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Scheidungsablauf bzw. Info´s (Gelesen: 33754 mal)
Antwort #15 - 10. März 2005 um 15:43
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
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 Nach kubanischem Recht ist es im Übrigen völlig wurscht, ob der Mann abwesend oder gegen die Scheidung ist - nach ein paar Monaten ist man dort überflüssig gewordene Ehepartner ein- für allemal los.  



OK, dann währe demnach die Kubanische Scheidung am einfachsten....... Wenn man die Zeit und das Geld hat dies vor Ort zu realisieren, oder realisieren zu lassen......

Davon habe ich keine Ahnung, ich war NIE in Kuba verheiratet...... Laut lachend

Gruss Tio
 
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Antwort #16 - 10. März 2005 um 15:53

Renate   Offline
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Zitat:
OK, dann währe demnach die Kubanische Scheidung am einfachsten....... Wenn man die Zeit und das Geld hat dies vor Ort zu realisieren, oder realisieren zu lassen......

Davon habe ich keine Ahnung, ich war NIE in Kuba verheiratet...... Laut lachend


Jawohl - verglichen mit einem deutschen Scheidungsverfahren ist eine Scheidung in Kuba ein Kinderspiel.

Wobei Zeit & Geld eine untergeordnete Rolle spielen, da man von beidem nicht viel braucht (jedenfalls nicht im Vergleich mit den Kosten der Eheschließung & -führung und auch nicht im Vergleich mit einer deutschen Scheidung), vonnöten sind allerdings Spanischkenntnisse.

Ich habe auch noch nie in Kuba geheiratet, lasse mich aber zur Zeit sehr wohl in Kuba scheiden Zwinkernd und kann das Verfahren nur wärmstens weiterempfehlen.

Noch einer kleiner Nachtrag für Pede: Mein kubanischer (Ex)Mann, gegen den ich Ende 2004 in Havanna die Scheidung eingereicht habe, sitzt mittlerweile auch wieder in Spanien - na und?

Sollte er mit irgendwelchen Forderungen an mich herantreten, halte ich ihm eben die Dokumentation über das laufende Scheidungsverfahren und demnächst das Scheidungsurteil unter die Nase.
 
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Antwort #17 - 10. März 2005 um 16:15
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Jawohl - verglichen mit einem deutschen Scheidungsverfahren ist eine Scheidung in Kuba ein Kinderspiel.


Das Problem, was ich sehe, ist allerdings der Umstand, dass der Typ nicht in Kuba ist und jederzeit hier wieder auftauchen könnte; denn nach deutschem Recht erfolgt die Anerkennung einer Scheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen, die in diesem Fall nicht erfüllt sind.

Kann man hier überprüfen!

Fliegt das auf droht doppelter Schaden: Kosten für die Scheidung in Kuba und erneute Kosten hier.

Scheidung in Kuba geht nur, wenn der Beklagte dort auch seinen - wenn auch kurzfristigen - Wohnsitz hat, und zwar rede ich von der Anerkennung nach deutschem Recht. Oder eben man macht hier falsche Angaben und hofft, dass der Holde vor Abschluss der Anerkennung nicht selbst aktiv wird.

Was habt ihr eigentlich gegen Aussitzen? Ist völlig risikolos und hat bezüglich der Steuerklasse einen finanziellen Vorteil, wenn man es richtig anstellt. Bloß keine Panikaktionen (ABH, Polizei, Scheidung einreichen etc.), das hat in allen mir bekannten Fällen eher negative Folgen gehabt als genutzt.

errue
 
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Antwort #18 - 10. März 2005 um 16:44

Renate   Offline
Junior Member
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Zitat:
Das Problem, was ich sehe, ist allerdings der Umstand, dass der Typ nicht in Kuba ist und jederzeit hier wieder auftauchen könnte


Was heißt, der Typ ist nicht in Kuba?

Ich wüsste nicht, dass durch ein Scheidungsverfahren die Reisefreiheit des Beklagten eingeschränkt würde Augenrollen

Und aus welchem Grund sollte der Holde vor Abschluss des gesamten Verfahrens + Anerkennung "aktiv" werden, was immer auch damit gemeint sei?

Der Holde sagt sich (in Pedes Fall): Ich sitze hier mit meiner dt. Aufenthaltsgenehmigung erstmal ganz bequem in Spanien und gehe schwarzarbeiten.

