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heiraten von deutschen staatsbürgern (Gelesen: 4158 mal)
17. Juni 2004 um 12:06
ieram   Ex-Mitglied

 
mein lebensgefährte und ich (beide mit deutscher staatsbürgerschaft) möchten im januar 2005 auf kuba heiraten. familie und gäste sind organisiert , der notwendige papierkram ist mit der botschaft abgeklärt (hoffe ich jedenfalls). jetzt versuchen wir seit wochen das zuständige amt auf kuba zwecks termin usw. zu kontaktieren, bisher vergeblich. kann uns vielleicht jemand ein paar tipps geben.
 
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Antwort #1 - 13. Oktober 2005 um 12:35

knopfaugenmarie   Offline
Cubalibre
I love YaBB 1G - SP1!
x0|Dresden|||||

Beiträge: 1
 
hallo!

ich habe zwar leider keine antwort auf deine frage, aber eine riesenbitte!

auch wir beabsichtigen, auf kuba zu heiraten und stecken mit unseren erkundungen wie das funktioniert noch in den kinderschuhen. könnt ihr uns vielleicht helfen und sagen, was dazu alles erledigt werden muss? wo fängt man an? welches amt in deutschland ist für sowas zuständig??

danke im voraus 1000x für eure antwort!!!

berit und axel
 
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Antwort #2 - 13. Oktober 2005 um 12:52
errue   Ex-Mitglied

 
[quote]Das Bundesverwaltungsamt hat die Eheschließungsbestimmungen in den verschiedenen Ländern in fünf Broschüren für die Regionen Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien/Australien und Afrika zusammengefasst. Jedes dieser Hefte mit dem Titel "Deutsche heiraten in..." ist über Beratungsstellen verschiedener Wohlfahrtsverbände gegen eine Schutzgebühr erhältlich. Ein entsprechendes Verzeichnis kann beim Bundesverwaltungsamt (Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige, 50728 Köln, Telefon 01888-3580, Telefax 01888-358 27 68) kostenlos angefordert werden. [/quote]
[url=http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat10/F3]Wir sind beide deutsche Staatsangehörige und möchten im Ausland heiraten. Was müssen wir tun?[/url]

Erst einmal die Broschüre anfordern!

Ich nehme mal an, Ihr müsst alle Papiere anschleppen, die man halt dazu braucht, inklusive Übersetzungen/Beglaubigungen/Überbeglaubugungen etc. Danach dasselbe Prozedere mit der Heiratsurkunde. Scheint mir viel zu viel Aufwand!

Genaueres würde ich bei der [url=http://www.botschaft-kuba.de/d_frame.html]kubanischen Botschaft [/url] erfragen.

errue
 
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Antwort #3 - 13. Oktober 2005 um 15:16

espresso   Ex-Mitglied
Cubalibre

*
 
http://www.botschaft-kuba.de/d040_konsulat.html

HEIRAT IN KUBA ZWISCHEN ZWEI DEUTSCHEN BÜRGERN

Internationale auf Regierungsebene vorbeglaubigte Geburtsurkunde;

Auf Regierungsebene vorbeglaubigte Aufenthaltsbescheinigung mit Nachweis „Ledig“ bzw. „Geschieden“;

Übersetzung der Aufenthaltsbescheinigung von einem beeideten Übersetzer und Name des Übersetzers auf Übersetzung vom Landgericht vor beglaubigen lassen;

Ein internationales Ehefähigkeitszeugnis nützt nicht, da auf diesem der Familienstand nicht verzeichnet ist.

bei Geschiedenen das vom Landgericht vorbeglaubigte Scheidungsurteil und dessen vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung;

bei Witwern die vorbeglaubigte Heiratsurkunde und vorbeglaubigte Sterbeurkunde, die Übersetzungen ebenfalls vom Landgericht vor beglaubigen lassen.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist zur Heirat in Kuba nicht notwendig.

Die kubanische Heiratsurkunde muss vom deutschen Konsulat in Havanna legalisiert werden, damit sie rechtskräftig für Deutschland ist. In Deutschland können Sie sich dann auch auf der Grundlage ein Familienbuch ausstellen lassen.



also ich persönlich würde in D heiraten und dann stressfreie Flitterwochen in Cuba verbringen .... Die Behördenlauferei vor der Hochzeit in D und dann vor allem in Cuba ... und die Preise ....

espresso
 
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Antwort #4 - 14. Oktober 2005 um 11:35

Elisabeth   Offline
Full Member
paroliño
CH

Beiträge: 1310
***
 
Ich kenne ein Schweizer Ehepaar das auf Cuba geheiratet hat und nachher meinten: "nie wieder". Na ja, hoffentlich. Der Ärger und Kosten waren zu hoch meinten sie.

Dennoch, ich weiss nicht mehr wo genau, aber irgendwann las ich darüber in einem Prospekt eines Reisebüros, das solche Hochzeiten organisiere. Sofern ich mich erinnere kam dazu ein Beamter (wohl ein Notar) aus der Consultoria ins Hotel um die Leute zu trauen. Kostete natürlich ein bisschen mehr als sonst.

Soviel ich weiss haben die Schweizer Bekannte damals auf der Consultoria Juridica geheiratet, genauso wie bei einer Ehe Ausländer/Cubanerin.

PS:
Wenn man als Ausländer einen Cubaner heiratet kann keinen Termin festgesetzt werden bevor der Notar alle Papiere im Original selbst gesichtet und für gut befunden hat. Ich befürchte, dass dies bei einer Ehe unter Ausländern genau dasselbe ist.

 

Elisabeth
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