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Kann man die Ehe später melden? (Gelesen: 4092 mal)
04. August 2004 um 01:28
Honey   Ex-Mitglied

 
Hallo ihr lieben,

wißt ihr, ob man die hier in Deutschland geschlossene Ehe mit einem Kubaner unverzüglich bei der kubanischen Botschaft melden muß? Oder reicht es, wenn man es erst dann macht, wenn man die PRE beantragen möchte?

Anders ausgedrückt: Wenn man ohnehin erstmal auf PVE setzt, weil das mit der PRE innerhalb der kurzen Zeit vermutlich nicht klappen würde, kann man die Ehe dann später an die kubanischen Behörden melden? Oder vielleicht sogar in Kuba selbst melden - da man ja da sowieso nochmal hin muss um den ganzen Einladungssch... nochmal durchzumachen Griesgrämig
 
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Antwort #1 - 04. August 2004 um 02:20
errue   Ex-Mitglied

 
Soweit ich weiß, kann man die Ehe vor Ort nur unter erheblichen Schwierigkeiten eintragen lassen; nach meinen Infos macht das die kubanische Botschaft in Deutschland eh´ nicht mehr mit seit dem letzten Jahr - an der kommst du aufgrund der notwendigen Legalisierung der Urkunde ja nicht vorbei; es gibt wohl einen neuen Erlass, der die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe nur auf dem konsularischen Weg zulässt, d.h. hier einreichen und wird dann nach Kuba gesandt und eingetragen. So legt das auf jeden Fall die Botschaft aus! (Gilt auch bei Scheidungsurteilen!)

Ganz richtig ist das allerdings nicht, denn ein Carnet-Besitzer muss normalerweise die Eintragung auch auf Kuba machen dürfen; dort hat er ja noch seinen Wohnsitz! Nur die Botschaft in Deutschland weigert sich standhaft, die Urkunde nur zu beglaubigen; ohne den Antrag auf Weiterleitung und Eintragung in Kuba machen die das einfach nicht.

Und das dauert! Wer einmal wie ich im Registro civil especial in der Neptuno in Havanna war, der weiß auch warum. Ohne den notwendigen Druck läuft da gar nichts!

errue
 
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Antwort #2 - 04. August 2004 um 06:32

oso_polaris   Ex-Mitglied
I love YaBB 1G - SP1!

 

[quote author=errue link=board=heirat1&num=1091575683&start=0#1 date=08/04/04 um 02:20:58]
Soweit ich weiß, kann man die Ehe vor Ort nur unter erheblichen Schwierigkeiten eintragen lassen; nach meinen Infos macht das die kubanische Botschaft in Deutschland eh´ nicht mehr mit seit dem letzten Jahr - an der kommst du aufgrund der notwendigen Legalisierung der Urkunde ja nicht vorbei; es gibt wohl einen neuen Erlass, der die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe nur auf dem konsularischen Weg zulässt, d.h. hier einreichen und wird dann nach Kuba gesandt und eingetragen. So legt das auf jeden Fall die Botschaft aus! (Gilt auch bei Scheidungsurteilen!)

Ganz richtig ist das allerdings nicht, denn ein Carnet-Besitzer muss normalerweise die Eintragung auch auf Kuba machen dürfen; dort hat er ja noch seinen Wohnsitz! Nur die Botschaft in Deutschland weigert sich standhaft, die Urkunde nur zu beglaubigen; ohne den Antrag auf Weiterleitung und Eintragung in Kuba machen die das einfach nicht.

Und das dauert! Wer einmal wie ich im Registro civil especial in der Neptuno in Havanna war, der weiß auch warum. Ohne den notwendigen Druck läuft da gar nichts!

errue

Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend

oder "für eine handvoll dollar" wie bei mir für die ausstellung der kubanischen heiratsurkunde.
drei stück für drei Dollar - wartezeit 1/2 stunde
und ein nettes geplänkel mit den dort arbeitenden
mädels.

saludos
oso polaris
 
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Antwort #3 - 08. August 2004 um 15:45
Honey   Ex-Mitglied

 
Hallo ihr zwei,

vielen Dank für eure Antworten!

Aber meine ursprüngliche Frage ist immer noch nicht ganz geklärt: Muß man denn jetzt die Ehe unverzüglich an die kubanischen Behörden melden, oder kann man sich Zeit lassen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?
 
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Antwort #4 - 08. August 2004 um 22:12
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Muß man denn jetzt die Ehe unverzüglich an die kubanischen Behörden melden, oder kann man sich Zeit lassen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?


Kenne keine zeitlichen Einschränkungen. Konsequenzen gibt es keine! Warum auch?

Die Eintragung der Ehe ist ein rein formaljuristischer und verwaltungstechnischer Akt, da die Ehe ja besteht, auch wenn sie eben noch nicht eingetragen ist; dies gilt auch nach kubanischem Recht.
Heißt z.B.: Man kann nicht hier heiraten und dann jemand anderen in Kuba, auch das ist Bigamie, selbst wenn die erste Ehe in Kuba noch nicht eingetragen wäre.

Die Eintragung der Ehe in Kuba braucht man nur für die Beantragung der PRE oder Ähnliches. (Die kubanische Heiratsurkunde! darf dabei nicht älter als 1 Jahr sein.)

errue
 
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Antwort #5 - 08. August 2004 um 22:58
Honey   Ex-Mitglied

 
Danke, errue!  Smiley
 
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