Was spricht dagegen, dass Pede in der Zwischenzeit einen Kurztrip nach Havanna unternimmt, dort die Scheidung einreicht und diese hinterher in D anerkennen lässt?

Dein Vorschlag, Errue, läuft doch letztendlich auf dasselbe hinaus: Im Hinblick auf den tatsächlichen Aufenthalt des Holden werden bei Deiner Version einer dt. Scheidung Falschangaben gemacht, mit dem Ziel, den Mann und seine Forderungen aus dem Verfahren herauszuhalten.

In Deiner Version erfolgt die Scheidung ohne das Wissen des Kontrahenten, und dieses Ergebnis ist meiner Erfahrung nach in Kuba sehr viel schneller und einfacher zu erzielen.



 
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Antwort #19 - 10. März 2005 um 17:07
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Und aus welchem Grund sollte der Holde vor Abschluss des gesamten Verfahrens + Anerkennung "aktiv" werden, was immer auch damit gemeint sei?


Falls er nach Deutschland zurück kommt, wird es eng, geht er zum Anwalt hat sie den Salat.

Und bei meiner Version macht man eben keine falschen Angaben, man macht halt gar keine! Nach einem Jahr kennt man die Adresse des Holden in Spanien mit Sicherheit nicht mehr. Dann gibt man bei Gericht eben genau das an: Mann, vermutlich irgendwo in Spanien! Oder Weiß-Gott-wo! Nicht auffindbar!
Zwischen per Unterschrift wissentlich falsche Angaben machen und tatsächlich - wenn auch durch Trödelei - verursachtem Nichtwissen besteht rechtlich ein riesiger Unterschied.

Läuft alles ab, ohne dass der Mann zurückkommt - davon gehst du ja auch aus - , ist eine Scheidung in Abwesenheit sogar billiger als die in Kuba und im Einzelfall (Steuerersparnis!) sogar ein Nullsummenspiel bzw. bei entsprechendem Einkommen Gewinn.

Nach Kuba würde ich aber auch fliegen, aber zum Ferienmachen! Laut lachend

Zudem würde mich mal interessieren, ob es nicht auf dem kubanischen Urteil vermerkt wird, falls die Gegenseite nicht gehört wurde bzw. nicht in Kuba erreichbar war (Stichwort: PRE! Also kein Wohnsitz in Kuba). Dann würde das Urteil eh´ nicht anerkannt.

errue
 
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Antwort #20 - 10. März 2005 um 17:26

Renate   Offline
Junior Member
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Zitat:
Falls er nach Deutschland zurück kommt, wird es eng, geht er zum Anwalt hat sie den Salat.


In welcher Hinsicht sollte es eng werden?

Woher soll Pede denn wissen, wo ihr Mann nun grade herkommt, aus Kuba, aus Spanien oder aus dem Schwarzwald?

Und aus welchem Grund sollte er zum Anwalt gehen? Um selber die Scheidung einzureichen?

Er hat doch an einer Scheidung überhaupt kein Interesse, egal, ob er nun in Spanien oder D lebt, er will ja nicht seinen Aufenthalt verlieren.

Oder etwa, um gegen die in Kuba vollzogene und in D anerkannte Scheidung zu klagen?

Den Kubaner, der für ein dermaßen sinnloses Unterfangen nicht unbeträchtliche Summen locker macht, möchte ich erstmal sehen.

Ich persönlich bin übrigens NICHT gerne nach Kuba gereist (kenne da ferientauglichere Weltgegenden Laut lachend),  finde die Scheidung a lo cubano aber einfach genial - die Freiheit wird sehr viel schneller zurückgewonnen und der ganze Papierkram ist im Vergleich zu D minimal.

 
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Antwort #21 - 10. März 2005 um 17:30
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
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 Ich persönlich bin übrigens NICHT gerne nach Kuba gereist 



Ich habe auch keine Lust mehr............

Deswegen wird meine Frau auch demnächst alleine fliegen....

4 Wochen in der Pampa, nix für mich, ich bleibe lieber hier und liege in einem schönen Bett, habe eine Dusche mit fliessendem warmen und kalten Wasser, jeden Tag ein abwechslungsreiches Essen auf dem Tisch stehen, nachts keine Moskitos, und eine Toilette die nicht die ganze Nacht stinkt und mir den Schlaf versaut, usw. usw.

Gruss Tio
 
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Antwort #22 - 10. März 2005 um 17:36

Renate   Offline
Junior Member
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Zitat:
Zudem würde mich mal interessieren, ob es nicht auf dem kubanischen Urteil vermerkt wird, falls die Gegenseite nicht gehört wurde bzw. nicht in Kuba erreichbar war (Stichwort: PRE! Also kein Wohnsitz in Kuba). Dann würde das Urteil eh´ nicht anerkannt.


Quatsch, Errue.

Es liegen bereits Fälle vor, bei denen der kubanische Ehegatte nicht erreichbar war und die Scheidung in D bereits anerkannt ist.

Die deutsche Seite interessiert sich bei der Anerkennung für die ordnungsgemäße Legalisierung durch die dt. Botschaft in Havanna, und für mehr nicht.

Während des gesamten kubanischen Scheidungsverfahrens wird NICHTS nachgeprüft - weder, ob der Kubaner eine PRE hat, noch, wo er wann welchen Wohnsitz hatte, noch, ob die Zeugen die Ehepartner auch tatsächlich kennen.

Der einzige Nachweis, der vom zahlenden Kunden resp. dem ausländischen Ehepartner erbracht werden muss, ist die Heiratsurkunde, und der Rest geht dort völlig automatisch.
 
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Antwort #23 - 10. März 2005 um 19:21
errue   Ex-Mitglied

 
Nun gut Renate, wenn du das sagst, wird es wohl stimmen. Ich weiß es nicht, deswegen fragte ich ja.

Nichtsdestotrotz bleibt eine Scheidung in Kuba in dem vorliegenden Fall rechtlich aus deutscher Sicht bedenklich, da viele der an eine Anerkennung geknüpften Bedingungen nicht erfüllt sind. Gut, wenn man damit durchkommt, ist ja schön.

Allerdings hat dein Einwurf, dass der Kubaner gar keinen Grund hat, einen Scheidungsantrag zu stellen, das beste Argument für meine Vorgehensweise geliefert. Allein Tios Radikalvorgehen (Polizei, Abh) würde ihn quasi dazu zwingen, sich einen Anwalt zu nehmen, deshalb lässt man das besser ganz sein.

Zudem beweist du damit, dass Abwarten bis das Trennungsjahr vorbei ist, so gut wie kein Risiko beinhaltet. Damit bleibt es eine reine Abwägung, was man will: eine schnellere rechtlich bedenkliche Scheidung in Kuba oder eine zeitintensivere, rechtlich saubere, finanziell attraktivere Scheidung in Abwesenheit an deren Ende ein deutsches Scheidungsurteil steht.

Ich würde immer Variante 2 empfehlen, solange der Kubaner noch in Europa weilt, alleine schon wegen der bekannten finanziellen Vorteile.
Wer allerdings schnell wieder heiraten will, der muss Variante 1 nehmen, die ich aus rechtlichen Erwägungen allerdings - wie gesagt - nicht empfehlen würde.

Wie gesagt: Betrifft nur diesen speziellen Fall!

errue
 
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Antwort #24 - 10. März 2005 um 20:41
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
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Allein Tios Radikalvorgehen (Polizei, Abh) würde ihn quasi dazu zwingen, sich einen Anwalt zu nehmen, deshalb lässt man das besser ganz sein.  



Dazu müsste SIE ihn ja erst mal finden.......Und SIE suchen ja nicht permanent nach IHM !!! Interessiert die gar nicht......

Nur durch eine zufällige Kontrolle "könnte" er auffallen, aber das kann der Ehefrau ja Wurscht sein........Sein Visum ist er eh los wenn hier schon die Scheidung läuft oder in Kuba schon umgesetzt wurde......

Ich würde den sowieso anscheissen wenn ich die Scheidung durch hätte.... soll er Asyl beantragen oder sich sonstwo ein Visum besorgen......

Gruss Tio
 
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Antwort #25 - 10. März 2005 um 20:50
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
wenn ich die Scheidung durch hätte


ja, aber erst dann! 8)

errue
 
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Antwort #26 - 15. März 2005 um 20:43

Pede   Offline
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Beiträge: 5
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Hallo Zusammen,

nach den vielen unterschiedlichen Feedbacks muss ich mich jetzt auch mal wieder zu Wort melden Smiley.

Renate, ich würde am liebsten sofort nach K. um die Sache hinter mich zu bringen, aber ich spreche bis heute nur 3 Wörter  Griesgrämig spanisch, also fällt diese Variante schon einmal flach, da ich es mir nicht vorstellen kann ganz alleine durch diesen kubanischen Behördendschungel mich in Hanvanna zu wühlen! Um nicht zu sagen-ich komme keine 5 Meter weit!

Also wird es doch die deutsche Variante, da ich es theoretisch nicht eilig habe um mich wieder ins Unglück zu stürtzen Zwinkernd!

Zudem denke ich, dass mein Göttergatte so schnell nicht wieder nach D kommen wird, da er momentan zumindest Panik hat, dass sie ihn nicht wieder nach Spanien lassen. Er ist gerade "Gott Sei Dank" sehr mit seinen Zukunftsplänen beschäftigt, dass er sich dieser Thematik nicht annimmt! Also kann ich mich in Ruhe darum kümmern. Ich verstehe es trotzallem nicht, warum ich es der AHB nicht melden muss, da wir damals nach seiner Einreise nach D. so ein Wisch (Formular)unterschrieben haben, eine Veränderung des Zusammenlebens sofort anzuzeigen....und ich habe keine Lust irgendwelche Probleme zu bekommen.

Errue, mit der "Klasse 3" wurde mir gesagt, dass diese aberkannt wird, sobald das Trennungsjahr läuft. Im Klartext: Ich erhalte es momentan noch, muss es aber schön brav wieder zurückzahlen. Dasselbe war bzw. natürlich umgekehrt als mein Holder im Jahr 2003 nach D. kam. Ich bekam für das gesamte Jahr die "3" anerkannt und konnte somit diese finanzielle Spritze gleich wieder in ihn bzw. Sprachschulen investieren...war damals super, nur jetzt ist es besch....Endlich hätte ich auch mal etwas davon und schon nehmen Sie es einem wieder Ende des Jahres weg, aber gut, dafür kann ich die Zeit gerade genießen.....wer braucht schon Geld!

Ist es eigentlich wirklich notwendig einen Anwalt zu nehmen? Kann man dies in D. nicht alleine durchziehen? Ich möchte natürlich die Kosten so gering wie möglich halten, da ich schon genug investiert habe Ärgerlich.

Hat jemand Erfahrung in Sachen K.Botschaft? Ich habe gelesen, dass man die K.B. bevollmächtigen kann dies zu übernehmen?
 
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Antwort #27 - 16. März 2005 um 06:28
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Errue, mit der "Klasse 3" wurde mir gesagt, dass diese aberkannt wird, sobald das Trennungsjahr läuft. Im Klartext: Ich erhalte es momentan noch, muss es aber schön brav wieder zurückzahlen.


Das ist definitiv falsch! Im Jahr der Trennung hast du weiterhin Anspruch auf die Klasse 3, da musst du gar nichts zurückzahlen!

Zitat:
Ich verstehe es trotzallem nicht, warum ich es der AHB nicht melden muss, da wir damals nach seiner Einreise nach D. so ein Wisch (Formular)unterschrieben haben, eine Veränderung des Zusammenlebens sofort anzuzeigen....und ich habe keine Lust irgendwelche Probleme zu bekommen.


Bekommst du nicht! Niemand kann von dir erwarten, dass du sofort nach einer Trennung zur ABH rennst. Wer sagt denn das ihr endgültig getrennt lebt? Ihr lebt jetzt getrennt. Du musst ja niemandem auf die Nase binden, dass du auch nicht vorhast, dich jemals wieder zu versöhnen.
Außerdem habe ich noch nie davon gehört, dass irgendwer solch ein Papier unterschreiben musste. Ich musste es jedenfalls nie. Wäre auch völlig sinnlos, da es gar keine gesetzliche Grundlage gibt, die den Ehepartner dazu verpflichtet dieses zu tun bzw. eine Trennung anzuzeigen.
Die Abh muss dieses selbst von Zeit zu Zeit überprüfen; übrigens könntest du deinen Mann nicht einmal bei der Stadt abmelden; man kann zwar dort hingehen, aber erst nach ca. 6 Monaten fragen die dann nochmal nach, ob er wieder da ist, um ihn dann von Amts wegen abzumelden, d.h. nur die Stadt kann ihn abmelden, du nicht.
Warte mit der Abh einfach noch mindestens ein halbes Jahr, dann kannst du ruhigen Gewissens sagen, dass du gehofft hast, dass er zurückkommt. Nach dem Ausländerrecht dürfte er nämlich bspw. ein halbes Jahr Heimaturlaub machen, ohne sein Aufenthaltsrecht zu verlieren; solange würden die eh´ warten, bis die überhaupt etwas tun.

errue

 
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Antwort #28 - 16. März 2005 um 11:00
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
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Niemand kann von dir erwarten, dass du sofort nach einer Trennung zur ABH rennst. Wer sagt denn das ihr endgültig getrennt lebt? 



SIE sagt das !!! Und laut Ihren Aussagen soll das auch so bleiben !!! Punkt.

Und DAS würde ich der ABH auf jeden Fall mitteilen und der Polizei auch. Was ist dennw enn der sich hier oder da irgendwelche Sachen bestellt und die Rechnung bei IHR ins Haus flattern weil er nicht zahlen kann oder will ???

Nen Anwalt brauchste auf JEDEN Fall, Nur DER kann die Sache bei Gericht anzeigen und in Vollendung bringen, aber die kosten sind gering, wenn DU es richtig machst.

Errue, sag mal, hast DU schon mal  "SO" eine Scheidung hier durchgezogen ??? ICH SCHON.........

Also erzähl dem Mädchen nix verkehrtes ..........

Gruss Tio
 
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Antwort #29 - 16. März 2005 um 15:42
errue   Ex-Mitglied

 
Ich auch! Und zwar völlig problemlos und sehr sehr günstig für mich!
Und was du schreibst, stimmt absolut nicht!

[quote]Und DAS würde ich der ABH auf jeden Fall mitteilen und der Polizei auch. Was ist denn wenn der sich hier oder da irgendwelche Sachen bestellt und die Rechnung bei IHR ins Haus flattern weil er nicht zahlen kann oder will [/quote]

Totaler Blödsinn! Ist völlig egal! Man ist nicht haftbar für solche Ausgaben, man ist ja schließlich nicht der Erziehungsberechtigte seines Ehegatten. Das hätte dir jeder gute Rechtsanwalt sofort gesagt. Gemeinsam haftbar ist man nur für gemeinsame Haushaltsausgaben, für sonst nichts.

[quote]Nen Anwalt brauchste auf JEDEN Fall, Nur DER kann die Sache bei Gericht anzeigen und in Vollendung bringen, aber die kosten sind gering, wenn DU es richtig machst. [/quote]

Wiederum schief! Bei Gericht zeigt man gar nichts an, da reicht man die Scheidungsklage ein, die aber erst nach Ablauf des Trennungsjahres verhandelt wird, wobei es völlig schnurzegal ist, ob man mit der Scheidungsklage bis zum Ablauf wartet, gerade dieses empfiehlt dir nämlich jeder gute Anwalt: Klagen führen nämlich im schlechtesten Fall nur zu Gegenklagen. Lieber abwarten, bis man von Rechts wegen gar nicht mehr zu Zahlungen herangezogen werden kann - also nach Ablauf des Trennungsjahres - und erst dann selbst klagen.

Was hast du im übrigen immer mit der Polizei und der Abh? Was sollen die denn tun? Da passiert gar nichts, außer Stress und ner Aktennotiz. Wie sollen die denn weiterhelfen? Überhaupt nicht! Die werden ja noch nicht einmal bei Gericht gehört, sind völlig unerheblich.

Im Übrigen wird der Wortlaut des Scheidungsurteils der Abh sowieso nicht mitgeteilt, sondern nur die Tatsache der Scheidung.
Man muss also bis man die Scheidung einreicht niemanden informieren. Warum die Pferde scheu machen für nichts und wieder nichts? Und dabei das Risiko eingehen, dass sie ihn wohlmöglich auch noch aufgreifen und er dann Panik mit einem eigenen Anwalt macht? Na klar, wer das Risiko liebt.

[quote]SIE sagt das !!! Und laut Ihren Aussagen soll das auch so bleiben !!! Punkt. [/quote]

Ja, und das sat sie dann auch dem Gericht nach einem Jahr Trennung.

errue

 
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