http://www.botschaft-kuba.de/d040_konsulat.htmlHEIRAT IN KUBA ZWISCHEN ZWEI DEUTSCHEN BÜRGERN
Internationale auf Regierungsebene vorbeglaubigte Geburtsurkunde;
Auf Regierungsebene vorbeglaubigte Aufenthaltsbescheinigung mit Nachweis „Ledig“ bzw. „Geschieden“;
Übersetzung der Aufenthaltsbescheinigung von einem beeideten Übersetzer und Name des Übersetzers auf Übersetzung vom Landgericht vor beglaubigen lassen;
Ein internationales Ehefähigkeitszeugnis nützt nicht, da auf diesem der Familienstand nicht verzeichnet ist.
bei Geschiedenen das vom Landgericht vorbeglaubigte Scheidungsurteil und dessen vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung;
bei Witwern die vorbeglaubigte Heiratsurkunde und vorbeglaubigte Sterbeurkunde, die Übersetzungen ebenfalls vom Landgericht vor beglaubigen lassen.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist zur Heirat in Kuba nicht notwendig.
Die kubanische Heiratsurkunde muss vom deutschen Konsulat in Havanna legalisiert werden, damit sie rechtskräftig für Deutschland ist. In Deutschland können Sie sich dann auch auf der Grundlage ein Familienbuch ausstellen lassen.
also ich persönlich würde in D heiraten und dann stressfreie Flitterwochen in Cuba verbringen .... Die Behördenlauferei vor der Hochzeit in D und dann vor allem in Cuba ... und die Preise ....
espresso