglichen erstoß des Luftfahrtunternehmens gegen die Verordnung festgestellt. Ihr Fall liegt bei uns derzeit auf Wiedervorlage, da noch eine von uns geforderte Stellungnahme des Luftfahrtunternehmens fehlt. Erst dann können wir eine abschließende Bewertung vornehmem. Und dann werden wir auf Sie unaufgefordert zukommen.
Bis dahin bitten wir Sie um Geduld. Sie brauchen auch keine Sorgen wegen möglicher Fristen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen


Zum ersten Mal eine differenziertere Antwort aber auch Anlass, um nochmal nachzuhaken und eine Zusammenarbeit anzubieten. Darauf deren Antwort:

Sehr geehrter xxxx
wir bitten Sie nun um etwas Geduld. Den Sachstand haben wir Ihnen jetzt nunmehr ausführlich mitgeteilt. Wir werden zu gegebener Zeit auf Sie zukommen. Sie können auch davon ausgehen, dass wir alle einschlägigen Bestimmungen kennen.
Mit freundlichen Grüßen


Mit den „einschlägigen Bestimmungen“ sind in diesem Fall die Ein- und Ausreisestimmungen gemeint. Über deren Kenntnisse und auch wozu sie in diesem Amt sonst noch fähig sind, sind wir sehr gespannt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #100 - 17. Februar 2007 um 10:15

Alex   Offline
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Cubalibre
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Zitat:
....Wir leiten ein Schlichtungsverfahren ein.



Ich denke und hoffe das Du nun bei der richtigen Instanz gelandet bist die der Condor mal auf die Fingerchen klopfen und das Problem helfen zu lösen! Smiley

Docu-Soap oder so nennt man sowas doch neuerdings...?! Zwinkernd
 
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Antwort #101 - 17. Februar 2007 um 11:28

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Die Docu-Soap und die Kommentierung zum Sachverhalt und der daran Beteiligten geht weiter.

Die Sache steuert ja auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zu und ist wahrscheinlich nicht vermeidbar. Dies scheint der übliche Weg in unserem Land zu sein. Nachdem Condor zweimal strikt abgelehnte, hatte ich sie erneut angeschrieben um ihnen aufzuzeigen, dass sie den Sachverhalt um den es geht, sicherlich noch nicht erkannt haben. Die Chance, ein halbwegs akzeptables Angebot zu unterbreiten, um diese grobe Benachteiligung einer stolzen Kubanerin wieder gutzumachen, hätten sie noch. In diesem Fall würden sie mich glatt verunsichern.

Im Gegensatz zum Luftfahrt-Bundesamt mit ihren doch eindrucksvollen Namen und sicherlich auch Ehrfurcht erregenden Briefkopf, hat die Schlichtungsstelle beim Verkehrsclub Deutschland e.V die schlechtesten Voraussetzung in dieser Angelegenheit einen Durchbruch zu erzielen. Ein Durchbruch, der nicht nur der Geschädigten, auch Condor und sogar der überlasteten deutschen Justiz zu Gute kommen würde. Das Einzige, was diese Schlichtungsstelle in die Waagschale werfen kann, ist die Intelligenz und auch der engagierte Einsatz ihrer Mitarbeiter. Ich weiß nicht einmal, wie sie sich finanzieren.

Nur, was bisher von dieser Stelle kam, ist ja erstaunlich. Ihre Nachfragen und Antworten sind prompt und höchst kompetent. Sie verstecken sich nicht wie die Mitarbeiter des Luftfahrt-Bundesamtes, mit denen ich es bisher zu tun hatte, hinter irgendwelchen Fassaden und tun offenbar nur so als ob, sondern gehen auf die Leute zu, die möglicherweise benachteiligt wurden. Natürlich sind dies sehr viele. Sie schreiben auch, dass „wir jedoch über den Ausgang keine Prognose machen können. Hinweisen möchten wir Sie außerdem auf die Tatsache, dass wir derzeit eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten haben. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.“

Dafür haben wir sehr viel Verständnis.

 

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Antwort #102 - 17. Februar 2007 um 11:56

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Beiträge: 1310
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Ich habe mal eine Frage: in wessen Dienste stehen eigentlich die Angestellte die Passagiere auf dem internationalen Flughafen Jodé Martí, Havanna einchecken?

Ich kann mir in Cuba eigentlich nicht gut vorstellen, dass diese Leute direkt von der Fluggesellschaft engagiert werden. Hast du im Laufe deiner Nachforschungen, Esperanto, darüber etwas herausgefunden? M.a.W. hat Condor evtl. das Einchecken einer cubanischen Firma übertragen? Und wenn ja, handelt diese dann im Namen und auf Rechnung der Fluggesellschaft oder muss sie selbst für ihre Taten gerade stehen?


 

Elisabeth
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Antwort #103 - 17. Februar 2007 um 13:59

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Die Frage in wessen Diensten die Angestellten am Condor Schalter am Flughafen José Martí stehen, kann ich nicht eindeutig beantworten.

Die Condor-Mitarbeiterin bei der Kundenbetreuung bezeichnete den Condor-Vertreter beim Check-in als Kollegen. Kollegialität ist ein weiter Begriff. Selbst wenn sie den Mann, der die Startbahnen von Flugplätzen reinigt als Kollegen bezeichnet, wäre dem nicht zu widersprechen.

Was ich zu dieser Frage weiß, beziehungsweise darüber spekuliere, habe ich hier am 4.02 geschrieben. Ich vermute, dass es sich, genauso wie im Stadtbüro in Havanna, um Angestellte einer deutsch/kubanischen Kooperation handelt. Möglicherweise haben die beiden deutschen Fluglinien dafür Personal abgestellt. So hat nach meinen Eindrücken das Bodenpersonal, welches im Namen der beiden deutschen Fluggesellschaften dort am Flughafen aber auch in Varadero auftritt, zumindest teilweise die deutsche Staatsangehörigkeit und sie stehen in ihrem Auftreten denen ihrer Kollegen in Deutschland nicht nach.

Dass sie aber im Namen der jeweiligen Fluglinie handeln ist klar.
 

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Antwort #104 - 17. Februar 2007 um 18:18

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
Viva Cuba, pero libre!

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Zitat:
Die Frage in wessen Diensten die Angestellten am Condor Schalter am Flughafen José Martí stehen, kann ich nicht eindeutig beantworten.

Mit ganz großer Wahrscheinlichkeit: NEIN. Mit ganz großer Sicherheit gehören sie zu Rauls Imperium, möglicherweise offiziell zu Cubana und werden nur von Condor beauftragt, den Check-In durchzuführen, so wie dies auch auf anderen Flughäfen üblich ist, dass dort Angestellte der Heimatfluggesellschaft sitzen.

Entschuldigt, wenn ich mich wiederhole, aber ich sehe die Verantwortlichkeit nicht bei der Firma Condor, sondern beim kubanischen Staat. Und ob der Check-In-Beamte seine Kompetenzen überschritten hat, indem er auf ein Rückflugticket bestand, entzieht sich meiner Kenntnis. Das würde ich unter der Rubrik "kubanische Unwägbarkeiten" sehen.
 
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