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Noch ´ne Scheidung (Gelesen: 2892 mal)
08. August 2003 um 00:47
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Hallo,

stehe vor folgender Situation:

Ich habe meine Noch-Ehefrau nach diversen Fremdgehen, Verwahrlosung der Wohnung und ungenügender Versorgung unserer Tochter usw. der Wohnung verwiesen und bei der Meldestelle und Ausländerbehörde die, laut Sozialamt/Jugendamt/Amtsgericht notwendige, "Abmeldung" vorgenommen.

Das Familiengericht hat nach Terminen meiner Noch-Ehefrau und mir bei dem Jugendamt meinen Antrag auf das Einstweilige Aufenthaltsbestimmungrecht für unsere gemeinsame Tochter zugestimmt. Unsere Tochter lebt mit mir und nicht mit der Mutter. Weiterer Grund ist die permante Drohung meiner Noch-Ehefrau unsere Tochter nach Kuba nehmen zu wollen und mir entgültig zu entziehen.

Meine Noch-Ehefrau scheint nachweislich in die Gefilde des horizontalen Gewerbes abzugleiten, sonstiges Einkommen auf legalem Wege hat Sie nicht. Ob Sie Sozialhilfe bekommt ist mir nicht bekannt. Der Nachweis Ihrer Unfähigkeit für ein Kind zu sorgen (auch wegen diverser anderer bereits nachgewiesener Punkte) scheint relativ leicht zu führen zu sein.

Der Zuzug nach Deutschland erfolgte im Mai 2000 nach Heirat in Kuba. Die Ehe besteht schon seit der Geburt unserer Tochter nicht mehr. Es besteht sogar ein Schreiben meiner Noch-Ehefrau, das Sie per 08.2000 die Ehe als gescheitert bezeichnet. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis wurde demnach unter falschen Voraussetzungen im Mai 2003 erteilt. Es steht eine kurzfristige Scheidung oder sogar Annullierung der Ehe (wegen deutlichen Verdachtes der Scheinehe einseitig von meiner Noch-Ehefrau ausgeführt) an.

(...)


Der Thread dazu.

Der Gute irrt sich nur gewaltig, wenn er glaubt, diese Ehe noch annulieren zu können.

Auch hat er anscheinend die Hoffnung man könnte ihre AE entziehen; zwar diskutieren die Jungs von den ABHs noch darüber, wissen aber wohl ganz genau, dass ein gewiefter Anwalt das zu verhindern wissen wird.

Wer allerdings nach 3 Jahren erst merkt, dass die Ehe gescheitert ist und nur einen Zweck hatte, der muss sich nicht wundern.

maier_lansky lies das! Dann weißt du, dass du mächtig Glück gehabt hast! Und el_maquinista soll sich auch bloß auf nichts mehr einlassen. Schlussstrich und fertig.

errue
 
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Antwort #1 - 10. August 2003 um 18:44

Maier_Lansky   Ex-Mitglied
I love YaBB 1G - SP1!

Geschlecht: male
*
 
Mag sein, das ich glück gehabt habe, andererseits kann man meiner frau keinerlei sachen wie die hier angesprochenen nachsagen.
Ich glaube nach wie vor, das meine zukünftige ex den ansprüchen, die unsere gesellschaft an jeden stellt und die ziele die sie sich selbst gesteckt hat, nicht gerecht geworden ist.
Zumindest kann ich sagen, das sie von einem gewissen standpunkt aus, niemals vorsätzlich etwas machen würde, was mir größeren schaden zufügen würde.
Die einschätzung der sachlage ist ihr im grunde nur schlecht verständlich zu machen gewesen, was den ehevertrag betraf.
Sie sagte immer, und das nehme ich ihr ab, sie wollte für ihr geld selber arbeiten, einen anderen deutschen oder in europa lebenden wird es nicht geben und sie wollte ausschließlich nach cuba zurückkehren.
Dieses aber, verständlicher weise, nicht mit lehren händen.
Nun gut, der rest ist allen bekannt.

 
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