Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einfuhr eines Notebooks (Gelesen: 2318 mal)
17. Juni 2003 um 10:15
Mark   Ex-Mitglied

 
Hallo,

ich muss evtl. eine Notebook mitnehmen. Habe bereits Informationen im Internet gesucht, jedoch nicht viel gefunden. Auch gibt es schlechte erfahrungen:

http://www.homepagemodules.de/board/topic.php?board=2001662&id=292570&fo
rum=3723&threaded=1&message=3487636

Ich will ein altes Notebook mitnehmen. Ohne DVD nur mit CD-ROM LW. Der Wert wird zwischen
100 und 300 $ liegen.

Gibt es irgendwo eine Gesetzliche Regelung? Oder legen es die Cubis so wie alles andere
nach gut dünken aus? Auf den Seiten der Botschaft steht nichts. Wenn man jedoch den passus
(siehe unten) auslegt, darf man es mitnehmen, muss es jedoch zu 100% versteuern?! Wie wird
der Wert festgelegt?

Wenn ich ohne Kontrolle durchkomme ist ja alles OK.
Was passiert wenn ich kontorlliert werde?
Falls ich das Notebook einführen kann, wird es irgendwo vermerkt?
Wenn ja was passiert, wenn ich's nicht mehr habe? Gestohlen, verloren bzw. verschenkt?

In Varadero sehe ich weniger Probleme als in Havanna. Durchleuchtet wird ja alles.

Man ist das komliziert.

Danke für Antworten.


Entsprechend den geltenden Zollvorschriften sind einreisende Personen nach Kuba berechtigt, einmal im Jahr Gegenstände im Wert bis zu 250 US$ zu nichtkommerziellen Zwecken einzuführen. Von dieser Regelung sind alle persönlichen Gegenstände des Reisenden, wie Wäsche, Bekleidung, Schuhwerk sowie Artikel für die Körperpflege, sofern sie in angemessenen Mengen mitgeführt werden, ausgenommen.
Darüber hinaus sind zur zollfreien Einfuhr Gegenstände zugelassen, die einen Wert von 50 US$ nicht überschreiten und innerhalb der für die Einfuhr zugelassenen 250 US$ liegen, ist eine Zollabgabe in Höhe von 100 % des deklarierten Gebrauchtwertes zu entrichten. Diese Zollabgabe ist in frei konvertierbarer Währung von Personen mit ständigen Wohnsitz im Ausland, Personen mit zeitweiligem Wohnsitz in Kuba und kubanischen Bürgern, die von einer Reise auf Grund einer Einladung aus dem Ausland nach Kuba zurückkehren, zu bezahlen. Der Geldumtausch kann auf dem Flughafen selbst erfolgen. Alle übrigen Reisenden entrichten den Zolltarif in nationaler Währung. Innerhalb des zugelassenen Gewichtes dürfen Medikamente bis zu 10kg zollfrei eingeführt werden.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken